VOLTARIS GmbH
Voltastraße 3, 67133 Maxdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Heinrich Hörhammer seit 22.1.2025 | Geschäftsführer |
Volker Gerd Schirra seit 19.7.2018 | Geschäftsführer |
Tilo Bornheimer seit 11.11.2005 | Prokura |
Frank Wolf seit 11.11.2005 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT | 50.00% |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VOLTARIS GmbHMaxdorfJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Grundlagen1. Geschäftsmodell Um die Herausforderungen auf den Wettbewerbsmärkten Energie und Messwesen aktiv mit zu gestalten, haben die VSE Aktiengesellschaft, Saarbrücken, (VSE) und die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Ludwigshafen am Rhein, (PFALZWERKE) ihre Zusammenarbeit intensiviert und ihr vorhandenes Know-how im Bereich "Metering" in der Gesellschaft VOLTARIS GmbH (VOLTARIS) gebündelt. Das Unternehmen bietet Full-Service-Dienstleistungen im Zähl- und Messwesen sowie im Energiedatenmanagement für alle Sparten an. Der Bereich Zähl- und Messwesen umfasst die gesamte Abrechnungszähltechnik der Sparten Strom, Erdgas, Wasser und Wärme - von der Planung, der Messgeräte- und Messsystembeschaffung bis hin zu Installation und dem Betrieb der Zählstellen. Zu den Energiedatendienstleistungen zählen vorrangig Datenerfassung, -bearbeitung und -weitergabe mit modernsten Rechnersystemen. Die in automatisierten Prozessen erfassten Zählerdaten und Lastgänge werden entsprechend der jeweils aktuellen energiewirtschaftlichen Anforderungen bearbeitet. Mit dem umfassenden Produkt- und Leistungsportfolio ist VOLTARIS sehr gut aufgestellt, um die Anforderungen der liberalisierten Strom- und Gasmärkte zu erfüllen. VOLTARIS unterstützt mit ihren Dienstleistungen die Netzbetreiber und Vertriebe der Muttergesellschaften. Das Unternehmen ist darüber hinaus auch im sogenannten Drittmarkt aktiv tätig, in dem Stadt- und Gemeindewerke sowie ferner auch Unternehmen aus Industrie und Gewerbe zum Kundenkreis zählen. Im Bereich Energiedatendienstleistungen wurden im Jahr 2023 im Umfeld der intelligenten Messsysteme (iMSys) weitere System- und Prozessoptimierungen im EMT- (Smart Metering für Externe Marktteilnehmer) und GWA- (Gateway Administrator) -System erreicht. Der Aufbau der Funktion des aktiven Externen Marktteilnehmers (aEMT) für die zukünftige Bereitstellung von Netzzustandsdaten (TAF10) an die Netzbetreiber, sowie der Steuerung von Verbrauchs- und Erzeugungseinrichtungen (CLS) wurde gestartet. Die Optimierung der Schnittstellen der SAP-Systeme der Gesellschafter wurde weiter vorangetrieben und neue Schnittstellen zu weiteren Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) im Drittmarkt implementiert. Die Neustrukturierung des Teams EDM (Energiedatenmanagement) war im Berichtsjahr eine weitere Herausforderung des Bereichs. Der Fokus im Bereich Zählerdienstleistungen lag weiterhin auf der Sicherung von Gerätekapazitäten (Zähler und Smart Meter Gateways) und der damit verbundenen Qualitätssicherung der neuen Produkte. Insbesondere im SAP-Bereich "IM4G" wurden wesentliche Verbesserungen vorgenommen, sodass der iMSys-Rollout ab dem dritten Quartal optimiert werden konnte. Die gesetzlich getriebene hohe Anzahl an Neuanlagen und Erweiterungen im EEG-Umfeld sowie die nachlaufenden notwendigen Entwicklungen im SAP-M4P (MSB-Plattform) führten zu hohen manuellen Bearbeitungsaufwänden und -zeiten. Zur Durchführung der Aufgaben des gesetzlichen Messwesens betreibt VOLTARIS in Trägerschaft die beiden staatlich anerkannten Prüfstellen ERP3 in Maxdorf (Rheinland-Pfalz) und ESL3 in Merzig (Saarland). In diesen werden Annahmeprüfungen, Eichungen, Stichprobenverlängerungen, Befundprüfungen und Qualitätssicherungs-Prüfungen durchgeführt, wodurch ein hoher Qualitätsstandard garantiert wird. Im Mai 2020 wurde die Prüfstelle GSL3 am Standort Merzig offiziell vom saarländischen Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz gemäß den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes staatlich anerkannt. Damit erhielt VOLTARIS offiziell die Befugnis zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben im Bereich der Gas-Messgeräte. An den Standorten Maxdorf und Merzig befinden sich jeweils Vorratslager für Mess- und Zusatzgeräte. Das Lager in Merzig dient zusätzlich als Vorbereitungslager für die staatlich anerkannte Prüfstelle ESL3. B. