Uniper Projects GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Wallstein seit 17.1.2023 | Prokura |
Stefan Dr. Bockamp seit 17.1.2023 | Geschäftsführer |
Ingo Telöken seit 17.1.2023 | Prokura |
Maciej Brzoskowski seit 17.1.2023 | Prokura |
Benedicte Stenvaag seit 29.10.2021 | Prokura |
Ulrich Franke seit 8.3.2019 | Prokura |
Carsten Schäfer seit 22.2.2016 | Geschäftsführer |
Stefan Dr. Mertes seit 22.2.2016 | Prokura |
Hüseyin Karaca seit 3.12.2015 | Prokura |
Artur Dr. Ulbrich seit 18.11.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Uniper Technologies GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 20231. Geschäfts- und Rahmenbedingungen1.1 Geschäftstätigkeit Uniper ist ein internationales Energieunternehmen mit Aktivitäten in mehr als 40 Ländern und rund 7.000 Mitarbeitern. Sein Geschäft ist die sichere Bereitstellung von Energie und von damit verbundenen Dienstleistungen in einem zunehmend dekarbonisierten Umfeld entsprechend der regulatorischen und energie- und klimapolitischen Vorgaben sowie diesbezüglicher Selbstverpflichtungen. Muttergesellschaft des Uniper-Konzerns ist die Uniper SE (USE), der Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Die Uniper Technologies GmbH (UTG) wird beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 3171 im Handelsregister geführt. Die Gesellschaft ist eine 100 %ige Tochter der Uniper Holding GmbH (UHG), Düsseldorf. Nach § 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG, der für die UTG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG einschlägig ist, ist auch auf sämtliche Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG einzugehen. Die UTG führt als Anbieter technischer und logistischer Dienstleistungen andere Tätigkeiten im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors aus. 1.2 Technologie und Innovation Die UTG ist über die USE in verschiedenen Organisationen, die sich mit Innovationsvorhaben befassen, vertreten. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit der USE andere Unternehmen mit Entwicklungs- und Innovationsarbeiten beauftragt. Die Gesellschaft konzentriert sich auf die Standardisierung modernster Technik und die Flexibilisierung der Stromerzeugung als integrierten Gesamtprozess. So unterstützt die UTG die Innovationsaktivitäten des Konzerns beispielsweise bei der Dekarbonisierung im Mobilitätssektor durch die Entwicklung von Anlagen zur Erzeugung von synthetischem Kerosin, sog. SAF (Sustainable Aviation Fuel). Uniper hat dazu eine Absichtserklärung mit einer schwedischen Gemeinde unterzeichnet, um dort ein Projekt zu betreiben, bei dem mithilfe von PEM Elektrolyseuren Wasserstoff erzeugt werden soll. Als Eingangsstoffe sollen dabei Synthesegas aus einer Biomassevergasung sowie regenerativ erzeugter Strom zum Einsatz kommen. Gemeinsam mit Industriepartnern prüft Uniper dabei die Möglichkeit, eine industrielle Produktionsanlage für SAF in der schwedischen Provinz Langsele zu errichten. Ein weiteres Innovationsfeld deckt das Projekt "EMMUseBat - Entwicklung von Methoden für den Multi-Use-Betrieb von modularen Batteriegroßspeichern im Mittelspannungsnetz" ab, welches gemeinsam mit der RWTH Aachen als Nachfolger des Projektes "M5BAT - Modularer Multi-Megawatt Multi-Technologie Mittelspannungs-Batteriespeicher" aufgesetzt wurde. Die wesentlichen Untersuchungsschwerpunkte sind dabei das Alterungsverhalten von Batterien im Realbetrieb und der Teilnahme am Energie- bzw. Strommarkt in Deutschland sowie die Erschließung neuer Marktkanäle auf Basis eines realen Batteriegroßspeichers (dem Batteriespeicher M5BAT). Dieses Förderprojekt wurde im Juli 2021 gestartet und sieht eine geplante Laufzeit von drei Jahren vor. 1.3 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das globale Wachstum hat sich trotz der negativen Auswirkungen durch Russlands Krieg gegen die Ukraine und der deutlich restriktiveren internationalen Geldpolitik als unerwartet widerstandsfähig erwiesen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schätzt die globale Wachstumsrate des realen BIP für das Jahr 2023 auf nunmehr 2,9 % nach 3,3 % im Vorjahr ein. Bei der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bestehen zunehmende Divergenzen zwischen einzelnen Ländern bzw. Regionen. In vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften, vor allem in Europa, verlangsamte sich das Wachstum aufgrund hoher Abhängigkeit von der Kreditfinanzierung und der steigenden Energiekosten. Die USA und andere rohstoffproduzierende Länder verzeichneten dagegen stabilere BIP-Wachstumsraten. Schwellen- und Entwicklungsländer hielten etwa ihre Wachstumsraten von vor der Covid-19-Pandemie. Japan konnte trotz höherer Energiepreise über dem Wachstumstrend liegen, während Chinas Wirtschaftswachstum seit der Öffnung nach der Covid19-Pandemie im Jahr 2023 aufgrund anhaltender Probleme im Immobiliensektor volatil war, sich aber im dritten Quartal 2023 stabilisierte. In den meisten großen Volkswirtschaften haben sich die finanziellen Bedingungen verschärft, was auf die kumulativen Effekte früherer Zinserhöhungen, geldpolitisch quantitativer Straffungen, höher erwartete Langfristzinsen durch die Marktteilnehmer sowie auf eine Neubewertung der Risiken im Zuge zunehmend geopolitischer Spannungen zurückzuführen ist. Dennoch halten sich die Indikatoren für systembedingte finanzielle Belastungen im Allgemeinen in Grenzen, und es gibt Anzeichen dafür, dass die Risikobereitschaft in letzter Zeit wieder zugenommen hat, während der Rückgang der Inflationsraten anhält. Die Zinserhöhungen der Federal Reserve (Fed), der Bank of England und der Europäischen Zentralbank (EZB) haben sich sukzessive verringert, und die Zinsprognosen lassen darauf schließen, dass das Ende der Leitzinserhöhungen erreicht sein könnte. Aufgrund der geldpolitischen Straffungen im Euro-Raum setzte der Wechselkurs des Euro gegenüber dem US-Dollar seinen Aufwärtstrend bis Mitte Juli 2023 fort, hat jedoch seitdem eine Abwertung erfahren. Insgesamt stand der Euro gegenüber dem Dollar Ende des Jahres 2023 um rund 3,5 % höher als zu Beginn des Jahres 2023. Auch gegenüber dem britischen Pfund hat der Euro im Jahr 2023 an Wert verloren, nicht zuletzt aufgrund der robuster als erwartet verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung im Vereinigten Königreich. 1.4 Energiepolitisches Umfeld 1.4.1 Europäische Union Die Energiekrise und die Sorge um die Versorgungssicherheit stehen seit Anfang des Jahres 2023 im Mittelpunkt der energiepolitischen Diskussionen in der Europäischen Union (EU). Am 14. März 2023 schlug die Europäische Kommission eine Überprüfung des EU-Strommarktdesigns (EMD), um die Auswirkungen der Gaspreise auf die Strompreise zu verringern und gleichzeitig die Energiewende zu unterstützen, sowie eine Überprüfung der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vor. Über beide Rechtsvorschriften wurde im November und Dezember 2023 eine vorläufige Einigung erzielt. Dabei sind ursprüngliche Vorschläge zu grundliegenden Änderungen im Strommarktdesign, wie z.B. die Abschaffung des Systems der Grenzpreisbildung (Marginal Pricing System), nicht zum Tragen gekommen. Auch wenn die EU-Kommission beschlossen hat, die Obergrenze von 180 €/MWh für die Markterlöse von Stromerzeugern nicht über den 30. Juni 2023 zu verlängern, hat der Rat am 19. Dezember 2023 die Verlängerung von drei Sofortmaßnahmen für den Energiesektor beschlossen, darunter den Marktkorrekturmechanismus, der unter bestimmten Bedingungen die Einführung einer Erlösobergrenze von 180 €/MWh für den TTF-Frontmonatspreis vorsieht. Der "Industrieplan" für den "Green Deal", der als Antwort auf die nationalen Subventionen der USA und Chinas veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, die Abhängigkeit zu verringern und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu erhöhen. Dies soll u.a. durch die Stärkung der Produktionsbasis in der EU im sogenannten "Net-Zero Industry Act" umgesetzt werden. Die Definitionen für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (Renewable fuels of non-biological origin - RFNBO), also erneuerbarer Wasserstoff und wasserstoffbasierte Kraftstoffe, wurden von der EU-Kommission in zwei delegierten Rechtsakten (sekundäre Rechtsvorschriften) geklärt, die am 10. Juli 2023 in Kraft traten. Der erste Rechtsakt legt die Bedingungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren und CO 2 niedrigen Energiequellen fest, der zweite die Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen von RFNBOs. Ferner wurden die meisten Maßnahmen des Pakets "Fit for 55" im Jahr 2023 abgeschlossen, darunter die Überprüfung der Richtlinie über erneuerbare Energien und das Paket "Wasserstoff und dekarbonisierter Gasmarkt", das sowohl die Überprüfung der bestehenden Gasrichtlinie und Gasverordnung als auch die Neuaufsetzung einer Methanverordnung umfasst. Im Hinblick auf die nächste Legislaturperiode (2024-2029) wurden Diskussionen über das Klimaziel 2040 und über eine Strategie für das industrielle Kohlenstoffmanagement aufgenommen. 