Schulz
Bodensysteme UG (haftungsbeschränkt)
Kirchentellinsfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
607,00 |
1.009,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.368,66 |
43.775,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.975,66 |
44.784,73 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.765,38 |
23.980,89 |
| B.
Rückstellungen |
11.673,67 |
18.486,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.536,61 |
2.317,18 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.536,61 |
2.317,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.975,66 |
44.784,73 |
sonstige Berichtsbestandteile
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt.
Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB angewendet.
Rechnungslegungsgrundsätze
Die Ansatzvorschriften und die Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches sowie die ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften wurden
beachtet.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. Alle Risiken
und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden und bis
zum Tag der Aufstellung bekanntgeworden sind, wurden
berücksichtigt
Vermögensgegenstände des Anlage- und
Umlaufvermögens wurden höchstens mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen, angesetzt.
Bei Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wurden die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungsplan entspricht der voraussichtlichen
Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes.
Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich
begrenzt ist, wurden bei Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren
Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen
ist.
Bei Vermögensgegenständen des
Umlaufvermögens wurden Abschreibungen vorgenommen,
wenn sich ein niedrigerer Wert aus einem Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag ergab. Konnte ein
Börsen- oder Marktpreis nicht festgestellt werden und
waren die Anschaffungs- oder Herstellungskosten höher
als der Wert, der den Vermögensgegenständen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, so wurde auf diesen Wert
abgeschrieben.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Zinssätze
für die Abzinsung werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung: Petra Schulz,
Kirchentellinsfurt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2014 festgestellt.
Kirchentellinsfurt, 28.03.2014
gez. Petra Schulz
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