Stadtwerke Versmold - Wasserversorgung -
Selbe AdresseWassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manuel Drossard seit 25.8.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Versmold | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWV Regional GmbHVersmoldJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023I. Grundlagen des Unternehmens1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die SWV Regional GmbH (SWVR) betreibt das Strom- und Gasnetz in den Kommunen Dissen a.T.W. und Bad Rothenfelde sowie ein Nahwärmenetz in einem Neubaugebiet in Dissen a.T.W. Darüber hinaus besitzt die SWVR auch eine Vertriebssparte und beliefert Endkunden mit Strom, Erdgas und Wärme. Die kaufmännische und technische Betriebsführung wird als Dienstleistung von der Stadtwerke Versmold GmbH (SWV) erbracht. Mit der SWV wurde ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, nach dem der SWV das gesamte Ergebnis der SWVR zugerechnet wird. 2. Rahmenbedingungen Politische und regulatorische Vorgaben sowie Marktentwicklungen bilden die Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft. Die ständige Veränderung der Rahmenbedingungen stellt für die Gesellschaft eine große Herausforderung dar, der wir uns stellen. Auf den Geschäftsverlauf der SWVR nehmen folgende externe Faktoren wesentlichen Einfluss:
Als Entlastung für die Verbraucher infolge der steigenden Strom- und Gaspreise durch den Ukraine-Krieg, hat die Bundesregierung mittels staatlicher Förderungen im Jahr 2023 eine Strom- und Gaspreisbremse umgesetzt, die zum 31.12.2023 ausgelaufen ist. Des Weiteren war im Jahr 2023 ein verminderter Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen wirksam. Der Ausbau erneuerbarer Energien wurde mit der EEG-Novelle zum 01.01.2023 vom Gesetzgeber als von "überragendem öffentlichen Interesse" und wichtig für die "öffentliche Sicherheit" verankert (§2 EEG). Durch diese Stärkung der Bedeutung der erneuerbaren Energien gewinnen Wind, Solar, Biomasse etc. an Gewicht, u. a. bei Gerichtsverfahren im Planungsprozess. Mit dem EEG 2023 sollen die Weichen gestellt werden, um die Ausbauziele für Photovoltaik zu erreichen. So ist z. B. eine Erhöhung der EEG-Einspeisevergütung, der Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen, Vereinfachung von Mieterstrom-Modellen sowie weiterer Bürokratie-Abbau vorgesehen. Im Rahmen des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchstellen sukzessive mit intelligenter Messsysteme auszustatten. Die Neufassung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Die zuständige Regulierungsbehörde hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt. II. Wirtschaftsbericht1. Geschäftsverlauf Der Vertrieb der SWVR beliefert Kunden mit Strom, Erdgas und Wärme. Dabei wird grundsätzlich verstärkt auf die Entwicklung maßgeschneiderter, attraktiver Stromprodukte gesetzt, die im direkten Vergleich zu bekannten Wettbewerbern den Kunden deutliche Vorteile bieten. Nach dem drastischen Anstieg der Beschaffungskosten im Strom- und Gasvertrieb im Jahr 2022 hat sich die Situation an den Beschaffungsmärkten im Geschäftsjahr wieder beruhigt, was dazu führte, dass die SWVR, nach einer Preiserhöhung zum 01.01.2023, zum 01.05.2023 eine Preissenkung im Strom- und Gasvertrieb realisieren konnte. Im weiteren Verlauf des Jahres waren im Gasvertrieb weitere Anpassungen der Gaspreise als Folge der Erhöhung der Gasspeicherumlage sowie dem Entfall der Bilanzierungsumlage erforderlich. