Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 41313
Vorher
SKE Schul-Facility-Management GmbHKOREAL West GmbH
Eingetragen
3.12.2004
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
die Bewirtschaftung, Instandsetzung und Instandhaltung von Schulen und Schulgrundstücken in der Trägerschaft des Kreises Offenbach und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten wie Durchführung von Bauleistungen, Hausmeisterservices, Facility-Management-Aufgaben, Verwaltungsleistungen, etc. unter Beachtung des Grundsatzes des unbedingten Vorrangs des ordnungsgemäßen Schulbetriebes. Ausgenommen sind der Unterrichtsbetrieb in diesen Schulen und die Trägerschaft der Schulen. Die Gesellschaft kann ferner Betriebs- und Instandhaltungsleistungen für öffentliche Gebäude aller Art in der Trägerschaft des Kreises Offenbach (einschließlich seiner Betriebe und Beteiligungen) erbringen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder diesem zu dienen geeignet sind und die seine Erfüllung nicht gefährden. Die Gesellschaft darf insbesondere Dritte mit der Betreuung und Durchführung der baulichen Instandhaltung und Instandsetzung sowie der Bewirtschaftung der Schulimmobilien beauftragen. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen. Sie darf Organschaftsverhältnisse und Beherrschungsverträge eingehen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Timo Porsch
seit 8.8.2022
Prokura
Bernd Volker Stark
seit 17.6.2022
Geschäftsführer
Michael Zimmermann
seit 29.1.2020
Prokura
Ute Buchmann
seit 17.4.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
KOREAL GmbHEigenbeteiligung
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Kreis Offenbach
Germany
100.001 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KOREAL GmbH

Langen (Hessen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

KOREAL GmbH

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlage des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Nachdem in den Vorjahren bereits die Übernahme der Gesellschaftsanteile durch den Kreis Offenbach von den ehemaligen Mehrheitsgesellschafter abgeschlossen war, setzte die im Jahr 2022 erfolgte Fusion der beiden Schwestergesellschaften den Schlusspunkt unter den gesellschaftsrechtlichen Aufbau der kreiseigenen Facility-Management-Gesellschaft. Das Berichtsjahr 2023 stellt das erste vollständige Geschäftsjahr der KOREAL GmbH dar, die als 100 %ige Gesellschaft des Kreises Offenbach das Facility-Management aller Schulen in der Trägerschaft des Kreises Offenbach verantwortet.

Die Unternehmenszweck richtet sich auf die Bewirtschaftung, Instandhaltung und Sanierung der Schulgebäude und Schulgrundstücke in der Trägerschaft des Kreises und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten wie Durchführung von Bauleistungen, Hausmeisterservices, Facility-Management-Aufgaben und Verwaltungsleistungen etc. Die Gesellschaft kann ferner Betriebs- und Instandhaltungsleistungen an öffentlichen Gebäuden aller Art in der Trägerschaft des Kreises Offenbach erbringen.

Leistungs- und Erlösgrundlage bildet ein unbefristeter Facility-Management Vertrag (FM-Vertrag) mit dem Kreis Offenbach. Der Vertrag sieht vor, dass die Kosten der Gesellschaft vom Kreis in gleicher Höhe vergütet werden.

2. Ziele und Ausrichtung der Gesellschaft

Die Ausrichtung orientiert sich an den Aufgaben des Schulträgers. Die Bereitstellung eines guten Lern- und Arbeitsumfeldes für Schüler und Lehrer und eine hohe Zufriedenheit aller Nutzer ist das Ziel. Der Werterhalt der anvertrauten Gebäudesubstanz, die Aufrechterhaltung der Funktionalität und die Sicherstellung der Betriebssicherheit sind die wesentlichen Aufgaben. Der Kreis als Teilnehmer des Aktionsbündnisses Klima-Kommune verfolgt die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. KOREAL unterstützt dieses Ziel, indem jeweils im Zusammenhang mit notwendigen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen eine Verbesserung der Energieeffizienz der Schulgebäude und eine Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien angestrebt wird. Maßnahmen für den Klimaschutz stehen dabei in Abhängigkeit von deren Wirtschaftlichkeit sowie den finanziellen und personellen Ressourcen der Gesellschaft.