1.4.2 Nationale Energiemärkte Deutschland Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) startete am 20. Februar 2023 die Diskussionen über die künftige Ausgestaltung des Strommarktes. Durch die dafür geschaffene "Plattform klimaneutrales Stromsystem (PKNS)" sollen dafür in einem Stakeholder-Prozess Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Strommarktdesigns erarbeitet werden. Dabei stehen die Herausforderungen aus einem dynamisch wachsenden Anteil der Stromerzeugung aus volatilen, erneuerbaren Energien im Vordergrund. Ebenfalls im Februar 2023 kündigte das BMWK die Vorlage einer "Kraftwerksstrategie 2026" an, die den Rahmen für die Errichtung neuer Gaskraftwerke noch in diesem Jahrzehnt setzen soll, um die Transformation des Kraftwerksparks für den Einsatz von Wasserstoff als Brennstoff zu unterstützen. Am 1. August 2023 präzisierte das BMWK seine Ideen zu Art und Umfang der auszuschreibenden Kraftwerkskapazitäten. Die Bundesregierung verkündete eine Einigung bezüglich der zentralen Parameter am 5. Februar 2024. Eine Konsultation zur Kraftwerksstrategie soll nach erneuter Abstimmung des erarbeiteten Kompromisses mit der EU-Kommission zeitnah im Jahr 2024 folgen. Am 24. März 2023 begann das BMWK den Stakeholder-Dialog zur Carbon-Management-Strategie. Ziel des Dialoges ist es, den Beitrag von Carbon Capture and Storage (CCS - Abscheiden und Speichern von Kohledioxid) und Carbon Capture and Utilization (CCU - Abscheiden und Nutzen von Kohlendioxid) zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu diskutieren. Damit Unternehmen einen Ausgleich für die Mehrkosten aus Investitionen zur Reduktion von Klimagasemissionen bekommen, startete das BMWK am 5. Juni 2023 auf Basis der "Förderrichtlinie Klimaschutzverträge" das vorbereitende Verfahren für die geplanten Ausschreibungen. Basierend auf dem vom BMWK am 5. Mai 2023 vorgelegten Arbeitspapier "Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen", das die Einführung eines festen Industriestrompreises bis zum Jahr 2030 vorsah, einigte sich die Bundesregierung am 9. November 2023 auf ein Strompreispaket für stromkostenintensive Unternehmen, mit dem Steuern und Abgaben auf den Strombezug für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes reduziert werden. Die notwendigen Gesetzesanpassungen traten am 1. Januar 2024 mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 in Kraft. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zur verfassungswidrigen Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds besteht allerdings Unsicherheit, ob und in welchem Umfang sowie Zeitraum viele der oben genannten Programme umgesetzt werden können. Das Jahr 2023 war wiederum gekennzeichnet durch eine hohe Dynamik in der energiewirtschaftlichen Gesetzgebung, von der hier lediglich eine Auswahl dargestellt wird. Die Bundesregierung hat am 26. Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen, mit der u.a. der Markthochlauf von Wasserstoff beschleunigt, eine Infrastruktur aufgebaut sowie die Verfügbarkeit von Wasserstoff erhöht werden soll. Der Bundestag verabschiedete am 10. November 2023 ein Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts u.a. zur Regelung einer zeitnahen Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland, um den zügigen Aufbau des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen. Am 9. November 2023 hat sich der Bundestag mit einer Änderung des "Energiewirtschaftsgesetzes" (EnWG) befasst, mit der u.a. die aktuellen Vorgaben für Gasspeicherfüllstände zur Sicherung der Versorgung mit Erdgas bis 31. März 2027 fortgeschrieben werden sollen. Diese Änderung wurde am 18. Januar 2024 vom Bundestag final beschlossen. Ferner hat die Bundesregierung am 16. November 2023 einen Gesetzesvorschlag für eine weitere Änderung des EnWG im Bundestag vorgelegt, die eine Finanzierung des Netzaufbaus des Wasserstoff-Kernnetzes, aus einer Kombination aus Netzentgelten für Nutzer und Vorabfinanzierungen über ein Amortisierungskonto vorschlägt. Das Gesetz zur "Änderung des Gebäudeenergiegesetzes" wurde am 29. September 2023 final beschlossen. Zusammen mit dem am 17. November 2023 beschlossenen "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungsanlagen. Diese müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Mit der Wärmeplanung sollen die vorhandenen Potentiale einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung identifiziert sowie der Um- und Ausbau von Fernwärmenetzen umgesetzt werden. Vereinigtes Königsreich Im Februar 2023 wurde im Rahmen der vom britischen Premierminister vorgenommenen Umstrukturierung der Regierungsabteilungen das Ministerium für Energiesicherheit und Netto-Nullenergie (Department for Energy Security and Net Zero) geschaffen, das den Energiebereich aus dem früheren Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie ausgliedert. Das "Energiegesetz 2023" (Energy Act 2023), das am 26. Oktober 2023 die Zustimmung des britischen Königs erhielt, enthält die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Geschäftsmodelle für die kohlenstoffarme Wasserstoffproduktion im Wege der Differenzverträge (Contracts for difference- CfDs), die Abscheidung von Kohlenstoff in der Industrie und bei der Stromerzeugung aufgrund der Regelungen zu den "Dispatchable Power Agreement" und die Förderung des CO 2 -Transports und der CO 2 -Speicherung sowie die Einrichtung eines neuen zukünftigen Systembetreibers, der die strategische Aufsicht über die Strom- und Gasnetze übernimmt, und zudem einen Fördermechanismus für den Wasserstofftransport sowie die Wasserstoffspeicherung enthält. Die Regierung hatte bereits im Frühjahrshaushalt vom 21. März 2023 Mittel in Höhe von 20 Mrd GBP für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von Kohlendioxid angekündigt und im Laufe des Jahres vier CCS-Transport- und -Speichercluster ausgewählt und den Auswahlprozess zur Unterstützung von Abscheidungsprojekten, die CO 2 in diese Speicheranlagen einspeisen werden, fortgesetzt. Die Regierung hat nun auch ihre Überlegungen zu einer längerfristigen Strategie für CCS-Projekte dargelegt. Die Regierung hat ihre Konsultationen zu einem Geschäftsmodell für die Stromerzeugung aus Wasserstoff eingeleitet und ihren Ansatz für die Vergabe von Fördermitteln für Wasserstoffspeicherprojekte erläutert. Darüber hinaus hat die britische Regierung im Jahr 2023 weiterhin über die Reform des Strommarktes (REMA), das britische Emissionshandelssystem (UK ETS) und Maßnahmen gegen das Risiko der Verlagerung von Emissionen beraten. Die britische Regierung beabsichtigt, das britische Emissionshandelssystem bis zum Jahr 2050 fortzuführen, und kündigte an, bis zum Jahr 2027 einen Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte einzuführen, der eine Abgabe auf Kohlenstoffemissionen erhebt, die aus den Importen von Aluminium, Zement, Keramik, Düngemittel, Glas, Wasserstoff, Eisen und Stahl entstehen. Niederlande In den Niederlanden wurde das Energiegesetz (Energiewet) dem niederländischen Parlament am 9. Juni 2023 vorgelegt. Dieses Gesetz fasst das bisherige Elektrizitätsgesetz (Elektriciteitswet) aus dem Jahr 1998 und das Gasgesetz (Gaswet) zusammen. Der Staatsrat forderte in seiner Stellungnahme weitere Informationen über die Art und Weise der Umsetzung dieses Gesetzes an, da er bezweifelt, dass das Gesetz eine Verbesserung gegenüber den derzeitigen Gesetzen darstellt. Die parlamentarische Debatte steht noch aus. Die Regierung hat Subventionen für den Bau von CO 2 -freien, regulierbaren Kraftwerken eingeführt. Insgesamt stehen 1 Mrd € zur Verfügung, um bestehende Gaskraftwerke in CO 2 -freie Gas und Dampf (GuD)- Kraftwerke umzuwandeln, die vorzugsweise Wasserstoff als Brennstoff einsetzen. Details zur Förderung sollten in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 vorgestellt werden. Diese stehen allerdings noch aus. Am 23. Juni 2023 hatte die niederländische Regierung bekannt gegeben, dass die Gasförderung aus dem größten europäischen Gasfeld in Groningen beendet werden wird. Dies erfolgte zum 1. Oktober 2023. Die Regierung hat am 27. Juni 2023 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Preisobergrenze von 180 €/MWh für die Markterlöse von Stromerzeugern, wie in der EU-Verordnung vorgeschrieben, zur Beratung an den Staatsrat eingebracht. Das Gesetz, dass vor allem die Kohlestromerzeugung ins Auge fasst, wartet gegenwärtig auf die Beratung, bevor es im Anschluss daran dem Parlament zur Debatte vorgelegt werden kann. Der Minister für Klima und Energie hat das Parlament in einem Schreiben über den Stand des Gesetzes informiert. Eine parlamentarische Debatte soll Anfang 2024 stattfinden. Am 7. Juli 2023 wurde das niederländische Kabinett aufgelöst. Am 22. November 2023 fanden Parlamentsneuwahlen statt. Das neu gewählte Parlament versammelte sich erstmals am 6. Dezember 2023. Die zukünftigen energiepolitische Ausrichtungen