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Ausgehend von der Liberalisierung des Messwesens ergeben sich neue Chancen, aber auch Risiken für VOLTARIS. Bei der Neuorientierung an dem neuen Marktmodell geht es neben der Sicherung des Bestandsgeschäftes auch um den Ausbau und die Weiterentwicklung des Geschäftes durch Innovationen im Bereich des Mess- und Zählwesens. Neben den Herausforderungen im Energiedatenmanagement stehen die neuen Marktrollen "grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB)", "wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB)" und das "Smart Metering" (Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) im Fokus der Ausrichtung. Neben den Regionen Saarland und Rheinland-Pfalz präsentiert sich VOLTARIS zwischenzeitlich auch als bundesweiter Partner, sowohl für kleine und mittlere Stadtwerke als auch für Industrieunternehmen und Gewerbekunden. Durch das Inkrafttreten des "Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb" am 9. September 2008 und der anschließenden Veröffentlichung der Messzugangsverordnung ist das Zähl- und Messwesen vollständig liberalisiert. Mit dieser gesetzlichen Vorschrift wird dem Anschlussnutzer u.a. erlaubt, einen sogenannten "dritten Messstellenbetreiber" mit dem Betrieb der Messstellen zu beauftragen. Somit besteht zwar das Risiko von Kundenverlusten, aber auch die Chance, Neukunden zu gewinnen. Wesentlich für die zukünftige Entwicklung der VOLTARIS sind die Vorgaben des "Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW)" vom 29.08.2016. Damit wurde die Grundlage für den Smart Meter Rollout gelegt. Am 11.01.2023 wurde der Gesetzesentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vom Bundeskabinett verabschiedet. Das Gesetz wurde im Mai 2023 veröffentlicht und ist in Kraft getreten, damit bietet es eine Rechtssicherheit und Beschleunigung des wieder gestarteten Smart Meter-Rollouts. Das GDEW enthält mit dem Messstellenbetriebsgesetz ein neues Regelwerk mit Auswirkungen auf den gesamten Messstellenbetrieb. Der Gesetzgeber bewertet die Einführung von modernen Messeinrichtungen (mME) und iMSys als einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung und Steuerung von intelligenten Verteilnetzen und damit als Baustein für die Energiewende. iMSys sollen die Einführung von variablen Tarifen ermöglichen und sind Voraussetzung für die effiziente Integration erneuerbarer Energien und dezentraler Erzeugungsanlagen in das Versorgungssystem der Zukunft. Bei VOLTARIS wird die Entwicklung von markt- und netzdienlichen Mehrwertdiensten - wie Visualisierung, Submetering und CLS-Management - kontinuierlich vorangetrieben. In Folge der Energiewende und den vorgenannten Punkten werden die spezifischen Themen der VOLTARIS - Messsysteme, Energiedatenmanagement, Energieeffizienz - für den Markt immer attraktiver. Die Zahl der Wettbewerber nimmt zu, auch aus benachbarten Branchen wie IT, Telekommunikation und Wohnungswirtschaft. 2. Lage a. Ertragslage Die Gesamtleistung in Höhe von TEUR 21.782 (i. Vj. TEUR 22.906) liegt mit TEUR 540 über den Erwartungen der Gesellschaft bei stabiler Auftragslage. Die Umsatzerlöse liegen bei TEUR 22.872 (i. Vj. TEUR 21.512) und damit rd. 0,5 Mio. € über den Erwartungen. Dies ist auf erhaltene Anzahlungen für projektbezogene Umsetzungen zurückzuführen, die im GJ 2023 umsatzgelegt werden konnten. In den Vorjahren wurde der Umsetzungsfortschritt in der Bestandsveränderung (noch nicht abgerechnete Teilleistungen) abgebildet. Die um TEUR 1.124 niedrigere Gesamtleistung resultiert im Wesentlichen aus der Kündigung wesentlicher EDM-Dienstleistungen im Jahr 2022 für das GJ 2023 im Umfeld Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber von den Netzbetreibern der Gesellschafter. Der Rohertrag - definiert als die Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderung und sonstigen betrieblichen Erträgen abzüglich der Materialaufwendungen - beträgt TEUR 12.778 (59 % der Gesamtleistung). Im Vorjahr betrug der Rohertrag TEUR 13.984 bzw. 61 % der Gesamtleistung. Die um TEUR 256 höheren Materialaufwendungen begründen sich im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen für den Gerätehandel und IT-Systembetrieb iMSB. Die Materialaufwendungen betragen im Berichtsjahr TEUR 10.037 und liegen damit deutlich über dem Planansatz von TEUR 9.502. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 1.033 (i. Vj. TEUR 859) und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Recycling und Auflösungen von Rückstellungen. Die Personalkosten in Höhe von TEUR 9.085 (i. Vj. TEUR 9.525) liegen unter dem Vorjahresniveau. Dies liegt im Wesentlichen an einer geringeren Zuführung von Pensionsrückstellungen aufgrund der im Jahr 2022 schon vorweggenommenen erhöhten Rentenanpassungen für 2023, als auch der damaligen Annahme erhöhter Anpassung der Bezüge-Anpassungen im Jahr 2023. Die Personalaufwandsquote liegt gegenüber dem Vorjahr auf gleichem Niveau mit 42 %. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 21 höher. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 2.871 (i. Vj. TEUR 2.826) und sind damit im Vergleich zum Vorjahr leicht höher. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg von Reise- und Weiterbildungskosten. Das Betriebsergebnis (EBIT) liegt mit TEUR 595 um TEUR 832 unter dem Vorjahresniveau, aber über dem geplanten Betriebsergebnis von TEUR 377. Die Erträge aus Ausleihungen haben sich zinsbedingt deutlich auf TEUR 298 erhöht. Der Zinsaufwand ist mit TEUR 123 (i. Vj. TEUR 492) rückläufig. Insgesamt ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 768 (i. Vj. TEUR 453), der aufgrund der beschriebenen Effekte deutlich über dem Planansatz von TEUR -111 liegt. b. Vermögenslage Die Vermögenslage ist durch eine um TEUR 38 leicht niedrigere Bilanzsumme gekennzeichnet. Die Eigenkapitalquote steigt von 11,4 % im Vorjahr auf 14,4 %. Der wesentliche Grund liegt im höheren Jahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr. c. Finanzlage und Kapitalflussrechnung
Der Finanzmittelfonds besteht aus den flüssigen Mitteln in Höhe von TEUR 6.126 (i. Vj. TEUR 5.293) und dem Finanzclearingkonto der VSE in Höhe von TEUR 1.030 (i. Vj. TEUR 995). Das bilanzielle Eigenkapital beträgt 14,4 % der Bilanzsumme (i. Vj. 11,4 %). Das Eigenkapital übersteigt das Anlagevermögen. Somit ist das Anlagevermögen langfristig finanziert. Der Geschäftsverlauf im abgelaufenen Geschäftsjahr wird, ebenso wie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, als gut beurteilt. d. Investitionen Im Berichtsjahr wurden TEUR 204 in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Des Weiteren wurden Investitionen in Höhe von TEUR 4 in das Finanzanlagevermögen getätigt. e. Organisation Die Gesellschaft wird von zwei gemeinsam vertretungsbefugten Geschäftsführern geführt. Es sind die Herren
Neben den Geschäftsführern besitzen Herr Tilo Bornheimer und Herr Frank Wolf gemeinsam mit einem Geschäftsführer Gesamtprokura. f. Fremddienstleistungen Zur Unterstützung des Geschäftsbetriebes bedient sich die VOLTARIS verschiedener Dienstleister. Die wesentlichen fremdbezogenen Dienstleistungen sind:
3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die steuerungsrelevanten Leistungsindikatoren sind Gesamtleistung und EBIT. Die in 2022 getroffenen Prognosen zur Entwicklung der Gesamtleistung und des EBIT 2023 sind besser als erwartet ausgefallen. Dies ist im Wesentlichen auf ein verbessertes Finanzergebnis aufgrund der Zinsentwicklung zurückzuführen. Insgesamt ist die Geschäftsführung mit der Geschäftsentwicklung und der wirtschaftlichen Lage zufrieden. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für die Geschäftstätigkeit bedeutsam wären bzw. für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder Lage der VOLTARIS relevant wären, bestehen nicht. C. Chancen- und RisikoberichtIm Bereich des Risikomanagementsystems orientiert sich die VOLTARIS an der Systematik seines Dienstleisters PFALZWERKE. Im Risikomanagementhandbuch sind die Grundsätze des ordnungsgemäßen Risikomanagements beschrieben. Dementsprechend wurde ein Frühwarn- und Überwachungssystem installiert. Dieses stellt sicher, dass Risiken in allen Geschäftsbereichen des Unternehmens systematisch untersucht und frühzeitig präventive Maßnahmen zu deren Bewältigung ergriffen werden. Die einzelnen Risiken werden nach Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Es werden geeignete Maßnahmen festgelegt, um eine Reduzierung der Risiken zu erzielen, wobei die Risiken brutto (Bewertung vor Gegenmaßnahmen) und netto (Bewertung nach Gegenmaßnahmen) dargestellt werden. Für die Risikobeurteilung ist die Nettobetrachtung maßgeblich. Die Netto-Risiken werden in Abhängigkeit ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit in drei Risikoklassen eingestuft.