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr die neuen Tarife "RegionalStrom stabil" und "RegionalErdgas stabil" eingeführt. Diese Tarife bieten den Vorteil einer längeren Preisgarantie und vergünstigten Preisen, bei einer längeren Vertragslaufzeit. Im Geschäftsjahr reduzierte sich die Absatzmenge periodenbereinigt im Stromvertrieb um 0,7 % auf 1.950 MWh und im Gasvertrieb um 4,0 % auf 6.184 MWh. Die Bescheide zu den Kostenprüfungsanträgen Strom und Gas gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) für die dritte Regulierungsperiode sind im Geschäftsjahr eingegangen. Die Kostenprüfungsanträge Strom und Gas für die vierte Regulierungsperiode sind weiterhin in Bearbeitung durch die Landesregulierungskammer Niedersachsen. Im Bereich Gas hat die vierte Regulierungsperiode bereits im Jahr 2023 begonnen. Für die Kalkulation der Netzentgelte konnte somit für das Jahr 2023 keine genehmigte Erlösobergrenze herangezogen werden. Durch den hilfsweisen Einsatz von Schätzgrößen besteht das Risiko, dass im Rahmen einer ex post durchzuführenden Bewertung der Regulierungskontosalden Rückstellungsdotierungen erforderlich werden. Die Gesellschaft hat für dieses Risiko Vorsorge getroffen. Im Bereich Strom beginnt die vierte Regulierungsperiode ab dem Jahr 2024. 2. Lage a) Finanzielle Leistungsindikatoren Zentrale Steuerungsgröße und Messgröße der SWVR ist der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung. b) Ertragslage Im Geschäftsjahr erwirtschaftete die SWVR einen Überschuss in Höhe von 671 T€, der gemäß dem bestehenden Gewinnabführungsvertrag an die SWV abgeführt wird. Der Überschuss lag auf dem Niveau der Prognose des Wirtschaftsplans 2023 in Höhe von 676 T€. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 222 T€ vermindert. Dies ist insbesondere auf ein geringeres Ergebnis in der Gasverteilung zurückzuführen, dem ein höheres Ergebnis in der Stromverteilung gegenüberstand. Strom Im Jahr 2023 betrug die Netznutzung 104.926 MWh (Vorjahr: 109.838 MWh), die mit 34.906 MWh (Vorjahr: 33.318 MWh) auf Kunden mit Standardlastprofilen entfielen und mit 70.020 MWh (Vorjahr: 76.520 MWh) auf Kunden mit Lastgangmessung.
Gas Im Jahr 2023 betrug die Netznutzung 188.773 MWh (Vorjahr: 199.054 MWh), die mit 100.768 MWh (Vorjahr: 106.622 MWh) auf Kunden mit Standardlastprofilen entfielen und mit 88.005 MWh (Vorjahr: 92.432 MWh) auf Kunden mit Lastgangmessung.
c) Vermögens und Finanzlage Kapitalstruktur Die Bilanzsumme erhöhte sich von 12.174 T€ auf 13.086 T€ (+912 T€). Auf der Aktivseite erhöhten sich insbesondere das Anlagevermögen um 260 T€ und die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 635 T€. Die Finanzierung erfolgte hauptsächlich durch Verbindlichkeiten (+644 T€), empfangene Ertragszuschüsse (+181 T€) und Rückstellungen (+87 T€). Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 25 T€. Der Jahresüberschuss wurde vertragsgemäß an die SWV abgeführt. Die Kapitalrücklage enthält das neben dem gezeichneten Kapital zur Verfügung gestellte Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote ist mit 56,4 % weiterhin hoch (Vorjahr: 60,7 %). Auch die Sachanlagenintensität (Verhältnis des Sachanlagevermögens zur Bilanzsumme) liegt mit 78,9 % branchenüblich hoch (Vorjahr: 82,7 %). Investitionen Im Berichtsjahr wurden 788 T€ in Sachanlagen investiert. Davon entfielen 264 T€ auf das Leitungsnetz und Hausanschlüsse, 208 T€ in den Aufbau eines Nahwärmenetzes in Dissen a.T.W. und 101 T€ auf Messeinrichtungen und Verteilungsanlagen sowie 215 T€ auf