Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 8844
Eingetragen
25.5.2011
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernGashandel durch RohrleitungenSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
die Planung, der Bau und der Betrieb des Strom- und Gasnetzes in Bad Rothenfelde und in Städten und Gemeinden, mit denen ein Wegerechtsnutzungsvertrag abgeschlossen wird sowie die Wahrnehmung des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters, des Weiteren die Erzeugung, die Gewinnung, der Bezug, der Handel und der Verkauf, der Transport und die Verteilung von Strom und Gas sowie die Durchführung der hiermit im Zusammenhang stehenden gleichartigen Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Manuel Drossard
seit 25.8.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Versmold
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stadtwerke Versmold GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SWV Regional GmbH

Versmold

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die SWV Regional GmbH (SWVR) betreibt das Strom- und Gasnetz in den Kommunen Dissen a.T.W. und Bad Rothenfelde sowie ein Nahwärmenetz in einem Neubaugebiet in Dissen a.T.W. Darüber hinaus besitzt die SWVR auch eine Vertriebssparte und beliefert Endkunden mit Strom, Erdgas und Wärme. Die kaufmännische und technische Betriebsführung wird als Dienstleistung von der Stadtwerke Versmold GmbH (SWV) erbracht.

Mit der SWV wurde ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, nach dem der SWV das gesamte Ergebnis der SWVR zugerechnet wird.

2. Rahmenbedingungen

Politische und regulatorische Vorgaben sowie Marktentwicklungen bilden die Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft. Die ständige Veränderung der Rahmenbedingungen stellt für die Gesellschaft eine große Herausforderung dar, der wir uns stellen.

Auf den Geschäftsverlauf der SWVR nehmen folgende externe Faktoren wesentlichen Einfluss:

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken. Eine weitere Neufassung des Klimaschutzgesetzes wurde im Juni 2023 auf den Weg gebracht. Die derzeit laufende Novellierung verstärkt den Fokus auf zukünftige Emissionen. Die Einhaltung von Klimazielen soll nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern vorausschauend und sektorübergreifend erfolgen.

Regulatorische Vorgaben wirken sich insbesondere im Bereich der regulierten Strom- und Gasnetze aus. Durch die derzeit laufende Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde, rücken die regulatorischen Rahmenbedingungen noch weiter in den Fokus. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Regulierungsbehörde, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann.

Die vertrieblichen Bereiche werden maßgeblich von der Entwicklung der Beschaffungsmärkte sowie von der Wettbewerbssituation in den jeweiligen Absatzmärkten bestimmt. Discounter drängen infolge des Rückgangs der Beschaffungspreise derzeit wieder verstärkt auf den Markt.

Die geopolitische Situation und die Entwicklung im Ukraine-Krieg haben wesentliche Auswirkungen auf die Strukturen der Energieversorgung in Europa. Neben den Klimaschutzzielen rückt deshalb die Frage der Versorgungssicherheit stärker in den Fokus.

Als Entlastung für die Verbraucher infolge der steigenden Strom- und Gaspreise durch den Ukraine-Krieg, hat die Bundesregierung mittels staatlicher Förderungen im Jahr 2023 eine Strom- und Gaspreisbremse umgesetzt, die zum 31.12.2023 ausgelaufen ist. Des Weiteren war im Jahr 2023 ein verminderter Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen wirksam.

Der Ausbau erneuerbarer Energien wurde mit der EEG-Novelle zum 01.01.2023 vom Gesetzgeber als von "überragendem öffentlichen Interesse" und wichtig für die "öffentliche Sicherheit" verankert (§2 EEG). Durch diese Stärkung der Bedeutung der erneuerbaren Energien gewinnen Wind, Solar, Biomasse etc. an Gewicht, u. a. bei Gerichtsverfahren im Planungsprozess. Mit dem EEG 2023 sollen die Weichen gestellt werden, um die Ausbauziele für Photovoltaik zu erreichen. So ist z. B. eine Erhöhung der EEG-Einspeisevergütung, der Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen, Vereinfachung von Mieterstrom-Modellen sowie weiterer Bürokratie-Abbau vorgesehen.

Im Rahmen des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchstellen sukzessive mit intelligenter Messsysteme auszustatten.

Die Neufassung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Die zuständige Regulierungsbehörde hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt.