in den Niederlanden lassen sich noch nicht hinreichend abschätzen. Der Prozess der Regierungsbildung dauert gegenwärtig an und ein neues Kabinett wird sich voraussichtlich erst zum zweiten Quartal 2024 zusammenfinden. Die Thematik der steigenden Netzentgelte und der damit verbundenen Risiken für Investitionen in Elektrolyseure wurde im Laufe des Jahres immer deutlicher. Der Minister für Klima und Energie hat dieses Problem in einem Schreiben an das Parlament aufgegriffen, um alternative Optionen für den Umgang mit Netzengpässen vorzuschlagen. Aufgrund der steigenden Kosten für die Haushalte und der unerwartet hohen Gewinne bei der Energieerzeugung, hat die EU eine Obergrenze für Deckungsbeiträge eingeführt, die in das "Gesetz über die befristeten Deckungsbeiträge für Strom" umgesetzt werden soll. Dessen Umsetzung verzögert sich jedoch aufgrund der Ablösung der niederländischen Regierung und der anschließenden Wahlen. Am 1. Dezember 2023 hat der Minister für Klima und Energie den neuen nationalen Energiesystemplan verabschiedet. Dieser Plan zeigt auf wie ein nachhaltiges, zuverlässiges und bezahlbares niederländisches Energiesystem im Jahr 2050 aussehen sollte. Der Plan wurde geprüft und eine Stakeholder Konsultation wurde ausgeschrieben. Die Frist lief bis zum 12. Januar 2024. Schweden Die schwedische Regierung hat das Tempo bei der Umsetzung der im Tidö-Abkommen festgelegten Energiepolitik deutlich erhöht. Das Planungsziel für den Ausbau von fossilfreier Erzeugung für das Jahr 2050 liegt bei 300 TWh. Damit wurde das ursprüngliche politische Ziel "100 % erneuerbare Energien" aufgegeben, wie es im Staatshaushalt für das Jahr 2024 heißt. Auf diese Weise soll u.a. die Zukunft sowohl der bestehenden als auch der neuen Kernkraftwerke gesichert werden. Im Herbst 2023 wurden mehrere Konsultationsverfahren eingeleitet, um den Weg für eine formelle Gesetzgebung im Parlament in den Jahren 2025 und 2026 zu ebnen. Die vorübergehende einjährige Pause im Jahr 2023 für die Neuzulassung von Wasserkraftwerken wurde bis zum 1. April 2024 verlängert. Die Kernenergie ist ein wichtiger strategischer Pfeiler der Energiepolitik der Regierung und es wurden mehrere sogenannte öffentliche Ausschüsse eingesetzt, um die Gesetzgebung zu ändern, die Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern und die Vorlaufzeiten für Genehmigungsverfahren zu verkürzen, damit neue Anlagen gebaut werden können. Diese Initiativen gelten auch für Offshore-Windparks, für die in diesem Jahr drei große Genehmigungen erteilt wurden, für den Ausbau des Übertragungsnetzes und für Marktverbesserungen durch den Übertragungsnetzbetreiber Svenska Kraftnät. Die früheren Regelungen zu kostenlosen Anschlüssen für neue Offshore-Windparks wurden gestrichen. Im Dezember 2023 wurde ein nationaler Kernenergiekoordinator ernannt, um den Bau neuer Anlagen zu unterstützen. Die Unterstützung für Wasserstoff hat sich aus Sicht der schwedischen Industrie im Vergleich zur Vorgängerregierung verbessert. Die von der Energiebehörde zur Verfügung gestellten Mittel für Zuschüsse an die Industrie für alle Dekarbonsierungstechnologien wurden um 4 Mrd SEK erhöht. Im Herbst 2023 hat das Finanzministerium (Finansdepartementets) eine Überprüfung der vier wichtigsten Behörden für den Energiesektor initiiert. Die Überprüfung konzentrierte sich auf Aufgaben, Rollen und Organisation mit dem Ziel, die Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, um die Energiepolitik zu verwirklichen. Ergebnisse der Überprüfung sind nicht vor Ende des ersten Quartals 2024 zu erwarten. Die Strahlenschutzbehörde (Strålsäkerhetsmyndigheten - SSM) hat sich an einer europäischen Initiative beteiligt, die darauf abzielte, die Genehmigungsfristen für neue Reaktoren durch das Konzept der Typgenehmigungsmethode zu verkürzen. Das umfangreiche nationale Energiegesetz, über das das Parlament formal abstimmen wird, war für Dezember 2023 vorgesehen, wurde aber auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Gesetzesentwurf umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche: Zum einen wird sich auf die Versorgungssicherheit konzentriert, d.h. inwieweit die Netzstabilität in verschiedenen physikalischen Zuständen gewährleistet wird, und zum anderen auf die Planungsziele für den Ausbau des Stromnetzes. 1.5 Geschäftsverlauf Anfang Oktober 2021 beschloss Uniper Pläne zur grundlegenden Umstrukturierung des Engineering-Geschäfts. Danach konzentrieren sich die Engineering-Kompetenzen des Konzerns künftig auf die Umsetzung der strategischen Ziele des Uniper-Konzerns gemäß der im August 2023 veröffentlichten Strategie sowie Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der eigenen Anlagen. Das Dienstleistungsgeschäft für Dritte im konventionellen Sektor wird eingestellt. Nachdem ein Großteil des mit der Umstrukturierung verbundenen Personalabbaus bereits zum Ende des Jahres 2022 umgesetzt wurde, erfolgte zum Januar 2023 die organisatorische Neuausrichtung in die drei Kernbereiche "Asset Services", "Growth Engineering" sowie "Project Execution". Insgesamt liegt das handelsrechtliche Ergebnis der UTG im Jahr 2023 mit 13,0 Mio. € deutlich über dem Vorjahr (-88,7 Mio. €). Die Ergebnisverbesserung ist insbesondere auf ein deutlich verbessertes Finanzergebnis zurückzuführen. Darüber hinaus trägt der Entfall außergewöhnlicher Projektbelastungen, die das Vorjahresergebnis signifikant belastet hatten, zu dieser Entwicklung bei. Im Berichtsjahr stieg die Gesamtleistung deutlich um 22,7 Mio. € auf 85,4 Mio. € (Vorjahr: 62,6 Mio. €). Die UTG nimmt für Uniper mit dem Geschäftsbereich "Project Execution" bereits seit 2019 die Projektleitung für die Errichtung des besonderen netztechnischen Betriebsmittels Irsching 6 (ein 300 MW Gaskraftwerk zur Aufrechterhaltung des Stromnetzes) wahr, welches im September 2023 an den Betreiber übergeben werden konnte. Die ebenfalls seit 2019 ausgeführten Aktivitäten für den Neubau eines Gas- und Dampfkraftwerks sowie weitere umfassende Infrastrukturmaßnahmen am Standort Scholven wurden fortgesetzt. Hier ist die technische Abnahme gegenüber dem beauftragten Generalunternehmer zur Errichtung des Gas- und Dampfkraftwerks für Ende Februar 2024 vorgesehen. Darüber hinaus wurden am in Betrieb befindlichen Steinkohlekraftwerk in Datteln weitere Arbeiten zur Fertigstellung von Nebenanlagen und -gebäuden fortgeführt. Auch nach erfolgter Restrukturierung führt die UTG laufende Projekte für Dritte wie vertraglich vereinbart weiter. Das Projekt zur Errichtung eines Blockheizkraftwerks als Generalunternehmer für die Stadtwerke Bremen erreichte im März 2023 mit der Übergabe der Anlage an den Kunden einen wesentlichen Meilenstein. Zum Jahresende konnte mit dem Kunden eine kommerzielle Einigung zur Berücksichtigung des gegenüber der Ursprungsplanung deutlichen Zeitverzuges und damit verbundener Vertragsstrafen erreicht werden. Des Weiteren wurde im Jahr 2023 die Errichtung eines Blockheizkraftwerks für den Kunden Wärme Hamburg GmbH gemeinsam mit dem türkischen Ingenieur- und Bauunternehmen ENKA fortgesetzt. Die Fertigstellung der Anlage verzögert sich gegenüber der Ursprungsplanung und ist nun in Abstimmung mit dem Kunden für das dritte Quartal 2025 vorgesehen. Darüber hinaus ist die UTG weiterhin im Auftrag des Übertragungsnetzbetreibers TenneT tätig. Das Projekt umfasst die Planung und Koordination einer insgesamt 125 km langen Hochspannungsleitung zwischen Conneforde und dem Raum Merzen für den Transport von Strom aus erneuerbaren Energien zum Verbraucher. Die Laufzeit des Projektes ist derzeit bis ins Jahr 2027 geplant. In Aserbaidschan sind in dem ersten industriellen Energieeffizienzprojekt des Landes die Baumaßnahmen weitgehend abgeschlossen, um die Dampf- und Stromerzeugung eines Industriekomplexes der Azerikimya (petrochemische Sparte der SOCAR, Aserbaidschans staatlichem Energiekonzern) zu modernisieren und zu erweitern. Aufgrund von wiederholten Verzögerungen bei Mitwirkungspflichten des Kunden musste die für das erste Quartal 2023 vorgesehene Inbetriebsetzung erneut verschoben werden und ist nun im ersten Quartal 2024 geplant. In allen genannten Projekten leistet der Bereich "Growth Engineering" umfangreiche Unterstützung in der technischen Bearbeitung, während der Bereich "Project Execution" insbesondere Projektmanagementfunktionen wahrnimmt. Des Weiteren wickelte die UTG insbesondere im Bereich "Growth Engineering" auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder große Teile des vom Uniper-Konzern für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte bereitgestellten Budgets im Innovationsbereich ab. So führten die Entwicklungsaktivitäten für wasserstoffbasierte Energielösungen im Energiepark Bad Lauchstädt nun zu einem ersten konkreten Projekt, wo unter Projektleitung der UTG eine Kapazität von 30 MW Elektrolyse zur Erzeugung von Wasserstoff für industrielle Kunden errichtet wird. