Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Swiss Life Pensionskasse Aktiengesellschaft
Zeppelinstraße 1, 85748 Garching bei München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hubertus Harenberg seit 24.6.2025 | Vorstandsmitglied |
Ada Gualandi seit 24.3.2025 | Prokura |
Oliver Beeck seit 18.8.2023 | Prokura |
Claudia Endl seit 21.4.2023 | Vorstandsmitglied |
Felix Kraft seit 29.11.2022 | Prokura |
Barbara Winter seit 20.10.2021 | Prokura |
Raoul Jahnke seit 24.11.2020 | Prokura |
Thomas Hübner seit 10.6.2020 | Vorstandsmitglied |
Nelli Schieke seit 24.9.2019 | Prokura |
Oliver Janitschek seit 24.9.2019 | Prokura |
Michael Markus Essl seit 27.7.2018 | Prokura |
Dirk Eike von der Crone seit 5.3.2015 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Swiss Life Pensionskasse AktiengesellschaftGarchingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Geschäftsbericht 2023Hinweis zum GendernWir achten auf eine faire Sprache, die respektvoll und wertschätzend ist und niemanden benachteiligt. Wir sprechen Frauen und Männer an. Ansonsten schreiben wir geschlechtsneutral ("Geburtsname" statt "Mädchenname", "lesefreundlich" statt "leserfreundlich"). Wir orientieren uns an den Empfehlungen, die der Rat für deutsche Rechtschreibung und die Dudenredaktion veröffentlicht haben. Die verallgemeinernde männliche Form, das generische Maskulinum, verwenden wir nicht mehr. Gendersternchen, Binnen-I (SchülerInnen) oder Gender-Gap (Unterstrich, Doppelpunkt) setzen wir ebenfalls nicht ein. Mit Interesse verfolgen wir weiterhin, welche Form des Genderns sich in der breiten Bevölkerung durchsetzen wird und welche Leitlinien die maßgeblichen Stellen danach festlegen. Schließlich geht es uns darum, möglichst viele Menschen zu erreichen - und dabei ist ein gemeinsames Verständnis von Sprache sehr hilfreich. Hinweis bezüglich RundungenDie Addition von Einzelwerten kann aufgrund kaufmännischer Rundung von den Zwischen- und Endsummen um Rundungsdifferenzen abweichen. Prozentuale Veränderungen sind auf Basis der genauen Zahlenwerte (ohne Rundungen) berechnet. Organe und weitere verantwortliche PersonenAufsichtsrat
Vorstandsmitglieder
Weitere verantwortliche PersonenVerantwortliche Aktuarin
LageberichtMarktsituationWirtschaftliche Stagnation und nur langsam nachlassender Inflationsdruck prägten die deutsche Wirtschaft im gesamten Jahresverlauf 2023. Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft fiel schwächer aus zu Jahresbeginn allgemein erwartet. Das Statistische Bundesamt hat berechnet, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 % zurückging. Hierfür ist insbesondere der Rückgang der inländischen Nachfrage verantwortlich. Gerade die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise und der weiterhin hohen Inflationsraten haben den privaten Konsum geschwächt. Hinzu kam die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. Der Arbeitsmarkt schwächte sich im derzeitigen konjunkturellen Umfeld zwar ab, blieb insgesamt aber stabil. Zinsen, Aktien, ImmobilienAusschlaggebend für die Entwicklung an den Kapitalmärkten im abgelaufenen Jahr waren die Zinsentscheidungen der großen Notenbanken, insbesondere der US-Notenbank Fed und der Europäischen Zentralbank (EZB). Anfang des Jahres hatten viele Investoren noch erwartet, dass die Leitzinsen bereits 2023 gesenkt würden, was zu einem vielversprechenden Jahresstart für Aktien führte. Diese Hoffnungen wurden jedoch enttäuscht: Die FED erhöhte bis zum Sommer das Zielband für ihre Leitzinsen auf 5,25 % bis 5,50 % und beließ es dort. Gleichzeitig hob auch die EZB ihre Schlüsselzinssätze an und hielt diese dann stabil. Einlagen bei der EZB wurden dementsprechend zum Jahresende mit 4 % verzinst. Diese Entwicklungen lasteten bis zum Herbst sowohl auf den Aktien- als auch auf den Anleihekursen. Zum Ende des Jahres hin wuchs die Zuversicht an den Märkten jedoch, dass die beiden Notenbanken 2024 nun tatsächlich zu Zinssenkungen übergehen würden. Und so kam es in den letzten beiden Monaten des Jahres zu einer rasanten Talfahrt bei den Zinsen für längere Laufzeiten. Dies drückte die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen zum Jahresende 2023 auf nur noch etwas mehr als 2 % - rund einen halben Prozentpunkt weniger als vor Jahresfrist. An den globalen Aktienmärkten löste diese Entwicklung eine fulminante Jahresendrallye aus und bescherte den 40 wichtigsten Unternehmen am deutschen Aktienmarkt auf Jahressicht letztlich einen Anstieg um ca. 20 %. Gegenwind kam im Berichtszeitraum vor allem von geopolitischer Seite sowie aus dem Bankensektor: Im März wurden die Schlagzeilen zunächst von der Schieflage verschiedener US-Regionalbanken sowie kurz darauf von der Notübernahme der Credit Suisse durch die schweizerische UBS bestimmt. Weltpolitisch kamen im Herbst zusätzlich zum andauernden militärischen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine auch noch die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten hinzu. All diese Entwicklungen konnten die Kapitalmärkte jedoch nur jeweils kurzfristig beeinflussen und wurden durch die oben genannten Entscheidungen der Notenbanken letztlich überkompensiert. Die Immobilienmärkte in Deutschland waren 2023 von einer Vielfalt von Rahmenbedingungen geprägt - von einer Konjunktur am Rand der Rezession über die Straffung der Geldpolitik bis hin zum Wegfall von staatlichen Fördermaßnahmen für den Wohnungsbau. Gesamtwirtschaftliche Einflüsse zeigten sich am Mietmarkt vorrangig im Bürosektor mit allgemein sinkender Flächennachfrage und steigenden Leerständen. Die Knappheit bei den weiterhin nachgefragten hochwertigen Büros sorgte dagegen für steigende Spitzenmieten, wohingegen die Mieten bei schwächeren Objektqualitäten unter Druck standen. Der Einzelhandel, außerhalb des Segments des täglichen Bedarfs, litt wie im Vorjahr unter der inflationsbedingten Konsumzurückhaltung - die Mieten gaben hier weiter nach. Demgegenüber verschärften nachlassende Fertigstellungen bei unverändert starker Nachfrage die Angebotsdefizite an den Wohnungsmärkten der Großstadtregionen und sorgten für deutliches Mietwachstum. Gestiegene Finanzierungskosten dämpften den Investmentmarkt ebenso wie Renditeoptionen bei Alternativanlagen, so dass das Transaktionsvolumen lt. CBRE, dem weltweit größten Immobiliendienstleistungs- und Investment-Unternehmen auf dem gewerblichen Immobiliensektor, gegenüber 2022 um 57 % auf rund 29 Mrd. Euro zurückging. Besonders prägnant war die Zurückhaltung der Investoren gegenüber Büros (ca.-77 % auf ca. 5,3 Mrd. Euro). Weit oben in der Anlegergunst stand der Sektor Logistik/Industrie mit ca. 7 Mrd. Euro (-34 % ggü. 2022), gefolgt von Wohnen mit rund 5,7 Mrd. Euro (-59 %). Die Ankaufsrenditen zogen im Jahresverlauf über alle Sektoren sukzessive an. Mit einem Anstieg von ca.100 Basispunkten war die Preisanpassung bei Büros (Top-7-Standorte) und innerstädtischen Geschäftshäusern deutlich ausgeprägter als bei Logistikimmobilien (+50 Basispunkte) und im Wohnsektor (+80 Basispunkte). Unter der Annahme eines sich stabilisierenden Zinsniveaus werden für das bevorstehende Jahr 2024 nur noch moderat steigende Ankaufsrenditen erwartet. Anspruchsvolles Marktumfeld auch für die LebensversicherungDie Lebensversicherungsanbieter sahen sich ebenfalls mit einem schwierigen Marktumfeld konfrontiert. Nach Jahren rückläufiger und historisch niedriger Kapitalmarktzinsen stiegen seit 2022 die Zinsen wieder. Die schrittweise Erhöhung der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank im Kampf gegen die hohe Inflation setzte sich auch im Jahr 2023 fort. Dementsprechend wurden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 20. September 2023 auf 4,50 % Hauptrefinanzierungssatz, 4,75 % Spitzenrefinanzierungsfazilität bzw. 4,00 % Einlagenzins erhöht. Höhere Zinsen helfen den Lebensversicherungsunternehmen auf lange Sicht bei der Finanzierung der Garantien und schaffen deutlich bessere Perspektiven für die zukünftige Kapitalanlage. Steigende Zinsen führen auch dazu, dass die Versicherer weniger Eigenmittel aufbringen müssen und dadurch größere Handlungsspielräume bei der Kapitalanlage bekommen. Im Gegenzug werden durch die steigenden Zinsen konkurrierende Bankprodukte wieder attraktiver. Insbesondere gilt dies für das Einmalbeitragsgeschäft, sofern es kurzfristig angelegt ist. Banken können Zinserhöhungen schneller und flexibler an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben als Lebensversicherungsgesellschaften. Dies gilt vor allem für liquiditätsnahe Zinsangebote, wie Tages- und Festgeldkonten oder festverzinsliche Sparbriefe mit kurzen Laufzeiten. Zusätzlich zwingen die Inflation und die gestiegenen Energiekosten die privaten Haushalte zu einem vorsichtigeren Umgang mit dem eigenen, verfügbaren Einkommen. Dies äußert sich in Krisenzeiten in der Reduzierung aller Ausgaben, die nicht unmittelbar notwendig sind. Langfristige Verpflichtungen, zu denen auch die Altersvorsorge gehört, dürften von den Verbraucherinnen und Verbrauchern tendenziell erst einmal zurückgestellt werden. Die Perspektiven für das Neugeschäft könnten sich daher deutlich eintrüben. Bei laufenden Lebensversicherungsverträgen besteht zudem die Gefahr, dass sich die Stornoquote erhöht und Beitragsfreistellungen zunehmen. Geschäftsentwicklung Pensionskasse
2023
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2023
Euro |
2022
Euro |
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| Gezeichnetes Kapital | 3.000.000,00 | 3.000.000,00 |
| Kapitalrücklage | 22.214.868,56 | 22.214.868,56 |
| Gewinnrücklagen | 4.360.787,48 | 4.360.787,48 |
| Verlustvortrag | -4.025.000,00 | -3.125.000,00 |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 50.000,00 | -900.000,00 |
| Eigenkapital | 25.600.656,04 | 25.550.656,04 |
Der RfB konnten wir in diesem Geschäftsjahr 1.280,5 Tsd. Euro (2022: 18,2 Tsd. Euro) zuführen. Der Stand der RfB betrug 13,6 Mio. Euro (2022: 12,6 Mio. Euro). Die darin enthaltene freie RfB erhöhte sich auf 10,3 Mio. Euro (2022: 9,0 Mio. Euro).
Die Deckungsrückstellung erhöhte sich um 19,4 Mio. Euro auf 831,0 Mio. Euro (2022: 811,6 Mio. Euro).
Geschäftsentwicklung:
Vermögenslage
Der Kapitalanlagenbestand hat sich im aktuellen Geschäftsjahr durch planmäßige Umschichtungen von Immobilien- und Infrastrukturfonds hin zu festverzinslichen Wertpapieren und der Anlage von Kapitalzuflüssen von 849,0 Mio. Euro in 2022 auf 871,4 Mio. Euro im Jahr 2023 erhöht.
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Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Aufgrund des geplanten Abbaus von Immobilien- und Infrastrukturfonds reduzierte sich zum Bilanzstichtag der Bestand an Anteilen an Investmentvermögen von 648,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 593,0 Mio. Euro. Den Abschreibungen von 1,4 Mio. Euro, die ausschließlich auf Immobilienfonds entfallen, stehen Zuschreibungen über 65 Tsd. Euro gegenüber. |
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Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Wie im Vorjahr, kam es zu einem weiteren Ausbau des Bestands an Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren auf 91,4 Mio. Euro (2022: 64,0 Mio. Euro). |
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Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen Bei den Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen wurde das weiterhin attraktive Zinsniveau genutzt, um den Bestand auf 176,3 Mio. Euro (2022: 126,2 Mio. Euro) zu erhöhen. |
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Derivative Finanzinstrumente und Aktien Die Swiss Life Pensionskasse AG setzte derivative Finanzinstrumente in erster Linie zur Absicherung von Anlagerisiken im Portfolio ein. So wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr im Spezialfonds SLPK1 Devisentermingeschäfte zur Währungssicherung zum Einsatz gebracht. In der direkten Anlage waren langfristige Vorkäufe auf Schuldscheindarlehen zur Sicherung von Wiederanlagerisiken und zur Steuerung der Zinsreagibilität des Gesamtportfolios im Bestand. |
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Zusammensetzung der Kapitalanlagen |
| in % der Buchwerte | |
| Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 68,1 |
| Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 10,5 |
| Schuldscheinforderungen und Darlehen | 10,4 |
| Namensschuldverschreibungen | 9,8 |
| Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | 1,1 |
| Sonstige Bestandteile der Kapitalanlagen | 0,1 |
| 100,0 |
| ― |
Bewertungsreserven Die Bewertungsreserven der einzelnen
Bestände der Kapitalanlagen errechnen sich aus
der Differenz zwischen den Zeitwerten und den
fortgeführten Anschaffungskosten, welche neben
den Buchwerten auch die Agien und Disagien der zu
Nominalwerten bilanzierten Kapitalanlagen enthalten.
Dabei spricht man
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Die fortgeführten Anschaffungskosten der im Bestand befindlichen Kapitalanlagen werden dabei durch Zu- bzw. Abschreibungen beeinflusst, während die Zeitwerte unmittelbar den Schwankungen des Kapitalmarkts unterliegen. Wie im Vorjahr hat das weiterhin hohe - aber leicht rückläufige - Zinsniveau zur Folge, dass im Geschäftsjahr saldiert negative Bewertungsreserven zu verzeichnen waren. So zeigte sich bei den stillen Lasten, infolge des rückläufigen Zinsniveaus, ein Rückgang auf 123,7 Mio. Euro (2022: 162,0 Mio. Euro). Zum Bilanzstichtag ist aufgrund der Dauerhalteabsicht und -fähigkeit davon auszugehen, dass es sich bei den Lasten - der überwiegend verzinslichen Wertpapiere - um vorübergehende Wertminderungen handelt, da diese bei Endfälligkeit mit ihren höheren Nominalwerten zurückgezahlt werden. Die Aufdeckung von weiteren Bewertungsreserven hat bei den stillen Reserven zu einem Rückgang auf 15,4 Mio. Euro (2022: 17,3 Mio. Euro) geführt. |
Das operative Kapitalanlagemanagement verantwortet die Swiss Life Asset Management GmbH, eine Konzerngesellschaft der Swiss Life Holding AG, Zürich.
Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und Vergleich mit der Prognose
In einem volatilen Marktumfeld konnte die Swiss Life Pensionskasse AG die erwarteten finanziellen Unternehmensziele im Berichtsjahr 2023 im Wesentlichen erreichen. Die gebuchten Beiträge waren aufgrund der zum 31.12.2021 geschlossenen Tarife wie erwartet leicht rückläufig. Die Leistungsauszahlungen erhöhten sich, wie prognostiziert im Vergleich zum Vorjahr. Dagegen verharrten die Funktionsbereichskosten, anders als erwartet, nicht auf einem konstanten Niveau, sondern konnten einen leichten Rückgang 2023 im Vergleich zu 2022 verzeichnen. Die Kapitalanlageerträge lagen wie erwartet deutlich über dem Vorjahr. Das Geschäftsjahr 2023 schloss mit einem Jahresergebnis von 50.000 Euro und damit etwas über den Erwartungen der Prognose von 2022.
Risikomanagement und Risiken der zukünftigen Entwicklung
Die Swiss Life Pensionskasse AG versteht Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess bei der Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie. Das Risikomanagement liegt in der unmittelbaren Verantwortung des Vorstands und erfolgt in enger Abstimmung mit der Muttergesellschaft.
Allgemeines
Die Geschäftstätigkeit der Swiss Life Pensionskasse AG unterliegt einer Vielzahl von Risiken, wie sie stets mit unternehmerischem Handeln einhergeht. Der bestmöglichen Steuerung und Überwachung dieser Risiken kommen im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung der Substanz und des operativen Erfolgs des Unternehmens große Bedeutung zu.
Die Risikostrategie der Swiss Life Pensionskasse AG wird aus ihrer Geschäftsstrategie abgeleitet und stellt die mit der Geschäftsstrategie verbundenen Risiken und den Umgang mit ihnen dar.
Im Rahmen des gruppenweiten Nachhaltigkeitsprogramms integriert die Swiss Life Pensionskasse AG ebenso wie ihre Dienstleister auch Nachhaltigkeits- und Klimaaspekte in die bestehenden Risikomanagement-Frameworks zur Geschäftssteuerung. Dabei behandelt das Risikomanagement insbesondere physische und transitorische Risiken des Wandels hin zu einer klimaverträglichen Gesellschaft.
Die Risikotoleranz definiert den Grad, bis zu dem die Swiss Life Pensionskasse AG bereit ist, Risiken einzugehen. Alle identifizierten Risiken sind angemessen zu überwachen, zu bewerten und zu steuern. Mittelbar unterstützt das Risikomanagement damit die folgenden Ziele:
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Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens |
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Sicherung einer nachhaltigen Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber unseren Kundinnen und Kunden, Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern, Lieferantinnen und Lieferanten sowie Mitarbeitenden |
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Etablierung einer Risikokultur und Schärfung des Risikobewusstseins aller Mitarbeitenden |
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Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen, insbesondere der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen (MaGo für EbAV) |
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Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes auch im Notfall |
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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken |
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Vermeidung von negativen Wahrnehmungen in der Öffentlichkeit, die zu einer nachhaltigen Schädigung des Rufes der Swiss Life Pensionskasse AG und dadurch auch der Swiss Life Gruppe führen könnten |
Eine vollständige Risikovermeidung ist nicht mit den Geschäftszielen der Swiss Life Pensionskasse AG vereinbar. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele vermeidet die Swiss Life Pensionskasse AG bestandsgefährdende Risiken und überwacht die Gesamtrisikosituation laufend.
Organisatorischer Aufbau des Risikomanagements
Die Entscheidungs- und Überwachungsprozesse erfolgen entsprechend den Festlegungen in den Funktionsausgliederungsverträgen bzw. den Dienstleistungsvereinbarungen mit der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland deren Tochterunternehmen die Swiss Life Pensionskasse AG ist, der SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH sowie mit der Swiss Life Insurance Asset Managers GmbH, welche die Vermögensanlage und -verwaltung übernommen hat. Bei der Durchführung der Entscheidungs- und Überwachungsprozesse im Risikomanagementsystem und der Ausübung der Risikomanagementverantwortung werden die Vorstände der Swiss Life Pensionskasse AG von den Dienstleistungsunternehmen unterstützt. Die Übernahme von Risiken und deren Management durch die operativen Organisationseinheiten der Dienstleistungsunternehmen werden dabei von der Risikoüberwachung getrennt.
Das Risikomanagement bauen wir kontinuierlich aus und die Interne Revision prüft es laufend auf seine Wirksamkeit hin.
Risikomanagementsystem
Risiken treten im gesamten Unternehmen sowie in unterschiedlichen Ausprägungen auf. Über den Risikomanagementprozess der Swiss Life Pensionskasse AG und ihrer Dienstleistungsunternehmen werden daher alle Unternehmensbereiche angesprochen und sämtliche Risikokategorien abgedeckt. Im Rahmen des Risikokontrollprozesses werden Risiken kontinuierlich identifiziert, analysiert, gesteuert und überwacht.
Alle Erkenntnisse fließen in die Risikoberichte und in den Bericht über die eigene Risikobeurteilung ein (ERB-Bericht).
Der Vorstand ist für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne von § 23 VAG verantwortlich. Die Swiss Life Pensionskasse AG hat im Sinne von § 26 VAG i. V. m. § 234 c VAG über
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ein wirksames Risikomanagementsystem zu verfügen, |
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das gut in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist und dabei |
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die Informationsbedürfnisse der Personen, die das Unternehmen leiten, gebührend berücksichtigt. |
Darüber hinaus finden die regulatorischen Vorgaben der EbAV II-Richtlinie Anwendung sowie deren lokale Umsetzungen. Die geforderte Person für Funktionsausgliederung bei der Swiss Life Pensionskasse AG wurde benannt. Diese arbeitet mit der Risikomanagementfunktion zusammen, die an die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland ausgelagert wurde.
Die gesetzlich geforderte eigene Risikobeurteilung wurde 2022 durchgeführt und der zugehörige Bericht erstellt. Die nächste eigene Risikobeurteilung ist für 2025 geplant.
Die Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen erfolgt unter den Vorgaben von Solvency I für die Swiss Life Pensionskasse AG. Dabei werden zum einen die nach § 17 i. V. m. § 9 KapAusstV berechneten Werte für die Solvency I-Quoten nach § 234 VAG i. V. m. §§ 213 und 214 VAG verwendet.
Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess umfasst die Schritte Risikostrategieentwicklung, Identifikation der Risiken, Analyse, Bewertung und Überwachung der Risiken, Identifikation der Kontrollen, Bewertung der Kontrollen im Kontroll-Assessment sowie Risikodokumentation im Rahmen der Risikoberichterstattung. Sämtliche Schritte sind in einer Risikomanagementrichtlinie dokumentiert. Diese Richtlinie regelt alle Prozessschritte, definiert die Verantwortungen, erläutert die Limite und regelt die Bestandteile der Risikoberichterstattung.
Wir überprüfen unsere Risikostrategie mindestens einmal jährlich auf Aktualität, typischerweise im Anschluss an die jährliche Überprüfung der Geschäftsstrategie.
Darüber hinaus überprüfen wir die Risikostrategie bei substanziellen Änderungen der Geschäftsstrategie oder bei wesentlichen Änderungen der Umfeldparameter bzw. der Erwartungen zu diesen Parametern, bei Bedarf auch außerhalb des jährlichen Aktualisierungsrhythmus.
Im Rahmen der Risikoüberwachung nehmen wir periodisch eine Beurteilung hinsichtlich der ausgelagerten Funktionen vor. Die Beurteilung stützt sich auf das Datenmaterial und die Risikoeinschätzungen der für das Unternehmen tätigen Dienstleistenden und deren Einschätzungen im Workflow des Internen Kontrollsystems (IKS).
Operativ umgesetzt wird die Risikoüberwachung, indem einmal jährlich Informationen zu Compliance, Business und IT-Sachverhalten bei den für die Swiss Life Pensionskasse AG tätigen Outsourcing-Unternehmen eingeholt werden, die im Rahmen der Risikomanagementtätigkeiten der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland generiert werden. Die Swiss Life Pensionskasse AG verwendet diese Informationen als zentrales Kontrollelement bei der Risikoüberwachung der Prozesse und Kontrollen hinsichtlich des Outsourcings.
Auf einer konsolidierten Basis dieser generierten Daten nimmt der Vorstand eine gesamte Einschätzung der Kontrollen im operativen Geschäft und der Risikolage hinsichtlich Compliance und IT vor. Der Vorstand entscheidet, ob die Ergebnisse dem vorgegebenen Risikoappetit genügen.
Vierteljährlich holen wir Einschätzungen der für die Prozess- und Kontrollmaßnahmen verantwortlichen Personen der Outsourcing-Partnerunternehmen ein, ob sich Änderungen bei Prozessen, Risiken oder Kontrollen ergeben haben, die die Risikosituation der Swiss Life Pensionskasse AG beeinflussen und/oder verschlechtern könnten. Diese Einschätzungen sammeln, aggregieren und verwenden wir, um die Funktionsfähigkeit der Risikoüberwachung beim Outsourcing laufend zu beurteilen.
Die Risikoanalyse basiert auf einer zweimal im Jahr durchgeführten Risikoinventur. Hierbei werden bei den Dienstleistenden in allen relevanten Bereichen Risikoeinschätzungen abgefragt, aggregiert und bewertet.
Um die Risiken messen zu können, werden unterschiedliche Quantifizierungsmethoden verwendet; u. a. wird als Risikomaß der Value at Risk angewendet. Dieser wird aus einer simulierten Jahresgesamtschadenverteilung abgeleitet. Die Risikobeurteilung erfolgt unter Berücksichtigung von risikosteuernden Maßnahmen und nach Beteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer. Es wird angenommen, dass die risikosteuernden Maßnahmen im prognostizierten Umfang greifen.
Basierend auf den zur Verfügung gestellten Informationen unter Würdigung der Gesamtrisikosituation erfolgt eine jährliche Risikoberichterstattung.
Diese umfasst u. a. einen lokalen Bericht, welcher auch zur Dokumentation gegenüber Aufsicht und Revision dient. Darin sind sowohl qualitative als auch quantitative Informationen zur Risikosituation enthalten.
Risiken der Swiss Life Pensionskasse AG und ihre Überwachung
Die Swiss Life Pensionskasse AG unterscheidet folgende Risiken:
Biometrische Risiken bezeichnen das Risiko eines Verlustes aufgrund von Abweichungen zwischen erwartetem und tatsächlichem Aufwand für Schäden und Leistungen, hervorgerufen durch Zufall, Irrtum oder Änderung. Lebenserwartung sowie Sterbe- und Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten können sich deutlich anders entwickeln als ursprünglich angenommen. Die tatsächliche Entwicklung dieser Wahrscheinlichkeiten und die Annahmen über das Verhalten der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer unterliegen der regelmäßigen Überprüfung und Analyse.
Die für Zwecke der Bildung von versicherungstechnischen Rückstellungen nach HGB verwendeten Ausscheideordnungen sowie die bei Nachreservierungen verwendeten Annahmen für das Verhalten der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer enthalten nach Einschätzung der Verantwortlichen Aktuarin angemessene und ausreichende Sicherheitsspannen. Die Höhe der Rückstellungen wird laufend überprüft und an die beobachteten Entwicklungen angepasst, mit dem Ziel, eine angemessene Reservierung sicherzustellen.
Nach aktueller Einschätzung hat die Coronapandemie keinen langfristigen Einfluss auf die verwendeten Ausscheideordnungen und die Annahmen zum Verhalten der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer. Die Auswirkungen der Pandemie werden im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen beobachtet.
Das Kostenrisiko bezeichnet das Risiko, dass die bei der Kalkulation der Prämien und der Deckungsrückstellung enthaltenen Kostenzuschläge nicht ausreichen, um die tatsächlichen Aufwendungen für den Abschluss und die Verwaltung der Verträge unserer versicherten Personen zu bedecken.
Die Angemessenheit der Kostenzuschläge wird regelmäßig überprüft. Seit dem 31.12.2021 erfolgt die Bewertung vor dem Hintergrund, dass die Swiss Life Pensionskasse AG seit dem 01.01.2022 keine für den allgemeinen Verkauf geöffneten Tarife mehr anbietet. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, dass Fixkosten langfristig vom Bestand getragen werden müssen und keine Kostendeckungsmittel aus neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen hinzukommen.
Das Zinsgarantierisiko besteht darin, dass die Kapitalerträge nicht ausreichen, um die garantierten Zusagen zu erfüllen. Neben dem Asset Liability Management (ALM) soll diesem Risiko auch mit bilanziellen Sicherheiten in Form der gesetzlich geforderten Zinszusatzreserve sowie der Zinsverstärkung begegnet werden. Da die zehnjährigen Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätze im Durchschnitt der ersten neun Monate 2023 über dem maßgeblichen Referenzzins nach § 5 Abs. 3 DeckRV für 2022 lagen, bleibt der Referenzzins zum Stichtag 2023 aufgrund der 2018 eingeführten Korridormethode erneut unverändert gegenüber dem Vorjahr. Damit fällt im deregulierten Bestand nur ein geringer Aufwand für den Aufbau der Zinszusatzreserve an. Bei der Zinsverstärkung im regulierten Bestand wurde der Referenzzins mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde 2023 unter Berücksichtigung der Kapitalanlagesituation der Swiss Life Pensionskasse AG bestimmt. Die weitere Entwicklung dieser zusätzlichen Reserven hängt vom Zinsverlauf und der Kapitalanlagesituation der Swiss Life Pensionskasse AG in den kommenden Jahren ab.
