Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 750261
Vorher
A & A Logistics UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
29.9.2014
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenPaket- und ExpressdiensteGüterbeförderung im Straßenverkehr
Gegenstand
Transport und die Zustellung gewerblicher Güter sowie die Vermietung von Transportfahrzeugen

Historie

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Management

NameRolle
Ibrahim Antil
seit 29.9.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bietigheimer Straße 34, 71691 Freiberg/Neckar
28.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

A&A Logistics GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 158.463,00 180.493,00
I. Sachanlagen 158.363,00 180.393,00
II. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 503.884,57 240.504,90
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 486.091,04 192.701,94
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.793,53 47.802,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 420,90 1.142,41
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 25.292,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 662.768,47 447.433,08

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 216.678,60 0,00
I. gezeichnetes Kapital 28.000,00 28.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -13.500,00 -13.500,00
2. eingefordertes Kapital 14.500,00 14.500,00
II. Verlustvortrag 39.792,77 90.422,28
III. Jahresüberschuss 241.971,37 50.629,51
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 25.292,77
B. Rückstellungen 39.766,72 38.616,32
C. Verbindlichkeiten 406.323,15 408.816,76
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 364.572,53 335.297,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 41.750,62 73.519,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 662.768,47 447.433,08

Anhang



A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen i. S. d. § 42 III GmbHG
II. Verbindlichkeitenspiegel

A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vor-hergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände".

7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.  Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

II.  Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. Gesetzliche Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz wurden steuerrechtlich nach § 60 Abs. 1 EStDV durch außerbilanzielle Zu/Abrech­nungen berücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen als auch von der degressiven Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 6,67 % und 33,33 % Gebrauch gemacht.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Einzugsrisiko ist durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung erfasst.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte entsprechend den Vorschriften des     § 6a EStG. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und sind mit den voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen ausreichend dotiert.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C.  Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen i. S. d. § 42, III GmbHG

Die Gesellschaft hatte zum Bilanzstichtag gegen den Gesellschafter Ibrahim Antil eine Forderung aus den geführten Gesellschafter-Kontokorrentkonto in Höhe von 0,00 EUR. Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

II. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Stuttgart, den 25.05.2021

gez. Ibrahim Antil
(Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2021 festgestellt.

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