II. Wirtschaftsbericht

1. Geschäftsverlauf

Der Vertrieb der SWVR beliefert Kunden mit Strom, Erdgas und Wärme. Dabei wird grundsätzlich verstärkt auf die Entwicklung maßgeschneiderter, attraktiver Stromprodukte gesetzt, die im direkten Vergleich zu bekannten Wettbewerbern den Kunden deutliche Vorteile bieten. Nach dem drastischen Anstieg der Beschaffungskosten im Strom- und Gasvertrieb im Jahr 2022 hat sich die Situation an den Beschaffungsmärkten im Geschäftsjahr wieder beruhigt, was dazu führte, dass die SWVR, nach einer Preiserhöhung zum 01.01.2023, zum 01.05.2023 eine Preissenkung im Strom- und Gasvertrieb realisieren konnte. Im weiteren Verlauf des Jahres waren im Gasvertrieb weitere Anpassungen der Gaspreise als Folge der Erhöhung der Gasspeicherumlage sowie dem Entfall der Bilanzierungsumlage erforderlich. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr die neuen Tarife "RegionalStrom stabil" und "RegionalErdgas stabil" eingeführt. Diese Tarife bieten den Vorteil einer längeren Preisgarantie und vergünstigten Preisen, bei einer längeren Vertragslaufzeit.

Im Geschäftsjahr reduzierte sich die Absatzmenge periodenbereinigt im Stromvertrieb um 0,7 % auf 1.950 MWh und im Gasvertrieb um 4,0 % auf 6.184 MWh.

Die Bescheide zu den Kostenprüfungsanträgen Strom und Gas gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) für die dritte Regulierungsperiode sind im Geschäftsjahr eingegangen. Die Kostenprüfungsanträge Strom und Gas für die vierte Regulierungsperiode sind weiterhin in Bearbeitung durch die Landesregulierungskammer Niedersachsen. Im Bereich Gas hat die vierte Regulierungsperiode bereits im Jahr 2023 begonnen. Für die Kalkulation der Netzentgelte konnte somit für das Jahr 2023 keine genehmigte Erlösobergrenze herangezogen werden. Durch den hilfsweisen Einsatz von Schätzgrößen besteht das Risiko, dass im Rahmen einer ex post durchzuführenden Bewertung der Regulierungskontosalden Rückstellungsdotierungen erforderlich werden. Die Gesellschaft hat für dieses Risiko Vorsorge getroffen. Im Bereich Strom beginnt die vierte Regulierungsperiode ab dem Jahr 2024.

2. Lage

a) Finanzielle Leistungsindikatoren

Zentrale Steuerungsgröße und Messgröße der SWVR ist der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung.

b) Ertragslage

Im Geschäftsjahr erwirtschaftete die SWVR einen Überschuss in Höhe von 671 T€, der gemäß dem bestehenden Gewinnabführungsvertrag an die SWV abgeführt wird. Der Überschuss lag auf dem Niveau der Prognose des Wirtschaftsplans 2023 in Höhe von 676 T€. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 222 T€ vermindert. Dies ist insbesondere auf ein geringeres Ergebnis in der Gasverteilung zurückzuführen, dem ein höheres Ergebnis in der Stromverteilung gegenüberstand.

Strom

Im Jahr 2023 betrug die Netznutzung 104.926 MWh (Vorjahr: 109.838 MWh), die mit 34.906 MWh (Vorjahr: 33.318 MWh) auf Kunden mit Standardlastprofilen entfielen und mit 70.020 MWh (Vorjahr: 76.520 MWh) auf Kunden mit Lastgangmessung.

2023 2022
Länge des Leitungsnetzes km 406 405
davon Mittelspannung km 119 119
davon Niederspannung (einschließlich Hausanschlüsse) km 287 286
Hausanschlüsse Stück 4.472 4.443

Gas

Im Jahr 2023 betrug die Netznutzung 188.773 MWh (Vorjahr: 199.054 MWh), die mit 100.768 MWh (Vorjahr: 106.622 MWh) auf Kunden mit Standardlastprofilen entfielen und mit 88.005 MWh (Vorjahr: 92.432 MWh) auf Kunden mit Lastgangmessung.

2023 2022
Länge des Rohrnetzes (einschließlich Hausanschlüsse) km 164 164
Hausanschlüsse Stück 2964 2.955

c) Vermögens und Finanzlage

Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme erhöhte sich von 12.174 T€ auf 13.086 T€ (+912 T€). Auf der Aktivseite erhöhten sich insbesondere das Anlagevermögen um 260 T€ und die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 635 T€. Die Finanzierung erfolgte hauptsächlich durch Verbindlichkeiten (+644 T€), empfangene Ertragszuschüsse (+181 T€) und Rückstellungen (+87 T€).