zum Stichtag noch nicht fertiggestellte Anlagen. Liquidität Zum 31. Dezember 2023 wurden flüssige Mittel in Höhe von 247 T€ ausgewiesen. Die Vermögens- und die Finanzlage ist vor dem Hintergrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages mit der SWV geordnet. Die Zahlungsfähigkeit der SWVR war während des Geschäftsjahres im Rahmen eines Cash Pools mit der SWV jederzeit gesichert. III. PrognoseberichtAuch für das Geschäftsjahr 2024 stellt der Krieg in der Ukraine, mit seinen erheblichen Auswirkungen auf die Energiewirtschaft, für die SWVR eine besondere Herausforderung dar. Die Beschaffungspreise für Strom und Gas sind im Verlauf des Jahres 2023 weiter gesunken, so dass die SWVR zum 01.01.2024 erneut den Strom- als auch den Gaspreis für ihre Kundinnen und Kunden gesenkt hat. Ende November 2023 wurde allerdings das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Die Bundesregierung hat daraufhin mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 einen höheren CO 2 -Preis u.a. auf fossiles Gas beschlossen - und zwar anstatt 40 €/Tonne nun 45 €/Tonne ausgestoßenes CO 2. Der erhöhte CO 2 -Preis wurde direkt ab Jahresbeginn 2024 an die Gasversorger weitergereicht. Zudem hat die Bundesregierung umfangreiche Kürzungen beschlossen, diese betrafen auch den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5,5 Milliarden € für die Stromdurchleitung. Die Folge war eine Erhöhung der Netzentgelte sowie der Umlage nach § 19 Absatz 2 Strom NEV, die direkt ab Jahresbeginn an die Stromversorger weitergereicht wurde. Aufgrund der einzuhaltenden gesetzlichen Fristen konnte die SWVR diese Kostenerhöhungen erst ab dem 01.03.2024 an ihre Kundinnen und Kunden weitergegeben. Zum 31. März 2024 endete die von der Bundesregierung beschlossene, befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf die Belieferung von Erdgas. Der gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuersatz auf den Erdgaspreis stieg zum 1. April 2024 wieder von 7 % auf 19 %. Dadurch werden sich ab diesem Zeitpunkt die Erdgaspreise entsprechend ändern. Die Anforderungen an den Betrieb der Stromnetze wachsen. Neben der Erhaltung der Netzsubstanz gilt es, den Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden und die Netze entsprechend der jeweiligen politischen Vorgaben anzupassen. Die Anforderungen sind vielfältig. Neben der Einbindung von Einspeiseanlagen ist die wachsende Nachfrage nach Elektromobilität und der zunehmende Einbau von Wärmepumpen zu bewältigen. Die Gesellschaft wird einen sicheren und störungsfreien Betrieb gewährleisten und durch effiziente Betriebsführung eine stabile Ertragsbasis sichern. Mit Blick auf die Klimaziele wird die Gasversorgung einem starken Veränderungsprozess ausgesetzt sein. Im Fokus steht die klimapolitisch initiierte Substitution des Brennstoffes Erdgas durch klimafreundlichere Gase wie z. B. Wasserstoff. In diesem Zusammenhang müssen die strategischen Optionen der mittel- bis langfristigen Nutzung des bestehenden Gasnetzes geprüft werden. Ein weiterer Ausbau der Gasversorgungsnetze ist derzeit nicht darstellbar. Der Schwerpunkt muss deshalb auf einen sicheren Netzbetrieb sowie auf die Substanzerhaltung der Netze gelegt werden. Für das Jahr 2024 wird in der ursprünglichen Wirtschaftsplanung als Jahresergebnis vor Ergebnisabführung ein Überschuss in Höhe von 742 T€ erwartet. Die Prognose und die weitere wirtschaftliche Entwicklung hängt allerdings sehr stark von der Entwicklung auf den Energiemärkten ab. So wurde