KOREAL
GmbH
Langen
(Hessen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
KOREAL GmbH
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
I. Grundlage des Unternehmens
1. Geschäftsmodell
Nachdem in den Vorjahren bereits die Übernahme
der Gesellschaftsanteile durch den Kreis Offenbach von den
ehemaligen Mehrheitsgesellschafter abgeschlossen war,
setzte die im Jahr 2022 erfolgte Fusion der beiden
Schwestergesellschaften den Schlusspunkt unter den
gesellschaftsrechtlichen Aufbau der kreiseigenen
Facility-Management-Gesellschaft. Das Berichtsjahr 2023
stellt das erste vollständige Geschäftsjahr der
KOREAL GmbH dar, die als 100 %ige Gesellschaft des Kreises
Offenbach das Facility-Management aller Schulen in der
Trägerschaft des Kreises Offenbach verantwortet.
Die Unternehmenszweck richtet sich auf die
Bewirtschaftung, Instandhaltung und Sanierung der
Schulgebäude und Schulgrundstücke in der
Trägerschaft des Kreises und alle damit
zusammenhängenden Aktivitäten wie
Durchführung von Bauleistungen, Hausmeisterservices,
Facility-Management-Aufgaben und Verwaltungsleistungen etc.
Die Gesellschaft kann ferner Betriebs- und
Instandhaltungsleistungen an öffentlichen
Gebäuden aller Art in der Trägerschaft des
Kreises Offenbach erbringen.
Leistungs- und Erlösgrundlage bildet ein
unbefristeter Facility-Management Vertrag (FM-Vertrag) mit
dem Kreis Offenbach. Der Vertrag sieht vor, dass die Kosten
der Gesellschaft vom Kreis in gleicher Höhe
vergütet werden.
2. Ziele und Ausrichtung der Gesellschaft
Die Ausrichtung orientiert sich an den Aufgaben des
Schulträgers. Die Bereitstellung eines guten Lern- und
Arbeitsumfeldes für Schüler und Lehrer und eine
hohe Zufriedenheit aller Nutzer ist das Ziel. Der
Werterhalt der anvertrauten Gebäudesubstanz, die
Aufrechterhaltung der Funktionalität und die
Sicherstellung der Betriebssicherheit sind die wesentlichen
Aufgaben. Der Kreis als Teilnehmer des
Aktionsbündnisses Klima-Kommune verfolgt die
Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen.
KOREAL unterstützt dieses Ziel, indem jeweils im
Zusammenhang mit notwendigen Instandhaltungs- und
Sanierungsmaßnahmen eine Verbesserung der
Energieeffizienz der Schulgebäude und eine
Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien
angestrebt wird. Maßnahmen für den Klimaschutz
stehen dabei in Abhängigkeit von deren
Wirtschaftlichkeit sowie den finanziellen und personellen
Ressourcen der Gesellschaft.
Durch die Übernahme von Aufgaben des
Schulträgers ist das Geschäftsmodell auf
Langfristigkeit ausgerichtet, so dass der Nachhaltigkeit
des Handelns besondere Bedeutung zukommt. In der
Unternehmensführung werden ökonomische,
ökologische und soziale Aspekte gleichgewichtig zum
Wohlergehen des Unternehmens und dessen Mitarbeiter sowie
des Gesellschafters und den heutigen und künftigen
Schüler- und Lehrergenerationen beachtet.
Für die Auftragserfüllung bietet die
privatwirtschaftliche Gesellschaftsform die gebotene
Flexibilität und das angestammte Personal das
nötige Know-How. Zusätzlich erforderliches
Personal wird regelmäßig über den
Stellenplan geplant.
Die Geschäftsführer sind neben ihrer
Geschäftsführeranstellung beim Kreis Offenbach
angestellt. Das Anstellungsverhältnis festigt die
Wahrung der Interessen des Kreises in der Gesellschaft.
Die umfassende Kostenübernahmeerklärung des
Gesellschafters im FM-Vertrag garantiert die finanzielle
Sicherheit der Gesellschaft.
Anpassungen der Organisation an
öffentlich-rechtliche Anforderungen hinsichtlich
Vergabe, Compliance, Datenschutz etc. wurden durch
Einführung entsprechender Richtlinien und Anweisungen
etabliert.