Nachfolgend werden alle Risiken der VOLTARIS dargestellt. Externe Einflüsse, insbesondere aus dem politischen oder technologischen Bereich, die den Roll-Out von modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen negativ beeinflussen können, stellen ein wesentliches Risiko dar. Als risikomindernde Maßnahmen finden u.a. eine kontinuierliche Marktanalyse sowie eine bedarfsgerechte Anpassung der Beschaffungsstrategie statt. Ein weiteres wesentliches Risiko besteht bei der Strombilanzierung (EDM-E). Hierbei kann es zu fehlerhaften Datenweitergaben kommen. Diese Risiken werden durch eine engmaschige und kontinuierliche Verbesserung des Monitorings inkl. Qualitätssicherung und die stetige Optimierung der Prozesse minimiert. Des Weiteren bestehen folgende zu überwachende Risiken: Im Bereich der Erdgasbilanzierung kann es zu fehlerhaften Datenweitergaben kommen. Serienfehler stellen ein weiteres Risiko für VOLTARIS dar. Diesem Risiko wird u. a. durch die Bildung einer Rückstellung entgegengewirkt. Ein weiteres Risiko ist das Gerätemanagement. Hier können unzureichende Bedarfsplanung, fehlerhafte Messgerätedisposition und besondere Logistikanforderungen, beispielsweise bei der Umsetzung der sicheren Lieferkette der Smart Meter Gateways (SiLKe), zu Problemen führen. Diesen wird durch engmaschigere Abstimmung mit Kunden und Gesprächen mit Lieferanten entgegengewirkt. Die geopolitische Situation kann sich negativ auf die Lieferkette notwendiger Bauteile, welche in Gateways verbaut werden, auswirken. Als Gegenmaßnahme kann die Anpassung der Beschaffungsstrategie risikomindernd wirken. Für die Gesellschaft bestehen zum Stichtag folgende zu beobachtende Risiken: Bei der Gerätemontage können Montagefehler Schäden an Kundenanlagen nach sich ziehen bzw. fehlerhafte Daten in den Systemen eingegeben werden. Hierfür wurden Standards und Arbeitsanleitungen definiert. Ein weiteres Risiko stellt ein möglicher Ausfall bzw. Kapazitätsengpass von Montage-Dienstleistern mit entsprechendem Know-how dar. Um dem entgegenzuwirken, werden entsprechende Maßnahmen, wie beispielsweise eine langfristige Auftragsvergabe, angestrebt. Auswirkungen der politischen Situation auf die Risikolage der VOLTARIS werden stetig überprüft und sofern nötig angepasst. Über Risiken, aus deren Eintritt eine Bestandsgefährdung resultieren könnte, liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Auch für das Geschäftsjahr 2024 sind keine existenzbedrohenden Risiken ersichtlich. Aus dem sich stetig verändernden Rechtsrahmen und dem sich verändernden Markt ergeben sich auch Chancen, u.a. aus der gesetzlichen Einbauverpflichtung von iMSys und dem hieraus resultierenden höheren Umsatz. D. AusblickDurch die vorhandene Auftragslage aufgrund bestehender Rahmenverträge ist eine volle Auslastung der vorhandenen Kapazitäten für das Jahr 2024 gesichert. Darüber hinaus wird das Jahr 2024 weiterhin geprägt durch die Umsetzung des GDEW. Dieses Gesetz ist die Grundlage des Smart Meter Rollouts und weiterer gravierender Änderungen im Messwesen und Energiedatenmanagement. Bis zum Jahr 2030 sollen mehr als 15 Millionen intelligente Messsysteme (iMSys) in Deutschland verbaut werden. Die Gestaltung des intelligenten Messstellenbetriebs mit all seinen Systemen und Prozessen steht somit auch künftig im Fokus der Geschäftstätigkeit der VOLTARIS. Das iMSys mit dem Smart Meter Gateway als Schnittstelle zum Kunden muss höchste Ansprüche an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Daher orientiert sich VOLTARIS bei der Produktentwicklung weiterhin an standardisierten Geräten