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Coperion Capital GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019BILANZ
ANHANG1. ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN Die Coperion Capital GmbH mit Sitz in Stuttgart wird unter HRB 726123 im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart geführt. Die Gesellschaft hat in der Rechtsform der GmbH gemäß § 264 Abs. 1 HGB die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften anzuwenden. Der Jahresabschluss ist somit nach den Grundsätzen der §§ 242 ff. HGB, unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes, aufgestellt. Gemäß § 267a HGB sowie § 288 Abs. 1 HGB wurde der Jahresabschluss der Coperion Capital GmbH für das Geschäftsjahr 2018/2019 nach den für Kleinstkapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Vermerke zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Angaben, die auch wahlweise im Anhang gemacht werden können, sind zur besseren Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Zum 1. Dezember 2012 hat die Hillenbrand Germany Holding GmbH, Stuttgart, eine Tochtergesellschaft der Hillenbrand Inc., Batesville, Indiana, USA, sämtliche Anteile an der Coperion Capital GmbH, der bis dahin obersten Muttergesellschaft der Coperion-Gruppe, erworben. Die Hillenbrand Inc. ist ein an der New Yorker Börse notiertes Unternehmen und stellt entsprechend den US amerikanischen Vorschriften einen Konzernabschluss nach den United States Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) auf. Die Coperion Capital GmbH ist damit nach § 292 HGB in Verbindung mit § 2 KonBefrV von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit. Weitere Einzelheiten hierzu sind in Abschnitt 5 "Sonstige Angaben" enthalten. Der Kreis der verbundenen Unternehmen erstreckt sich auf sämtliche Gesellschaften innerhalb der Hillenbrand-Gruppe. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die Bewertungsgrundsätze der §§ 252-256a HGB werden angewendet. Es haben sich keine Bilanzierungs-, Bewertungs- oder Ausweisänderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben Die Bewertungsgrundsätze stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung. Die Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen (zwischen einem und elf Jahren). Bei dem beweglichen Anlagevermögen werden die Zugänge innerhalb eines Wirtschaftsjahres zum jeweiligen Zugangsdatum erfasst und die anteilige Jahresabschreibung angesetzt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich EUR 250 werden im Jahr des Zugangs sofort aufwandswirksam erfasst. Anlagenzugänge eines Geschäftsjahres deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut mehr als EUR 250, aber nicht mehr als EUR 1.000, betragen, werden in einem Sammelposten aktiviert und im laufenden Geschäftsjahr sowie in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils mit einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst. Scheidet ein Anlagegut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet und gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei einer Wertaufholung wird eine maximale Zuschreibung auf den ursprünglichen Anschaffungswert vorgenommen. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Zahlungsmittel sind grundsätzlich mit dem Nennwert, unter Berücksichtigung angemessener Abschläge für alle erkennbaren Risiken, bewertet. Die Positionen des Eigenkapitals sind zum Nennbetrag ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden mit ihren nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Kostensteigerungen und Abzinsungen waren auf Grund der kurzfristigen Restlaufzeiten nicht zu berücksichtigen. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Währungsumrechnung Kurzfristig fällige Forderungen und Verbindlichkeiten (< 1 Jahr) sowie Zahlungsmittel in Fremdwährung werden zu den Devisenkassamittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Übrige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Anschaffungskurs oder zum jeweils ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
Finanzanlagevermögen/Anteilsbesitz Das Eigenkapital per 30. September 2019 sowie das im Geschäftsjahr 2018/2019 erzielte Ergebnis kann für die einzelnen Gesellschaften aus der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.
Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.000.000. Das ausgereichte Gezeichnete Kapital ist vollständig einbezahlt, es gibt folglich keine ausstehenden Einlagen der Anteilseigner. Das Gezeichnete Kapital ist in die Anteile der Gattung A (EUR 500.000) und stimmrechtslose Anteile der Gattung B (EUR 1.500.000) aufgeteilt. Die Anteile der Gattung B beinhalten das Recht auf eine bevorzugte Ausschüttung. Mit Gesellschafterbeschluss vom 31. Januar 2019 hat der Gesellschafter beschlossen einen Betrag von T€ 9.000 aus der Kapitalrücklage zu entnehmen und mit dem Verlustvortrag von T€ 8.164 zu verrechnen. Daraus ergibt sich ein verbleibender Gewinnvortrag von T€ 836. Gleichzeitig hat der Gesellschafter beschlossen, eine Vorabdividende in Höhe von T€ 47.000 für das Geschäftsjahr 2018/2019 auszuschütten. Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Aufstellung.
4. SONSTIGE ANGABEN Haftungsverhältnisse Für verbundene Unternehmen wurden 25 (VJ: 15) Bürgschaften/Patronatserklärungen mit einem Gesamtwert von T€ 28.371 (VJ: T€ 9.408) geleistet. Forderungen aus diesen Bürgschaften/Patronatserklärungen sind bis zum heutigen Tage keine gestellt worden. Das Risiko einer zukünftigen Inanspruchnahme wird als sehr gering eingestuft, da aufgrund der Marktstellung der verbundenen Unternehmen und deren interne Fokussierung und Ausrichtung in Bezug auf Auftragsabwicklung sowie Gewährleistungsmanagement größte Sorgfalt auf vertragsgemäße Erfüllung gelegt wird. Weitere Haftungsverhältnisse bestehen nicht. Geschäftsführung Die Coperion Capital GmbH, Stuttgart, hat folgende bestellte Geschäftsführer: Frau Kimberly K. Ryan, Batesville, Indiana, USA - CEO der Coperion Gruppe und Geschäftsführerin der Coperion GmbH Herr Stefan Rottke, Diplom-Kaufmann, Glassboro, New Jersey, USA - CFO der Coperion Gruppe und Geschäftsführer der Coperion GmbH Herr Marcus Karle, Diplom-Betriebswirt (FH), Fahrenzhausen - CAO der Coperion Gruppe und Geschäftsführer der Hillenbrand Germany Holding GmbH Frau Ryan, Herr Rottke und Herr Karle sind einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Name und Sitz der Anteilseigner Das gezeichnete Kapital der Coperion Capital GmbH wird zu 100% von der Hillenbrand Germany Holding GmbH mit Sitz in Stuttgart gehalten. Konzernabschluss Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den die Gesellschaft einbezogen wird, ist die Hillenbrand Inc., Batesville, Indiana, USA. Dieser nach den Regelungen der US GAAP erstellte Konzernabschluss ist am Sitz der Hillenbrand Inc., One Batesville Boulevard, Batesville, Indiana 47006, USA erhältlich und wird bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), Washington D.C., USA, unter der Commission File Number 001-33794 hinterlegt. Anhangangaben aufgrund § 292 HGB Die Coperion Capital GmbH macht hinsichtlich der Aufstellungspflicht für einen Teilkonzernabschluss von der Befreiungsregelung nach § 292 HGB Gebrauch. Der befreiende Konzernabschluss der Hillenbrand Inc., Batesville, Indiana, USA, ist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers in deutscher Sprache einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen. Der von der Hillenbrand Inc., Batesville, Indiana, USA, aufgestellte Konzernabschluss erfüllt die Befreiungsvoraussetzungen des § 292 HGB:
Ergebnisverwendungsvorschlag Es wird vorgeschlagen, den Gewinnvortrag in Höhe von EUR 835.880,01 und den Bilanzverlust in Höhe von EUR 26.763,20 auf neue Rechnung vorzutragen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es sind uns keine Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind. Stuttgart, den 09. Januar 2020 Die Geschäftsführung Kimberly K. Ryan Stefan Rottke Marcus Karle
Stuttgart, den 09. Januar 2020 gez. Kimberly K. Ryan, Stefan Rottke; Marcus Karle Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. Januar 2020 |
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