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 25 T€. Der Jahresüberschuss wurde vertragsgemäß an die SWV abgeführt. Die Kapitalrücklage enthält das neben dem gezeichneten Kapital zur Verfügung gestellte Eigenkapital.

Die Eigenkapitalquote ist mit 56,4 % weiterhin hoch (Vorjahr: 60,7 %). Auch die Sachanlagenintensität (Verhältnis des Sachanlagevermögens zur Bilanzsumme) liegt mit 78,9 % branchenüblich hoch (Vorjahr: 82,7 %).

Investitionen

Im Berichtsjahr wurden 788 T€ in Sachanlagen investiert. Davon entfielen 264 T€ auf das Leitungsnetz und Hausanschlüsse, 208 T€ in den Aufbau eines Nahwärmenetzes in Dissen a.T.W. und 101 T€ auf Messeinrichtungen und Verteilungsanlagen sowie 215 T€ auf zum Stichtag noch nicht fertiggestellte Anlagen.

Liquidität

Zum 31. Dezember 2023 wurden flüssige Mittel in Höhe von 247 T€ ausgewiesen. Die Vermögens- und die Finanzlage ist vor dem Hintergrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages mit der SWV geordnet. Die Zahlungsfähigkeit der SWVR war während des Geschäftsjahres im Rahmen eines Cash Pools mit der SWV jederzeit gesichert.

III. Prognosebericht

Auch für das Geschäftsjahr 2024 stellt der Krieg in der Ukraine, mit seinen erheblichen Auswirkungen auf die Energiewirtschaft, für die SWVR eine besondere Herausforderung dar.

Die Beschaffungspreise für Strom und Gas sind im Verlauf des Jahres 2023 weiter gesunken, so dass die SWVR zum 01.01.2024 erneut den Strom- als auch den Gaspreis für ihre Kundinnen und Kunden gesenkt hat.

Ende November 2023 wurde allerdings das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Die Bundesregierung hat daraufhin mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 einen höheren CO 2 -Preis u.a. auf fossiles Gas beschlossen - und zwar anstatt 40 €/Tonne nun 45 €/Tonne ausgestoßenes CO 2. Der erhöhte CO 2 -Preis wurde direkt ab Jahresbeginn 2024 an die Gasversorger weitergereicht. Zudem hat die Bundesregierung umfangreiche Kürzungen beschlossen, diese betrafen auch den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5,5 Milliarden € für die Stromdurchleitung. Die Folge war eine Erhöhung der Netzentgelte sowie der Umlage nach § 19 Absatz 2 Strom NEV, die direkt ab Jahresbeginn an die Stromversorger weitergereicht wurde. Aufgrund der einzuhaltenden gesetzlichen Fristen konnte die SWVR diese Kostenerhöhungen erst ab dem 01.03.2024 an ihre Kundinnen und Kunden weitergegeben.

Zum 31. März 2024 endete die von der Bundesregierung beschlossene, befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf die Belieferung von Erdgas. Der gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuersatz auf den Erdgaspreis stieg zum 1. April 2024 wieder von 7 % auf 19 %. Dadurch werden sich ab diesem Zeitpunkt die Erdgaspreise entsprechend ändern.

Die Anforderungen an den Betrieb der Stromnetze wachsen. Neben der Erhaltung der Netzsubstanz gilt es, den Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden und die Netze entsprechend der jeweiligen politischen Vorgaben anzupassen. Die Anforderungen sind vielfältig. Neben der Einbindung von Einspeiseanlagen ist die wachsende Nachfrage nach Elektromobilität und der zunehmende Einbau von Wärmepumpen zu bewältigen. Die Gesellschaft wird einen sicheren und störungsfreien Betrieb gewährleisten und durch effiziente Betriebsführung eine stabile Ertragsbasis sichern.

Mit Blick auf die Klimaziele wird die Gasversorgung einem starken Veränderungsprozess ausgesetzt sein. Im Fokus steht die klimapolitisch initiierte Substitution des Brennstoffes Erdgas durch klimafreundlichere Gase wie z. B. Wasserstoff. In diesem Zusammenhang müssen die strategischen Optionen der mittel- bis langfristigen Nutzung des bestehenden Gasnetzes geprüft werden. Ein weiterer Ausbau der Gasversorgungsnetze ist derzeit nicht darstellbar. Der Schwerpunkt muss deshalb auf einen sicheren Netzbetrieb sowie auf die Substanzerhaltung der Netze gelegt werden.