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für Ende 2025 vorgesehen. Während die Aktivitäten zur nachhaltigen Herstellung von Luftfahrttreibstoff aus nichtfossilen Rohstoffen am Standort Hamburg seit Herbst 2023 ruhen, wurden vergleichbare Aktivitäten im Rahmen eines Projektes in Schweden weiter intensiviert. Parallel dazu ist die UTG mit den Bereichen "Asset Services" und "Growth Engineering" weiter in einer Reihe von Betriebs- und Instandhaltungsprojekten kleiner und mittlerer Größe aktiv. Nach Jahren des Rückgangs dieses Geschäftsfeldes führte die Wiederinbetriebnahme diverser fossiler Anlagen im Jahr 2022 zu einer Stabilisierung, die sich auch im Jahr 2023 fortsetzte. Unabhängig davon konzentriert sich die UTG auch in diesem Bereich künftig auf den Betrieb der Uniper-eigenen Anlagen gemäß der entschiedenen Strategie. Der Beitrag der rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften zur Leistungsbreite der UTG-Gruppe im In- und Ausland zeigte sich in 2023 deutlich verschlechtert, im Wesentlichen geprägt durch rückläufige operative Ergebnisse in Großbritannien. Zu den Tochtergesellschaften im Einzelnen: Die Uniper Technologies Ltd. (UTL), Birmingham/Großbritannien, verzeichnet im Jahr 2023 ein negatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Ergebnisbelastend wirkte dabei insbesondere eine Steigerung der spezifischen Personalkosten, die nicht vollständig im Zuge der erbrachten Leistungen an die Kunden weitergegeben werden konnten. Darüber hinaus entwickelte sich auch der Ergebnisbeitrag des noch im externen Geschäft tätigen Bereichs "Power Engine Services" negativ. Der Gesamtumsatz betrug in 2023 27,8 Mio. £ (Vorjahr 49,5 Mio. £). Auch bei der UTL wurde infolge der strategischen Neuausrichtung eine neue Organisationstruktur zum Januar 2023 in Kraft gesetzt und der Personalabbau in 2023 abgeschlossen. Die Uniper Technologies B.V. (UTBV), Rotterdam/Niederlande, hat 2023 das Ingenieurgeschäft in den Benelux-Staaten fortgeführt und erzielte Umsatzerlöse in Höhe von 5,2 Mio. € (Vorjahr 3,9 Mio. €). Die umfangreichsten Arbeiten fallen nach wie vor in der Instandhaltung und projektbezogenen Weiterentwicklung inklusive zunehmender Aktivitäten im Bereich der energiewirtschaftlichen Nutzung von Wasserstoff am Uniper-Standort Maasvlakte in Rotterdam an. Die RMD-Consult GmbH (RMD-C), München, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf die UTG verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte im Wege der Aufnahme (§ 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz - UmwG) mit UTG als übernehmender Gesellschaft und als Gesamtrechtsnachfolgerin der RMD-C. 2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage2.1 Ertragslage 2.1.1 Finanzielle Leistungsindikatoren Die UTG wird in den Konzernabschluss der USE einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird. Zur internen Steuerung und als wichtigster zentraler Leistungsindikator (KPI) für die operative Ertragskraft der Geschäftstätigkeit wird im Uniper-Konzern ein um nicht-operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Adjusted EBIT) verwendet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Adjusted EBIT ist das nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften ermittelte unbereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern unter Berücksichtigung des Beteiligungsergebnisses (EBIT). Zur Erhöhung der Aussagekraft als Indikator für die operative Ertragskraft der Uniper-Geschäftstätigkeit wird das EBIT um bestimmte nicht-operative Effekte bereinigt. Die nicht-operativen Ergebniseffekte umfassen konzernweit Erträge und Aufwendungen aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus Sicherungsgeschäften sowie bestimmte Effekte aus der Bewertung von physisch zu erfüllenden Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 9, die mit dem Marktpreis bei physischer Erfüllung anstelle des vertraglich gesicherten Preises bewertet werden. Darüber hinaus werden das Ergebnis aus der Gasersatzbeschaffung, bestimmte Buchgewinne/-verluste, Aufwendungen/Erträge für Restrukturierung/Kostenmanagement, Wertberichtigungen/Wertaufholungen auf das Anlagevermögen, auf im IFRS-Konzernabschluss at equity bewertete Unternehmen sowie auf sonstige Finanzanlagen und auf Goodwill im Rahmen von Werthaltigkeitstests und sonstige nicht-operative Ergebnisbeiträge eliminiert. Der KPI Adjusted EBIT weicht vom Ergebnis nach Steuern auf Grundlage der Bilanzierungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) ab. Die Unterschiede ergeben sich - abgesehen vom Zinsergebnis - im Wesentlichen aus unterschiedlichen Bilanzierungsvorschriften und Bewertungsmethoden. Die wesentlichen Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und HGB ergeben sich unter anderem aus den verschiedenen Abschreibungsansätzen/-dauern des Anlagevermögens sowie dessen Aktivierbarkeit und den unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen für Rückstellungen. Ferner enthält der KPI keine Gewinn- oder Verlustübernahmen aus Ergebnisabführungsverträgen. Das Adjusted EBIT nach IFRS der UTG liegt für den Berichtszeitraum mit -0,9 Mio. € deutlich über den Erwartungen und der Vergleichsperiode (-41,7 Mio. €). Nachdem sich im Vorjahr im Wesentlichen außergewöhnliche Projektbelastungen insbesondere in den Projekten Bremen und Stadtwerke München negativ auf das Ergebnis ausgewirkt haben, hat im Berichtszeitraum vor allem das erfolgreiche Claim- und Projektmanagement im Rahmen des Projekts Bremen erheblich zur Ergebnisverbesserung beigetragen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 nutzt die UTG anstelle des Adjusted EBIT das Adjusted EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) als finanzielle Steuerungskennzahl. Das Adjusted EBITDA entspricht dem um nicht operative Effekte bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bzw. Zuschreibungen. Nachrichtlich beträgt das Adjusted EBITDA der UTG 0,2 Mio. € für den Berichtszeitraum. 2.1.2 Umsatzentwicklung Die Umsatzerlöse betrugen für das Jahr 2023 73,8 Mio. € (Vorjahr 64,5 Mio. €). Unter Berücksichtigung der Erhöhung der ein Ausführung befindlichen Aufträge hat die UTG eine Gesamtleistung in Höhe von 85,4 Mio. € (Vorjahr 62,6 Mio. €) erzielt. Der Anstieg resultiert unter anderem aus der Schlussrechnung des Projektes "HKW Süd Ersatz GuD1" mit den Stadtwerken München und der Abrechnung im Projekt Dradenau sowie aus der Bewertung der unfertigen Leistungen. 2.1.3 Wesentliche Ergebnisentwicklungen Die Materialaufwendungen der UTG haben sich im Vergleich zum Vorjahr auf 29,5 Mio. € (Vorjahr 33,7 Mio. €) verringert. Die Veränderung im Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus reduzierten Aufwendungen für bezogene Leistungen im Rahmen der Projektabwicklung sowie gesunkenen Materialbestellungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um 76,0 % auf 9,0 Mio. € (Vorjahr 37,4 Mio. €). Begründet ist dies hauptsächlich in einem Rückgang der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (überwiegend im Rahmen der Restrukturierung) um 29,9 Mio. € auf 6,8 Mio. € (Vorjahr 36,7 Mio. €). Dementgegen wurden Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,0 Mio. € sowie aus dem Abgang von Beteiligungen aus dem Finanzanlagevermögen von 0,6 Mio. €, im Rahmen der Verschmelzung der RMD-C auf die UTG, erzielt. Der Personalaufwand sank geringfügig um 0,4 Mio. € auf 43,2 Mio. € (Vorjahr 43,6 Mio. €), da der Aufwand aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung um 2,1 Mio. € gesunken ist, wohingegen die Aufwendungen für Löhne und Gehälter im Jahr 2023 um 1,8 Mio. € gestiegen sind. Die Abschreibungen im Geschäftsjahr in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,2 Mio. €) erfolgten alle planmäßig und waren hauptsächlich geprägt von der Anschaffung von sechs PKW im Rahmen des Projektes A240-CCM mit der TenneT. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um 34,2 % auf 25,8 Mio. € (Vorjahr 39,2 Mio. €). Den um 2,5 Mio. € gestiegenen Aufwendungen aus der Wertberichtigung von Forderungen, wirkten 10,5 Mio. € niedrigere Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen, um 2,3 Mio. € gesunkene Aufwendungen für Beratungsleistungen und um 1,0 Mio. € geringere Aufwendungen für Mieten und Pachten entgegen. Das aus dem Zinsergebnis resultierende positive Finanzergebnis betrug 17,3 Mio. € (Vorjahr -72,0 Mio. €). Es war hauptsächlich durch die Verzinsung des konzerninternen Cash-Poolings mit der USE in Höhe von 8,5 Mio. € sowie der Zinserträge aus der Bewertung des Deckungsvermögens in Höhe von 8,3 Mio. € geprägt. 2.1.4 Jahresergebnis Im Rahmen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags wurde der Jahresüberschuss in Höhe von 13,0 Mio. € an die UHG abgeführt (im Vorjahr Ausgleich des Jahresfehlbetrages in Höhe von 88,7 Mio. € durch die UHG. 2.2 Finanzlage 2.2.1 Finanzstrategie Die UTG ist in das Cash-Pooling-System des Uniper-Konzerns eingebunden, welches die zur Begleichung aller externen Zahlungsverpflichtungen nötige Liquidität bereitstellt. Die UTG informiert die USE regelmäßig über ihren Finanzbedarf und die kurzfristige Liquiditätsplanung. 