AFDtech
GmbH
Kastl
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
158.154,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.262,00 |
| II.
Sachanlagen |
156.892,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
191.726,57 |
| I.
Vorräte |
47.948,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
143.778,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.509,04 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
305.772,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
671.162,16 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
330.772,55 |
| B.
Rückstellungen |
7.379,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
663.783,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
671.162,16 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
17.1.2006 - 31.12.2006
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
150.549,09 |
| 2.
Personalaufwand |
245.838,11 |
| a)
Löhne und Gehälter |
217.280,25 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
28.557,86 |
| davon
für Altersversorgung |
9.004,38 |
| 3.
Abschreibungen |
21.363,79 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf
aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung
und Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
21.363,79 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
195.175,76 |
| 5.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
18.641,15 |
| 6.
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit |
-330.469,72 |
| 7.
sonstige Steuern |
302,83 |
| 8.
Jahresfehlbetrag |
330.772,55 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
| • |
Angaben zum Jahresabschluss
insgesamt
|
| • |
Angaben über Ansatz und
Bewertung von Posten der Bilanz
|
| • |
Angaben zur Gliederung des
Jahresabschlusses
|
| • |
Aufgliederung und
Erläuterung von Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
|
| • |
Sonstige Angaben
|
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:
1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe
bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung
des Einflusses auf das Jahresergebnis
2. Angaben über Unterschiedsbeträge bei
Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1
HGB
3. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten
4. angewandte Abschreibungsmethoden
5. Vorrätebewertung
6. Angaben zu Aufwendungen für Forschung und
Entwicklung und den Grundlagen für
Währungsumrechnungen
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
ausreichend.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs
voll oder linear abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Entwicklung der Einzelposten des
Anlagevermögens wurde in einer gesonderten Anlage zur
Bilanz und zum Anhang dargestellt. Die Gliederung erfolgte
nach Vorschriften des § 268 Abs. 2 HGB.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die
banküblich verzinst werden. Entsprechende schriftliche
Vereinbarungen liegen vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Bernhard Philipp
Kolpingstrasse 10
95506 Kastl
Marco Philipp
Kolpingstrasse 10
95506 Kastl
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern oder
Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder
Pflichten (Angaben in vollen EUR):
Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten
Stand zum Stand zum
Sachverhalt 31.12.2005 + Neuvergabe - Rückzahlung
31.12.2006
Forderungen:
Verbindlichkeiten:
Darlehen 0,00 46.235,86 0,00 46.235,86
Bernhard Philipp
Die Darlehen wurden banküblich verzinst. Die
Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesen.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
| Der Jahresfehlbetrag
beträgt |
EUR |
330.772,55 |
Einschließlich des
zu berücksichtigenden Gewinnvortags
in Höhe von |
EUR |
0,00 |
ergibt sich ein Betrag
von
der zu verwenden ist.
|
EUR |
- 330.772,55
|
Ein Betrag in Höhe
von
wird in die freie Rücklage
eingestellt. |
EUR |
0,00 |
Auf neue Rechnung wird
vorgetragen. |
EUR |
- 330.772,55 |
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in sogenannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 423.783,16 EUR.
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