Für das Jahr 2024 wird in der ursprünglichen Wirtschaftsplanung als Jahresergebnis vor Ergebnisabführung ein Überschuss in Höhe von 742 T€ erwartet. Die Prognose und die weitere wirtschaftliche Entwicklung hängt allerdings sehr stark von der Entwicklung auf den Energiemärkten ab. So wurde unterstellt, dass auch im nächsten Winter keine Gasmangellage eintreten wird und dass sich die Energiemärkte weniger volatil verhalten als im Jahr 2022.

IV. Chancen- und Risikobericht

Das aktuell wesentlichste Risiko stellen die möglichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine dar. Neben den Verwerfungen auf den Energiemärkten, können sich aus der Krisensituation negative Effekte insbesondere bei der Beschaffung von Material, Dienstleistungen und bei der Abwicklung von Investitionen hinsichtlich Liefer- und Fertigstellungsterminen sowie Preisen ergeben.

Erforderliche Preisanpassungen für Strom- und Gaslieferungen sowie ein allgemein ansteigendes Preisniveau erhöht zudem die Gefahr des Forderungsausfalles seitens unserer Kunden.

Außerdem ergeben sich Risiken aus einer Gasmangellage sowie aus dem Ausfall von Kontrahenten. Während das Kontrahentenrisiko aufgrund der Verstaatlichung von Uniper deutlich geringer geworden ist, könnte im nächsten Winter auch weiterhin eine Gasmangellage drohen.

Eine Bewertung ist auf der Grundlage der bisher vorliegenden Erkenntnisse nicht abschließend möglich. Nach derzeitigem Stand ist die Liquidität der Gesellschaft, ggfs. unter Inanspruchnahme von zur Verfügung stehenden Kreditlinien, ausreichend.

Der Betrieb des Strom- und Gasnetzes ist mit Chancen und Risiken gleichermaßen verbunden. So werden Chancen insbesondere in den Netzübernahmen vom 1. Januar 2018 gesehen. Durch effizienten Netzbetrieb und die Hebung von Synergieeffekten können Erlöspotentiale gehoben werden. Risiken bestehen in möglichen Erlöskürzungen im Rahmen der Kostenprüfung durch die Regulierungsbehörde sowie in den systembedingten sinkenden Eigenkapitalzinssätzen der vierten Regulierungsperiode. Letzteren stehen derzeit steigenden Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung des Kapitalbedarfs für die notwendigen Zukunftsinvestitionen gegenüber. Die sich aus den regulatorischen Rahmenbedingungen ergebenden Risiken sind durch aktive Begleitung der regulatorischen Prozesse zu begrenzen. Darüber hinaus müssen permanent alle Abläufe und Kostenbestandteile in Frage gestellt werden, um so noch weitere mögliche Kostensenkungspotenziale zu erschließen.

Darüber hinaus besteht ein erhebliches Potential im weiteren Ausbau der Vertriebsaktivitäten zur Neukundengewinnung. Dabei stellt insbesondere die örtliche Nähe zum Kunden durch die Kundencenter in Bad Rothenfelde und Dissen a.T.W. einen Wettbewerbsvorteil dar. Mittels gezielter Kommunikation neuer Tarife, sinkender Preise und möglicher Einsparpotenziale sollen Neukunden geworben und Bestandskunden gehalten werden.

Mit dem Aufbau eines modernen, klimaschonenden Nahwärmenetzes in dem Neubaugebiet an der Robert-Koch-Straße in Dissen a.T.W., welches die angeschlossenen Wohneinheiten über eine eigens dafür errichtete unterirdische Heizzentrale mit Wärme versorgt, hat die Gesellschaft im Jahr 2023 ein neues Geschäftsfeld erschlossen. Neben dem vertrieblichen Potenzial zu Kundenneugewinnung, kann das in diesem Projekt gesammelte Knowhow in zukünftigen Projekten einfließen und Synergien gehoben werden.

Die Gesellschaft ist im Rahmen der Betriebsführung in das Risikomanagementsystem der SWV eingegliedert. Nach aktueller Einschätzung sind Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, nicht zu erkennen. Allerdings sind die Auswirkungen des Ukraine-Krieges aktuell noch nicht abzuschätzen und stellen ein erhöhtes Risiko für das folgende Geschäftsjahr dar.