II. Wirtschaftsbericht
1. Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat sich in
2023 gegenüber den Vorjahren geringfügig
verbessert. Nach Beendigung der Corona-Pandemie entspannten
sich die Lieferketten und eine nach dem Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine drohende Gasmangellage konnte
abgewendet werden. Die als Folge der Krisen und
Verwerfungen auf dem Energiemarkt in 2022 auf einen
Höchststand gestiegene Inflationsrate schwächte
sich leicht ab. Das hohe Preisniveau blieb
erwartungsgemäß erhalten.
Weiterhin bleibt die Nachfrage im Bereich der
Bauunterhaltung und Instandhaltung hoch, nicht zuletzt
aufgrund der von der Bundesregierung geforderter und
geförderten Energiewende. Daraus resultierende
Engpässe erschweren die Auftragsbewältigung und
führen zu erhöhten Kosten. Auch hohe
Tarifabschlüsse (z.B. im Reinigungsgewerbe) tragen zu
Kostensteigerungen bei.
Die Entwicklung der Umsätze nimmt Einfluss auf
den Haushaltsplan des Kreises Offenbach.
2. Geschäftsverlauf
Nachdem in 2022 der gesellschaftsrechtliche Aufbau
der Gesellschaft und die Einführung eines einheitlich
geltenden Tarifvertrages Ressourcen gebunden hatte,
erfolgte in 2023 die Fokussierung auf das operative
Geschäft. Dazu zählte die Begleitung der neuen
Reinigungsdienstleister, deren in europaweiten
Ausschreibungsverfahren zustande gekommenen Verträge
zu Beginn des Jahres bzw. zum 01.04.2023 zu laufen
begannen. Die Reinigungsverträge zählen mit einem
Umfang von 7.036 TEUR zu den wesentlichen Auftragsvergaben
der Gesellschaft. Es zeigte sich, dass eine Vielzahl der
Reinigungsunternehmen trotz intensiver Begleitung die
Vertragsanforderungen nicht erfüllten. Da die
Sauberkeit und Hygiene an Schulen einen hohen Stellenwert
einnehmen, führten die Schlechtleistungen zu
vorzeitigen Vertragsbeendigungen. Die Leistungen werden
erneut in einem europaweiten Verfahren ausgeschrieben. Die
Sauberkeit und Hygiene wird in der Zwischenzeit durch die
Vergabe der Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb sichergestellt.
Ein zweites europaweites Vergabeverfahren wurde
für den Bezug von Strom für die Zeit ab
01.01.2024 mit sehr zufrieden stellendem Ergebnis
abgeschlossen. Mit ca. 3.400 TEUR wird in etwa mit gleichem
Kostenaufwand für den Stromverbrauch gerechnet wie in
den Vorjahren.
Über das laufende FM-Geschäft hinaus wurden
im Berichtszeitraum Instandsetzungsmaßnahmen im Wert
von 9.288 TEUR zum Werterhalt der Gebäude und zur
Verbesserung der Energiebilanz umgesetzt. Dazu zählen
insbesondere der Ausbau der LED-Beleuchtung und die
Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Eine detaillierte
Darstellung der Maßnahmen und Effekte ergibt sich aus
dem jährlichen Energiebericht.
Jour Fixe mit den Fachdiensten
Gebäudewirtschaft, Schule und IT des Kreises Offenbach
haben sich als wertvolle Plattform zur Besprechung der
anfallenden Arbeiten etabliert und werden
regelmäßig abgehalten.
3. Darstellung Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Durch die erfolgte Fusion mit der Schwestergesellschaft
ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen nicht
gegeben.
3.1 Leistungsindikatoren
Der für die Geschäftstätigkeit
bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator sind die
Umsatzerlöse. Da der Kreis Offenbach alleiniger
Gesellschafter und Auftraggeber ist, stellt der
Jahresüberschuss keinen finanziellen
Leistungsindikator dar.
3.2 Vermögenslage
Das Umlaufvermögen TEUR 5.746 stellt 87,28%
(Vorjahr: TEUR 5.265; 87,15%) der gesamten Bilanzsumme dar
und resultiert im Wesentlichen aus Guthaben bei
Kreditinstituten (TEUR 4.124; Vorjahr: TEUR 4.316).
