Stammdaten

Register
Amtsgericht Landau HRB 3524
Vorher
C. Arnold Personaldienstleistung GmbH
Eingetragen
10.2.2005
Branche
Vermittlung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von ArbeitskräftenSonstige Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
Der Betrieb einer Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rowena Arnold
seit 22.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rowena Arnold
Landau (Pfalz)
12.500 €
50.00%
Christian Arnold
Landau (Pfalz)
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ArnoldPersonal GmbH

Landau in der Pfalz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 29.788,50 28.757,50
I. Sachanlagen 29.788,50 28.757,50
B. Umlaufvermögen 319.435,03 350.779,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 132.598,93 234.201,67
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 43.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 186.836,10 116.578,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 403,56 1.447,26
Aktiva 349.627,09 380.984,58

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 198.348,35 183.069,62
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 158.069,62 142.866,13
III. Jahresüberschuss 15.278,73 15.203,49
B. Rückstellungen 61.474,08 63.467,51
C. Verbindlichkeiten 89.804,66 134.447,45
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 89.804,66 134.447,45
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 589,61
Passiva 349.627,09 380.984,58

Anhang zum 31. Dezember 2023

der

ArnoldPersonal GmbH

Rechtsanwalt
Egbert Weigel
Fachanwalt für Steuerrecht
Moltkestraße 20
76829 Landau

1. Allgemeines
Vorliegender Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde für dieses Wirtschaftsjahr angewendet und die neuen Regelungen in vollem Umfang übernommen.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten angesetzt unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihren Nominalbeträgen unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen.
Latente Steuern: Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten, sind keine weiteren finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft bekannt.

5. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführerin Rowena Arnold  geführt.

Für die ArnoldPersonal  GmbH:

Landau , den 30.06.2024
Rowena Arnold

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2024 festgestellt.

gez. Rowena Arnold

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