 

Versmold, den 13. Juni 2024

Jörg Kogelheide, Geschäftsführer

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 209.109,30 209.109,30
2. Technische Anlagen und Maschinen 9.899.472,00 9.853.632,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 214.997,68 1.202,36
10.323.578,98 10.063.943,66
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 33.733,08 35.596,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.290.695,97 1.779.420,78
2. Sonstige Vermögensgegenstände 191.258,51 67.108,43
2.481.954,48 1.846.529,21
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 246.566,32 227.457,72
13.085.832,86 12.173.527,57

Passiva

Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 7.360.739,93 7.360.739,93
7.385.739,93 7.385.739,93
B. Empfangene Ertragszuschüsse 2.015.991,00 1.834.880,00
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 325.859,80 238.757,60
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.357.224,10 925.790,90
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.442.542,37 882.378,15
3. Sonstige Verbindlichkeiten 558.475,66 905.980,99
3.358.242,13 2.714.150,04
13.085.832,86 12.173.527,57

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse 12.175.118,45 12.240.811,67
abzüglich Stromsteuer/Energiesteuer -74.669,78 12.100.448,67 -76.167,63 12.164.644,04
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.012,59 45.276,11
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 8.562.299,32 8.622.591,78
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.514.744,93 10.077.044,25 1.473.983,68 10.096.575,46
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 528.271,06 512.496,22
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 826.105,70 707.558,95
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 274,86 862,82
7. Ergebnis nach Steuern 670.765,39 892.426,70
8. Sonstige Steuern 25,05 25,05
9. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 670.740,34 892.401,65
10. Jahresüberschuss 0,00 0,00

SWV Regional GmbH, Versmold

Amtsgericht Gütersloh, HRB 8844

Anhang 2023

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, werden die entsprechenden Angaben überwiegend im Anhang vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Gemeinkostenzuschlägen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die Nutzungsdauer der Strom- und Gasverteilungsanlagen und Hausanschlüsse beträgt 40 Jahre (Strom) bzw. 45 Jahre (Gas). Der Werteverzehr wird durch planmäßige, lineare Abschreibungen berücksichtigt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 800 € wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben. Die Zugänge des Berichtsjahres werden zeitanteilig abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit Einstandspreisen bewertet. Emissionszertifikate werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden zum Nominalwert bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen.

Das Eigenkapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Die empfangenen Ertragszuschüsse werden mit jährlich 5 % der Ursprungsbeträge zugunsten der Umsatzerlöse erfolgswirksam aufgelöst.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen und werden mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagenspiegel dargestellt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Vorräte beinhalten ausschließlich Emissionszertifikate gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die gesamten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Es handelt sich um Sichtguthaben.

Gezeichnetes Kapital

Das Stammkapital beträgt unverändert 25.000,00 €. Es entspricht § 3 des Gesellschaftsvertrags.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält das neben dem gezeichneten Kapital zur Verfügung gestellte Eigenkapital.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen den Regulierungskontosaldo Strom (87 T€) und Gas (117 T€), die Ausgleichslieferung Strom an den Übertragungsnetzbetreiber (61 T€) sowie die Entwertung der Emissionszertifikate (34 T€).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Fälligkeit von unter einem Jahr und betreffen in Höhe von 228 T€ Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter aus laufender Verrechnung, Cash-Pooling sowie vom Ergebnisabführungsvertrag.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtwerke Versmold -Wasserversorgung- Eigenbetrieb der Stadt Versmold (1.443 T€, Vorjahr: 882 T€), die ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber dem Organträger aus Umsatzsteuer darstellen.

3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

2023
T€
2022
T€
Stromversorgung 9.420 7.749
Gasversorgung 2.603 4.414
Wärmeversorgung 77 2
12.100 12.165

Aus der Auflösung der Ertragszuschüsse resultieren Erlöse von 156 T€ (Vorjahr 150 T€).

Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.

Materialaufwand

Die Materialaufwendungen enthalten insbesondere Aufwendungen für vorgelagerte Netzkosten, für netzseitige Betriebsführung sowie für Strom- und Gasbezug.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Diese Position enthält unter anderem Aufwendungen aus Konzessionsabgabe (583 T€, Vorjahr: 572 T€), für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten (57 T€, Vorjahr: 51 T€), für vertriebsseitige Betriebsführung (44 T€, Vorjahr: 38 T€), für Versicherungen (23 T€, Vorjahr: 21 T€) und für Gebühren und Beiträge (21 T€, Vorjahr: 14 T€).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Zinsaufwendungen entstanden im Wesentlichen aus der Aufzinsung von Rückstellungen (0,3 T€, Vorjahr: 2 T€).