2.2.2 Cashflow und Finanzposition Die Finanzlage der UTG wird durch das Cash-Pooling des Uniper-Konzerns sowie durch den Ergebnisabführungsvertrag gestützt. Die UTG wies zum 31.12.2022 eine Nettofinanzposition von 162,2 Mio. € aus. Zum Jahresende 2023 beträgt die Nettofinanzposition 256,3 Mio. €. Die Veränderung der Nettofinanzposition im Jahr 2023 betrug somit 94,0 Mio. €. Die Nettofinanzposition nach IFRS wird definiert, indem Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, kurz- und langfristige Wertpapiere, Forderungen aus Margining summiert werden und dann die Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing abgezogen werden. Die UTG berichtet über ihre Finanzlage unter anderem auch mit der Kennzahl Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit fortgeführter Aktivitäten nach IFRS. Mit 3,5 Mio. € war der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit positiv und lag dabei oberhalb des Vorjahreswerts von -35,4 Mio. €. Die Hauptgründe für die Verbesserung lagen in den Veränderungen der sonstigen Rückstellungen, der gestiegenen unfertigen Leistungen sowie der betrieblichen Verbindlichkeiten. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit nach IFRS beläuft sich auf 2,5 Mio. € (Vorjahr - 7,9 Mio. €) und ist hauptsächlich in der Verschmelzung der RMD-C auf die UTG und der damit verbundenen Übertragung des Cash-Kontos begründet. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit nach IFRS von 87,5 Mio. € (Vorjahr 99,5 Mio. €) spiegelt hauptsächlich die Übernahme des Verlustes für das Geschäftsjahr 2022 durch die UHG sowie die planmäßige Tilgung der Finanzverbindlichkeiten wider. 2.3 Vermögenslage Die Vermögenslage der UTG spiegelt die Tätigkeit als Ingenieur-Dienstleister wider. Die Bilanzsumme stieg zum 31. Dezember 2023 um 25,2 Mio. € auf 322,2 Mio. €. Auf der Aktivseite reduzierte sich das Finanzanlagevermögen der UTG um 1,2 Mio. €, was dem Buchwert der RMD-C entspricht. Dem entgegen ist der Anstieg der Bilanzsumme unter anderem in der Erhöhung der unfertigen Leistungen um 17,4 Mio. €, wovon 5,7 Mio. € aus der Verschmelzung der RMD-C resultieren, und der gestiegenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 8,5 Mio. € zu erkennen. Der Anstieg der Forderungen begründet sich im Wesentlichen in einem deutlichen Anstieg der Forderungen aus dem Cash-Pooling in Höhe von 93,2 Mio. € und gleichzeitiger Reduzierung des Anspruchs aus der Ergebnisabführung in Höhe von 88,7 Mio. €. Darüber hinaus stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im laufenden Geschäftsjahr um 1,1 Mio. € auf 6,8 Mio. € (Vorjahr 5,7 Mio. €). Zum Verschmelzungszeitpunkt wies die RMD-C Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 7,9 Mio. € aus. Auf der Passivseite ist der Anstieg der Bilanzsumme im Wesentlichen in der Erhöhung der sonstigen Rückstellungen um 13,4 Mio. € und der Erhöhung der Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen um 9,7 Mio. €, hauptsächlich aus der Ergebnisabführung, zu erkennen. Bei den sonstigen Rückstellungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr vor allem die Rückstellungen für Nacharbeiten um 7,6 Mio. € sowie die Rückstellung für kommende Bonuszahlungen um 5,0 Mio. €. Die RMD-C wies zum Zeitpunkt der Verschmelzung Rückstellungen in Höhe von 7,9 Mio. € aus. Auch die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen stiegen um 3,3 Mio. €, wobei der Anstieg hauptsächlich aus der Verschmelzung der RMD-C resultiert. Dem entgegen sanken die sonstigen Verbindlichkeiten um 1,0 Mio. €. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 blieb unverändert zum Vorjahr und beträgt weiterhin 76,6 Mio. €. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Bilanzsumme reduzierte sich die Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr auf 23,8 % (zum 31. Dezember 2022: 25,8 %). 2.4 Investitionen und Desinvestitionen Die Investitionen der UTG in Sachanlagen für 2023 betrugen 0,1 Mio. € und entfallen auf den Kauf von sechs PKWs für das Projekt A240-CCM mit der TenneT und Büroausstattungen. Zudem erhöhten sich die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die EDV-Geräte um 0,1 Mio. € aufgrund der Übernahme des Anlagevermögens im Zuge der Verschmelzung der RMD-C. 3. Mitarbeiter3.1 Mitarbeiteranzahl Die Anzahl der Mitarbeiter beträgt 272 zum Stichtag 31. Dezember 2023, welche ausschließlich in Deutschland beschäftigt sind. Die Zahl der Beschäftigten liegt damit deutlich unter Vorjahresniveau. Die Reduktion der Zahl der Beschäftigten bei der UTG im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 (313) ist auf die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Umstrukturierung des Engineering-Geschäfts zurückzuführen. 3.2 Anteil weiblicher Mitarbeiter, Altersstruktur, Teilzeitbeschäftigung und Fluktuation Der Frauenanteil an der Belegschaft lag zum 31. Dezember 2023 bei 29,4 %. Das Durchschnittsalter bei der UTG beschäftigten Arbeitnehmer betrug zum Jahresende 49 Jahre. Insgesamt 25 Mitarbeiter der Gesellschaft waren am Jahresende in Teilzeit beschäftigt. Die auf freiwilligen Kündigungen basierende Fluktuation lag im Durchschnitt bei 6,8 % im Geschäftsjahr 2023. 4. Risiko- und ChancenberichtDie UTG ist in das Risikomanagementsystem des Uniper-Konzerns integriert, das funktional organisiert ist und Risiken und Chancen berücksichtigt. Die funktionale Organisationsstruktur, Fachkompetenz, Kontrollen, Methoden, IT-Systeme und internen Richtlinien bilden wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems des Uniper-Konzerns und stellen sicher, dass Risiken bzw. Chancen für die UTG angemessen identifiziert, analysiert, bewertet und gesteuert werden. Die Zuständigkeit für Risiken bzw. Chancen wird dem funktionalen Team zugewiesen, welches sie am besten steuern kann. Alle identifizierten wesentlichen Risiken und Chancen der UTG werden von den verantwortlichen Funktionsbereichen quartalsweise an den zentralen Uniper Bereich Enterprise Risk Management gemeldet. Die Meldegrenze für wesentliche Chancen und Risiken der UTG liegt bei 20,0 Mio. €. Dies bedeutet, dass Risiken/Chancen, unter Berücksichtigung initiierter Steuerungsmaßnahmen, mit einer möglichen Auswirkung von im schlechtesten (besten) Fall -/+ 20,0 Mio. € oder mehr auf das geplante Adjusted EBITDA, den Jahresüberschuss oder den Cashflow des Unternehmens in Bezug auf ein Jahr der dreijährigen Mittelfristplanungsperiode zu melden sind. Die Meldegrenze gilt für Einzelrisiken/Einzelchancen, die auch Aggregate gleichartiger kleinerer Risiken/Chancen, die für sich genommen unterhalb der Meldegrenze liegen, umfassen können. 4.1 Risiken und Chancen Die Geschäftsaktivitäten der UTG sind unvermeidbar mit der Übernahme von Risiken aber auch Chancen verbunden. Die UTG ist maßgeblich operationalen sowie Kreditrisiken ausgesetzt. Darüber hinaus bestehen sowohl Risiken wie auch Chancen aus der insbesondere politischen und regulatorisch getriebenen Veränderung des Marktumfeldes. Marktchancen ergeben sich des Weiteren aus der Strategie der Uniper und der daraus folgenden Öffnung neuer Marktsegmente. Diese wesentlichen Risiko- / Chancenbereiche werden im Folgenden näher erläutert: 4.1.1 Operative Risiken/Chancen Operativ bestehen die branchenüblichen und projektbezogenen Risiken. Diese liegen im Wesentlichen in der für profitables Wirtschaften erforderlichen Auslastung der Mitarbeiterkapazitäten, der ausreichenden Verfügbarkeit benötigter Fachkräfte sowohl im eigenen Personalbestand wie auch bei Lieferanten sowie in zeitlichen Verschiebungen und Kostensteigerungen in Projekten. Hinsichtlich der externen Aspekte Verfügbarkeit und Kostenentwicklung war auch das Jahr 2023 insbesondere durch (geo-)politische Entwicklungen geprägt. In Summe dieser Faktoren trägt die UTG ein Risiko aus der Projektabwicklung, welches sich im Worst Case auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag belaufen kann. Die etablierten Maßnahmen zur Risikominimierung (z.B. Verbesserung der Auslastungs- und Ausführungsplanung und des Vertragsmanagements sowie nachfragegerechte Anpassung der eigenen Ressourcen und Fähigkeiten) werden stetig weiterentwickelt. 4.1.2 Marktrisiken/-chancen Nach Beschluss durch den Uniper-Vorstand im Oktober 2021 fokussiert sich die UTG inzwischen auf Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Uniper-eigenen Anlagen sowie die Projekte des Uniper-Konzerns in den Bereichen Dekarbonisierung sowie grüne und flexible Stromerzeugung. Der Rückzug aus dem Dienstleistungsgeschäft für Dritte im konventionellen Sektor wird nach und nach vollzogen. Entsprechend ergeben sich künftige Risiken und Chancen gleichermaßen vorrangig aus den strategischen Entscheidungen des Uniper-Konzerns, indirekt unverändert auch aus politisch wie regulatorisch beeinflussten Veränderungen des Marktumfeldes. Insbesondere die (geo-)politische Situation sowie daraus resultierende nationale Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozesse führen zu erschwerter Prognostizierbarkeit und Umsetzung von Investitions- und Wartungsprojekten. Chancen bieten dagegen mögliche Investitionsmaßnahmen, die beispielsweise aus der Umrüstung oder Modernisierung bestehender Anlagen zur Stromerzeugung sowie aus den zunehmenden Aktivitäten zur Nutzung von Wasserstoff im Energiesektor resultieren. 