Durch die Übernahme von Aufgaben des Schulträgers ist das Geschäftsmodell auf Langfristigkeit ausgerichtet, so dass der Nachhaltigkeit des Handelns besondere Bedeutung zukommt. In der Unternehmensführung werden ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gleichgewichtig zum Wohlergehen des Unternehmens und dessen Mitarbeiter sowie des Gesellschafters und den heutigen und künftigen Schüler- und Lehrergenerationen beachtet.

Für die Auftragserfüllung bietet die privatwirtschaftliche Gesellschaftsform die gebotene Flexibilität und das angestammte Personal das nötige Know-How. Zusätzlich erforderliches Personal wird regelmäßig über den Stellenplan geplant.
Die Geschäftsführer sind neben ihrer Geschäftsführeranstellung beim Kreis Offenbach angestellt. Das Anstellungsverhältnis festigt die Wahrung der Interessen des Kreises in der Gesellschaft.
Die umfassende Kostenübernahmeerklärung des Gesellschafters im FM-Vertrag garantiert die finanzielle Sicherheit der Gesellschaft.
Anpassungen der Organisation an öffentlich-rechtliche Anforderungen hinsichtlich Vergabe, Compliance, Datenschutz etc. wurden durch Einführung entsprechender Richtlinien und Anweisungen etabliert.

II. Wirtschaftsbericht

1. Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat sich in 2023 gegenüber den Vorjahren geringfügig verbessert. Nach Beendigung der Corona-Pandemie entspannten sich die Lieferketten und eine nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine drohende Gasmangellage konnte abgewendet werden. Die als Folge der Krisen und Verwerfungen auf dem Energiemarkt in 2022 auf einen Höchststand gestiegene Inflationsrate schwächte sich leicht ab. Das hohe Preisniveau blieb erwartungsgemäß erhalten.

Weiterhin bleibt die Nachfrage im Bereich der Bauunterhaltung und Instandhaltung hoch, nicht zuletzt aufgrund der von der Bundesregierung geforderter und geförderten Energiewende. Daraus resultierende Engpässe erschweren die Auftragsbewältigung und führen zu erhöhten Kosten. Auch hohe Tarifabschlüsse (z.B. im Reinigungsgewerbe) tragen zu Kostensteigerungen bei.

Die Entwicklung der Umsätze nimmt Einfluss auf den Haushaltsplan des Kreises Offenbach.

2. Geschäftsverlauf

Nachdem in 2022 der gesellschaftsrechtliche Aufbau der Gesellschaft und die Einführung eines einheitlich geltenden Tarifvertrages Ressourcen gebunden hatte, erfolgte in 2023 die Fokussierung auf das operative Geschäft. Dazu zählte die Begleitung der neuen Reinigungsdienstleister, deren in europaweiten Ausschreibungsverfahren zustande gekommenen Verträge zu Beginn des Jahres bzw. zum 01.04.2023 zu laufen begannen. Die Reinigungsverträge zählen mit einem Umfang von 7.036 TEUR zu den wesentlichen Auftragsvergaben der Gesellschaft. Es zeigte sich, dass eine Vielzahl der Reinigungsunternehmen trotz intensiver Begleitung die Vertragsanforderungen nicht erfüllten. Da die Sauberkeit und Hygiene an Schulen einen hohen Stellenwert einnehmen, führten die Schlechtleistungen zu vorzeitigen Vertragsbeendigungen. Die Leistungen werden erneut in einem europaweiten Verfahren ausgeschrieben. Die Sauberkeit und Hygiene wird in der Zwischenzeit durch die Vergabe der Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sichergestellt.