4. Angaben zum Jahresergebnis

Das Jahresergebnis wird entsprechend dem Ergebnisabführungsvertrag an die Stadtwerke Versmold GmbH (SWV) abgeführt.

5. Geschäfte größeren Umfangs (§ 6b Abs. 2 EnWG)

Geschäfte größeren Umfangs werden im Rahmen der Betriebsführung durch die SWV (2.227 T€, Vorjahr: 1.875 T€) getätigt.

6. Ergänzende Angaben

Zusammensetzung der Organe

Gesellschafter:

Stadtwerke Versmold GmbH, 100,00 %

Aufsichtsrat:

Wolfgang Beuge (Vorsitzender bis 05.09.2023; ab 06.09.2023 stellv. Vorsitzender), Dipl.-Ingenieur (Vergütung 2023: 200,00 €)

Sebastian Kisker (stellv. Vorsitzender bis 05.09.2023; ab 06.09.2023 Vorsitzender), Bilanzbuchhalter (Vergütung 2023: 200,00 €)

Sabine Brewdow (Vertretung) - Kinderkrankenschwester (Vergütung 2023: 60,00 €)

Udo Brune (Vertretung), Fleischermeister (Vergütung 2023: 60,00 €)

Liane Fülling, Dipl.-Kauffrau (Vergütung 2023: 120,00 €)

Rainer Husmann, Senioren Demenz Betreuer (Vergütung 2023: 120,00 €)

Nicolas Lohmann, Dipl.-Betriebswirt (Vergütung 2023: 120,00 €)

Michael Meyer-Hermann, Bürgermeister (Vergütung 2023: 120,00 €, ausgezahlt an die Stadtkasse der Stadt Versmold)

Jens Pohlmann - Vertriebsleiter/Prokurist (Vergütung 2023: 120,00 €)

Wolfgang Redecker, Elektromeister (Vergütung 2023: 120,00 €)

Olaf Schabbehardt, Dipl.-Ingenieur (Vergütung 2023: 60,00 €)

Patrick Schlüter, Dipl.-Verwaltungswirt/Polizeihauptkommissar (Vergütung 2023: 60,00 €)

Ulrich Wesolowski, Dipl.-Betriebswirt (Vergütung 2023: 120,00 €)

Insgesamt betragen die Aufsichtsratsvergütungen für das Jahr 2023 1.480,00 €.

Alleiniger Geschäftsführer: Dipl.-Ing./Dipl.-Wirt.-Ing. Jörg Kogelheide, hauptberuflich Geschäftsführer der Stadtwerke Versmold GmbH

Der Geschäftsführer erhielt von der Gesellschaft keine Vergütung.

Belegschaft

Die Betriebsführung der SWV Regional GmbH (SWVR) erfolgt durch die SWV. Die SWVR beschäftigt daher kein eigenes Personal.

Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers

Für im Geschäftsjahr 2023 erbrachte Dienstleistungen des Abschlussprüfers WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind Honorare in Höhe von 26 T€ für Abschlussprüfungsleistungen sowie in Höhe von 3 T€ für andere Bestätigungsleistungen berücksichtigt.

Konzernzugehörigkeit

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Versmold GmbH, Versmold, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister bekannt gemacht.

7. NACHTRAGSBERICHT

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die daraus folgenden wirtschaftlichen Sanktionen drohen eine globale politische und wirtschaftliche Krise auszulösen, die bereits zu einer angespannten Lage an den Energiemärkten geführt hat. Daraus können sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SWVR ergeben. Eine belastbare Abschätzung der Auswirkungen ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

 