Das Sachanlagevermögen sowie Investitionen in
das Sachanlagevermögen von TEUR 759 (Vorjahr: TEUR
685) entfallen vollständig auf Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
betreffen Nachunternehmerkosten in Höhe von TEUR 1.436
(Vorjahr: TEUR 1.054).
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf
Bestellungen bestehen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 3.288 (Vorjahr: TEUR 2.251).
Das Eigenkapital beträgt TEUR 235. Dadurch hat
sich die Eigenkapitalquote auf 3,58 % verändert
(Vorjahr 2,88 %).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Nachlaufkosten (insbesondere Gas, Strom,
Wasser) in Höhe von TEUR 829 (Vorjahr: TEUR 852) sowie
Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 232 (Vorjahr:
TEUR 527).
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im
Wesentlichen Steuern in Höhe von TEUR 120 (Vorjahr:
TEUR 748).
3.3 Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wird
durch die laufenden monatlichen Zahlungen des Auftraggebers
(Alleingesellschafters) sichergestellt. Es handelt sich
dabei um Vorauszahlungen auf die der Gesellschaft
entstehenden Kosten, die gem. FM-Vertrag sämtlich vom
Auftraggeber auszugleichen sind. Die Vorschüsse weden
nach Stellung von Abschlagsrechnungen durch die
Gesellschaft vom Auftraggeber gezahlt.
Leistungsänderungen berechtigen zur Anpassung der
Vergütung. Die Liquidität ist damit jederzeit
sichergestellt.
3.4 Ertragslage
Die Umsatzerlöse von insgesamt TEUR 47.518
(Vorjahr TEUR 30.159) setzen sich aus den
Kostenübernahmen gem. FM-Vertrag TEUR 45.287 und
Zusatzaufträgen TEUR 2.231 zusammen. Die sonstigen
betrieblichen Erlöse von insgesamt TEUR 666
resultieren im Wesentlichen aus Sachzuwendungen an das
Personal TEUR 386 sowie Investitionszuschüssen TEUR
115 und periodenfremden Erträgen TEUR 139.
Der Materialaufwand beträgt TEUR 31.266 (Vorjahr
TEUR 19.344). Im Wesentlichen setzt sich dieser Betrag aus
den Energiekosten TEUR 5.822, Reinigungskosten TEUR 7.036
sowie den geplanten großen und der laufenden
Instandhaltung in Höhe von TEUR 9.288 zusammen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen
TEUR 2.428 und betreffen hauptsächlich EDV-, Miete,
Fahrzeug-, Telefon- sowie Beratungskosten.
Der Personalaufwand beträgt TEUR 14.112 (Vorjahr
TEUR 9.240). Im Personalaufwand sind Aufwendungen für
Altersvorsorge in Höhe von TEUR 1.064 (Vorjahr TEUR
692) enthalten.
3.5. Gesamtaussage
Die im Vorjahresbericht prognostizierte leichte
Steigerung der Umsatzerlöse wird wegen der
unterjährig erfolgten Fusion mit der
Schwestergesellschaft deutlich übertroffen.
Aussagekräftige Vorjahresvergleiche der
Umsatzerlöse sind ab dem Jahr 2024 wieder
möglich.
III. Prognose, Chancen- und Risikobericht
Die gem. Auftrag zu bewirtschaftenden Immobilien
werden mit sämtlichen technischen Anlagen fortlaufend
Instand gehalten. Daneben werden Instandsetzungen
abgängiger Bauteile und technischer Anlagen
regelmäßig geplant und durchgeführt. Der
Zustand der Immobilien ist dementsprechend gut. Angesichts
des fortschreitenden Lebensalters der Schulliegenschaften
werden zu deren Werterhalt und für einen
störungsfreien Schulbetrieb die Investitionen in
Instandsetzungen künftig zunehmen müssen.
Entsprechend wird der Umsatz in den Folgejahren ab 2024
gemäß Wirtschaftsplan kontinuierlich leicht
steigen, nachdem zunächst in 2023 aufgrund des dann
ganzjährigen Einflusses der Fusion der Umsatz deutlich
angestiegen ist.