Im Zinsergebnis werden neben den Kapitalerträgen auch die Aufwendungen für die Zinsgarantie erfasst. Letztere sind charakteristisch für traditionelle Pensionskassen in Deutschland. So wurden die Prämien für aktuell angebotene Produkte nach Abzug von Kosten und Risikobeiträgen 2023 mit einem garantierten Satz von 0,25 % (2022: 0,25 %) verzinst. Für ältere Verträge werden bis zu 3,25 % Verzinsung garantiert. Der durchschnittliche Garantiezins im Bestand zum Jahresende 2023 betrug 2,84 %.
Im Berichtsjahr ist das Zinsniveau - gemessen an zehnjährigen Bundesanleihen - leicht gesunken. Zehnjährige Bundesanleihen rentierten zum Jahresende nur noch geringfügig oberhalb von 2 %. Im Jahresverlauf waren sie jedoch zuvor auf nahezu 3 % angestiegen. Während dieser Phase relativ hoher Zinsen konnten neue Investitionen in festverzinsliche Papiere zu attraktiven Konditionen vorgenommen werden. Der Anteil, den Bonds, Namenspapiere und Schuldscheindarlehen zusammengenommen am gesamten Kapitalanlagebestand der Swiss Life Pensionskasse AG ausmachen, wurde im Berichtszeitraum auf über 70 % erhöht.
Marktrisiken entstehen durch Marktpreisschwankungen bei Vermögenswerten und Finanzinstrumenten. Sie resultieren daher im Wesentlichen aus dem Kapitalanlagebestand der Swiss Life Pensionskasse AG, insbesondere aus Schwankungen bei festverzinslichen Papieren, Immobilienengagements und Infrastrukturinvestments.
Marktrisiken beinhalten prinzipiell auch Nachhaltigkeitsrisiken, die sogenannten ESG-Risiken. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment, E), Soziales (Social, S) und Unternehmensführung (Governance, G) die - wenn sie eintreten - wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben oder haben können.
Um diese Risiken zu mindern, wird beim Investitionsprozess der Swiss Life Pensionskasse AG ein breites Spektrum von ESG-Faktoren und -Kriterien, die sich in der Finanzbranche entlang internationalen Standards (u.a. Prinzipien für verantwortliches Investieren) durchgesetzt haben und zu mehr Transparenz bei Anlageentscheidungen führen, berücksichtigt. Auch helfen diese ESG-Faktoren und -Kriterien alle wesentlichen sozialen und ökologischen Aspekte sowie Aspekte der Unternehmensführung von Emittenten und Sachwerten zu überwachen.
Aufgrund des im Jahresvergleich letztlich gesunkenen Zinsniveaus hat sich auch der Marktwert der Bonds, Namenspapiere und Schuldscheindarlehen, die sich schon seit längerem im Bestand der Swiss Life Pensionskasse AG befinden, wieder etwas erhöht. Die verbliebenen stillen Lasten bei festverzinslichen Papieren stellen für die Swiss Life Pensionskasse AG keine Gefahr dar, da die meisten dieser Titel bis zur Endfälligkeit gehalten werden und gleichzeitig bilanziell dem Anlagevermögen zugeordnet sind.
Im Rahmen der Umstellung der strategischen Asset Allokation wurde der Anteil von Infrastrukturinvestments am Kapitalanlageportfolio der Swiss Life Pensionskasse AG im abgelaufenen Geschäftsjahr auf ca. 6 % abgebaut. Aktien bilden für die Swiss Life Pensionskasse AG ohnehin kein nennenswertes Risiko, denn das Exposure liegt hier nahe Null.
Auch der Immobilienfonds-Bestand der Swiss Life Pensionskasse AG wurde im Geschäftsjahr 2023 um etwas mehr als die Hälfte reduziert. Immobilieninvestments machen per Dezember 2023 somit weniger als 10 % (2022: rund 20 %) der gesamten Kapitalanlagen aus. Trotz dieses Abbaus weist der verbleibende Immobilienfonds-Bestand weiterhin eine gute Diversifikation nach Ländern, Sektoren und Objekten auf.
Die Reduktion all dieser Risikoaktiva erfolgte zugunsten der oben erwähnten Investitionen in festverzinsliche Papiere, um im Zuge des gestiegenen Zinsniveaus von höheren Wiederanlagezinsen im Anleihenbereich zu profitieren und gleichzeitig das Portfoliorisiko zu senken.
Aus den vertraglichen Beziehungen der Swiss Life Pensionskasse AG mit Wertpapieremittenten, Gegenparteien und anderen Schuldnern resultieren Kreditrisiken, falls die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vollumfänglich erfüllt werden. Diese umfassen Wertverluste beim Ausfall von Forderungen, bei einer Verschlechterung der Bonität von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern oder falls sich die Bonitätseinstufungen von Schuldnern an den Kapitalmärkten (Credit Spreads) ändern.
Die Swiss Life Pensionskasse AG hält bei festverzinslichen Anlagen zum großen Teil Papiere von Emittenten mit guter bis sehr guter Bonität, auch aus dem Bereich der Unternehmensanleihen. Titel, die einer Kreditqualität von AAA und AA im Sinne der Klassifizierung von S&P entsprechen, machen nahezu die Hälfte des Bestands an festverzinslichen Papieren aus. Dabei werden Anlagen auf Basis einer fundamentalen Bilanzanalyse ausgewählt und im Sinne eines Portfolioansatzes auf diverse einzelne Emittenten gestreut. Niedrig eingestufte Anlagen, die einer Kreditqualität von BB und tiefer im Sinne der Klassifizierung von S&P entsprechen, werden, bezogen auf das Volumen pro Emittent, durch ein internes Limitierungssystem besonders eng begrenzt.
Die bestehenden Kreditrisiken im Anlagebereich werden unter Einbeziehung der Restlaufzeiten der Anlagen regelmäßig bewertet und überwacht. Neben Bewertungen externer Ratingagenturen verwenden wir dabei zusätzlich interne Beurteilungen.
Zum 31.12.2023 bestanden nur in geringem Maß Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, da Versorgungen beitragsfrei gestellt werden, wenn die Prämien nicht mehr gezahlt werden.
Zu den Operationellen Risiken zählen alle Risiken aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitenden, Systemen, insbesondere im Bereich Informationstechnologie und bei technischen Anlagen oder aus externen Ereignissen.
Halbjährlich identifizieren und bewerten die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland sowie die Swiss Life Insurance Asset Managers GmbH im Rahmen des Funktionsausgliederungsvertrags bzw. der Dienstleistungsverträge mit der Swiss Life Pensionskasse AG unter anderem alle wesentlichen Operationellen Risiken und erarbeiten Maßnahmen, um diese Risiken zu reduzieren. Der Vorstand wird im Rahmen der Risikoberichterstattung informiert und entscheidet darüber, welche Risiken durch geeignete Maßnahmen vermieden oder verringert und welche getragen werden können. Ein wesentliches Instrument zur Begrenzung der Operationellen Risiken stellt das Interne Kontrollsystem (IKS) dar. Regelungen und Kontrollen in den Organisationsbereichen beugen Fehlentwicklungen und dolosen Handlungen vor. Darüber hinaus sind alle Mitarbeitenden in ihrem Handeln an den Code of Conduct gebunden. Dieser legt Verhaltensregeln fest und bildet damit die Grundlage für eine rechtlich und ethisch korrekte Geschäftstätigkeit.
Im Kontext der wesentlichen IT-Applikationen/IT-Infrastruktur (IKS-IT) wird zur Risikomitigation der Operationellen Risiken ein Abgleich zwischen COBIT-Anforderungen (Control Objectives for Information and related Technology) und den umgesetzten Verfahren generiert. Genauso erfolgt im Kontext des Information Security Management System (ISMS) ein Abgleich mit ISO 27002:2022. Hierbei wird eine Einschätzung bezüglich des Erfüllungsgrades der vordefinierten Standards getroffen. Finales Resultat des jährlichen Prozessdurchlaufs ist eine aktuelle umfassende Dokumentation und Bewertung der IKS-relevanten Prozesse sowie der wesentlichen Systeme und Applikationen der IT-Map. Dazu werden die entsprechenden Risiken, Schlüsselkontrollen und Maßnahmen erfasst, welche dann Eingang in die Inventurbewertung finden.
Schwerwiegende Ereignisse wie der Ausfall von Mitarbeitenden, der Informationstechnologie, Dienstungsunternehmen oder Gebäuden können wesentliche operative Geschäftsprozesse gefährden. Im Rahmen von Notfallplanungen im Framework zum Business Continuity Management (BCM) treffen die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland sowie die Swiss Life Insurance Asset Managers GmbH mit definierten Verfahren Vorsorge für Notfälle, welche die Kontinuität der wichtigsten Geschäftsprozesse und -systeme gefährden könnten. Diese werden durch regelmäßige Übungen getestet und haben sich in der Praxis bewährt. Um die steigende Bedrohungslage ausreichend über das BCM abdecken zu können, werden jährlich Bedrohungsanalysen durchgeführt, um die wesentlichsten Bedrohungen wie unter anderem Klimarisiken im Sinne von Naturereignissen wie Flut und Sturm zu identifizieren und mit einer Notfallplanung zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Risikoinventur ergaben sich keine Hinweise auf eine signifikante Veränderung der Risikolage, u.a. aufgrund geopolitischer Einflüsse, wie dem Ukrainekrieg einschließlich mittel- und unmittelbarer Folgen, der aktuellen Inflationsentwicklung und der Entwicklung des Arbeitsmarkts sowie Veränderungen in der IT-Welt. Die Folgen der Coronapandemie hatten keinen wesentlichen Einfluss. Auch ESG-Nachhaltigkeitsaspekte haben keine materiellen und nennenswerten Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbereich. Die Themen und weitere potenzielle Auswirkungen werden künftig weiterhin eng beobachtet.
Die Erkenntnisse des IKS-Business, der IKS Informationstechnologie (IT) und des Business Continuity Managements (BCM) flossen ebenfalls in die Bewertung mit ein. Die gewonnenen Einblicke auf prozessualer Ebene werden ebenfalls im Rahmen der Risikoinventur regelmäßig reflektiert und sind Bestandteil der Bewertung. Insgesamt konnten wir keine gravierenden Auswirkungen beobachten.
In die Kategorie der Operationellen Risiken gehören unter anderem die Rechtsrisiken. Diese umfassen sowohl die Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen als auch das Risiko, aufgrund einer Änderung der Rechtslage für in der Vergangenheit abgeschlossene Geschäfte Verluste zu erleiden. Die Konformität mit rechtlichen Bestimmungen wird über ein fortlaufendes Monitoring des rechtlichen und regulatorischen Umfelds und die interne Kommunikation sichergestellt. Insbesondere die vielfältigen vertraglichen Vereinbarungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, denen die Versicherungsverträge unterliegen, werden laufend durch den Fachbereich Recht, Compliance & Public Affairs sowie den für Datenschutz- und Geldwäsche beauftragten Personen bei den Dienstleistungsunternehmen beobachtet. Zudem werden auch gesetzliche Anforderungen aus dem ESG-Kontext fortlaufend überwacht und berücksichtigt.
Liquiditätsrisiken können dann auftreten, wenn auf den Versicherer unerwartet hohe Versicherungsleistungen zukommen. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Erfüllbarkeit der Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmerinnen und den Versicherungsnehmern führt die Swiss Life Pensionskasse AG regelmäßig kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanungen unter Beachtung der erwarteten Entwicklung der Cashflows aus dem Versicherungsgeschäft durch. Bei der Neuanlage achtet die Swiss Life Pensionskasse AG auf die gute Handelbarkeit der Anlageinstrumente, um so das Liquiditätsrisiko zu minimieren. Um im Bedarfsfall eine schnelle Veräußerbarkeit von Vermögenswerten zu ermöglichen, setzen sich die Kapitalanlagen der Swiss Life Pensionskasse AG überwiegend aus börsennotierten Wertpapieren und Namenspapieren bzw. Schuldscheindarlehen zusammen, die unbegrenzt oder zumindest zweimal abtretbar sind.
Konzentrationsrisiken entstehen im Unternehmen dort, wo sich Einzelrisiken aufgrund ihrer Höhe oder einer starken Korrelation verstärken. Wegen des Querschnittscharakters von Konzentrationsrisiken betrachtet die Swiss Life Pensionskasse AG diese Risiken bei den zugrundeliegenden Einzelrisiken, so beispielsweise im Rahmen der Kreditrisiken und der versicherungstechnischen Risiken. Das Portfolio der versicherten Personen der Swiss Life Pensionskasse AG ist ausreichend groß und diversifiziert. Es besteht keine erhöhte Exponierung gegenüber einzelnen Kundinnen und Kunden im Vergleich zum Kollektiv. In der Kapitalanlage werden die Grundsätze der Mischung und Streuung beachtet. Darüber hinaus überwacht und steuert die Swiss Life Pensionskasse AG auch Risikokonzentrationen für Ausfallrisiken mit einem entsprechenden Limitsystem.
Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie die Auseinandersetzungen im Nahen Osten haben nach wie vor keine direkten wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen. Geopolitische Risiken können jedoch die Entwicklung der Volkswirtschaft und die internationalen Kapital- und Finanzmärkte beeinflussen. Weitere Entwicklungen werden durch das Risikomanagement kontinuierlich überwacht. Zudem werden mögliche Risikoszenarien identifiziert, bewertet und Handlungsmaßnahmen abgeleitet.
Strategische Geschäftsentscheidungen beruhen auf Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung. Damit bergen sie das Risiko, dass die prognostizierte Entwicklung nicht oder nicht in vollem Umfang eintritt. Zudem kann es in einem sehr dynamischen Umfeld zu Fehleinschätzungen über tatsächliche Trends und Entwicklungen des Markts kommen.
Die Swiss Life Pensionskasse AG beobachtet die Märkte kontinuierlich und dokumentiert strategische Entscheidungen und deren Grundlagen. Die aktuelle Unternehmensstrategie wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an ein verändertes Marktumfeld angepasst.
Steuerung der Kapitalanlagen
Das Zinsgarantierisiko wird seit einigen Jahren mit einem Asset Liability Management (ALM) begrenzt.
Dabei wird das Kapital so investiert, dass den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus den Versicherungsverträgen (Liabilities) mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Zahlungsströme aus den Kapitalanlagen (Assets) gegenüberstehen. Das im Jahresverlauf zwischenzeitlich deutlich angestiegene Zinsniveau erlaubte Neu-Investitionen in festverzinsliche Papiere zu attraktiven Konditionen, was der Swiss Life Pensionskasse AG hinsichtlich der durchschnittlichen Verzinsung ihrer Kapitalanlagen zugutekommt. Alternative Assets wie Immobilienfonds und Infrastruktur-Investmentfonds wurden hingegen reduziert. Somit konnte die Swiss Life Pensionskasse AG von höheren Wiederanlagezinsen im Anleihenbereich profitieren und gleichzeitig das Portfoliorisiko insgesamt senken.