Versmold, den 13. Juni 2024

Jörg Kogelheide, Geschäftsführer

Anlagenspiegel 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2023
Zugang
Abgang
Umbuchung
Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 23.500,79 - - - 23.500,79
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 209.109,30 - - - 209.109,30
2. Technische Anlagen und Maschinen Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 776.964,65 183.294,30 - - 960.258,95
Anlagen zur Umspannung, Umformung, Speicherung, Verdichtung und Druckregelung 804.290,57 55.115,52 - - 859.406,09
Leitungsnetz und Hausanschlüsse 9.625.299,75 288.921,75 - 1.202,36 9.915.423,86
Messeinrichtungen (einschl. Lagerbestand) 1.007.133,25 45.577,13 - - 1.052.710,38
12.213.688,22 572.908,70 - 1.202,36 12.787.799,28
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.202,36 214.997,68 - -1.202,36 214.997,68
12.423.999,88 787.906,38 - - 13.211.906,26
Summe I und II: 12.447.500,67 787.906,38 - - 13.235.407,05
Abschreibungen
Stand 01.01.2023
Zugang
Abgang
Umbuchung
Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 23.500,79 - - - 23.500,79
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken - - - - -
2. Technische Anlagen und Maschinen Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 59.267,65 69.754,30 - - 129.021,95
Anlagen zur Umspannung, Umformung, Speicherung, Verdichtung und Druckregelung 161.186,57 33.015,52 - - 194.202,09
Leitungsnetz und Hausanschlüsse 1.809.852,75 352.320,11 - - 2.162.172,86
Messeinrichtungen (einschl. Lagerbestand) 329.749,25 73.181,13 - - 402.930,38
2.360.056,22 528.271,06 - - 2.888.327,28
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - -
2.360.056,22 528.271,06 - - 2.888.327,28
Summe I und II: 2.383.557,01 528.271,06 - - 2.911.828,07
Restbuchwerte
31.12.2023
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - -
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 209.109,30 209.109,30
2. Technische Anlagen und Maschinen Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 831.237,00 717.697,00
Anlagen zur Umspannung, Umformung, Speicherung, Verdichtung und Druckregelung 665.204,00 643.104,00
Leitungsnetz und Hausanschlüsse 7.753.251,00 7.815.447,00
Messeinrichtungen (einschl. Lagerbestand) 649.780,00 677.384,00
9.899.472,00 9.853.632,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 214.997,68 1.202,36
10.323.578,98 10.063.943,66
Summe I und II: 10.323.578,98 10.063.943,66

Elektrizitätsverteilung i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWG

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 190.000,46 190.000,46
2. Technische Anlagen und Maschinen 5.074.669,00 5.043.134,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 214.997,68 1202,36
5.479.667,14 5.234.336,82
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.774.828,08 576.412,70
2. Sonstige Vermögensgegenstände 152.410,73 39.325,67
1.927.238,81 615.738,37
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 177.214,48 129.220,73
7.584.120,43 5.979.295,92

Passiva

Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
A. Eigenkapital
Zugeordnetes Eigenkapital 3.953.287,53 3.953.287,53
B. Empfangene Ertragszuschüsse 967.890,00 904.797,00
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 165.551,83 123.595,85
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 907.266,67 204.650,46
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.229.642,42 226.046,21
3. Sonstige Verbindlichkeiten 360.481,98 566.918,87
2.497.391,07 997.615,54
7.584.120,43 5.979.295,92

Elektrizitätsverteilung i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWG

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse 9.210.604,93 7.376.268,18
2. Sonstige betriebliche Erträge 427,48 29.584,05
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 6.486.891,82 5.302.543,95
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.001.444,84 7.488.336,66 958.076,26 6.260.620,21
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 237.998,54 241.374,51
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 623.274,37 545.854,71
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 252,36 232,09
7. Ergebnis nach Steuern 861.170,48 357.770,71
8. Sonstige Steuern 20,25 15,41
9. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 861.150,23 357.755,30
10. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Gasverteilung i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EnWG

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 19.108,84 19.108,84
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.782.273,00 3.927.020,00
3.801.381,84 3.946.128,84
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 142.086,44 700.371,99
2. Forderungen gegen Gesellschafter 513.585,89 354.106,81
3. Sonstige Vermögensgegenstände 34.742,10 24.471,79
690.414,43 1.078.950,59
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 40.396,13 80.412,17
4.532.192,40 5.105.491,60

Passiva

Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
A. Eigenkapital
Zugeordnetes Eigenkapital 3.438.941,91 3.438.941,91
B. Empfangene Ertragszuschüsse 679.097,00 706.371,00
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 125.547,36 79.439,79
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 195.506,06 623.898,60
2. Sonstige Verbindlichkeiten 93.100,07 256.840,30
288.606,13 880.738,90
4.532.192,40 5.105.491,60