Besondere Bedeutung wird künftig energetischen
Sanierungen zukommen. Ziel ist die Steigerung der
Energieeffizienz. Dafür werden Photovoltaik-Anlagen
errichtet, alte Heizungen gegen effizientere getauscht,
Wärmedämmungen angebracht bzw.
Gebäudehüllen ertüchtigt und die Beleuchtung
auf LED umgestellt. Planung und Umsetzung sind
abhängig von Kapazitäten und Ressourcen und der
Wirtschaftlichkeit der Maß- nahmen. Fördermittel
werden weitestgehend ausgeschöpft. Die von der
Bundesregierung geforderte CO2- Neutralität kann
allerdings an den Schulen gegenwärtig nicht erreicht
werden. Es werden weiterhin fossile Brennstoffe zur
Wärmegewinnung zum Einsatz kommen müssen. Auch
die CO2-neutrale Stromversorgung über
Photovoltaik-Anlagen ist aufgrund der Größe der
Immobilien und deren Lage und Nutzung nur zu Teilen
möglich. Technologieoffenheit und -entwicklung zur
Durchbrechung der Begrenzung auf Photovoltaik-Anlagen und
Wärmepumpen ist für das Erreichen der
Klimaneutralität vor allem der alten und großen
Bestandsbauten vonnöten.
Mit einer Veränderung der Betriebsorganisation
nach Fusion wird auf die Anforderungen aus der Energiewende
reagiert. Zum 01.01.2023 wurde eine Stabsstelle
"Energieeffizienz" etabliert und vorhandenes Fachpersonal
in einer neuen Abteilung "Energie- und Bestandsmanagement"
zusammengeführt. Hier werden sowohl strategische als
auch einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz geplant und mit der Geschäftsleitung
abgestimmt. Die Ergebnisse werden im jährlichen
Energiebericht dokumentiert.
Risiken hinsichtlich der Umsetzung der energetischen
als auch der baulichen Sanierungsmaßnahmen und damit
einhergehend des Werterhalts der Schulliegenschaften
können sich aus dem gegebenen Fachkräftemangel
insbesondere in handwerklichen und technischen Berufen
ergeben. Dem soll durch ein angemessenes
Berufsausbildungsangebot entgegengewirkt werden.
Außerdem sollen Ausschreibungen von
Rahmenverträgen einen schnellen Zugriff auf
Nachunternehmer sicherstellen in Gewerken, die nicht durch
eigenes Personal erbracht werden können.
Ferner kann die Tätigkeit der Gesellschaft
zwangläufig mit Gewährleistungsrisiken verbunden
sein.
Nachdem der Schulneubau beim Alleingesellschafter und
Auftraggeber stark zugenommen hat und dessen
Kapazitäten erschöpft, wurde KOREAL mit der
Projektsteuerung für den Neubau des Gefahrenabwehr-
und Gesundheitszentrums beauftragt. Da künftig mit
weiteren Projektsteuerungsaufgaben entweder durch
Einzelbeauftragung oder aus gewerkeübergreifenden,
größeren Baumaßnahmen an den
Bestandsimmobilien aus dem FM-Vertrag zu rechnen ist, wurde
eine entsprechende Ressource Ende 2022 durch die
Einstellung eines Architekten geschaffen.
Über die im Vorjahresbericht informierte Anfrage
des Gesellschafters an die Finanzbehörden, ob eine
umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der Gesellschaft und
dem Kreis Offenbach und eine Umsatzsteuerbefreiung für
die Innenumsätze besteht, ist im Berichtszeitraum
keine abschließende Auskunft erfolgt. Erst zu Beginn
des Jahres 2023 nach Abschluss eines Verfahrens vor dem
EuGH teilten die Finanzbehörden mit, dass die
umsatzsteuerliche Organschaft ab dem 01.01.2020 anerkannt
würde und die Innenumsätze seit diesem Zeitpunkt
steuerfrei sind. Die Berichtigung der Umsatzsteuerbescheide
für die Jahr 2020 - 2022 ergibt eine Erstattung von
5.466 TEUR zugunsten des Kreises Offenbach. Kurz nach dem
Anerkenntnis informierte der Bundesfinanzhof über die
Einreichung weiterer Fragen beim EuGH zur Organschaft. Bis
zu deren Beantwortung besteht Unsicherheit über den
Bestand der Anerkennung.