Die Swiss Life Pensionskasse AG steuert Risiken jedoch grundsätzlich weiterhin auch durch die aktive Nutzung der Diversifikation über Assetklassen, Regionen und Emittenten sowie durch die Anwendung eines Limitsystems.
Einschätzung der gesamten Risikolage
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die bis Anfang 2022 anhaltende Niedrigzinsphase ein hoher Risikofaktor für die Gesellschaft sowie für die gesamte Branche der betrieblichen Altersvorsorge war.
Ausgehend von einem Zinsniveau, wie es 2023 vorherrschte, belastet der kurz- und mittelfristige Aufbau der Zinsverstärkung bzw. Zinszusatzreserve die Gesellschaft nicht mehr so stark wie in den Jahren vor dem 2022 eingetreten Zinsanstieg. Zukünftige Einzahlungen durch die Aktionärin in die Eigenmittel der Swiss Life Pensionskasse AG sind nach aktueller Einschätzung nicht mehr nötig. Nach Einschätzung des Vorstands verfügt die Swiss Life Pensionskasse AG mit dem bestehenden Risikomanagementsystem über ein Bündel an Instrumenten, um den Risiken zu begegnen. Das Risikomanagementsystem wird permanent weiterentwickelt, um schnell auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Aus Sicht des Vorstands sind derzeit keine weiteren Entwicklungen erkennbar, welche die Lage der Gesellschaft oder die Erfüllbarkeit der übernommenen Leistungsverpflichtungen aus den Versicherungsverträgen nachhaltig beeinträchtigen.
Solvabilität
Die Solvabilität der Swiss Life Pensionskasse AG entspricht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Die Solvabilitätsspanne ist nach Ansicht des Vorstands ausreichend mit Eigenmitteln bedeckt. Die Solvabilitätsquote liegt bei 110,9 % (2022: 110,0 %). Die Eigenmittel übersteigen damit die aufsichtsrechtlichen Anforderungen von 35,0 Mio. Euro (2022: 34,2 Mio. Euro) um 3,8 Mio. Euro (2022: 3,4 Mio. Euro). In den Eigenmitteln ist zusätzliches Eigenkapital in Höhe von 5,5 Mio. Euro (2022: 5,5 Mio. Euro) zur Absicherung der Zinsgarantien aus den Versicherungsverträgen enthalten.
Zukünftige Chancen und Prognosebericht
Die Swiss Life Pensionskasse AG bietet ihre steuerlich nach § 3 Nr. 63 EStG geförderten Produkte für Neuzugänge wegen der Deckungsgleichheit zur weiter verbreiteten Direktversicherung bereits seit geraumer Zeit nicht mehr an. Bestehende Pensionskassen-Policen werden selbstverständlich weitergeführt. Für Neuanmeldungen nutzen die Kundenunternehmen inzwischen Swiss Life Maximo als Direktversicherung.
Insgesamt erwartet Swiss Life in Deutschland weiter steigende Umsätze im Rahmen der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG in den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionsfonds, während das Geschäftsvolumen in der Pensionskasse - abgesehen von Zuwächsen durch Sondereffekte zum Beispiel infolge gesetzlicher Änderungen - planmäßig zurückgehen wird.
Prognose
Für den Gesamtmarkt der Lebensversicherung, einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds, hält der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) im Jahr 2024 einen geringen Zuwachs der Beitragseinnahmen von insgesamt 0,1 % für realistisch. Das minimale Beitragsplus liegt in der unsicheren Entwicklung der Wirtschaft sowie der nur zögerlich nachlassenden Inflation begründet.
Im Geschäft mit laufenden Beiträgen erwartet der GDV für den Gesamtmarkt der Lebensversicherung einen leichten Rückgang von 0,2 %. Im Einmalbeitragsgeschäft wird ein Wachstum (0,9 %) unterstellt. Die Prognose für das Jahr 2024 ist aufgrund geringerer Nachholeffekte insgesamt verhalten.
Für die Pensionskassen wird mit einem weiter fortsetzenden Rückgang der Beitragseinnahmen von 4,0 % gerechnet. Aufgrund Prognoseunsicherheiten hält es die Kommission daher für wahrscheinlich, dass sich die Stornoquote 2024 auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 2023 bewegt.
Für die Unternehmensplanung der Swiss Life Pensionskasse AG wird im Jahr 2024 ein Zinsrückgang von 25 Basispunkten und eine Annäherung der Inflation an das Inflationsziel der EZB in Höhe von 2,1 % im Durchschnitt über die nächsten drei Jahre unterstellt. Die Prognose basiert auf den einheitlichen ökonomischen Annahmen der Swiss Life Gruppe mit Stand vom Juli 2023.
Die Swiss Life Pensionskasse AG hatte ab dem Jahr 2022 bis auf Weiteres keine Tarife für den allgemeinen Verkauf geöffnet und befindet sich somit in einem Run-Off-Modus. Für das kommende Geschäftsjahr erwartet die Swiss Life Pensionskasse AG daher weiterhin insgesamt eine rückläufige Entwicklung der gebuchten Bruttobeiträge. Auch für die Beitragssumme im Neugeschäft, welche sich rein aus Dynamiken und Erhöhungen speist, wird dadurch von einem weiteren Rückgang ausgegangen. Die Leistungsauszahlungen sollten sich gegenüber dem Jahr 2023 moderat erhöhen. Es wird erwartet, dass die Funktionsbereichskosten gegenüber dem Jahr 2023 auf einem ähnlichen Niveau verbleiben.
Auch für 2024 wird ein leichter Jahresüberschuss prognostiziert, weil sich das gestiegene Zinsumfeld und die umgesetzten Maßnahmen zur finanziellen Nachhaltigkeit der letzten Jahre weiterhin positiv auf den Rohüberschuss auswirken. Die Erträge aus Kapitalanlagen werden gemäß der Unternehmensplanung auf einem etwas niedrigeren Niveau wie im Jahr 2023 erwartet. Dies ist vordergründig auf die Kapitalerträge, die niedriger geplant sind, zurückzuführen. Denn das erhöhte Zinsniveau und der sich verändernde Bestand führen zu einem Rückgang der Aufwendungen für die Zinszusatzreserve, wodurch weniger gegenfinanziert werden muss. Insgesamt zeigt die skizzierte positive Entwicklung Rückführungspotenziale auf.
Unter den oben aufgeführten Prämissen rechnet die Swiss Life Pensionskasse AG im Jahr 2024 mit einem geringen Jahresüberschuss in Höhe von 50 Tsd. Euro. Es wird erwartet, dass die Eigenmittelvorschriften zur Kapitalausstattung unverändert eingehalten werden.
Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Vorstand am 11.04.2024 den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dabei kommt der Vorstand zu folgender Einschätzung:
"Zusammenfassend stellen die Vorstände gemäß § 312 Abs. 3 AktG fest, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihnen in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt; berichtspflichtige Maßnahmen wurden im Geschäftsjahr weder vorgenommen noch unterlassen."
Versicherungsangebot
Die Swiss Life Pensionskasse AG betreibt Lebensversicherungen und damit verbundene Zusatzversicherungen einschließlich aller rechtlich zulässigen Geschäfte im Rahmen von Teil 4 Kapitel 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Die Versicherungen dienen ausschließlich dem Ausgleich wegfallender Erwerbseinkommen im Alter, bei Invalidität oder Tod. Im Rahmen von Konsortialverträgen wird auch fondsgebundenes Geschäft betrieben.
Garching b. München, 11. März 2024
Der Vorstand
Claudia Endl
Dr. Karl Peer Günther
Thomas Hübner
7. Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne sonstige Versicherungen) im Geschäftsjahr 2023
| Anwärter/-innen | Invaliden- und Altersrenten | ||||
|
Männer
Anzahl |
Frauen
Anzahl |
Männer
Anzahl |
Frauen
Anzahl |
Summe der Jahresrenten
Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 29.935 | 11.497 | 2.894 | 1.400 | 5.327 |
| II. Zugang während des Geschäftsjahres | |||||
| 1. Neuzugang Anwärter/-innen, Zugang Rentner/-innen | 68 | 16 | 370 | 152 | 791 |
| 2. Sonstiger Zugang | 25 | 11 | 0 | 0 | 1 |
| 3. Gesamter Zugang | 93 | 27 | 370 | 152 | 793 |
| III. Abgang während des Geschäftsjahres | |||||
| 1. Tod | 79 | 16 | 29 | 16 | 51 |
| 2. Beginn der Altersrente | 364 | 152 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf | 567 | 185 | 5 | 3 | 43 |
| 5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen | 308 | 138 | 0 | 0 | 0 |
| 6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7. Sonstiger Abgang | 23 | 33 | 1 | 1 | 4 |
| 8. Gesamter Abgang | 1.341 | 524 | 35 | 20 | 98 |
| IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 28.687 | 11.000 | 3.229 | 1.531 | 6.021 |
| davon: | |||||
| 1. Beitragsfreie Anwartschaften | 10.269 | 5.163 | 0 | 0 | 0 |
| 2. In Rückdeckung gegeben | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Hinterbliebenenrenten | ||||||
| Summe der Jahresrenten | ||||||
|
Witwen
Anzahl |
Witwer
Anzahl |
Waisen
Anzahl |
Witwen
Tsd. Euro |
Witwer
Tsd. Euro |
Waisen
Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 87 | 360 | 0 | 75 | 87 | 0 |
| II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||||||
| 1. Neuzugang Anwärter/-innen, Zugang Rentner/-innen | 6 | 10 | 0 | 7 | 10 | 0 |
| 2. Sonstiger Zugang | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Gesamter Zugang | 6 | 10 | 0 | 7 | 10 | 0 |
| III. Abgang während des Geschäftsjahres | ||||||
| 1. Tod | 3 | 4 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| 2. Beginn der Altersrente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7. Sonstiger Abgang | 0 | 23 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8. Gesamter Abgang | 3 | 27 | 0 | 1 | 2 | 0 |
| IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 90 | 343 | 0 | 81 | 95 | 0 |
| davon: | ||||||
| 1. Beitragsfreie Anwartschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2. In Rückdeckung gegeben | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aus rechentechnischen Gründen können in den Zahlenwerken Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten.
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktivseite
|
2023
Euro |
2023
Euro |
2022
Euro |
|
| A. Kapitalanlagen | |||
| I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.408.030,39 | 9.421.711,17 | |
| 2. Beteiligungen | 299.453,38 | 332.784,00 | |
| II. Sonstige Kapitalanlagen | |||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 592.978.972,75 | 648.121.818,02 | |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 91.432.466,92 | 63.950.970,11 | |
| 3. Sonstige Ausleihungen | |||
| a) Namensschuldverschreibungen | 85.626.595,15 | 63.581.029,47 | |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 90.630.748,23 | 62.663.337,38 | |
| c) übrige Ausleihungen | 998.891,86 | 926.828,93 | |
| 177.256.235,24 | 127.171.195,78 | ||
| 871.375.158,68 | 848.998.479,08 | ||
| B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen | 13.229.215,02 | 11.758.325,24 | |
| C. Forderungen | |||
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | |||
| 1. Versicherungsnehmer | |||
| a) fällige Ansprüche | 1.812.693,06 | 2.263.474,63 | |
| b) noch nicht fällige Ansprüche | 29.907,39 | 38.128,65 | |
| 1.842.600,45 | 2.301.603,28 | ||
| II. Sonstige Forderungen | 48.445,08 | 56.294,51 | |
| davon an verbundene Unternehmen: 48.445,08 Euro (Vorjahr: 2.683,08 Euro) | 1.891.045,53 | 2.357.897,79 | |
| D. Sonstige Vermögensgegenstände | |||
| I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 823.106,70 | 3.270.684,16 | |
| II. Andere Vermögensgegenstände | 1.464.460,97 | 1.299.024,91 | |
| 2.287.567,67 | 4.569.709,07 | ||
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | |||
| I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 3.070.481,75 | 2.313.536,29 | |
| II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | 885.267,56 | 435.604,63 | |
| 3.955.749,31 | 2.749.140,92 | ||
| Summe der Aktiva | 892.738.736,21 | 870.433.552,10 | |
|
Passivseite |
|||
|
2023
Euro |
2023
Euro |
2022
Euro |
|
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 3.000.000,00 | 3.000.000,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 22.214.868,56 | 22.214.868,56 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. andere Gewinnrücklagen | 4.360.787,48 | 4.360.787,48 | |
| IV. Verlustvortrag | -4.025.000,00 | -3.125.000,00 | |
| V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 50.000,00 | -900.000,00 | |
| 25.600.656,04 | 25.550.656,04 | ||
| B. Versicherungstechnische Rückstellungen | |||
| I. Beitragsüberträge | 3.362.099,16 | 3.632.439,67 | |
| II. Deckungsrückstellung | 831.014.739,55 | 811.608.057,83 | |
| III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | 2.377.764,31 | 2.089.289,98 | |
| IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | 13.640.509,40 | 12.550.429,35 | |
| 850.395.112,42 | 829.880.216,83 | ||
| C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der ' Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird | 13.229.215,02 | 11.758.325,24 | |
| D. Andere Rückstellungen | |||
| I. Steuerrückstellungen | 1.084.464,00 | 1.431.948,00 | |
| II. Sonstige Rückstellungen | 38.300,00 | 37.300,00 | |
| 1.122.764,00 | 1.469.248,00 | ||
| E. Andere Verbindlichkeiten | |||
| I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern | 1.304.600,81 | 1.371.767,74 | |
| II. Sonstige Verbindlichkeiten | 266.798,77 | 402.383,52 | |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 235.456,00 Euro (Vorjahr: 379.163,97 Euro) | |||
| 1.571.399,58 | 1.774.151,26 | ||
| F. Rechnungsabgrenzungsposten | 819.589,15 | 954,73 | |
| Summe der Passiva | 892.738.736,21 | 870.433.552,10 |
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Garching b. München, 11. März 2024
Prof. Dr. Gerhard Mayr, Treuhänder
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B. II. und C. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 235 Absatz 1 Satz 1 Nummern 4 bis 7 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 in Verbindung mit § 234 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 233 Absatz 5 Satz 2, VAG, ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 28.12.2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Garching b. München, 11. März 2024
Barbara Winter
Verantwortliche Aktuarin der Swiss Life Pensionskasse AG
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
| Posten |
2023
Euro |
2023
Euro |
2022
Euro |
| I. Versicherungstechnische Rechnung | |||
| 1. Verdiente Beiträge | |||
| a) Gebuchte Beiträge | 29.268.074,23 | 31.211.985,98 | |
| b) Veränderung der Beitragsüberträge | 270.340,51 | 162.873,26 | |
| 29.538.414,74 | 31.374.859,24 | ||
| 2. Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 166.031,78 | 99.023,50 | |
| 3. Erträge aus Kapitalanlagen | |||
| a) Erträge aus Beteiligungen | 255.374,59 | 0,00 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen 255.374,59 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) | |||
| b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 16.033.173,49 | 11.313.088,19 | |
| c) Erträge aus Zuschreibungen | 65.432,37 | 549.925,34 | |
| d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 13.141.832,58 | 12.912.727,83 | |
| 29.495.813,03 | 24.775.741,36 | ||
| 4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen | 1.297.560,87 | 0,00 | |
| 5. Sonstige versicherungstechnische Erträge | 38.584,18 | 38.961,49 | |
| 6. Aufwendungen für Versicherungsfälle | |||
| a) Zahlungen für Versicherungsfälle | 28.819.424,46 | 24.747.746,10 | |
| b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | 288.474,33 | 515.662,43 | |
| 29.107.898,79 | 25.263.408,53 | ||
| 7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen | |||
| a) Deckungsrückstellung | 20.877.571,50 | 21.527.125,45 | |
| 8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen | 1.280.454,99 | 18.212,56 | |
| 9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb | |||
| a) Abschlussaufwendungen | 356.171,12 | 404.798,54 | |
| b) Verwaltungsaufwendungen | 723.023,72 | 763.853,35 | |
| 1.079.194,84 | 1.168.651,89 | ||
| 10. Aufwendungen für Kapitalanlagen | |||
| a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen | 1.054.081,01 | 1.102.538,24 | |
| b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 1.506.428,10 | 2.192.889,53 | |
| c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 5.363.108,84 | 1.359.092,67 | |
| 7.923.617,95 | 4.654.520,44 | ||
| Übertrag | 267.666,53 | 3.656.666,72 | |
| 11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen | 0,00 | 2.308.888,78 | |
| 12. Sonstige versicherungstechnische | |||
| Aufwendungen | 142.732,09 | 197.877,33 | |
| 13. Versicherungstechnisches Ergebnis | 124.934,44 | 1.149.900,61 | |
| II. Nicht versicherungstechnische Rechnung | |||
| 1. Sonstige Erträge | 116.914,04 | 39.949,72 | |
| 2. Sonstige Aufwendungen | 433.318,48 | 420.527,33 | |
| -316.404,44 | -380.577,61 | ||
| 3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | -191.470,00 | 769.323,00 | |
| 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -241.470,00 | 1.669.323,00 | |
| 5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 50.000,00 | -900.000,00 |
Anhang zum Jahresabschluss
Die Swiss Life Pensionskasse AG hat ihren Sitz in Garching b. München und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 145660) eingetragen.
Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) in der jeweils aktuellen Fassung erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten oder den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei einer dauerhaften Wertminderung vorgenommen. In den Vorjahren vorgenommene Abschreibungen sind gemäß § 253 Abs. 5 HGB höchstens bis zu den Anschaffungskosten oder den niedrigeren zum Stichtag ermittelten Zeitwerten zuzuschreiben, soweit der Grund der jeweiligen Abschreibung entfallen ist.
Als Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden die jeweiligen Nettovermögenswerte (Net Asset Value = Wert aller Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten) angesetzt.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften mit den Anschaffungskosten bzw. den am Bilanzstichtag bestehenden niedrigeren Börsenwerten/Rücknahmepreisen bewertet (strenges Niederstwertprinzip). In den Vorjahren vorgenommene Abschreibungen sind gemäß § 253 Abs. 5 HGB höchstens bis zu den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Börsenwerten/Rücknahmepreisen zuzuschreiben.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden, soweit sie der dauernden Vermögensanlage dienen, dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip (gemäß § 341b Abs. 2, 2. Halbsatz HGB) bewertet. Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB erfolgen nur bei einer dauerhaften Wertminderung, zu deren Beurteilung die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) aufgestellten Kriterien herangezogen werden. Zuschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens sind gemäß § 253 Abs. 5 HGB höchstens bis zu den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Börsenwerten/Rücknahmepreisen vorzunehmen.
Unabhängig von der Zuordnung der Inhaberschuldverschreibungen (strenges oder gemildertes Niederstwertprinzip) werden unter entsprechender Anwendung von § 341c Abs. 3 i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB laufzeitabhängige Zinszuschreibungen bzw. -abschreibungen angesetzt. Die Zinszuschreibungen bzw. -abschreibungen ermitteln sich mithilfe der Effektivzinsmethode.
Als Zeitwerte der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und der anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere sowie der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere werden die jeweiligen Börsenkurse/Rücknahmepreise am Stichtag angesetzt.
Null-Kupon-Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen werden gemäß § 341c Abs. 3 i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten zuzüglich laufzeitabhängiger Zinszuschreibungen bzw. -abschreibungen angesetzt. Die Zinszuschreibungen bzw. -abschreibungen ermitteln sich mithilfe der Effektivzinsmethode. Abschreibungen sind im Einzelfall, z. B. bei Bonitätsverschlechterungen der Schuldnerinnen bzw. Schuldner, vorzunehmen.
Namensschuldverschreibungen werden gemäß § 341c Abs. 1 HGB mit den Nennbeträgen angesetzt. Agio- bzw. Disagio-Beträge werden durch aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzung planmäßig auf die Laufzeiten verteilt.
Strukturierte Produkte werden gemäß der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS HFA 22) - ohne Zerlegung in Derivat/e und Kassa-Instrument/e - einheitlich bilanziert.
Die übrigen Ausleihungen werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip (§ 341b Abs. 1 HGB) bewertet und mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Zeitwerte der Namensschuldverschreibungen sowie der Schuldscheinforderungen und Darlehen sind mit der Barwertmethode auf Grundlage von Zins-Struktur-Kurven ermittelt. Risikoaspekten wird durch Berücksichtigung von Bewertungsunterschieden (Geld-/Brief-Spannen, Credit-Spreads) Rechnung getragen. Die Zeitwerte der strukturierten Produkte werden auf Basis der Bewertungen beider Teilkomponenten, also Basisinstrument und eingebettetes Derivat bzw. eingebettete Derivate, ermittelt. Der als übrige Ausleihung aktivierte Beitrag an den Sicherungsfonds der Lebensversicherer wird mit den von der Gesellschaft mitgeteilten Nettovermögenswerten angesetzt.
Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden gemäß § 341d HGB mit den Zeitwerten bewertet.
Die Zeitwerte der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden aus den Börsenwerten/Rücknahmepreisen zum Bilanzstichtag ermittelt.
Forderungen werden zu den jeweiligen Nennwerten bilanziert.
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand sind mit dem Nominalwert angesetzt. Andere Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bewertet.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die noch nicht fälligen Zinserträge und Agien für Namensschuldverschreibungen zu Nominalwerten angesetzt.
Die Beitragsüberträge werden für jede Versicherung einzeln berechnet, indem jene Beiträge, welche Ertrag nach dem Abschlussstichtag darstellen, zeitanteilig abgegrenzt werden. Dabei werden grundsätzlich der genaue Versicherungsbeginn und die vereinbarte Zahlweise - analog den steuerlichen Vorschriften des BMF-Schreibens vom 30.04.1974 - berücksichtigt.
Die Deckungsrückstellung für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wird unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 341f HGB in Verbindung mit der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV), ermittelt. Für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG wird die Deckungsrückstellung gemäß dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan berechnet. Die Berechnung der Deckungsrückstellung erfolgt einzelvertraglich nach der prospektiven Methode unter Berücksichtigung implizit angesetzter Verwaltungskosten. Für prämienfreie Versicherungsjahre wird eine Verwaltungskostenrückstellung gebildet. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen bemisst sich die Deckungsrückstellung gemäß § 341f Abs. 1 Satz 2 HGB nach der retrospektiven Methode am jeweiligen Zeitwert der einzelnen Verträge.
Für die bis zum 31.12.2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen wird eine biometrische Nachreservierung auf Basis der Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20 gebildet. Die Reserveauffüllung berücksichtigt bei allen betroffenen Versicherungen die Anforderungen für die Neubewertung der Deckungsrückstellung gemäß der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VerBaFin 08/2005) sowie die neuesten veröffentlichten Erkenntnisse der DAV bezüglich des Trendansatzes. Bei der Berechnung der Nachreservierung werden unverändert zum Vorjahr Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Die Sicherheitsmargen der verwendeten Rechnungsgrundlagen werden weiterhin aufmerksam beobachtet und bei Vorliegen neuer Erkenntnisse entsprechend bewertet.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 wird für den deregulierten Bestand eine Zinszusatzreserve gemäß § 5 DeckRV gebildet, die aktuell auf einem Referenzzins von 1,57 % basiert. Für aufsichtsrechtlich genehmigte Tarife wird zum Bilanzstichtag 31.12.2023 eine Zinsverstärkung basierend auf einem Referenzzins von 2,67 % gebildet. Bei der Berechnung der Zinsverstärkung und Zinszusatzreserve werden bei anwartschaftlichen Rentenversicherungen Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten angesetzt.
Dadurch wird eine realitätsnähere Berechnung der Zinsverstärkung und der Zinszusatzreserve erreicht, da für zukünftige Leistungen, die aufgrund von Storno und Kapitalabfindung nicht fällig werden, kein Reserveaufbau notwendig ist. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Anpassung der verwendeten Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten. Der im regulierten Bestand verwendete Referenzzins (2,67 %) gewährleistet einen, bezogen auf die derzeitige Kapitalanlagesituation der Swiss Life Pensionskasse AG, sinnvollen Aufbau der Zinsverstärkung. Die Entlastung gegenüber dem für den deregulierten Bestand maßgeblichen Referenzzins gemäß DeckRV (1,57 %) beträgt etwa 70.717 Tsd. Euro. Die Sicherheitsmargen der verwendeten Rechnungsgrundlagen werden weiterhin aufmerksam beobachtet und bei Vorliegen neuer Erkenntnisse entsprechend bewertet.
Es wurden folgende Rechnungsgrundlagen verwendet:
| Versicherungsbestand |
Rechnungszins
in % |
Ausscheideordnung |
| Rententarife | ||
| Rententarife bis 31.12.2004 | 3,25 | DAV 2004 R für Männer und Frauen |
| Rententarife ab 01.01.2005 | 2,75 | DAV 2004 R für Männer und Frauen |
| Rententarife ab 01.01.2007 | 2,25 | DAV 2004 R für Männer und Frauen |
| Rententarife ab 01.01.2012 | 1,75 | DAV 2004 R für Männer und Frauen |
| Rententarife ab 01.12.2012 | 1,75 | DAV 2004 R mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix |
| Rententarife ab 01.01.2015 | 1,25 | DAV 2004 R mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix |
| Rententarife ab 01.01.2017 | 0,90 | DAV 2004 R mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix |
| Rententarife ab 01.01.2022 | 0,25 | DAV 2004 R mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen | ||
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen bis 31.12.2004 | 3,25 | DAV 1997 I/RI/TI für Männer und Frauen DAV 1994 T für Männer und Frauen |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen ab 01.01.2005 | 2,75 | DAV 1997 I/RI/TI für Männer und Frauen DAV 1994 T für Männer und Frauen |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen ab 01.01.2007 | 2,25 | DAV 1997 I/RI/TI für Männer und Frauen DAV 1994 T für Männer und Frauen |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen 030PK und 040PK ab 01.08.2011 | 2,25 | SL 2011 I, DAV 1997 RI/TI für Männer und Frauen DAV 2008 T für Männer und Frauen |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen 012PK und 018PK ab 01.01.2012 | 1,75 | DAV 1997 I/RI/TI für Männer und Frauen DAV 2008 T für Männer und Frauen |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen 030PK und 040PK ab 01.01.2012 | 1,75 | SL 2011 I, DAV 1997 RI/TI für Männer und Frauen DAV 2008 T für Männer und Frauen |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen 012PK und 018PK ab 01.08.2012 | 1,75 | DAV 1997 I/RI/TI mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix DAV 2008 T mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen 030PK und 040PK ab 01.08.2012 | 1,75 | SL 2012 I, DAV 1997 RI/TI mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix DAV 2008 T mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen 030PK und 040PK ab 01.07.2013 | 1,75 | SL 2013 I, DAV 1997 RI/TI mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix DAV 2008 T mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen ab 01.01.2015 | 1,25 | DAV 1997 I/RI/TI mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix DAV 2008 T mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen ab 01.01.2017 | 0,90 | DAV 1997 I/RI/TI mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix DAV 2008 T mit unternehmenseigenem Geschlechtsmix |
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in Höhe der jeweiligen Leistungssumme gebildet. Für bekannte Versicherungsfälle, die bis zum Abschlussstichtag eingetreten sind, wird eine Schadenrückstellung basierend auf dem riskierten Kapital und dem Barwert der Leistung gebildet. Für am Abschlussstichtag unbekannte Versicherungsfälle wird eine pauschale Rückstellung gebildet, die sich aus der mittleren verbrauchten IBNR-Reserve (IBNR: Incurred But Not Reported) der letzten drei Jahre berechnet und mindestens dem Verbrauch des aktuellen Jahres entspricht.
Für die Beteiligungsverträge werden die anteiligen versicherungstechnischen Rückstellungen von den federführenden Unternehmen berechnet. Sofern die Bilanzangaben nicht rechtzeitig vorliegen, werden aus terminlichen Gründen Schätzungen bilanziert.
Bei der Bildung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurden die Anforderungen der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) beachtet. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Mindestzuführung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MindZV mit Zustimmung der BaFin um etwa 280 Tsd. Euro reduziert. Für das Geschäftsjahr 2023 wird zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses keine erneute Reduktion der Mindestzuführung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MindZV erwartet.