Ein zweites europaweites Vergabeverfahren wurde für den Bezug von Strom für die Zeit ab 01.01.2024 mit sehr zufrieden stellendem Ergebnis abgeschlossen. Mit ca. 3.400 TEUR wird in etwa mit gleichem Kostenaufwand für den Stromverbrauch gerechnet wie in den Vorjahren.

Über das laufende FM-Geschäft hinaus wurden im Berichtszeitraum Instandsetzungsmaßnahmen im Wert von 9.288 TEUR zum Werterhalt der Gebäude und zur Verbesserung der Energiebilanz umgesetzt. Dazu zählen insbesondere der Ausbau der LED-Beleuchtung und die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Eine detaillierte Darstellung der Maßnahmen und Effekte ergibt sich aus dem jährlichen Energiebericht.

Jour Fixe mit den Fachdiensten Gebäudewirtschaft, Schule und IT des Kreises Offenbach haben sich als wertvolle Plattform zur Besprechung der anfallenden Arbeiten etabliert und werden regelmäßig abgehalten.

3. Darstellung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Durch die erfolgte Fusion mit der Schwestergesellschaft ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen nicht gegeben.

3.1 Leistungsindikatoren

Der für die Geschäftstätigkeit bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator sind die Umsatzerlöse. Da der Kreis Offenbach alleiniger Gesellschafter und Auftraggeber ist, stellt der Jahresüberschuss keinen finanziellen Leistungsindikator dar.

3.2 Vermögenslage

Das Umlaufvermögen TEUR 5.746 stellt 87,28% (Vorjahr: TEUR 5.265; 87,15%) der gesamten Bilanzsumme dar und resultiert im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten (TEUR 4.124; Vorjahr: TEUR 4.316).

Das Sachanlagevermögen sowie Investitionen in das Sachanlagevermögen von TEUR 759 (Vorjahr: TEUR 685) entfallen vollständig auf Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen Nachunternehmerkosten in Höhe von TEUR 1.436 (Vorjahr: TEUR 1.054).

Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen bestehen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 3.288 (Vorjahr: TEUR 2.251).

Das Eigenkapital beträgt TEUR 235. Dadurch hat sich die Eigenkapitalquote auf 3,58 % verändert (Vorjahr 2,88 %).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Nachlaufkosten (insbesondere Gas, Strom, Wasser) in Höhe von TEUR 829 (Vorjahr: TEUR 852) sowie Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 232 (Vorjahr: TEUR 527).

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Steuern in Höhe von TEUR 120 (Vorjahr: TEUR 748).

3.3 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wird durch die laufenden monatlichen Zahlungen des Auftraggebers (Alleingesellschafters) sichergestellt. Es handelt sich dabei um Vorauszahlungen auf die der Gesellschaft entstehenden Kosten, die gem. FM-Vertrag sämtlich vom Auftraggeber auszugleichen sind. Die Vorschüsse weden nach Stellung von Abschlagsrechnungen durch die Gesellschaft vom Auftraggeber gezahlt. Leistungsänderungen berechtigen zur Anpassung der Vergütung. Die Liquidität ist damit jederzeit sichergestellt.

3.4 Ertragslage

Die Umsatzerlöse von insgesamt TEUR 47.518 (Vorjahr TEUR 30.159) setzen sich aus den Kostenübernahmen gem. FM-Vertrag TEUR 45.287 und Zusatzaufträgen TEUR 2.231 zusammen. Die sonstigen betrieblichen Erlöse von insgesamt TEUR 666 resultieren im Wesentlichen aus Sachzuwendungen an das Personal TEUR 386 sowie Investitionszuschüssen TEUR 115 und periodenfremden Erträgen TEUR 139.

