AFD tech GmbHLiquidiert

95506 Kastl, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Weiden i. d. OPf (Weiden) HRB 3020
Eingetragen
17.1.2006
Branche
Herstellung von Maschinen für die additive FertigungHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Die Auftragsabwicklung, Fertigung, Dienstleistung im Anlagen- und Maschinenbau, sowie der Import und Export.

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Philipp
seit 17.1.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.750 €
51.00%
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AFDtech GmbH

Kastl

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 158.154,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.262,00
II. Sachanlagen 156.892,00
B. Umlaufvermögen 191.726,57
I. Vorräte 47.948,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 143.778,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.509,04
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 305.772,55
Bilanzsumme, Summe Aktiva 671.162,16

Passiva

31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 330.772,55
B. Rückstellungen 7.379,00
C. Verbindlichkeiten 663.783,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 671.162,16

Gewinn- und Verlustrechnung

17.1.2006 - 31.12.2006
EUR
1. Rohergebnis 150.549,09
2. Personalaufwand 245.838,11
a) Löhne und Gehälter 217.280,25
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 28.557,86
davon für Altersversorgung 9.004,38
3. Abschreibungen 21.363,79
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 21.363,79
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 195.175,76
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18.641,15
6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -330.469,72
7. sonstige Steuern 302,83
8. Jahresfehlbetrag 330.772,55

Anhang

 
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
 
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

 

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben


 

 

 
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:
 
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

 
Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

 

1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

2. Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

3. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

4. angewandte Abschreibungsmethoden

5. Vorrätebewertung

6. Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen


 

 
 
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
 
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

 
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

 
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausreichend.

 
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

 
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

 
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

 
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.

 
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll oder linear abgeschrieben.

 
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

 
Die Entwicklung der Einzelposten des Anlagevermögens wurde in einer gesonderten Anlage zur Bilanz und zum Anhang dargestellt. Die Gliederung erfolgte nach Vorschriften des § 268 Abs. 2 HGB.

 
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

 
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

 
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.

 

 
 
Verbindlichkeiten
 
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

 
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

 
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

 

 

 
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
 
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor.

 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

 

 
Bernhard Philipp
Kolpingstrasse 10
95506 Kastl

 

 
Marco Philipp
Kolpingstrasse 10
95506 Kastl

 

 

 

 

 
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
 
Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten (Angaben in vollen EUR):

 

 
Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten
 

 
Stand zum Stand zum
Sachverhalt 31.12.2005 + Neuvergabe - Rückzahlung 31.12.2006
 

 
Forderungen:
 

 

 

 
Verbindlichkeiten:
 

 
Darlehen 0,00 46.235,86 0,00 46.235,86
Bernhard Philipp

 

 

 
Die Darlehen wurden banküblich verzinst. Die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

 

 

 

 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
 
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

 

 

 

 
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
 
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:

 

 

 

Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 330.772,55
Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortags
in Höhe von

 
EUR

 
0,00
ergibt sich ein Betrag von
der zu verwenden ist.

 
EUR - 330.772,55

 
Ein Betrag in Höhe von
wird in die freie Rücklage eingestellt.
EUR 0,00
Auf neue Rechnung wird
vorgetragen.
EUR - 330.772,55


 

 

 

 
Betriebsgröße
 
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.

 
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

 

Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz und GuV zusammengefassten Posten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 423.783,16 EUR.

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