Der in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu reservierende Schlussüberschussanteilfonds zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile, der Schlusszahlungen und der Basisbeteiligung an den Bewertungsreserven wird für den regulierten Bestand nach dem genehmigten Geschäftsplan bzw. für den deregulierten Bestand gemäß den Bestimmungen des § 28 RechVersV berechnet. Der Diskontierungszinssatz beträgt unter Berücksichtigung von Storno und Tod 0,99 %.
Die anderen Rückstellungen werden in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt.
Die anderen Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag bewertet. Dazu zählen die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und die sonstigen Verbindlichkeiten. Alle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der gutgeschriebenen Überschussanteile, haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten werden mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Darin enthalten sind Disagien aus Namensschuldverschreibungen.
Passive latente Steuern aus den handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätzen von Kapitalanlagen (Immobilienfonds) wurden mit den aktiven latenten Steuern bei Kapitalanlagen verrechnet. Der Berechnung liegt ein Steuersatz von 27,38 % zugrunde. Auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern wurde aufgrund des ausgeübten Wahlrechts verzichtet.
Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
A. Kapitalanlagen
Zeitwerte der zu Anschaffungskosten oder Nennwert ausgewiesenen Kapitalanlagen gemäß § 54 RechVersV:
|
Bilanzwerte 2023
Euro |
Zeitwerte 2023
Euro |
Bilanzwerte 2022
Euro |
Zeitwerte 2022
Euro |
|
| I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.408.030,39 | 14.584.970,40 | 9.421.711,17 | 10.025.215,20 |
| 2. Beteiligungen | 299.453,38 | 299.453,38 | 332.784,00 | 332.784,00 |
| II. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 592.978.972,75 | 528.737.176,83 | 648.121.818,02 | 565.755.468,07 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 91.432.466,92 | 67.857.661,00 | 63.950.970,11 | 35.124.978,60 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 85.626.595,15 | 76.974.290,92 | 63.581.029,47 | 49.925.443,20 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 90.630.748,23 | 73.595.684,83 | 62.663.337,38 | 42.236.135,34 |
| c) übrige Ausleihungen | 998.891,86 | 998.891,86 | 926.828,93 | 880.988,70 |
| Summe | 871.375.158,68 | 763.048.129,22 | 848.998.479,08 | 704.281.013,11 |
In die Überschussbeteiligung einzubeziehende Kapitalanlagen:
| Euro | |
| zu fortgeführten Anschaffungskosten | 666.710.809,91 |
| zu beizulegenden Zeitwerten | 583.783.103,32 |
| Saldo | -82.927.706,59 |
Eine Beteiligung der Versicherungsnehmer an den im Saldo vorliegenden stillen Lasten findet nicht statt.
Angaben zum Anteilsbesitzs gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB
Wesentliche verbundene Unternehmen
| Name, Sitz |
Kapitalanteil
% |
Eigenkapital
in Euro |
Ergebnis 2023
in Euro |
| Swiss Life High Voltage Holding S.à r.l., Luxemburg 1 | 2 | 401.328.796,67 | 11.841.388,71 |
Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß § 285 Nr. 18 HGB
|
Bilanzwerte 2023
Euro |
Zeitwerte 2023
Euro |
Bilanzwerte 2022
Euro |
Zeitwerte 2022
Euro |
|
| II. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 438.909.834,41 | 370.209.521,92 | 440.472.817,57 | 341.652.740,10 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 64.045.973,43 | 37.718.221,00 | 63.950.970,11 | 35.124.978,60 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 127.562.150,60 | 98.899.380,42 | 103.671.195,78 | 69.297.100,88 |
Eine Abschreibung der Lasten auf Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, welche gemäß § 341b Abs. 2, 2. Halbsatz HGB bilanziert werden, wurde nicht vorgenommen, da es sich - unter Bezugnahme auf die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) aufgestellten Kriterien - um voraussichtlich vorübergehende Wertminderungen handelt. Die Wertansätze - der in den Fonds enthaltenen festverzinslichen Wertpapiere mit guten Bonitäten - basieren dabei im wesentlichen auf den höheren Nominalwerten, welche aufgrund der Dauerhalteabsicht und -fähigkeit bei Endfälligkeit zur Auszahlung kommen.
Bei den Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie bei den Sonstigen Ausleihungen resultieren die voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen zum Bewertungsstichtag aus der Zins- und Credit-Spread-Entwicklung. Es ist von einer vollständigen Rückzahlung der Nominalbeträge bei Endfälligkeit auszugehen.
Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten gemäß § 285 Nr. 19 HGB
| Gattung |
Nominalwerte Derivat
in Euro |
Zeitwerte Derivat
in Euro |
| Zinsbezogene Geschäfte Terminkäufe auf Schuldscheinforderungen und Darlehen | 40.000.000,00 | -7.948.118,75 |
Terminkäufe auf Schuldscheinforderungen und Darlehen werden außerbilanziell geführt.
Anteile an Sondervermögen gemäß § 285 Nr. 26 HGB
| Anlageziele / Fondsart |
Bilanzwerte
Euro |
Zeitwerte
Euro |
Stille Reserven/ Lasten
2
Euro |
Ausschüttungen
Euro |
| Gemischte Fonds | ||||
| SLPK1 Inhaber-Anteile 1 | 438.909.834,41 | 370.209.521,92 | -68.700.312,49 | 5.300.000,37 |
| Summe | 438.909.834,41 | 370.209.521,92 | -68.700.312,49 | 5.300.000,37 |
1) Die aufgeführten Investmentanteile
können börsentäglich zurückgegeben
werden.
2) Eine Abschreibung der Lasten auf Aktien,
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapieren, welche
gemäß § 341b Abs. 2, 2. Halbsatz HGB
bilanziert werden, wurde nicht vorgenommen, da es sich -
unter Bezugnahme auf die vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) aufgestellten Kriterien - um
voraussichtlich vorübergehende Wertminderungen
handelt. Die Wertansätze - der in den Fonds
enthaltenen festverzinslichen Wertpapiere mit guten
Bonitäten - basieren dabei im Wesentlichen auf den
höheren Nominalwerten, welche aufgrund der
Dauerhalteabsicht und -fähigkeit bei
Endfälligkeit zur Auszahlung kommen.
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
Angaben zum Anlagestock gemäß § 14 Abs. 2 RechVersV
Der Anlagestock besteht aus:
| Übrige Fondsanteile | Anteile Stück |
Bilanzwerte 2023
Euro |
| Allianz Euro Cash Anteilklasse P (EUR) | 320 | 293.082,42 |
| Allianz Euro Rentenfonds Anteilklasse P (EUR) | 3.372 | 3.459.230,02 |
| Allianz Rentenfonds Anteilklasse A (EUR) | 1 | 98,56 |
| MetallRente FONDS PORTFOLIO Anteilklasse A (EUR) | 79.793 | 8.863.449,04 |
| MetallRente FONDS PORTFOLIO Anteilklasse I (EUR) | 484 | 613.354,98 |
| Summe | 13.229.215,02 |
D. Sonstige Vermögensgegenstände
Bei den anderen Vermögensgegenständen handelt es sich um Vorauszahlungen von Versicherungsleistungen und selbst errechnete Steuererstattungsansprüche.
E. Rechnungsabgrenzungsposten
In dem sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten ist im Wesentlichen das Agio aus Kapitalanlagen in Höhe von 885.267,56 Euro (2022: 435.604,63 Euro) enthalten.
Entwicklung des Aktivposten A. im Geschäftsjahr 2023
| Aktivposten |
Bilanzwerte Vorjahr
Euro |
Zugänge
1
Euro |
Abgänge
2
Euro |
Zuschreibungen
Euro |
| A. Kapitalanlagen | ||||
| I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.421.711,17 | 0,00 | 13.680,78 | 0,00 |
| 2. Beteiligungen | 332.784,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe A. I. | 9.754.495,17 | 0,00 | 13.680,78 | 0,00 |
| II. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 648.121.818,02 | 168.494.012,77 | 222.253.933,60 | 65.432,37 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 63.950.970,11 | 27.568.682,92 | 87.186,11 | 0,00 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 63.581.029,47 | 29.045.565,68 | 7.000.000,00 | 0,00 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 62.663.337,38 | 34.202.815,99 | 6.235.405,14 | 0,00 |
| c) übrige Ausleihungen | 926.828,93 | 96.803,60 | 0,00 | 0,00 |
| Summe A. II. | 839.243.983,91 | 259.407.880,96 | 235.576.524,85 | 65.432,37 |
| Summe A. | 848.998.479,08 | 259.407.880,96 | 235.590.205,63 | 65.432,37 |
| Insgesamt | 848.998.479,08 | 259.407.880,96 | 235.590.205,63 | 65.432,37 |
| Aktivposten |
Abschreibungen
Euro |
Bilanzwerte Geschäftsjahr
Euro |
| A. Kapitalanlagen | ||
| I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 9.408.030,39 |
| 2. Beteiligungen | 33.330,62 | 299.453,38 |
| Summe A. I. | 33.330,62 | 9.707.483,77 |
| II. Sonstige Kapitalanlagen | ||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 1.448.356,81 | 592.978.972,75 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 0,00 | 91.432.466,92 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | ||
| a) Namensschuldverschreibungen | 0,00 | 85.626.595,15 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 0,00 | 90.630.748,23 |
| c) übrige Ausleihungen | 24.740,67 | 998.891,86 |
| Summe A. II. | 1.473.097,48 | 861.667.674,91 |
| Summe A. | 1.506.428,10 | 871.375.158,68 |
| Insgesamt | 1.506.428,10 | 871.375.158,68 |
1) davon Zinsamortisation 360.932,97 Euro
2) davon Zinsamortisation 322.591,25 Euro
Passivseite
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital in Höhe von 3.000.000,00 Euro ist in drei Millionen Stück auf den Namen lautende Aktien eingeteilt. Der Nennwert je Aktie entspricht 1,00 Euro. Der gesamte Betrag des Grundkapitals ist voll eingezahlt.
II. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31.12.2023 unverändert zum Vorjahr 22.214.868,56 Euro.
Eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB ist in ausreichendem Maß vorhanden (300.000,00 Euro), so dass die zusätzliche Bildung einer gesetzlichen Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG entfällt.
IV. Verlustvortrag
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2023
Euro |
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| Stand 01.01.2023 | -3.125.000,00 |
| Bilanzverlust des Vorjahres | -900.000,00 |
| Stand 31.12.2023 | -4.025.000,00 |
Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses in Höhe von 50.000,00 Euro und einem Verlustvortrag in Höhe von 4.025.000,00 Euro ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von 3.975.000,00 Euro.
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
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2023
Euro |
2022
Euro |
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| Stand Jahresanfang | 12.550.429,35 | 12.739.208,37 |
| Entnahme im Geschäftsjahr | 190.374,94 | 206.991,58 |
| Stand Jahresende vor Zuführung des Überschusses aus dem Geschäftsjahr | 12.360.054,41 | 12.532.216,79 |
| Zuführung aus dem Überschuss des Geschäftsjahres | 1.280.454,99 | 18.212,56 |
| Stand Jahresende | 13.640.509,40 | 12.550.429,35 |
| davon festgelegt für noch nicht zugeteilte | ||
| - laufende Überschussanteile | 116.269,45 | 127.290,44 |
| - Schlussüberschussanteile | 257.583,61 | 270.914,20 |
| - Beträge für die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven | 86.216,35 | 77.884,79 |
| davon für zukünftige Schlussüberschussanteile zurückgestellt zur Finanzierung | ||
| - von Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen | 1.749.576,61 | 1.875.309,45 |
| - der Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven | 1.156.333,56 | 1.243.057,18 |
| davon ungebunden | 10.274.529,82 | 8.955.973,29 |
Die zusätzliche Überschussbeteiligung durch Direktgutschrift in Höhe von 128.684,06 Euro ist in der Entnahme des Geschäftsjahres nicht enthalten.
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
Die Rückstellung stammt aus dem fondsgebundenen fremdgeführten Konsortialgeschäft.
D. Andere Rückstellungen
| II. Sonstige Rückstellungen |
2023
Euro |
2022
Euro |
| 38.300,00 | 37.300,00 |
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Kosten des Jahresabschlusses (Aufstellung und Prüfung).
E. Andere Verbindlichkeiten
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2023
Euro |
2022
Euro |
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| I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern | 1.304.600,81 | 1.371.767,74 |
Von diesen Verbindlichkeiten entfallen auf gutgeschriebene Überschussanteile 263.369,10 Euro (2022: 270.255,77 Euro). Die Verbindlichkeiten hieraus mit einer Laufzeit größer als fünf Jahre belaufen sich auf 189.315,61 Euro (2022: 192.480,06 Euro).
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2023
Euro |
2022
Euro |
|
| II. Sonstige Verbindlichkeiten | 257.036,77 | 402.383,52 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen 235.456,00 Euro (2022: 379.163,97 Euro). Diese bestehen mit 150.497,11 EUR (2022: 150.972,63 EUR) gegenüber der Alleinaktionärin und betreffen Provisionszahlungen sowie Weiterbelastungen aus dem Funktionsausgliederungsvertrag.
F. Rechnungsabgrenzungsposten
In dieser Position wird ausschließlich das Disagio aus Kapitalanlagen geführt.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge
Gesamt
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2023
Euro |
2022
Euro |
|
| a) Gebuchte Beiträge | ||
| Laufende Beiträge | 29.067.843,04 | 30.928.519,59 |
| Einmalbeiträge | 200.231,19 | 283.466,39 |
| 29.268.074,23 | 31.211.985,98 | |
| b) Veränderung der Beitragsüberträge | -270.340,51 | -162.873,26 |
Untergliedert nach Einzel- und Kollektivversicherung
|
2023
Euro |
2022
Euro |
|
| a) Gebuchte Beiträge | ||
| Einzelversicherung: | ||
| Laufende Beiträge | 4.578.891,04 | 4.681.930,82 |
| Einmalbeiträge | 436,04 | 6.669,44 |
| 4.579.327,08 | 4.688.600,26 | |
| Kollektivversicherung: | ||
| Laufende Beiträge | 24.488.952,00 | 26.246.588,77 |
| Einmalbeiträge | 199.795,15 | 276.796,95 |
| 24.688.747,15 | 26.523.385,72 | |
| b) Veränderung der Beitragsüberträge | ||
| Einzelversicherung: | -9.710,86 | -19.671,22 |
| Kollektivversicherung: | -260.629,65 | -143.202,04 |
| -270.340,51 | -162.873,26 |
Untergliedert nach Pensionsversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Zusatzversicherungen
|
2023
Euro |
2022
Euro |
|
| a) Gebuchte Beiträge | ||
| Pensionsversicherung: | ||
| Laufende Beiträge | 28.085.631,10 | 29.891.291,05 |
| Einmalbeiträge | 200.229,19 | 283.331,39 |
| 28.285.860,29 | 30.174.622,44 | |
| Zusatzversicherung: | ||
| Laufende Beiträge | 982.211,94 | 1.037.228,54 |
| Einmalbeiträge | 2,00 | 135,00 |
| 982.213,94 | 1.037.363,54 | |
| b) Veränderung der Beitragsüberträge | ||
| Pensionsversicherung | -264.595,76 | -156.716,77 |
| Sterbegeldversicherung | 0,00 | 0,00 |
| Zusatzversicherung | -5.744,75 | -6.156,49 |
| -270.340,51 | -162.873,26 |
Kapitalanlageergebnis
Das Nettoergebnis der Kapitalanlagen, sprich der Saldo aller Erträge und Aufwendungen der Kapitalanlagen, beträgt 29.250.710,69 Euro (2022: 24.640.973,54 Euro). Die Erträge und Aufwendungen auf Kapitalanlagen, bei denen das Anlagerisiko durch Inhaber von Versicherungspolicen getragen wird, beträgt 212.601,95 Euro (2022: 20.099,64 Euro).
Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen belaufen sich auf 1.506.428,10 Euro (2022: 2.192.889,53 Euro), wovon die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB 1.506.428,10 Euro betragen (2022: 2.181.454,43 Euro). Im Geschäftsjahr sind keine Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 HGB zu verzeichnen (2022: 11.435,10 Euro).
Nicht versicherungstechnische Rechnung
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2023
Euro |
2022
Euro |
|
| 1. Sonstige Erträge | ||
| Zinserträge | 100.544,59 | 16.507,74 |
| Auflösung anderer Rückstellungen | 6.306,43 | 5.166,26 |
| Übrige Erträge | 10.063,02 | 18.275,72 |
| 116.914,04 | 39.949,72 | |
| 2. Sonstige Aufwendungen | ||
| Aufwendungen, die das Unternehmen als Ganzes betreffen | 433.168,86 | 420.006,85 |
| Abschreibungen auf uneinbringliche Forderungen | 134,64 | 269,51 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 14,98 | 250,97 |
| 433.318,48 | 420.527,33 |
Provisionen und sonstige Bezüge der Vertreter
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2023
Euro |
2022
Euro |
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| Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft | 310.690,38 | 353.269,28 |
Haftungsverhältnisse / Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Swiss Life Pensionskasse AG ist gemäß §§ 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds kann auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge erheben, bis ein Sicherungsvermögen von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen aufgebaut ist. Aktuell resultieren hieraus keine zukünftigen Verpflichtungen mehr.
Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen erheben. Dies entspricht einer Verpflichtung von 995.024,17 Euro.
Zusätzlich hat sich die Swiss Life Pensionskasse AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 8.955.217,53 Euro. Das Risiko, aus dieser Gesamtverpflichtung in Anspruch genommen zu werden, besteht in der drohenden Insolvenz von Lebensversicherungsunternehmen oder Pensionskassen, die durch den Sicherungsfonds aufzufangen wären. Die Höhe einer etwaigen Inanspruchnahme hängt dabei insbesondere vom Volumen des zu übertragenden Bestandes ab. Aktuell kennen wir keinen drohenden Insolvenzfall, der durch die Protektor Lebensversicherungs-AG aufzufangen wäre. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Inanspruchnahme aus dieser Verpflichtung mit wesentlichen Auswirkungen sowohl im Hinblick auf den Sonderbeitrag als auch der übrigen Verpflichtung nach unserer Einschätzung sehr gering.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beliefen sich auf 52.690.858,36 Euro, welche mit 16.825.858,36 Euro auf Kapitaleinzahlungsverpflichtungen für Investmentanteile und mit 35.865.000,00 Euro auf offene Vorkäufe auf Schuldscheindarlehen entfallen.
Nachtragsbericht
Es liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts eingetreten sind.
Sonstige Angaben
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind unter dem Punkt "Organe" (auf S. 4) aufgeführt. Diese Seite ist Bestandteil des Anhangs.
Für die Tätigkeiten der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats wurden keine Bezüge gewährt. Die Tätigkeiten wurden im Rahmen des Funktionsausgliederungsvertrags mit der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland abgegolten.
Das Honorar des Abschlussprüfers umfasst Gebühren für die Abschlussprüfung in Höhe von 37.578,74 Euro.
Konzernübersicht
Die Swiss Life Pensionskasse AG ist eine Tochtergesellschaft der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, welche in den Einzelabschluss der Swiss Life AG mit Sitz in Zürich einbezogen ist. Diese ist eine 100-prozentige Tochter der Swiss Life Holding AG, Zürich, und in deren Konzernabschluss enthalten (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Dieser wird bei der das Unternehmensregister führenden Stelle offengelegt.
Überschussbeteiligung im Kalenderjahr 2024
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer im Kalenderjahr 2024
Die Überschussbeteiligung wird zum Teil aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) dotiert, zum Teil wird sie zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert (Direktgutschrift). Die Angemessenheit der Überschussbeteiligung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgrund gesetzlicher Vorgaben überwacht. Die Höhe der Anteilsätze wird jährlich vom Vorstand unter Beachtung der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen auf Vorschlag der Verantwortlichen Aktuarin festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Um eine verursachungsorientierte Überschussbeteiligung zu gewährleisten, werden gleichartige Versicherungen in Bestandsgruppen oder Abrechnungsverbände zusammengefasst.
Auf den nachfolgenden Seiten informieren wir über die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer im Kalenderjahr 2024. Die verwendeten Bezugsgrößen für die Ermittlung der Überschussanteile sind am Ende des Tabellenteils in Abschnitt F aufgeführt.
Laufende Überschussanteile
Soweit in den Tabellen nichts anderes angegeben wird, erfolgt die Zuteilung der laufenden Überschussanteile zu folgenden Zeitpunkten:
Tarife vor 2008:
| ― |
Für die Tarife 540PK und 500PK erfolgt die Zuteilung der laufenden Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, letztmals bei Beendigung der Versicherung. |
| ― |
Für die Fortsetzungstarife 841PK, 840/892PK und 810PK erfolgt die Zuteilung laufender Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn des ersten Versicherungsjahres. |
Tarife ab 2008:
Für die Tarife ab 2008 erfolgt die Zuteilung der Zinsüberschussanteile am Ende des Versicherungsjahres (nachschüssig), erstmals am Ende des ersten Versicherungsjahres. Die übrigen laufenden Überschussanteile werden zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilt, erstmals zu Beginn des ersten Versicherungsjahres.
Maßgeblich für die Überschusszuteilungen, die im Kalenderjahr 2024 erfolgen, sind grundsätzlich die in den nachfolgenden Tabellen deklarierten Anteilsätze. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:
| ― |
Bei nachschüssiger Zuteilung der Zinsüberschussanteile (Tarife ab 2008) sind für die Verträge, die im Dezember ablaufen oder in den Rentenbezug übergehen, die Anteilsätze des Folgejahres maßgeblich. |
| ― |
Bei den Fortsetzungstarifen vor 2008 sind zur Feststellung des zusätzlichen Zinsüberschussanteils (Nachdividende) am Ende der Aufschubzeit (bei eingeschlossener Abrufphase am Ende des Versicherungsjahres vor Beginn der Abrufphase) die Anteilsätze maßgeblich, die für das Kalenderjahr, in das der Beginn des Versicherungsjahres fällt, deklariert sind. Die in den nachfolgenden Tabellen deklarierten Anteilsätze für den zusätzlichen Zinsüberschussanteil gelten deshalb nur für Verträge, die im Dezember 2024 ablaufen. Verträge, die in den Monaten Januar 2024 bis November 2024 ablaufen, erhalten die im Geschäftsbericht 2022 veröffentlichten Anteilsätze. |
Schlussüberschussanteil und Basisbeteiligung an den Bewertungsreserven
Die unverbindliche Anwartschaft auf den Schlussüberschussanteil bzw. auf die Basisbeteiligung wird im Kalenderjahr 2024 grundsätzlich mit den in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesenen Anteilsätzen für den Schlussüberschussanteil bzw. für die Basisbeteiligung zum jeweiligen Stichtag der Versicherung erhöht. In der Rentenbezugsphase sind kein Schlussüberschussanteil und keine Basisbeteiligung vorgesehen.
Für die Tarife 540PK und 500PK vor 2008 erfolgt die Erhöhung, soweit nichts anderes angegeben wird, zu Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, letztmals bei Beginn der Rentenbezugsphase.
Für die Fortsetzungstarife Tarif 841PK, 840/892PK und 810PK vor 2008 erfolgt die Erhöhung, soweit nichts anderes angegeben wird, zu Beginn des Versicherungsjahres (vorschüssig), erstmals zu Beginn des ersten Versicherungsjahres.
Für alle Tarife ab 2008 erfolgt die Erhöhung, soweit nichts anderes angegeben wird, am Ende des Versicherungsjahres (nachschüssig), erstmals am Ende des ersten Versicherungsjahres.
Bei nachschüssiger Erhöhung der Anwartschaft sind für die Verträge, die im Dezember 2024 ablaufen oder in den Rentenbezug übergehen, nicht die Anteilsätze aus diesen Tabellen maßgeblich, sondern die Tabellen für das Kalenderjahr 2025, die erst im Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht werden.
Als Ausgangswert dienen grundsätzlich die in den Vorjahren mit den Anteilsätzen und Regelungen der Vorjahre ermittelten Anwartschaften.
Bei den Tarifen vor 2008 wird die Summe der Anwartschaften auf den Schlussüberschussanteil und die Basisbeteiligung zu jedem Stichtag neu aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt vor einer möglichen Erhöhung. Das Aufteilungsverhältnis wird jährlich in Abhängigkeit vom voraussichtlichen Bewertungsreservenniveau neu festgelegt. Im Kalenderjahr 2024 wird die Summe der Anwartschaften zu 100 % als Anwartschaft auf die Basisbeteiligung deklariert. Die Anwartschaft auf den Schlussüberschussanteil beträgt 0 %.
Die ermittelten Anwartschaften können bis zur Beendigung einer Versicherung jederzeit wieder reduziert werden. Es besteht kein Anspruch auf verbindliche Festlegung.
Verbindlich festgelegt sind der Schlussüberschussanteil und die Basisbeteiligung grundsätzlich nur für Versicherungen, die im Kalenderjahr 2024 beendet werden oder in den Rentenbezug übergehen.
Für die im Kalenderjahr 2024 abgehenden Versicherungen oder in den Rentenbezug übergehenden Versicherungen wird der Schlussüberschussanteil und die Basisbeteiligung nach den folgenden Regeln verbindlich festgelegt:
| ― |
0 % der ermittelten Anwartschaft bei Versicherungen des Neubestands. |
| ― |
100 % der ermittelten Anwartschaft bei Versicherungen des Altbestands. |
Bei Versicherungen, die im Kalenderjahr 2024 durch Tod oder Rückkauf vorzeitig beendet werden oder vorzeitig in den Rentenbezug übergehen, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für den planmäßigen Ablauf bzw. Rentenbeginn. Infolge der vorzeitigen Beendigung werden der Schlussüberschussanteil und die Basisbeteiligung in reduzierter Höhe gezahlt.
Für die Verträge, die im Dezember 2024 beendet werden oder in den Rentenbezug übergehen, sind die Festlegungen für das Kalenderjahr 2025 maßgeblich, die erst mit dem Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht werden.
Schlusszahlung
Mit den in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesenen Anteilsätzen für die Schlusszahlungen wird im Kalenderjahr 2024 die unverbindliche Anwartschaft auf die Schlusszahlung zum jeweiligen Stichtag der Versicherung erhöht. Die Erhöhung erfolgt, soweit nichts anderes angegeben wird, erstmals zu Beginn des ersten Versicherungsjahres. Die in den Vorjahren mit den Anteilsätzen der Vorjahre auf die gleiche Weise ermittelte Anwartschaft dient als Ausgangswert.
Die ermittelten Anwartschaften können bis zur Beendigung einer Versicherung jederzeit wieder reduziert werden. Es besteht kein Anspruch auf verbindliche Festlegung. Verbindlich festgelegt sind Schlusszahlungen für die Versicherungen, die im Kalenderjahr 2024 beendet werden.
Die Festlegung erfolgt im Kalenderjahr 2024 nach den folgenden Regeln:
| ― |
0 % der ermittelten Anwartschaft bei Versicherungen des Neubestands. |
| ― |
100 % der ermittelten Anwartschaft bei Versicherungen des Altbestands. |
Bei Versicherungen, die im Kalenderjahr 2024 durch Tod oder Rückkauf vorzeitig beendet werden, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für den regulären Ablauf bzw. Rentenbeginn. Infolge der vorzeitigen Beendigung wird die Schlusszahlung in reduzierter Höhe gezahlt.
Für Versicherungen, die im Dezember 2024 beendet werden, sind die Festlegungen des Folgejahres maßgeblich, die mit dem Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht werden.
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Nach § 153 VVG sind die Versicherungsnehmer bei Ablauf oder vorzeitiger Beendigung ihrer Versicherung an den in den Kapitalanlagen des Unternehmens enthaltenen Bewertungsreserven angemessen zu beteiligen, wenn mit den Prämienzahlungen zu dieser Versicherung Vermögenswerte geschaffen wurden. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist eine Komponente der Überschussbeteiligung.
Die Bewertungsreserven von Kapitalanlagen sind definiert als der Unterschiedsbetrag von Zeitwert und fortgeführten Anschaffungskosten. Sind die Zeitwerte höher als die fortgeführten Anschaffungskosten, so liegen stille Reserven vor. Anderenfalls ergeben sich stille Lasten. Zur Bestimmung der Zeitwerte und der fortgeführten Anschaffungskosten sind handelsrechtliche Vorschriften maßgeblich. Für die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten finden insbesondere die Vorschriften der §§ 341 ff. HGB Anwendung. Für die Ermittlung der Zeitwerte aller Kapitalanlagen gelten grundsätzlich die Vorschriften der RechVersV. Es erfolgt eine Beteiligung der Versicherungsnehmer an den saldierten Bewertungsreserven. Bewertungsreserven sind durch hohe Wertschwankungen gekennzeichnet.