Ende 2021 sprach sich der Kreistag einstimmig
für die langfristige Weiterführung der
Schulbewirtschaftung durch KOREAL aus. Mit der
beschlossenen und in 2022 erfolgten Fusion sowie dem
Abschluss eines unbefristeten Facility-Management Vertrages
wurde der Beschluss konsequent umgesetzt. Die Fusion und
die Umfirmierung in KOREAL GmbH, die die vorherige Trennung
zwischen Ost und West aufhebt, stärken die
Gesellschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl
der Mitarbeiter. In einer ab 01.01.2023 geltenden neuen
Organisationsstruktur haben sich alle
Führungskräfte und Mitarbeiter wiedergefunden.
Die Zufriedenheit in der Belegschaft ist hoch. Der Weg
für den Aufbau standardisierter Prozesse und der
Vereinheitlichung von Datenbeständen ist geebnet und
kann ab 2023 begangen werden.
Die Gesellschaft ist operativ und administrativ gut
aufgestellt. Die Auftragslage ist gesichert. Durch die
Kostenübernahmeverpflichtung des Kreises ist das
Insolvenzrisiko der Gesellschaft faktisch ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist zukunftsfähig.
Langen, den 3. Juni 2024
Die Geschäftsführung
(gez.)
Ute Buchmann
(gez.)
Bernd Stark
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
764.851,44 |
692.106,89 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.604,48 |
7.592,58 |
| II.
Sachanlagen |
759.246,96 |
684.514,31 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.745.817,44 |
5.265.164,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.621.471,25 |
948.725,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.124.346,19 |
4.316.438,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
70.865,60 |
83.970,02 |
| Aktiva |
6.581.534,48 |
6.041.241,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
235.398,17 |
173.813,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.001,00 |
100.001,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
135.680,77 |
135.680,77 |
| III.
Verlustvortrag |
61.868,15 |
-18.131,85 |
| IV.
Jahresüberschuss |
61.584,55 |
-80.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.477.881,93 |
1.779.616,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.868.254,38 |
4.087.810,57 |
| Passiva |
6.581.534,48 |
6.041.241,07 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
16.917.546,77 |
11.152.268,94 |
| 2.
Personalaufwand |
14.111.628,74 |
9.240.033,71 |
| a)
Löhne und Gehälter |
11.170.683,96 |
7.286.670,14 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
2.940.944,78 |
1.953.363,57 |
| 3.
Abschreibungen |
376.362,89 |
146.054,75 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
376.362,89 |
146.054,75 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
2.428.101,98 |
1.843.382,39 |
| 5.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
61.584,56 |
|
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
1.286,00 |
1.228,00 |
| 7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
0,00 |
0,09 |
| 8.
Ergebnis nach Steuern |
61.751,72 |
-78.430,00 |
| 9.
sonstige Steuern |
167,17 |
1.570,00 |
| 10.
Jahresüberschuss |
61.584,55 |
-80.000,00 |
Anhang
I.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der KOREAL GmbH, (vormals KOREAL
West GmbH), Langen (Hessen), Handelsregister Offenbach am
Main, HRB 41313, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine mittelgroße
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB,
wendet aber aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen
die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB an.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Mit Beschluss vom 27.06.2022 hat die
Gesellschafterversammlung die Erhöhung des
Stammkapitals beschlossen. Als Sachagio wurden
Geschäftsanteile an der KOREAL Ost GmbH & Co. KG,
Heusenstamm, eingebracht. Mit Wirkung zum 08. August 2022
ist das Vermögen der KOREAL Ost GmbH & Co. KG,
Heusenstamm, der KOREAL GmbH angewachsen.
Der Jahresabschluss enthält Posten, deren Werte
aufgrund der Anwachsung im Vorjahr mit den Vorjahreszahlen
nicht vergleichbar sind.
Zur Klarheit der Darstellung werden "Davon- Vermerke"
nicht in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
sondern im Anhang vorgenommen.
II.
Bilanzierungs-
und Bewertungsgrundsätze
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Sie werden
planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige
Abschreibung erfolgt linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das
Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen für Pensionen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen
(Teilwert-Methode) unter Verwendung der biometrischen
Rechnungsgrundlagen nach denRichttafeln 2018 G von Dr.