4.1.3 Finanzwirtschaftliche Risiken/Chancen Hinsichtlich des Managements von finanzwirtschaftlichen Risiken im Allgemeinen sowie der Liquidität im Speziellen ist die UTG in die Standards und Prozesse sowie das Cash-Pooling des Uniper-Konzerns eingebunden. Geschäftsfeldspezifische Risiken darüber hinaus bestehen dementsprechend nicht. 4.1.4 Kreditrisiken Hinsichtlich des Managements von Kreditrisiken ist die UTG ebenfalls in die Standards und Prozesse des Uniper-Konzerns eingebunden, so dass kein geschäftsfeldspezifisches Risiko darüber hinaus besteht. 4.2 Beurteilung der Gesamtrisiko- und Chancensituation durch die Unternehmensleitung Die Gesamtrisiko- und Chancensituation der UTG wird regelmäßig analysiert, beurteilt und mit dem Management erörtert. Zum 31. Dezember 2023 hat sich die Struktur des Risiko-/Chancenprofils gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der sukzessive Rückzug aus dem konventionellen Dienstleistungsgeschäft für den externen Markt sowie die Fokussierung auf die Umsetzung der strategischen Prioritäten des Uniper-Konzerns führen für UTG erwartungsgemäß zu einer Verringerung der operativen Risiken und der Marktrisiken. Die (geo-)politischen Einflüsse auf die vorgenannten Risiken sind dagegen tendenziell weiter gestiegen. Auch im Jahr 2023 wurde UTG durch Uniper im Rahmen diverser konzerninterner Großprojekte beauftragt. Die zentrale Ingenieurkompetenz sowohl zur Betreuung der eigenen Anlagen als auch zur Umsetzung der Strategie des Uniper-Konzerns bleibt in der UTG erhalten und bildet eine tragfähige Basis für die weitere Entwicklung der UTG. Insgesamt hat sich die Risiko- und Chancenlage gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die Gesamtrisikolage der UTG wird als nicht bestandsgefährdend eingeschätzt. 5. Prognosebericht5.1 Voraussichtliche Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Das globale reale BIP-Wachstum wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 schwach bleiben und sich danach nur geringfügig verbessern. Die seit Anfang des Jahres 2022 erfolgte Straffung der Geldpolitik macht sich zunehmend bemerkbar, wobei die zukunftsgerichteten realen Zinssätze in vielen Volkswirtschaften weiter steigen und das Wachstum der inländischen Nachfrage verlangsamen. Ebenfalls wird erwartet, dass die Fiskalpolitik in den meisten Ländern, insbesondere im Jahr 2024, weiterhin leicht restriktiv bleibt, wenn die politisch beschlossenen Maßnahmen zur Verringerung des Energiepreisanstiegs auslaufen. Der Arbeitsmarkt bleibt stabil, und die Arbeitslosenquote wird in den meisten Volkswirtschaften voraussichtlich niedrig bleiben. Die Reallöhne werden sich bei nachlassender Inflation voraussichtlich erholen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geht davon aus. dass sich das globale Wachstum von 2,9 % in diesem Jahr auf 2,7 % im Jahr 2024 abschwächen wird. Das wäre das niedrigste jährliche Wachstum seit der globalen Finanzkrise, abgesehen von dem ersten Jahr der Covid-19-Pandemie. Bleiben weitere größere Preiserhöhungen bei Lebensmittel- und Energiepreisen aus, dürften die prognostizierten Inflationsraten (Gesamt- und Kerninflation, ohne Lebensmittel und Energie) in den meisten großen Volkswirtschaften bis Ende des Jahres 2025 auf ein Niveau zurückkehren, das mit den Zielvorgaben der jeweiligen Zentralbanken vereinbar ist. Die Gesamtinflation ist verglichen mit dem Jahr 2022 aufgrund des starken Rückgangs der Energiepreise bis Mitte des Jahres 2023 früher und schneller gesunken als die Kerninflation. Unter der Annahme, dass die Energiepreise bis zum Ende des Jahres 2024 stabil bleiben, wird erwartet, dass sich die Kern- und Gesamtinflation ab Ende des Jahres 2024 mit ähnlichen Raten verringern. 5.2 Erwartete Ertragslage Die künftige Entwicklung der UTG ist insbesondere durch die Umsetzung der strategischen Prioritäten des Uniper-Konzerns in den Bereichen erneuerbare und flexible Energieerzeugung, Dekarbonisierung und Wasserstoff geprägt. Darüber hinaus ist die erfolgreiche Abwicklung noch vorhandener Drittkundenprojekte sicherzustellen. Zudem ist die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auch im Konzernzusammenhang zu sehen. Aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen wird sich die Ertragslage im Jahr 2024 gegenüber dem laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich verbessern. Für die UTG wird im Jahr 2024 ein deutlich unter Vorjahresniveau und somit negatives Adjusted EBITDA nach IFRS erwartet. Bei stabiler operativer Entwicklung werden absehbar Einmalkosten für geplante Umbau- und Umzugsmaßnahmen das Ergebnis belasten. Risiken bestehen unverändert aufgrund der zum Berichtszeitpunkt herrschenden (geo-)politischen Situation. 5.3 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft Die zukünftige Entwicklung der UTG ist geprägt durch die Bereitstellung der benötigten Ingenieurskapazitäten für den Uniper-Konzern, um sowohl die Entwicklung wie auch die Umsetzung der strategischen Prioritäten und der damit verbundenen Projekte zu gewährleisten. Somit sind sowohl Chancen als auch Risiken unmittelbar mit der Strategie des Konzerns und deren Implementierung verbunden. Nach Jahren des Personalabbaus ist hier für die Zukunft wieder mit einem erhöhten Bedarf sowohl an Eigen- wie auch an Fremdpersonal zu rechnen. Das Geschäftsjahr 2024 wird neben der Implementierung der Konzern-Strategie auch durch die (geo-)politische Situation und deren Einfluss sowohl auf den Uniper-Konzern als auch auf die Abwicklung noch laufender Drittkundenprojekte beeinflusst sein. Grundsätzlich stehen der effektive und effiziente Betrieb des operativen Geschäfts sowohl für konzerninterne Projekte wie auch für noch zu erfüllende Drittkundenaufträge im Vordergrund. Zusammenfassend ist das Fortbestehen der UTG entsprechend des Grundsatzes der Unternehmensfortführung gesichert. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der UTG bietet eine geeignete Basis für die UTG, um den Risiken und Chancen in der Zukunft zu begegnen. Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023A. Allgemeine GrundlagenDie Uniper Technologies GmbH (UTG) mit Sitz in Gelsenkirchen ist beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 3171 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt. Die UTG ist eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T €) angegeben. Die UTG führt kaufmännische Rundungen durch. Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen zwischen einzelnen Beträgen und Summen werden akzeptiert. Um die Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen bzw. erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Gemäß § 291 HGB ist die UTG von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die UTG und ihre Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der Uniper SE (USE), Düsseldorf, einbezogen. Sie ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der USE werden einschließlich des Bestätigungsvermerks im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die USE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13. Juli 2023 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13. Juli 2023 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13. Juli 2023 wurde die RMD-Consult GmbH (RMD-C) mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 110455) auf die UTG verschmolzen. Der rückwirkende Verschmelzungsstichtag war der 1. Januar 2023. Die UTG hat das übernommene Vermögen in ihrer handelsrechtlichen Rechnungslegung zum Buchwert angesetzt. Die Eintragung im Handelsregister der UTG erfolgte am 1. August 2023. Die folgende Darstellung zeigt die Werte der RMD-C zum Verschmelzungsstichtag: Bilanz der RMD-Consult GmbH zum 1. Januar 2023
Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen der Gewinn- und Verlustrechnung ist eingeschränkt und kann durch die nachfolgenden Erläuterungen hergestellt werden. Die folgende Übersicht zeigt die Erträge und Aufwendungen der RMD-C bis zur Handelsregistereintragung am 1. August 2023. Gewinn- und Verlustrechnung der RMD-Consult GmbH vom 1. Januar bis 31. Juli 2023