Der Materialaufwand beträgt TEUR 31.266 (Vorjahr TEUR 19.344). Im Wesentlichen setzt sich dieser Betrag aus den Energiekosten TEUR 5.822, Reinigungskosten TEUR 7.036 sowie den geplanten großen und der laufenden Instandhaltung in Höhe von TEUR 9.288 zusammen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 2.428 und betreffen hauptsächlich EDV-, Miete, Fahrzeug-, Telefon- sowie Beratungskosten.

Der Personalaufwand beträgt TEUR 14.112 (Vorjahr TEUR 9.240). Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von TEUR 1.064 (Vorjahr TEUR 692) enthalten.

3.5. Gesamtaussage

Die im Vorjahresbericht prognostizierte leichte Steigerung der Umsatzerlöse wird wegen der unterjährig erfolgten Fusion mit der Schwestergesellschaft deutlich übertroffen. Aussagekräftige Vorjahresvergleiche der Umsatzerlöse sind ab dem Jahr 2024 wieder möglich.

III. Prognose, Chancen- und Risikobericht

Die gem. Auftrag zu bewirtschaftenden Immobilien werden mit sämtlichen technischen Anlagen fortlaufend Instand gehalten. Daneben werden Instandsetzungen abgängiger Bauteile und technischer Anlagen regelmäßig geplant und durchgeführt. Der Zustand der Immobilien ist dementsprechend gut. Angesichts des fortschreitenden Lebensalters der Schulliegenschaften werden zu deren Werterhalt und für einen störungsfreien Schulbetrieb die Investitionen in Instandsetzungen künftig zunehmen müssen. Entsprechend wird der Umsatz in den Folgejahren ab 2024 gemäß Wirtschaftsplan kontinuierlich leicht steigen, nachdem zunächst in 2023 aufgrund des dann ganzjährigen Einflusses der Fusion der Umsatz deutlich angestiegen ist.

Besondere Bedeutung wird künftig energetischen Sanierungen zukommen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz. Dafür werden Photovoltaik-Anlagen errichtet, alte Heizungen gegen effizientere getauscht, Wärmedämmungen angebracht bzw. Gebäudehüllen ertüchtigt und die Beleuchtung auf LED umgestellt. Planung und Umsetzung sind abhängig von Kapazitäten und Ressourcen und der Wirtschaftlichkeit der Maß- nahmen. Fördermittel werden weitestgehend ausgeschöpft. Die von der Bundesregierung geforderte CO2- Neutralität kann allerdings an den Schulen gegenwärtig nicht erreicht werden. Es werden weiterhin fossile Brennstoffe zur Wärmegewinnung zum Einsatz kommen müssen. Auch die CO2-neutrale Stromversorgung über Photovoltaik-Anlagen ist aufgrund der Größe der Immobilien und deren Lage und Nutzung nur zu Teilen möglich. Technologieoffenheit und -entwicklung zur Durchbrechung der Begrenzung auf Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen ist für das Erreichen der Klimaneutralität vor allem der alten und großen Bestandsbauten vonnöten.

Mit einer Veränderung der Betriebsorganisation nach Fusion wird auf die Anforderungen aus der Energiewende reagiert. Zum 01.01.2023 wurde eine Stabsstelle "Energieeffizienz" etabliert und vorhandenes Fachpersonal in einer neuen Abteilung "Energie- und Bestandsmanagement" zusammengeführt. Hier werden sowohl strategische als auch einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz geplant und mit der Geschäftsleitung abgestimmt. Die Ergebnisse werden im jährlichen Energiebericht dokumentiert.

Risiken hinsichtlich der Umsetzung der energetischen als auch der baulichen Sanierungsmaßnahmen und damit einhergehend des Werterhalts der Schulliegenschaften können sich aus dem gegebenen Fachkräftemangel insbesondere in handwerklichen und technischen Berufen ergeben. Dem soll durch ein angemessenes Berufsausbildungsangebot entgegengewirkt werden. Außerdem sollen Ausschreibungen von Rahmenverträgen einen schnellen Zugriff auf Nachunternehmer sicherstellen in Gewerken, die nicht durch eigenes Personal erbracht werden können.