unterstellt, dass auch im nächsten Winter keine Gasmangellage eintreten wird und dass sich die Energiemärkte weniger volatil verhalten als im Jahr 2022. IV. Chancen- und RisikoberichtDas aktuell wesentlichste Risiko stellen die möglichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine dar. Neben den Verwerfungen auf den Energiemärkten, können sich aus der Krisensituation negative Effekte insbesondere bei der Beschaffung von Material, Dienstleistungen und bei der Abwicklung von Investitionen hinsichtlich Liefer- und Fertigstellungsterminen sowie Preisen ergeben. Erforderliche Preisanpassungen für Strom- und Gaslieferungen sowie ein allgemein ansteigendes Preisniveau erhöht zudem die Gefahr des Forderungsausfalles seitens unserer Kunden. Außerdem ergeben sich Risiken aus einer Gasmangellage sowie aus dem Ausfall von Kontrahenten. Während das Kontrahentenrisiko aufgrund der Verstaatlichung von Uniper deutlich geringer geworden ist, könnte im nächsten Winter auch weiterhin eine Gasmangellage drohen. Eine Bewertung ist auf der Grundlage der bisher vorliegenden Erkenntnisse nicht abschließend möglich. Nach derzeitigem Stand ist die Liquidität der Gesellschaft, ggfs. unter Inanspruchnahme von zur Verfügung stehenden Kreditlinien, ausreichend. Der Betrieb des Strom- und Gasnetzes ist mit Chancen und Risiken gleichermaßen verbunden. So werden Chancen insbesondere in den Netzübernahmen vom 1. Januar 2018 gesehen. Durch effizienten Netzbetrieb und die Hebung von Synergieeffekten können Erlöspotentiale gehoben werden. Risiken bestehen in möglichen Erlöskürzungen im Rahmen der Kostenprüfung durch die Regulierungsbehörde sowie in den systembedingten sinkenden Eigenkapitalzinssätzen der vierten Regulierungsperiode. Letzteren stehen derzeit steigenden Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung des Kapitalbedarfs für die notwendigen Zukunftsinvestitionen gegenüber. Die sich aus den regulatorischen Rahmenbedingungen ergebenden Risiken sind durch aktive Begleitung der regulatorischen Prozesse zu begrenzen. Darüber hinaus müssen permanent alle Abläufe und Kostenbestandteile in Frage gestellt werden, um so noch weitere mögliche Kostensenkungspotenziale zu erschließen. Darüber hinaus besteht ein erhebliches Potential im weiteren Ausbau der Vertriebsaktivitäten zur Neukundengewinnung. Dabei stellt insbesondere die örtliche Nähe zum Kunden durch die Kundencenter in Bad Rothenfelde und Dissen a.T.W. einen Wettbewerbsvorteil dar. Mittels gezielter Kommunikation neuer Tarife, sinkender Preise und möglicher Einsparpotenziale sollen Neukunden geworben und Bestandskunden gehalten werden. Mit dem Aufbau eines modernen, klimaschonenden Nahwärmenetzes in dem Neubaugebiet an der Robert-Koch-Straße in Dissen a.T.W., welches die angeschlossenen Wohneinheiten über eine eigens dafür errichtete unterirdische Heizzentrale mit Wärme versorgt, hat die Gesellschaft im Jahr 2023 ein neues Geschäftsfeld erschlossen. Neben dem vertrieblichen Potenzial zu Kundenneugewinnung, kann das in diesem Projekt gesammelte Knowhow in zukünftigen Projekten einfließen und Synergien gehoben werden. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Betriebsführung in das Risikomanagementsystem der SWV eingegliedert. Nach aktueller Einschätzung sind Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, nicht zu erkennen. Allerdings sind die Auswirkungen des Ukraine-Krieges aktuell noch nicht abzuschätzen und stellen ein erhöhtes Risiko für das folgende Geschäftsjahr dar.