I. Beteiligung an den Bewertungsreserven in der Anwartschaft
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt nach § 153 Abs. 3 VVG verursachungsorientiert. Eine Beteiligung in der Anwartschaft erhalten Berufsunfähigkeitsversicherungen gegen Einmalprämie und Rentenversicherungen sowie aus Überschussanteilen gebildete Ansammlungsguthaben bei Versicherungen, die selbst keinen Anspruch auf eine Beteiligung an den Bewertungsreserven haben.
Bei Beendigung einer Versicherung wird gemäß § 153 Abs. 3 VVG der für diesen Zeitpunkt ermittelte Anteil an den Bewertungsreserven zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Bei Rentenversicherungen ist gemäß § 153 Abs. 4 VVG der Zuteilungszeitpunkt für die in der Anwartschaft zu gewährende Beteiligung an den Bewertungsreserven spätestens die Beendigung der Ansparphase.
Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven werden jeweils zu den folgenden Bewertungsstichtagen neu ermittelt: 05.01., 31.01., 28.02., 31.03., 30.04., 05.07., 31.07., 31.08., 30.09. und 31.10. Ist der angegebene Bewertungsstichtag kein Börsentag, erfolgt die Bestimmung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven mit Kursen des vorhergehenden Börsentags. Verteilungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, in dem diese nicht zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge nach §§ 89, 124 Absatz 1, § 139 Absatz 3 und 4 und die §§ 140 und 214 VAG benötigt werden. Diese Regelungen beinhalten insbesondere den Abzug des Sicherungsbedarfs von den Bewertungsreserven aus direkt oder indirekt vom Versicherungsunternehmen gehaltenen festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften.
Zum Ausgleich der hohen Wertschwankungen bei Bewertungsreserven sehen wir bei Versicherungen mit Schlussüberschussanteil eine Basisbeteiligung der anspruchsberechtigten Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven vor. Hierzu wird am Ende eines Kalenderjahres die voraussichtliche Beteiligung an den Bewertungsreserven für das Folgejahr prognostiziert. Ein Teil davon wird in Form der Basisbeteiligung deklariert. Ist die der einzelnen Versicherung tatsächlich zustehende Beteiligung an den Bewertungsreserven niedriger als die Basisbeteiligung, wird mindestens die Basisbeteiligung ausgezahlt. Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen nach Tarif 810PK wird der Betrag, um den die Basisbeteiligung die rechnerisch ermittelte Beteiligung an den Bewertungsreserven übersteigen würde, nur insoweit verbindlich festgelegt, wie er nicht zur Gegenfinanzierung einer Reserveauffüllung benötigt wird.
Übersteigt der Anteil an den Bewertungsreserven nach § 153 Abs. 1 und 3 VVG die Basisbeteiligung, so wird die positive Differenz aus dem Anteil an den Bewertungsreserven und der Basisbeteiligung als Direktgutschrift zulasten des laufenden Geschäftsjahres gewährt.
II. Beteiligung an den Bewertungsreserven für Versicherungen in der Rentenbezugszeit
Laufende Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Waisenrenten und Berufsunfähigkeitsrenten erhalten eine Beteiligung an Bewertungsreserven nach § 153 Absätze 1 und 3 VVG. Die aufgeführten Versicherungen werden in der Rentenbezugszeit über eine erhöhte laufende Überschussbeteiligung an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Beteiligung erfolgt nach angemessenen Verteilungsgrundsätzen, die mit einem verursachungsorientierten Verfahren vergleichbar sind.
Dabei wird die bei der Deklaration der Überschussanteilsätze aktuelle Situation der Bewertungsreserven berücksichtigt. Jeweils zum 15.10. eines Kalenderjahres werden die im Jahresdurchschnitt verteilungsfähigen Bewertungsreserven als arithmetisches Mittel der nicht negativen Bewertungsreserven nach Abzug des Sicherungsbedarfs zu den zwölf vorhergehenden Bewertungsstichtagen ermittelt. Die vorhergehenden Bewertungsstichtage sind der 30.09., 31.08., 31.07., 05.07., 31.05., 30.04., 31.03., 28.02., 31.01. und 05.01. des aktuellen Kalenderjahres sowie der 30.11. und 31.10. des vorhergehenden Kalenderjahres. Sind einzelne der hier genannten Bewertungsstichtage keine Börsentage, sind diese Bewertungsstichtage jeweils durch den vorhergehenden Börsentag zu ersetzen. Verteilungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, in dem diese nicht zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge nach den §§ 89, 124 Absatz 1, § 139 Absätze 3 und 4 und den §§ 140 sowie 214 VAG benötigt werden. Diese Regelungen beinhalten insbesondere den Abzug des Sicherungsbedarfs von den Bewertungsreserven aus direkt oder indirekt vom Versicherungsunternehmen gehaltenen festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften.
Gegenfinanzierung der Nachreservierung auf die Sterbetafeln DAV 2004 R
Bei Rentenversicherungen nach den Fortsetzungstarifen, die nach dem 31.12.2006 und vor dem 01.01.2012 in den Rentenbezug übergingen, ist die Gegenfinanzierung der Reserveauffüllung abgeschlossen.
Bei allen übrigen Rentenversicherungen erfolgt die Gegenfinanzierung der Reserveauffüllung in einem kollektiven Verfahren während des Rentenbezugs. Hierzu wird die laufende Überschussbeteiligung der betroffenen Rentenversicherungen während der Rentenbezugszeit niedriger deklariert. Die Zeitdauer der Gegenfinanzierung wird dabei für die betroffenen Verträge pauschal festgeschrieben.
A. Rentenversicherungen
A1. Verträge in der Aufschubzeit
| ― |
Tarife 1.2022, 1.2017, 7.2015, 1.2015, 12.2012, 1.2012, 7.2008, 1.2008, 1.2007, 1.2006, 1.2005 und 2002 |
| ― |
Tarife 500PK, 540PK, 600PK, 700PK, 810PK, 840PK, 841PK und 892PK |
Für diese Tarife sind der Grundüberschussanteil, der Zinsüberschussanteil sowie der Schlussüberschussanteil und die Basisbeteiligung an den Bewertungsreserven mit 0 % deklariert. Die Anwartschaften auf die Schlussüberschuss- bzw. Basisbeteiligung an den Bewertungsreserven werden mit 0 % verzinst (Bezugsgröße S bzw. T).
A 2. Verträge im Rentenbezug
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist in den genannten Anteilsätzen enthalten (0 % bezogen auf die Bezugsgröße B bzw. D).
| Überschussanteil |
Anteilsatz
in % |
Bezugsgröße (s. Abschnitt F) | Ergänzende Bestimmungen |
| Tarife 1.2022, 1.2017, 7.2015, 1.2015, 12.2012, 1.2012, 7.2008, 1.2008, 1.2007, 1.2006 und 1.2005 | Tarife 540PK, 600PK, 700PK, 840PK, 841PK und 892PK | ||
| Zinsüberschussanteil | 0,00 | B | |
| Tarife 2002 | Tarife 500PK, 700PK und 810PK | ||
| Zinsüberschussanteil | 0,00 | B | Tarife 810PK |
| 0,00 | D | Tarife 500PK und 700PK |
B. Hinterbliebenen-Zusatzversicherungen
B 1. Verträge in der Aufschubzeit
| ― |
Tarife 1.2017, 7.2015, 1.2015, 12.2012, 1.2012, 7.2008, 1.2008, 1.2007, 1.2006, 1.2005 und 2002 |
| ― |
Tarife 560PK, 562PK und 580PK |
Für diese Tarife ist der Zinsüberschussanteil mit 0 % deklariert.
B 2. Verträge im Rentenbezug
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist in den genannten Anteilsätzen enthalten (0 % bezogen auf die Bezugsgröße B bzw. D).
| Überschussanteil |
Anteilsatz
in % |
Bezugsgröße (s. Abschnitt F) | Ergänzende Bestimmungen |
| Tarife 1.2017, 7.2015, 1.2015, 12.2012, 1.2012, 7.2008, 1.2008, 1.2007, 1.2006 und 1.2005 | Tarife 560PK und 562PK | ||
| Zinsüberschussanteil | 0,00 | B | |
| Tarife 2002 | Tarife 560PK, 562PK und 580PK | ||
| Zinsüberschussanteil | 0,00 | D | Tarife 560 PK und 562PK |
| 0,00 | D | Tarife 580PK |
C. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
C 1. Verträge in der Anwartschaft
| ― |
Tarife 1.2017, 1.2015, 12.2012, 1.2012, 1.2008, 1.2007, 1.2006, 1.2005 und 2002 |
| ― |
Tarife 012PK und 018PK |
Für diese Tarife sind der Risikoüberschussanteil, der Grundüberschussanteil und der Zinsüberschussanteil mit 0 % deklariert.
| ― |
Tarife 1.2012, 7.2008, 1.2008, 1.2007, 1.2006, 1.2005 und 2003 |
| ― |
Tarife 030PK und 040PK |
Für diese Tarife ist die Prämienverrechnung, die Bonusrente und die Schlusszahlung (falls vereinbart) mit 0 % deklariert.
C 2. Verträge im Leistungsbezug
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist in den genannten Anteilsätzen enthalten (0 % bezogen auf die Bezugsgröße B).
| Überschussanteil |
Anteilsatz
in % |
Bezugsgröße (s. Abschnitt F) | Ergänzende Bestimmungen |
| Tarife 1.2017, 1.2015, 12.2012, 1.2012, 1.2008, 1.2007, 1.2006, 1.2005 und 2002 | Tarife 012PK und 018PK | ||
| Zinsüberschussanteil | 0,00 | B | |
| Tarife 1.2012, 7.2008, 1.2008, 1.2007, 1.2006, 1.2005 und 2003 | Tarife 030PK und 040PK | ||
| Zinsüberschussanteil | 0,00 | B |
D. Verzinsung der Guthaben
Für das Jahr 2024 wird der Ansammlungszinssatz für Guthaben aus dem Überschusssystem "Verzinsliche Ansammlung"
in Höhe des jeweiligen Rechnungszinses deklariert.
E. Konsortialgeschäft
Für das Konsortialgeschäft erfolgt die Zuteilung der Überschussanteile auf Basis der festgelegten Überschussbeteiligung für vergleichbare Tarife aller am Konsortium beteiligten Versicherungsgesellschaften.
F. Bezugsgrößen für die Ermittlung der Überschussanteile
B Das Deckungskapital zum Ende des vorhergehenden Versicherungsjahres.
D Das Deckungskapital zum Ende des vorhergehenden Versicherungsjahres, abgezinst mit dem jeweiligen Rechnungszins auf den Beginn dieses Versicherungsjahres.
S Schlussgewinnkonto des Vorjahres.
T Basisbeteiligungskonto des Vorjahres.
Garching b. München, 11. März 2024
Der Vorstand
Claudia Endl
Dr. Karl Peer Günther
Thomas Hübner
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Swiss Life Pensionskasse Aktiengesellschaft, Garching bei München
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Swiss Life Pensionskasse Aktiengesellschaft, Garching bei München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Swiss Life Pensionskasse Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats des Geschäftsberichts 2023 verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichtes - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 20. März 2024
Mazars
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Thomas Varain, Wirtschaftsprüfer
Elke Förg, Wirtschaftsprüferin
Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung
Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat den Vorstand beraten und die Geschäftsführung überwacht. Dabei hat er sich mit der Lage, der weiteren Entwicklung und der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft sowie mit wesentlichen Maßnahmen befasst. Der Aufsichtsrat war in alle grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Er hat sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand überzeugt. Mit Wirkung zum 01.04.2023 hat der Aufsichtsrat weiterhin Frau Claudia Endl zur Vorständin bestellt.
Der Aufsichtsrat hat sich in Sitzungen mit dem Vorstand im März und im Dezember beraten. Zur Vorbereitung hat der Vorstand Unterlagen an den Aufsichtsrat übersandt. Über wichtige Vorgänge informierte der Vorstand sowohl schriftlich als auch telefonisch zwischen den Sitzungen. Zudem fand ein regelmäßiger Austausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen statt.
Schwerpunkte dieser Sitzungen sowie der laufenden Information war die finanzielle Lage der Gesellschaft insbesondere im Hinblick auf das gestiegene Zinsniveau eine noch risikoärmere und steuerfähigere Anlagestruktur aufzubauen.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat die Quartalsberichte gemäß § 90 AktG vorgelegt. In diesen wurden unter anderem die Entwicklung der Beitragseinnahmen, der Kapitalanlagen, der Produkte und der Verwaltung dargestellt und erläutert. Alle Themen wurden mit dem Vorstand eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich mit den Berichten des Vorstands auseinandergesetzt. Auf Grund der laufenden Berichterstattung waren im Geschäftsjahr 2023 keine Maßnahmen nach § 111 Abs. 2 S. 1 AktG erforderlich.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat die Jahresabschlussunterlagen geprüft. Der Abschlussprüfer war bei der Bilanzaufsichtsratssitzung anwesend und hat über die die Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen die Jahresabschlussunterlagen und billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der der Hauptversammlung vorgelegt wird.
Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von EUR 50.000,00 und führt zu einem Bilanzverlust von EUR 3.975.000,00. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Nach eingehender Prüfung unter Berücksichtigung der Lage der Gesellschaft sowie der Aktionärsinteressen befürwortet der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns und schließt sich diesem an.
Der Aufsichtsrat hat weiterhin den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Teil der Prüfung war auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Der Abschlussprüfer hat nach seiner pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung mit dem folgenden Vermerk bestätigt, dass
"1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Swiss Life Pensionskasse Aktiengesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Der Aufsichtsrat schließt sich dieser Beurteilung an und hat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.
Der Aufsichtsrat hat weiterhin in seiner Sitzung am 09.04.2024 den Erläuterungsbericht sowie den Angemessenheitsbericht der Verantwortlichen Aktuarin entgegengenommen und erörtert. Es ergaben sich keine Beanstandungen oder Einwendungen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die sehr gute Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2023.
Garching b. München, 09.04.2024
Der Aufsichtsrat der Swiss Life Pensionskasse AG
Dr. Daniel von Borries, Aufsichtsratsvorsitzender
Stefan Holzer, Mitglied des Aufsichtsrats
Dr. Ralph Möller-Bösling, Mitglied des Aufsichtsrats
Impressum
Geschäftsbericht 2023 der Swiss Life Pensionskasse AG
Herausgeber
Swiss Life Pensionskasse AG
Zeppelinstraße 1 85748 Garching b. München
Tel. +49 (89) 38109-1070
E-Mail: info@swisslife.de
www.swisslife.de
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