Baby Giant
Hollyberg GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.393,00 |
9.807,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
101,00 |
2.432,00 |
| II.
Sachanlagen |
35.292,00 |
7.375,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
393.701,69 |
366.625,11 |
| I.
Vorräte |
114.014,14 |
140.992,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
140.525,52 |
89.296,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
139.162,03 |
136.336,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.199,82 |
1.066,89 |
| Aktiva |
431.294,51 |
377.499,00 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
192.458,24 |
190.661,82 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
165.661,82 |
72.756,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.796,42 |
92.905,06 |
| B.
Rückstellungen |
101.235,10 |
97.812,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
137.601,17 |
89.024,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
137.601,17 |
89.024,76 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
647,16 |
| Passiva |
431.294,51 |
377.499,00 |
Anhang
Registerinformationen
Die Baby Giant Hollyberg GmbH mit Sitz in Berlin ist
beim Registergericht Berlin (Charlottenburg) unter der
Nummer 180380 B eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Baby Giant Hollyberg GmbH
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
teilweise die Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert worden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den bei der
Entwicklung angefallenen Herstellungskosten bewertet. Diese
entsprechen den Vollkosten. Die Herstellungskosten
beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses
der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient.
Die
erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Vermögensgegenstände der
Abnutzung unterliegen, wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt und pro rata
temporis vorgenommen.
Von der steuerlichen Bewertungsfreiheit für
bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis zu 800,00 EUR wurde Gebrauch gemacht
(§ 6 Abs. 2 EStG). Diese
Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben. Zugleich wurde ihr Abgang
unterstellt.
Die
unfertigen und die Fertigerzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sowie Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet. Soweit
bei den Forderungen Einzelrisiken erkennbar waren, wurde
diesen Risiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Das latente Ausfallrisiko sowie das Zins- und
Skontorisiko wurde durch eine angemessene
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Forderungen
in Fremdwährungen, deren Restlaufzeit nicht mehr als
ein Jahr beträgt, wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Alle
übrigen Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen, deren
Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden
mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Angaben zu den Positionen der Bilanz
In den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen/Forderungen gegen verbundene
Unternehmen/sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
in Höhe von 3.953,87 EUR (Vorjahr:
4.523,47 EUR) enthalten.
Das
gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Der
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt 30.586,97 EUR (Vj. 47.234,39 EUR).
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen/Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen/sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 647,16 EUR)
enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr waren im Unternehmen
durchschnittlich 19 (VJ. 15) Arbeitnehmer beschäftigt.
Potsdam, 01.03.2024,
gez.
Nemmert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2024
festgestellt.
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