B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Aktiva Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und werden planmäßig linear abgeschrieben. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen, soweit nicht anders erläutert, der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung beibehalten. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge, die seit dem 1. Januar 2018 erfolgten, wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen und dieser Sammelposten für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Bei Wegfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten bewertet. Niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert, die übrigen Ausleihungen mit dem Nennwert ausgewiesen. Einbringungsvorgänge und Verschmelzungen erfolgen zu Buchwerten. Umlaufvermögen Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bilanziert. Die in den Herstellungskosten enthaltenen Personalkosten errechnen sich aus den angefallenen Auftragsstunden und den nach Qualifikationsstufen differenzierten Stundensätzen. Die zunächst auf Vollkostenbasis kalkulierten Stundensätze werden für die Bilanzierung pauschal um 20 % gekürzt, um nicht aktivierungsfähige bzw. nicht aktivierungspflichtige Gemeinkostenanteile zu eliminieren. Fremdleistungs-, Material- und sonstige Kosten werden mit ihren Einstandspreisen berücksichtigt. Dem Grundsatz einer verlustfreien Bewertung wird durch Wertberichtigungen sowie die Bildung einer Drohverlustrückstellung Rechnung getragen. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen sind mit ihren Nominalwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen für mögliche Ausfallrisiken angesetzt. Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung oder mit dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind ohne Beachtung der Restriktion des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bilanziert. In Fremdwährung geführte Bankguthaben werden zum Stichtagskurs bewertet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel im Rahmen eines sogenannten Contractual Trust Arrangements (CTA) in einem inländischen Investmentspezialfonds und einer Beteiligung an einer luxemburgischen Personengesellschaft angelegt. Der juristische Eigentümer des inländischen Investmentspezialfonds und der luxemburgischen Personengesellschaft ist der Uniper Pension Trust e.V. (UPT), Düsseldorf. Der UPT verwaltet zentral als Treuhänder das Deckungsvermögen in Form von Anteilen an einem inländischen Investmentspezialfonds "PSF" (Wertpapiere) sowie Anteilen an der UPT Global Alternatives S.C.S. SICAV-SIF (UGA), Luxemburg, für die UTG. Die UGA stellt eine Personengesellschaft nach luxemburgischem Recht dar, die in Immobilienfonds oder Private Equity Fonds investiert. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser wird mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. II. Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalwert angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Rückstellungen Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind darin auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Soweit erforderlich, wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen eine Diskontierung unter Berücksichtigung der Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie Deputate, die Altersversorgungscharakter haben und als Rentenbaustein gewertet werden, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin sind ein Gehaltstrend (nur Pensionen) und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Für Pensionsleistungen, die über den mittelbaren Durchführungsweg des Pensionsfonds erbracht werden, haftet die UTG nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) weiterhin subsidiär. Das Vermögen des Pensionsfonds deckt den Erfüllungsbetrag der übertragenen Versorgungsverpflichtungen/ -anwartschaften. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 führte der Uniper-Konzern eine reine Beitragszusage als weiteres System zur betrieblichen Altersversorgung ein. Im Rahmen der Implementierung hatten die Mitarbeiter mit bestehenden Versorgungszusagen ein Wahlrecht, mit Wirkung zum 1. Juli 2023 mit ihren zukünftigen Beitragsansprüchen in diese reine Beitragszusage zu wechseln. Aufgrund von § 1 Abs. 2 Satz 2a BetrAVG werden die zukünftigen Pensionsleistungen über den mittelbaren Durchführungsweg des Pensionsfonds erbracht, so dass es sich bei der Zusage um eine mittelbare Pensionszusage handelt, für die gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet werden muss. Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der reinen Beitragszusage ist die Angabe eines Fehlbetrages nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB ausgeschlossen. Für Risikoleistungen im Rahmen der reinen Beitragszusage besteht seitens der Mitarbeiter unmittelbarer Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Da es sich hierbei um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG handelt, wird für diese Risikoleistungen gemäß § 249 Abs. 1 HGB eine Pensionsrückstellung gebildet. Die Berechnung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Für die Abzinsung der Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie für Sterbegeld-Verpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Für Vorruhestandsverpflichtungen wird von einer Duration von 4,0 Jahren ausgegangen. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung oder mit dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind am Abschlussstichtag ohne Beachtung des Höchstwert- bzw. Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. III. Sonstige Sachverhalte Die UTG gehört zum Uniper Konzern, welcher in den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes fällt. Die Pillar Two Gesetzgebung wurde in 2023 in nationales Recht umgesetzt und gilt ab dem 1. Januar 2024. Für den Ansatz und die Bewertung der latenten Steuern ergeben sich dadurch keine Auswirkungen, da temporäre Differenzen, welche aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes entstehen, gemäß § 274 Absatz 3 HGB nicht zu berücksichtigen sind. Gemäß der Gesetzgebung muss Uniper je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Effektivsteuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15 % zahlen. Der aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes resultierende tatsächliche Steueraufwand bzw. -ertrag muss gemäß § 285 Nr. 30a HGB bei der Gesellschaft angegeben werden. Da die globale Mindestbesteuerung erst für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen Anwendung findet, sind zum 31. Dezember 2023 noch keine tatsächlichen Steuern zu berücksichtigen. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen sind die quantitativen Auswirkungen der Gesetzgebung derzeit noch nicht zuverlässig abschätzbar. Anhand von Schätzungen, die auf Vorjahresperioden, auf dem laufenden Geschäftsjahr und auf Planungsdaten basieren, sind für Uniper derzeit keine wesentlichen Steuerbelastungen aus der Implementierung zu erwarten. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz(1) Anlagevermögen Die in der Bilanz ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind in einer gesonderten Aufstellung "Entwicklung des Anlagevermögens" (vgl. Anlagenspiegel) dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. (2) Finanzanlagen Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der UTG ist auf Seite 29 enthalten. Der Rückgang der Finanzanlagen um 1.200,0 T € resultiert aus der Verschmelzung der RMD-C. (3) Vorräte Der Gesamtbestand der unfertigen Leistungen betrifft 278 Projekte. (4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ergeben sich überwiegend aus dem konzerninternen Cash Pooling mit der USE in Höhe von 261.736,7 T € (Vorjahr: 168.485,9 T €). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17.018,0 T € (Vorjahr: 13.066,3 T €) enthalten. (5) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel bestehen ausschließlich aus Bankguthaben in Höhe von 332,4 T €. Der Bestand zum Vorjahr belief sich auf 95,9 T €. (6) Rechnungsabgrenzungsposten Der ausgewiesene Betrag von 75,8 T € (Vorjahr: 90,0 T €) entfällt im Wesentlichen auf IT-Aufwendungen und Mitgliedsbeiträge. (7) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 19.825,0 T €. (8) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt unverändert 56.730,9 T €. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung sind entsprechende Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in inländische Fondsanteile sowie einer Beteiligung an einer luxemburgischen Personengesellschaft, die jeweils vom UPT treuhänderisch verwaltet werden, angelegt. Sie sind in Anwendung des § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die UTG beläuft sich dieser für die inländischen Fondsanteile zum Abschlussstichtag auf 104.195,5 T € und liegt um 4.254,7 T € unter den Anschaffungskosten von 108.450,2 T €. Für die Beteiligung an der luxemburgischen Personengesellschaft beläuft sich dieser zum Abschlussstichtag auf 19.970,1 T € und liegt um 1.187,7 T € über den Anschaffungskosten von 18.782,4 T €. Diesem Betrag stehen frei verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe gegenüber. Eine Ausschüttungs- /Abführungssperre gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 i.V.m. Satz 1 HGB in Bezug auf diesen Sachverhalt besteht somit nicht. (9) Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsverpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.