und Prozessen. Am 11.01.2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Mit dem Gesetz werden Digitalisierung und Smart Meter Rollout auf eine neue Stufe gehoben, um sie bestmöglich für die beschleunigte Energiewende einsetzen zu können. Smart Meter sind als digitale Infrastruktur entscheidende Voraussetzung für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung und ermöglichen auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Verbrauch. Das Gesetz wurde im Mai 2023 veröffentlicht und ist in Kraft getreten, damit bietet es eine Rechtssicherheit und Beschleunigung des wieder gestarteten Smart Meter-Rollouts. Innerhalb der Anwendergemeinschaft Messsystem arbeitet VOLTARIS weiterhin an der Automatisierung und Optimierung der Prozesse, um den geplanten Anstieg der Rollout-Mengen erfolgreich und wirtschaftlich umzusetzen, sowohl für die Gesellschafter-Unternehmen Pfalzwerke AG und VSE AG als auch für mehr als 40 weitere Stadtwerke und Netzbetreiber. Für die Anwendergemeinschaft übernimmt VOLTARIS künftig die Betreuung von mehr als 1,4 Millionen Zählpunkten und den BSI-konformen Betrieb von mehr als 300.000 iMSys als Full-Service-Dienstleistung. VOLTARIS ist bereits seit März 2017 nach ISO/IEC 27001 für das Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) und nach BSI TR 03109-6 als Gateway-Administrator zertifiziert. Die Vertriebs- und Marketingstrategie konzentriert sich weiterhin auf die Gewinnung von Stadtwerke-Partnern für den intelligenten Messstellenbetrieb und die Gateway-Administration. Damit verbunden sind der iMSys-Rollout und die Entwicklung von Mehrwertdiensten und der Funktion des aEMT (Visualisierung, Submetering) innerhalb der Anwendergemeinschaft Messsystem. Der Markt der Mehrwertdienste wird in Bewegung kommen. Für die neuen digitalen Geschäftsmodelle ist das Smart Meter Gateway eindeutig die regulatorisch gewollte Kommunikationstechnologie. Mit dem CLS-Management zum Schalten und Steuern im Stromnetz müssen sich die Stadtwerke nun beschäftigen, denn in ein bis zwei Jahren wird das Schalten und Steuern verpflichtend sein. Ein Schwerpunkt der Produktentwicklung lag weiterhin auch im Jahr 2023 auf der Schnittstellenintegration zur Sicherstellung des zuverlässigen Datenaustauschs vom GWA-System über die Systeme für externe Marktteilnehmer (EMT) zu den Backend-Systemen der Stadtwerke. VOLTARIS bietet für die Schnittstellenanbindung zwei Umsetzungsvarianten an: Die teilautomatisierte Integration über ein Webfrontend und die vollautomatisierte Systemintegration. Bei der Implementierung greift VOLTARIS auf ein erprobtes Projektvorgehen zurück und hat bereits die unterschiedlichsten ERP-Systeme der Stadtwerke-Partner erfolgreich angebunden. Vollautomatisierte Schnittstellen zu den ERP-Systemen SIV, Schleupen und IS sind bei Stadtwerkepartnern bereits im Einsatz. Zudem befinden sich derzeit weitere Schnittstellenprojekte in der Test- und Umsetzungsphase. VOLTARIS unterstützt die Stadtwerke-Partner bei der Umsetzung aller relevanten MSB-Prozesse und -systeme - je nach Wunsch mit einem Software-as-a-Service-Modell oder im Rahmen des Business Process Outsourcing. Das Unternehmen hat sich als Partner für alle Leistungen im klassischen und intelligenten Messwesen etabliert und bietet Energielieferanten, Netzbetreibern und Industrie eines der umfassendsten und zugleich modularsten Portfolios für alle Prozesse des grundzuständigen und wettbewerblichen Messstellenbetriebs. Im Geschäftsjahr 2024 werden aufgrund der stabilen Auftragslage ein positiver EBIT von rd. 0,5 Mio. € bei einer Gesamtleistung von rd. 26,8 Mio. € sowie eine gute Finanzlage erwartet. Eine darüber hinaus gehende Prognose wird zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund der noch nicht vollständig vorliegenden Umsetzungsrichtlinien und Verordnungen zum Messstellenbetriebsgesetz und GDEW nicht vorgenommen.