Versmold, den 13. Juni 2024 Jörg Kogelheide, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
SWV Regional GmbH, Versmold Amtsgericht Gütersloh, HRB 8844 Anhang 20231. Allgemeine Angaben und ErläuterungenAngaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, werden die entsprechenden Angaben überwiegend im Anhang vorgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Gemeinkostenzuschlägen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die Nutzungsdauer der Strom- und Gasverteilungsanlagen und Hausanschlüsse beträgt 40 Jahre (Strom) bzw. 45 Jahre (Gas). Der Werteverzehr wird durch planmäßige, lineare Abschreibungen berücksichtigt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 800 € wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben. Die Zugänge des Berichtsjahres werden zeitanteilig abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit Einstandspreisen bewertet. Emissionszertifikate werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden zum Nominalwert bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Das Eigenkapital ist zum Nominalwert angesetzt. Die empfangenen Ertragszuschüsse werden mit jährlich 5 % der Ursprungsbeträge zugunsten der Umsatzerlöse erfolgswirksam aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen und werden mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagenspiegel dargestellt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Die Vorräte beinhalten ausschließlich Emissionszertifikate gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die gesamten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Es handelt sich um Sichtguthaben. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital beträgt unverändert 25.000,00 €. Es entspricht § 3 des Gesellschaftsvertrags. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält das neben dem gezeichneten Kapital zur Verfügung gestellte Eigenkapital. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen den Regulierungskontosaldo Strom (87 T€) und Gas (117 T€), die Ausgleichslieferung Strom an den Übertragungsnetzbetreiber (61 T€) sowie die Entwertung der Emissionszertifikate (34 T€). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Fälligkeit von unter einem Jahr und betreffen in Höhe von 228 T€ Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter aus laufender Verrechnung, Cash-Pooling sowie vom Ergebnisabführungsvertrag. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtwerke Versmold -Wasserversorgung- Eigenbetrieb der Stadt Versmold (1.443 T€, Vorjahr: 882 T€), die ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber dem Organträger aus Umsatzsteuer darstellen. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Aus der Auflösung der Ertragszuschüsse resultieren Erlöse von 156 T€ (Vorjahr 150 T€). Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt. Materialaufwand Die Materialaufwendungen enthalten insbesondere Aufwendungen für vorgelagerte Netzkosten, für netzseitige Betriebsführung sowie für Strom- und Gasbezug. Sonstige betriebliche Aufwendungen Diese Position enthält unter anderem Aufwendungen aus Konzessionsabgabe (583 T€, Vorjahr: 572 T€), für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten (57 T€, Vorjahr: 51 T€), für vertriebsseitige Betriebsführung (44 T€, Vorjahr: 38 T€), für Versicherungen (23 T€, Vorjahr: 21 T€) und für Gebühren und Beiträge (21 T€, Vorjahr: 14 T€). Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsaufwendungen entstanden im Wesentlichen aus der Aufzinsung von Rückstellungen (0,3 T€, Vorjahr: 2 T€). 4. Angaben zum JahresergebnisDas Jahresergebnis wird entsprechend dem Ergebnisabführungsvertrag an die Stadtwerke Versmold GmbH (SWV) abgeführt. 5. Geschäfte größeren Umfangs (§ 6b Abs. 2 EnWG)Geschäfte größeren Umfangs werden im Rahmen der Betriebsführung durch die SWV (2.227 T€, Vorjahr: 1.875 T€) getätigt. 6. Ergänzende AngabenZusammensetzung der Organe Gesellschafter: Stadtwerke Versmold GmbH, 100,00 % Aufsichtsrat:
Insgesamt betragen die Aufsichtsratsvergütungen für das Jahr 2023 1.480,00 €. Alleiniger Geschäftsführer: Dipl.-Ing./Dipl.-Wirt.-Ing. Jörg Kogelheide, hauptberuflich Geschäftsführer der Stadtwerke Versmold GmbH Der Geschäftsführer erhielt von der Gesellschaft keine Vergütung. Belegschaft Die Betriebsführung der SWV Regional GmbH (SWVR) erfolgt durch die SWV. Die SWVR beschäftigt daher kein eigenes Personal. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Für im Geschäftsjahr 2023 erbrachte Dienstleistungen des Abschlussprüfers WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind Honorare in Höhe von 26 T€ für Abschlussprüfungsleistungen sowie in Höhe von 3 T€ für andere Bestätigungsleistungen berücksichtigt. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Versmold GmbH, Versmold, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister bekannt gemacht. 7. NACHTRAGSBERICHTDer Angriff Russlands auf die Ukraine und die daraus folgenden wirtschaftlichen Sanktionen drohen eine globale politische und wirtschaftliche Krise auszulösen, die bereits zu einer angespannten Lage an den Energiemärkten geführt hat. Daraus können sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SWVR ergeben. Eine belastbare Abschätzung der Auswirkungen ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Versmold, den 13. Juni 2024 Jörg Kogelheide, Geschäftsführer Anlagenspiegel 2023
