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Küchenwelt Radolfzell GmbH & Co. KGRadolfzellJahresabschluss zum 31. Dezember 2011BILANZFassung für OffenlegungszweckeA K T I V A
P A S S I V A
ANHANGKÜCHENWELT RADOLFZELL GMBH & CO. KG, RADOLFZELL
FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 11. NOVEMBER BIS ZUM 31. DEZEMBER 2011 Fassung für Offenlegungszwecke A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Bei der Küchenwelt Radolfzell GmbH & Co. KG, Radolfzell handelt es sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften unter Beachtung des § 264a HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit in der Darstellung werden sämtliche Davonvermerke und Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang dargestellt. Das Geschäftsjahr 2011 hat am 11.11.2011 begonnen und endete am 31.12.2011. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen handels- und steuerrechtlichen Erfordernissen. Sofern bei einzelnen Positionen dennoch Änderungen beim Ausweis- bzw. beim Bewertungsverfahren erfolgten, wird nachfolgend darauf hingewiesen. I. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen hierbei nach der linearen Methode entsprechend der zu erwartenden betrieblichen Nutzungsdauer. Im Zugangs- und im Abgangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für geringwertige Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG) wird analog zu den steuerlichen Vorschriften jährlich ein gesonderter Sammelposten gebildet. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel seines ursprünglichen Wertes abgeschrieben. Nach der Vollabschreibung dieses Sammelpostens werden dessen Anschaffungskosten im Anlagespiegel nicht fortgeführt und der Sammelposten als Abgang ausgewiesen. Sofern die nach vorstehenden Grundsätzen ermittelten Werte von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, falls die Gründe hierfür nicht mehr bestehen (Wertaufholung). Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet. II. Umlaufvermögen Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB gemacht, soweit diese erforderlich sind. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Währungsforderungen und -verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt (§ 256a HGB). Alle übrigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren (Forderungen) oder höheren (Verbindlichkeiten) Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Die Bestände der einzelnen Debitoren und Kreditoren werden einheitlich bewertet. III. Aktive latente Steuern Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. IV. Rückstellungen Die Rückstellungen (Sonstige Rückstellungen) werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie diese von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben werden. V. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Angaben zur Bilanz II. Angaben zur Passivseite Eigenkapital Die Matthias Stader Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin unserer Gesellschaft hat gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages keine Kapitaleinlage zu leisten. Der Ausweis der Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin unter Passiva A. I. Kapitalanteile des Komplementärs erfolgt daher zu EUR 0,00. Rückstellungen In der Position Sonstige Rückstellungen sind Rückstellungen für Abschlusskosten und Beratungskosten enthalten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
D. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung unserer Gesellschaft wird durch den gesetzlichen Vertreter unserer Komplementärin Matthias Stader Verwaltungs GmbH ausgeübt. Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2011: Herrn Matthias Stader, Reichenau. Unsere Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Auf die Erstellung eines Lageberichtes haben wir daher mit Hinweis auf §§ 264 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. 264a Abs. 1 HGB verzichtet. Konstanz, den 19. Dezember 2012 Matthias Stader Verwaltungs GmbH Matthias Stader Mitteilung zum Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2012 unverändert festgestellt. |
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