Maxdorf, im Februar 2024 VOLTARIS GmbH Volker Schirra Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023(1) Allgemeine AngabenDie VOLTARIS GmbH hat ihren Sitz in Maxdorf und ist eingetragen in das Handelsregister B des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein (Handelsregisternummer: HRB 5257). Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. (2) Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie immateriellen Vermögensgegenstände und die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und unter Zugrundelegung der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt pro rata temporis. Die Nutzungsdauer der entgeltlich erworbenen Lizenzen und Software liegt zwischen 3 und 5 Jahren. Technische Anlagen und Maschinen werden über 3 bis 20 Jahre, Zähler über 4 bis 18 Jahre abgeschrieben. Für die Abschreibung der Betriebs- und Geschäftsausstattung wird eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren zugrunde gelegt. Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die Wertpapiere des Anlagevermögens und die sonstigen Ausleihungen sind mit ihrem Nominalwert bewertet. Die Bewertung der Rückdeckungsversicherung erfolgt mit dem Rückkaufswert. Die Vorräte werden, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Diese umfassen alle handelsrechtlichen Pflichtbestandteile. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Dem Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen im Geschäftsjahr ausgewiesen, die erst im Folgejahr aufwandswirksam werden. Das gezeichnete Kapital ist vollständig eingezahlt und mit dem Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % p.a. (Vorjahr: 1,78 % p.a.) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) vom 31. Oktober 2012 verwendet. Der Betrachtungszeitraum für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB beträgt 10 Jahre. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 3,00 % p.a. (Vorjahr: 2,75 % p.a.) und erwartete Rentensteigerungen in Abhängigkeit der Versorgungslage mit 1,00 % bis 2,00 % p.a. (Vorjahr: 1,00 % bis 1,80 % p.a.) berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. (3) Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist in dem in der Anlage zum Anhang abgebildeten Anlagenspiegel dargestellt. Vorräte Die Vorräte betreffen unsere Lagerbestände an Geräten (Zähler und Wandler) in Höhe von TEUR 2.963, nicht abgerechnete Leistungen in Höhe von TEUR 393 sowie Kleinteile in Höhe von TEUR 341. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegen die Gesellschafterin PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT in Höhe von TEUR 128 aus sonstigen Leistungen und aus einer Termingeldanlage in Höhe von TEUR 9.000. Die Forderungen gegen die VSE in Höhe von TEUR 1.030 (Vorjahr: TEUR 996) beinhalten das Finanzclearingkonto sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5. Sämtliche Forderungen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Eigenkapital Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt TEUR 100. Anteilseigner sind mit jeweils 50% der Anteile die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Ludwigshafen am Rhein, und die VSE AG, Saarbrücken. Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 683 beinhaltet eine Einzahlung der Gesellschafterin PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT. Der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von TEUR 453 wurde mit TEUR 60 ausgeschüttet und in Höhe von TEUR 393 auf neue Rechnung vorgetragen. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Der Steuersatz für die latenten Steuern beträgt 30,03 %. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Wesentliche aktive latente Steuern ergaben sich aus der unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Bewertung bei den Pensionsrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen (TEUR 833), Rückstellungen für Kulanzregulierung (TEUR 229), Rückstellungen für Gewährleistungen (TEUR 194), Rückstellungen für Wiederauffüllung des Zählerpoolbestandes (TEUR 731) und Rückstellungen im Personalbereich (TEUR 1.482). Im Geschäftsjahr 2016 wurde der Betrachtungszeitraum für die Berechnung des Durchschnittzinssatzes gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB von 7 auf 10 Jahre verlängert. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Bilanzansätzen von Pensionsrückstellungen bei einer Bewertung mit dem 10- und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt TEUR 177 (Vorjahr: TEUR 774). Gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ergibt sich unter Berücksichtigung der frei verfügbaren Rücklagen ein ausschüttungsfähiger Betrag in Höhe von TEUR 3.141 (Vorjahr: 1.835 TEUR). Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind bis auf übliche Eigentumsvorbehalte unbesichert und haben in vollem Umfang eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Bei den sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB handelt es sich im Wesentlichen um Mietverträge für die Geschäfts- und Lagerräume sowie um diverse Verträge im Zusammenhang mit Dienstleistungen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegenüber der Gesellschafterin PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Ludwigshafen am Rhein, in Höhe von TEUR 451 und gegenüber der Gesellschafterin VSE, Saarbrücken, in Höhe von TEUR 136. (4) Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse beinhalten Erlöse aus der Durchführung des Zählermanagements, aus Dienstleistungen des Energiedatenmanagements sowie dem Verkauf von Zählern. Die Umsatzerlöse entfallen auf Zähler- und Messdienstleistungen. Diese werden ausschließlich im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 805 (i. Vj. TEUR 663). Materialaufwand Im Materialaufwand sind Fremdleistungen in Höhe von TEUR 4.512 (i. Vj. TEUR 4.347) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsaufwand In den Zinsaufwendungen ist der Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 123 (i. Vj. TEUR 492) enthalten. Der Zinsänderungseffekt bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen beträgt TEUR 123 "Ertrag" (mindert die Zuführung) (Vorjahr: TEUR 229 "Aufwand"). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Personalverhältnisse Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 104 (i. Vj. 110) Mitarbeiter beschäftigt (20 gewerbliche, 84 Angestellte). Abschlussprüferhonorare Die Angaben zu den Honoraren der Abschlussprüfer erfolgen im Konzernabschluss der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Ludwigshafen am Rhein. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Jahr 2023 wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen Unternehmen der VOLTARIS GmbH getätigt: Erbrachte Dienstleistungen an die Pfalzwerke Netz AG (TEUR 5.831) und energis-Netzgesellschaft mbH (TEUR 7.044), Dienstleistungen im Rahmen der Betriebsführung durch die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT (TEUR 466) sowie eine Termingeldanlage bei der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT (TEUR 9.000). Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine weiteren Vorgänge eingetreten, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VOLTARIS GmbH, Maxdorf, wesentlich wären. (5) Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Geschäftsführung Dipl.-Inf. Karsten Vortanz, Birkenheide Dipl.-Ing. (FH) Volker Schirra, Saarwellingen Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung unterbleibt nach § 286 Abs. 4 HGB. (6) Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 767.841,83 sowie einen Gewinnvortrag i. H. v. EUR 1.866.510,32 aus. Die Geschäftsführung schlägt den Gesellschafterinnen vor, eine Ausschüttung in Höhe von EUR 60.000,00 vorzunehmen und den verbleibenden Gewinn i. H. v. EUR 707.841,83 als Gewinnvortrag vorzutragen.
Maxdorf, am 28. Februar 2024 VOLTARIS GmbH Volker Schirra Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023TätigkeitsabschlussAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeitsabschluss
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023Elektrizitätsverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023Gasverteilung
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VOLTARIS GmbH, Maxdorf VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VOLTARIS GmbH, Maxdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VOLTARIS GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGund § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Mannheim, den 28. Februar 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dirk Wolfgang Fischer, Wirtschaftsprüfer Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 12.04.2024 festgestellt. |
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