Gasverteilung i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EnWG

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse 2.176.083,93 4.590.143,84
2. Sonstige betriebliche Erträge 82,17 11.367,50
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.700.965,73 3.512.562,93
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 426.841,22 2.127.806,95 379.956,79 3.892.519,72
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 198.732,80 203.641,44
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 118.544,03 114.500,73
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 22,50 630,73
7. Ergebnis nach Steuern -268.940,18 390.218,72
8. Sonstige Steuern 4,62 9,59
9. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Verlust (Vorjahr: Gewinn) -268.944,80 390.209,13
10. Jahresüberschuss 0,00 0,00

moderner Messstellenbetrieb i.S.d. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 EnWG

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 149.690,00 126.622,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 54.894,05 29.473,57
2. Sonstige Vermögensgegenstände 768,77 115,26
55.662,82 29.588,83
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 893,89 378,74
206.246,71 156.589,57

Passiva

Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
A. Eigenkapital
Zugeordnetes Eigenkapital 50,00 50,00
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 47,13 11,46
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 682,21 45,99
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 203.658,93 155.272,39
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.808,44 1.209,73
206.149,58 156.528,11
206.246,71 156.589,57

moderner Messstellenbetrieb i.S.d. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 EnWG

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Umsatzerlöse 48.152,37 21.619,75
2. Sonstige betriebliche Erträge 1,82 1.260,58
3. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen 92.085,70 63.405,61
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 19.693,92 11.500,39
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 868,80 719,90
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00
7. Ergebnis nach Steuern -64.494,23 -52.745,57
8. Sonstige Steuern 0,10 0,05
9. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Verlust -64.494,33 -52.745,62
10. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen 2023

Tätigkeiten

Die SWV Regional GmbH ist in folgenden Bereichen tätig:

Stromnetzbetrieb (§ 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWG)

Strom, sonstige Aktivitäten (§ 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG)

Gasnetzbetrieb (§ 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EnWG)

Gas, sonstige Aktivitäten (§ 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG)

moderner Messstellenbetrieb (§ 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i. V. m. § 6b Abs. 3 EnWG)

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme wurde gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG in Verbindung mit § 6b Abs. 3 EnWG ein Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "moderner Messstellenbetrieb" aufgestellt.

Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Form und Darstellung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen sowie angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ergeben sich aus dem Anhang des Jahresabschlusses.

Schlüsselungskriterien

Für jeden Bereich im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG bzw. § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i. V. m. § 6b Abs. 3 EnWG wird ein Tätigkeitsabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Erläuterungen erstellt. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden den Tätigkeiten direkt zugeordnet, soweit möglich. Das betrifft in der Bilanz insbesondere das Anlagevermögen, wesentliche Bereiche der Forderungen, empfangene Ertragszuschüsse, Rückstellungen und wesentliche Bereiche der Verbindlichkeiten. Für nicht direkt zuordenbare Positionen wurden Schlüssel zur Aufteilung verwendet. Die Schlüssel wurden nach sachgerechten Kriterien entwickelt (beispielsweise anhand der erzielten Umsatzerlöse). Das betrifft in der Bilanz insbesondere die liquiden Mittel und in der Gewinn- und Verlustrechnung insbesondere den Bereich sonstige betriebliche Aufwendungen. Der Unterschiedsbetrag aus Summe der Aktiva abzüglich Summe der Passiva wird als Forderungen gegen Gesellschafter bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die gesamten Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Zinsaufwendungen entstanden im Berichtsjahr im Bereich Strom- und Gasnetz insbesondere aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

 

Versmold, den 13. Juni 2024

Jörg Kogelheide, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die SWV Regional GmbH, Versmold

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SWV Regional GmbH, Versmold, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWV Regional GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs.3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "moderner Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Bielefeld, den 20. Juni 2024

WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Moritz Meyer, Wirtschaftsprüfer

Christoph Drewes, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat wurde während des Geschäftsjahres regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte der Geschäftsführung über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet.

Dadurch konnte sich der Aufsichtsrat sachkundig machen und die ihm im Rahmen seiner Zuständigkeit obliegenden Aufgaben und Prüfungspflichten erfüllen.

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der als Abschlussprüfer bestellten WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die im Prüfungsbericht im Einzelnen erläuterten Ergebnisse der Abschlussprüfung nimmt der Aufsichtsrat zur Kenntnis. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt er keine Einwendungen und billigt den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht 2023.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Jahre 2023 geleistete Arbeit sowie für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Versmold, den 01.07.2024

Der Aufsichtsrat der SWV Regional GmbH

Sebastian Kisker, Vorsitzender

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 09.10.2024 festgestellt.

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