ROSS EXICO
GmbH
Bisingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.945,00 |
5.853,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.945,00 |
5.853,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
490.540,72 |
864.860,44 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
30.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.923,14 |
720.184,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
408.617,58 |
114.675,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.108,00 |
640,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
0,00 |
57.786,46 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
385.084,69 |
150.667,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
909.678,41 |
1.079.807,05 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
485.084,69 |
250.667,15 |
| davon
Verlustvortrag |
250.667,15 |
999.833,27 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
385.084,69 |
150.667,15 |
| B.
Rückstellungen |
91.989,61 |
71.371,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
817.688,80 |
1.008.436,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
74.513,80 |
26.436,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
743.175,00 |
982.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
909.678,41 |
1.079.807,05 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2017
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß
der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei
der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte und der in Arbeit
befindlichen Aufträge erfolgte zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt.
Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen
bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Voraussehbare Kostensteigerungen bei den
Rückstellungen wurden mit berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von EUR
100.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Pensionsrückstellung
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
nach der modifizierten Teilwert-Methode ermittelt.
Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die
Berechnung eingeflossen:
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren
Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
Buchwert der
Pensionsrückstellung zum 31.12.2017
|
698.020 Euro
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögensgegenstände
|
616.130 Euro
|
Beizulegender Zeitwert
der verrechneten Vermögensgegenstände
|
616.130 Euro
|
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Verbindlichkeit
|
744.920 Euro
|
Für die Verbindlichkeiten gegen Eduard und
Andrea Roth liegen Rangrücktrittserklärungen
vor.
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herrn Eduard Roth, Kaufmann
Bisingen, den 08. April 2019
gez. Eduard Roth
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 744.919,19 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 983.480,78 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.04.2019 festgestellt.
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