Foto-
Schnell- Labor Breyer GmbH
Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.209,74 |
43.710,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
54,50 |
85,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.696,00 |
1.773,50 |
| III.
Finanzanlagen |
46.459,24 |
41.851,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.907,55 |
5.128,69 |
| I.
Vorräte |
3.784,10 |
3.727,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
487,70 |
388,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
635,75 |
1.012,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.018,59 |
974,18 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
164.290,88 |
150.537,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
219.426,76 |
200.350,76 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
176.101,93 |
158.835,74 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.753,54 |
17.266,19 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
164.290,88 |
150.537,34 |
| B.
Rückstellungen |
175.500,00 |
156.472,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.926,76 |
43.878,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
219.426,76 |
200.350,76 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und
den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften
in § 266 HGB.
Die Gewinn‑ und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB
gegliedert.
Die Firma Foto-Schnell-Labor Breyer GmbH (nachstehend
auch GmbH oder Gesellschaft genannt) ist eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB.
Bei der Erstellung des Anhangs wurden die
Bestimmungen in den §§ 284 bis 288 HGB
unter Inanspruchnahme von größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
beachtet.
Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Artikel 67
VIII EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungs- und
Bilanzierungsstetigkeit nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung ausgewiesen.
Angaben zu einzelnen Posten der Aktiva, Passiva sowie
der Gewinn‑ und Verlustrechnung
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum
beizulegenden Wert angesetzt.
Gegenstände des Vorratsvermögens sind zu
Anschaffungskosten bewertet bzw. zu dem Wert der den
Gegenständen am Abschlussstichtag unter Beachtung des
Niederstwertprinzips beizulegen ist, ggf. gekürzt um
angemessene Abschreibungen im Hinblick auf verlustfreie
Bewertung.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten entsprechen der
zeitlichen Aufwandsverrechnung.
Die Rückstellungen wurden für noch nicht
als Verbindlichkeiten auszuweisende Verpflichtungen in
Höhe des voraussichtlich notwendigen
Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
III. Erläuterungen zur Bilanz 31.12.2010
1. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt T€ 44
(Vorjahr T€ 44). Davon betragen die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern T€ 27 (Vorjahr T€
37).
2. Aufgrund der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§§ 274 a, 288 HGB entfallen
Angaben, welche grundsätzlich nach den
§§ 284 - 288 oder nach anderen Vorschriften
des HGB zu machen wären.
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Angaben zu den Organen der Gesellschaft
(Geschäftsführung)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch die einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer
| • |
Frau Jutta Breyer, Kauffrau
|
| • |
Herrn Helmut Breyer,
Kaufmann
|
2. Angaben gem. § 42 III GmbHG
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von €
27.321.
3. Pensionsrückstellung nach § 285 Nr. 24:
Die Gesellschaft hat zum 01.01.2010 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sog. Projec-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode)
erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,25 % und
kein Rententrend zugrunde gelegt. Im Übrigen wurden
als biometrische Rechnungsgrundlagen die "Richttafeln 2005
G" von Klaus Heubeck verwendet.
Zum 01.01.2010 ergibt sich aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellung eine Unterdotierung in Höhe
von € 2.061. Diese Unterdotierung wurde der
Pensionsrückstellung in voller Höhe
erfolgswirksam zugeführt.
Die Berechnung der Pensionsrückstellung gem.
versicherungsmathematischem Gutachten der Mensch &
Kuhnert GmbH, Ulm, zum 31.12.2010 basiert auf folgenden
Parametern:
Rechnungszinssatz: 5,15 %
Anwartschaftstrend (z.B. Gehalt): 0,0 %
Rententrend: 0,0 %
Fluktuation: 0,0 %
Bewertungsmethode: Project-Unit-Credit-Methode
Biometrische Parameter: Richttafeln 2005 G nach
Heubeck
4. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB:
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung sind
unter Bilanz bzw. im Anhang keine Eventualverbindlichkeiten
zu vermerken.
Jutta Breyer
Helmut Breyer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2012 festgestellt.
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