Das Deckungsvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und ist dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Es ist gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Der in der Tabelle genannte beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde, soweit es sich um Fondsanteile handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen beziehungsweise allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die Anteile an der ausländischen Beteiligung sind zu Marktwerten bewertet. Der angewandte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1,83 Prozent p.a. (im Vorjahr 1,79 Prozent p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,25 Prozent p.a. (im Vorjahr 2,25 Prozent p.a.) und eine Rentendynamik von 2,00 Prozent p.a. (im Vorjahr 2,00 Prozent p.a.) zugrunde gelegt. Analog zu den Pensionsverpflichtungen wird für Deputatsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben und als Rentenbaustein gewertet werden, ein Rechnungszinssatz von 1,83 Prozent p.a. (im Vorjahr 1,79 Prozent p.a.) herangezogen. Weiterhin wurde eine Rentendynamik von 2,00 Prozent p.a. (im Vorjahr 2,00 Prozent p.a.) zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2023 wird § 253 Abs. 2 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften angewandt. Der damit geänderte durchschnittliche Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt, beträgt 1,83 Prozent. Ohne Berücksichtigung dieser Änderungen hätte sich ein durchschnittlicher Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ermittelt hätte, von 1,76 Prozent ergeben. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 für die UTG 2.076,0 T €. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen stehen im Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Personalbereich (28.469,8 T €) und den übrigen Rückstellungen (45.065,5 T €). Die Rückstellungen im Personalbereich enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Vorruhestand (18.465,0 T €), Tantiemen & Boni (5.446,8 T €), Jubiläumsboni (1.283,6 T €) und Abfindungen (1.121,7 T €). Die übrigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Auftragsabwicklungen (35.231,7 T €) sowie ausstehende Rechnungen (3.356,6 T €). Für Jubiläums-, Treueurlaubs- sowie Sterbegeldverpflichtungen wurde ein Rechnungszins von 1,76 Prozent p.a. (im Vorjahr 1,45 Prozent p.a.) sowie ein Gehaltstrend von 2,25 Prozent p.a. (im Vorjahr 2,25 Prozent p.a.) zugrunde gelegt. Für Vorruhestandsverpflichtungen ergibt sich bei einer Duration von 4,0 Jahren (im Vorjahr 3,9 Jahre) ein Rechnungszins von 1,13 Prozent p.a. (im Vorjahr 0,67 Prozent p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,25 Prozent p.a. (im Vorjahr 2,25 Prozent p.a.) zugrunde gelegt. (10) Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und deren Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt (vgl. Anlage). In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Uniper Holding GmbH (UHG), Düsseldorf, in Höhe von 13.049,0 T € (im Vorjahr Forderung aus der Verlustübernahme in Höhe von 88.678,7 T €) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich zudem aus dem konzerninternen Cash Pooling mit der Uniper Technologies B.V., Rotterdam/Niederlande, in Höhe von 2.298,2 T € (Vorjahr: 2.421,6 T €). In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.066,2 T € (Vorjahr: 4.131,1 T €) enthalten. (11) Rechnungsabgrenzungsposten Der ausgewiesene Betrag von 1,5 T € entfällt auf den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Elektro-Leasingfahrzeuge für das Jahr 2024. D. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung(12) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren aus der Abrechnung von Ingenieurleistungen.
(13) Sonstige betriebliche Erträge
(14) Personalaufwand
Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen ergeben; sie sind im Zinsergebnis (siehe Davon-Vermerke in der Gewinn- und Verlustrechnung) ausgewiesen. (15) Abschreibungen Die Abschreibungen entfallen ausschließlich auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen. (16) Sonstige betriebliche Aufwendungen
(17) Finanzergebnis Das Finanzergebnis beträgt zum 31. Dezember 2023 17.335,1 T € (im Vorjahr: -72.012,1 T €). Die einzelnen Bestandteile des Finanzergebnisses sind in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen Zinserträge aus dem Cash Pooling in Höhe von 8.518,9 T €. Weiterhin ist der Nettoertrag in Höhe von 8.272,2 T € aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert nach Verrechnung des Aufwands aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen (2.470,4 T €) enthalten. (18) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausländische, nicht anrechenbare Steuern. Vom Organträger werden keine Steuerumlagen erhoben. (19) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurde der Jahresüberschuss in Höhe von 13.049,0 T € an die UHG abgeführt (im Vorjahr: Übernahme des Jahresfehlbetrages in Höhe von 88.678,7 T €). E. Sonstige AngabenAngaben gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG Gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Anhang gesondert auszuweisen. Die UTG ist in das Konzern-Cash Pooling eingegliedert. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Forderung aus dem Cash Pooling gegen die USE auf 261.736,7 T €. Die Zinserträge hieraus betrugen 8.518,9 T €. Die entsprechende Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor. Haftungsverhältnisse, außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus verschiedenen Joint Ventures bestehen gesamtschuldnerische Haftungen für alle eingegangenen Verpflichtungen in Höhe von 614.197,7 T €, wovon ein Teil bereits bilanziell berücksichtigt worden ist. Vertraglich vereinbarte Ausgleichsansprüche gegenüber Mitgesellschaftern betragen 51,4 % der Haftungssumme und betreffen mit 4,7 % verbundene Unternehmen.
Aus den Erfahrungen der vergangenen Geschäftsjahre wird das Risiko einer Inanspruchnahme als gering eingeschätzt. Es besteht ein Mietvertrag mit der Verifort Capital XI GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Tübingen, über das Verwaltungsgebäude Alexander-von-Humboldt-Forum bei einer monatlichen Mietbelastung in Höhe von 80,3 T €. Für Leasingfahrzeuge wurden mit der Car Professional Fuhrparkmanagement und Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG (CPM), Hamburg, Leasingverträge mit einer Laufzeit von jeweils 4 Jahren geschlossen. Die sich daraus ergebende finanzielle Gesamtverpflichtung beträgt 312,6 T € und betrifft mit 41,7 T € den Zeitraum < 1 Jahr, mit 270,9 T € den Zeitraum > 1 Jahr, davon mit 152,3 T € den Zeitraum 3 - 5 Jahre. Der Vertrag mit CPM endete am 31. Dezember 2023, danach übernimmt die Fleets International Enterprises GmbH, Kelkheim, diesen Service für Uniper. Organe der Gesellschaft Die Geschäftsführung der UTG setzt sich wie folgt zusammen:
Organbezüge Die Geschäftsführer sind von der USE und der UKW gestellt. Frühere Mitglieder der Geschäftsführung haben Zahlungen in Höhe von 257,0 T € erhalten. Ebenfalls sind für diesen Personenkreis für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen Rückstellungen in Höhe von 11.721,6 T € gebildet. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der USE enthalten. Anteilsbesitz An den folgenden Gesellschaften hält die UTG direkte Anteile:
* Ergebnisse 2022
Gelsenkirchen, den 14. Februar 2024 Uniper Technologies GmbH Die Geschäftsführung Dr. Stefan Bockamp, Vorsitzender Carsten Schäfer Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023der Uniper Technologies GmbH
In den Zugängen für Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind Anschaffungswerte aus der Verschmelzung der RMD-C in Höhe von 137,7 T € enthalten. Auf diesen Teil des Anlagevermögens entfallen kumulierte Abschreibungen in Höhe von 124,5 T €. Der in die UTG übernommene Buchwert beträgt somit insgesamt 13,2 T €.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Uniper Technologies GmbH, Gelsenkirchen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Uniper Technologies GmbH, Gelsenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Uniper Technologies GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Düsseldorf, den 14. Februar 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Frank Schemann, Wirtschaftsprüfer ppa. Martin Nicht, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 15.02.2024 festgestellt. |
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