Klaus Heubeck und unter Zugrundelegung eines
Rechnungszinses in Höhe von 1,75 % (Vorjahr: 1,78 %)
ermittelt. (Durchschnittlicher Marktzins der letzten zehn
Jahre, der sich bei einer angenommenen. Restlaufzeit von 15
Jahren gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung zum 31. Dezember
2023 ergibt). Ab Rentenbeginn wurde eine
Rentenerhöhung von 1,0% berücksichtigt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das Jahr
2021 betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Sonstige Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Sonstige
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem
beigefügten Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang).
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr
eine Fälligkeit von unter einem Jahr.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von T- EUR 938 (Vorjahr: T-EUR 830).
Die
sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
T-EUR 538 (Vorjahr: T-EUR 0).
Der Unterschiedsbetrag des Ansatzes der
Rückstellungen für Pensionen auf Basis des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn
Jahre und dem Ansatz auf Basis des durchschnittlichen
Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre
gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum
Bilanzstichtag T-EUR 1 (Vorjahr: T-EUR 6).
Die
sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt
zusammen:
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
T-EUR
|
T-EUR
|
Personalaufwendungen
|
232
|
527
|
Jahresabschlusskosten
|
41
|
30
|
Prozesskosten
|
300
|
300
|
Nachlaufkosten
|
829
|
852
|
|
1.402
|
1.709
|
Einzelheiten über die Zusammensetzung der
Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
Art der Verbindlichkeit
|
|
|
|
|
zum
|
|
|
|
|
31.12.2023
|
Gesamt-
|
Restlaufzeit
|
in T-EUR (Vorjahr T-EUR)
|
betrag
|
= 1 Jahr
|
< 1-5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
erhaltene Anzahlungen
|
3.288
|
3.288
|
0
|
0
|
|
(2.251)
|
(2.251)
|
(0)
|
(0)
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
1.436
|
1.436
|
0
|
0
|
|
(1.054)
|
(1.054)
|
(0)
|
(0)
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
144
|
144
|
0
|
0
|
|
(783)
|
(783)
|
(0)
|
(0)
|
Summe
|
4.868
|
4.868
|
0
|
0
|
|
(4.088)
|
(4.088)
|
(0)
|
(0)
|
Verbindlichkeiten aus
erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen bestehen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T-EUR 3.288
(Vorjahr: T-EUR 2.251).
Die
sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe
von T-EUR 120 Steuern (Vorjahr:T-EUR 748).
Eine Aktivierung
latenter Steuern aus der Abweichung zwischen
Handels- und Steuerbilanz bei den
Pensionsrückstellungen unterbleibt in Ausübung
des dafür bestehenden Ansatzwahlrechtes.
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den
sonstigen betrieblichen Erträgen sind
periodenfremde Erträge in Höhe von T-EUR 139
enthalten (Vorjahr: T-EUR 12).
Im
Personalaufwand sind Aufwendungen für
Altersversorgung in Höhe von T-EUR 1.064 (Vorjahr:
T-EUR 692) enthalten.
In den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T-EUR 0
enthalten (Vorjahr: T-EUR 78).
Von den
Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen
T-EUR 1 (Vorjahr: T-EUR 1) auf den Aufwand aus der
Aufzinsung von Rückstellungen.
V.
Ergänzende Angaben
1. Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2023 waren · Ute Buchmann, Kiedrich
· Bernd Stark, Meckesheim
als Geschäftsführer bestellt.
2. Honorar des Abschlussprüfers
Das vom Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt
T-EUR 26,5 (Vorjahr: T-EUR 23) und betrifft
ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.
3. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen
Die Vergütung für die unter den
Umsatzerlösen ausgewiesenen Dienstleistungen und
Weiterbelastungen von Kosten an Gesellschafter erfolgten
auf Basis der jeweiligen Selbstkosten.
4. Anzahl Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 zählte die Belegschaft durchschnittlich
200 Mitarbeiter (Vorjahr: 144,75 Mitarbeiter).
Folgende Arbeitnehmergruppen waren während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
|
|
Anzahl
|
Angestellte
|
|
52,5
|
gewerbliche Arbeitnehmer
|
|
144,5
|
Leitende Angestellte
|
|
3,0
|
|
|
200,0
|
5.