Elektrizitätsverteilung i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWGBilanz zum 31.12.2023Aktiva
Elektrizitätsverteilung i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWGGewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Gasverteilung i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EnWGBilanz zum 31.12.2023Aktiva
Gasverteilung i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EnWGGewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
moderner Messstellenbetrieb i.S.d. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 EnWGBilanz zum 31.12.2023Aktiva
moderner Messstellenbetrieb i.S.d. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 EnWGGewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen 2023Tätigkeiten Die SWV Regional GmbH ist in folgenden Bereichen tätig:
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme wurde gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG in Verbindung mit § 6b Abs. 3 EnWG ein Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "moderner Messstellenbetrieb" aufgestellt. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Form und Darstellung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen sowie angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ergeben sich aus dem Anhang des Jahresabschlusses. Schlüsselungskriterien Für jeden Bereich im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG bzw. § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i. V. m. § 6b Abs. 3 EnWG wird ein Tätigkeitsabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Erläuterungen erstellt. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden den Tätigkeiten direkt zugeordnet, soweit möglich. Das betrifft in der Bilanz insbesondere das Anlagevermögen, wesentliche Bereiche der Forderungen, empfangene Ertragszuschüsse, Rückstellungen und wesentliche Bereiche der Verbindlichkeiten. Für nicht direkt zuordenbare Positionen wurden Schlüssel zur Aufteilung verwendet. Die Schlüssel wurden nach sachgerechten Kriterien entwickelt (beispielsweise anhand der erzielten Umsatzerlöse). Das betrifft in der Bilanz insbesondere die liquiden Mittel und in der Gewinn- und Verlustrechnung insbesondere den Bereich sonstige betriebliche Aufwendungen. Der Unterschiedsbetrag aus Summe der Aktiva abzüglich Summe der Passiva wird als Forderungen gegen Gesellschafter bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die gesamten Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsaufwendungen entstanden im Berichtsjahr im Bereich Strom- und Gasnetz insbesondere aus der Aufzinsung von Rückstellungen.
Versmold, den 13. Juni 2024 Jörg Kogelheide, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWV Regional GmbH, Versmold VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWV Regional GmbH, Versmold, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWV Regional GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs.3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "moderner Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Bielefeld, den 20. Juni 2024 WIBERA
Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft
Moritz Meyer, Wirtschaftsprüfer Christoph Drewes, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATESDer Aufsichtsrat wurde während des Geschäftsjahres regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte der Geschäftsführung über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet. Dadurch konnte sich der Aufsichtsrat sachkundig machen und die ihm im Rahmen seiner Zuständigkeit obliegenden Aufgaben und Prüfungspflichten erfüllen. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der als Abschlussprüfer bestellten WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die im Prüfungsbericht im Einzelnen erläuterten Ergebnisse der Abschlussprüfung nimmt der Aufsichtsrat zur Kenntnis. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt er keine Einwendungen und billigt den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht 2023. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Jahre 2023 geleistete Arbeit sowie für das entgegengebrachte Vertrauen.
Versmold, den 01.07.2024 Der Aufsichtsrat der SWV Regional GmbH Sebastian Kisker, Vorsitzender Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 09.10.2024 festgestellt. |
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