Aufsichtsrat
Die Gesellschaft verfügt gemäß ihres
Gesellschaftsvertrags über einen Aufsichtsrat.
Mitglieder zum Bilanzstichtag waren:
· Oliver Quilling, Landrat des Kreises
Offenbach (Vorsitzender)
· Claudia Jäger, 1.
Kreisbeigeordnete des Kreises Offenbach (stellvertretende
Vorsitzende)
· Carsten Müller, Kreisabgeordneter
des Kreises Offenbach · Dr. Günter
Gericke, Kaufmännischer Angestellter
· Martin Kothe, Hausmeister · Maria
Sator-Marx, Förderschulrektorin i. R.
· Stefan Schmitt, Erster Stadtrat der
Stadt Neu-Isenburg · Anna Kristina
Schönbach, Studienrätin · Hubert
Busch, Flugzeugwartungstechniker i.R.
· Robert Müller,
Wirtschaftsingenieur
· Werner Müller, Ministerialdirigent
a.D.
· Prof. Dr. Jan Werner,
Bürgermeister der Stadt Langen · Roland
Gerhardt, Sanitär-Techniker
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr betragen T-EUR 1.
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen
am Bilanzstichtag T-EUR 1.014 und setzen sich wie folgt
zusammen:
|
|
T-EUR
|
EDV-Miete (Restlaufzeit
6 bis 15 Monate)
|
|
44
|
Gebäude-Miete
(Restlaufzeit 12 Monate)
|
|
391
|
sonstige Verträge
(Restlaufzeit 12 Monate)
|
|
71
|
Leasing Fahrzeuge
(Restlaufzeit 2 bis 48 Monate)
|
|
508
|
|
|
1.014
|
7
. Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft haftet für die erbrachten
Leistungen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen der
gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
Unterschrift der Geschäftsführung
(gez.) Ute
Buchmann
(gez.) Bernd Stark
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
|
Zugänge
|
Ab-
gänge
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
|
|
01.01.2023
|
|
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
Entgeltlich
erworbene, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
|
18.484,89
|
1.748,34
|
0,00
|
20.233,23
|
|
18.484,89
|
1.748,34
|
0,00
|
20.233,23
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
|
1.340.219,39
|
447.359,10
|
0,00
|
1.787.578,49
|
|
1.340.219,39
|
447.359,10
|
0,00
|
1.787.578,49
|
|
1.358.704,28
|
449.107,44
|
0,00
|
1.807.811,72
|
|
Kumulierte
Abschrei-
bungen
|
Zugänge
|
Abgänge
|
Kumulierte
Abschrei-
bungen
|
|
01.01.2023
|
|
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
Entgeltlich
erworbene, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
|
14.628,75
|
0,00
|
0,00
|
14.628,75
|
|
14.628,75
|
0,00
|
0,00
|
14.628,75
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
|
1.028.331,53
|
0,00
|
0,00
|
1.028.331,53
|
|
1.028.331,53
|
0,00
|
0,00
|
1.028.331,53
|
|
1.042.960,28
|
0,00
|
0,00
|
1.042.960,28
|
|
Buchwert
Geschäfts-
jahr
|
Buchwert
Vor-
jahr
|
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
EUR
|
EUR
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
Entgeltlich
erworbene, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
|
5.604,48
|
7.592,58
|
|
5.604,48
|
7.592,58
|
II. Sachanlagen
|
|
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
|
759.246,96
|
684.514,31
|
|
759.246,96
|
684.514,31
|
|
764.851,44
|
692.106,89
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2024 festgestellt.
Ergebnisverwendung:
Die Gesellschafterversammlung hat am 19.08.2024
beschlossen, den Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 in
Höhe von EUR 61.584,56 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bestätigungsvermerk
An die KOREAL GmbH, Langen (Hessen)
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der
KOREAL GmbH, Langen (Hessen), - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der KOREAL GmbH, Langen (Hessen),
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Überein-stimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Dar-stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerun-gen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir die Darstellung, Aufbau
und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen
zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Frankfurt am Main, 3. Juni
2024,
(gez.)
Marcus Grzanna
Frankfurt am Main, 3. Juni 2024, (gez.) Christoph
Tritsch
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