Ferner kann die Tätigkeit der Gesellschaft zwangläufig mit Gewährleistungsrisiken verbunden sein.

Nachdem der Schulneubau beim Alleingesellschafter und Auftraggeber stark zugenommen hat und dessen Kapazitäten erschöpft, wurde KOREAL mit der Projektsteuerung für den Neubau des Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrums beauftragt. Da künftig mit weiteren Projektsteuerungsaufgaben entweder durch Einzelbeauftragung oder aus gewerkeübergreifenden, größeren Baumaßnahmen an den Bestandsimmobilien aus dem FM-Vertrag zu rechnen ist, wurde eine entsprechende Ressource Ende 2022 durch die Einstellung eines Architekten geschaffen.

Über die im Vorjahresbericht informierte Anfrage des Gesellschafters an die Finanzbehörden, ob eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der Gesellschaft und dem Kreis Offenbach und eine Umsatzsteuerbefreiung für die Innenumsätze besteht, ist im Berichtszeitraum keine abschließende Auskunft erfolgt. Erst zu Beginn des Jahres 2023 nach Abschluss eines Verfahrens vor dem EuGH teilten die Finanzbehörden mit, dass die umsatzsteuerliche Organschaft ab dem 01.01.2020 anerkannt würde und die Innenumsätze seit diesem Zeitpunkt steuerfrei sind. Die Berichtigung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahr 2020 - 2022 ergibt eine Erstattung von 5.466 TEUR zugunsten des Kreises Offenbach. Kurz nach dem Anerkenntnis informierte der Bundesfinanzhof über die Einreichung weiterer Fragen beim EuGH zur Organschaft. Bis zu deren Beantwortung besteht Unsicherheit über den Bestand der Anerkennung.

Ende 2021 sprach sich der Kreistag einstimmig für die langfristige Weiterführung der Schulbewirtschaftung durch KOREAL aus. Mit der beschlossenen und in 2022 erfolgten Fusion sowie dem Abschluss eines unbefristeten Facility-Management Vertrages wurde der Beschluss konsequent umgesetzt. Die Fusion und die Umfirmierung in KOREAL GmbH, die die vorherige Trennung zwischen Ost und West aufhebt, stärken die Gesellschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter. In einer ab 01.01.2023 geltenden neuen Organisationsstruktur haben sich alle Führungskräfte und Mitarbeiter wiedergefunden. Die Zufriedenheit in der Belegschaft ist hoch. Der Weg für den Aufbau standardisierter Prozesse und der Vereinheitlichung von Datenbeständen ist geebnet und kann ab 2023 begangen werden.

Die Gesellschaft ist operativ und administrativ gut aufgestellt. Die Auftragslage ist gesichert. Durch die Kostenübernahmeverpflichtung des Kreises ist das Insolvenzrisiko der Gesellschaft faktisch ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist zukunftsfähig.

 

Langen, den 3. Juni 2024


Die Geschäftsführung

(gez.) Ute Buchmann

(gez.) Bernd Stark

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 764.851,44 692.106,89
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.604,48 7.592,58
II. Sachanlagen 759.246,96 684.514,31
B. Umlaufvermögen 5.745.817,44 5.265.164,16
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.621.471,25 948.725,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.124.346,19 4.316.438,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 70.865,60 83.970,02
Aktiva 6.581.534,48 6.041.241,07

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 235.398,17 173.813,62
I. Gezeichnetes Kapital 100.001,00 100.001,00
II. Kapitalrücklage 135.680,77 135.680,77
III. Verlustvortrag 61.868,15 -18.131,85
IV. Jahresüberschuss 61.584,55 -80.000,00
B. Rückstellungen 1.477.881,93 1.779.616,88
C. Verbindlichkeiten 4.868.254,38 4.087.810,57
Passiva 6.581.534,48 6.041.241,07

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 16.917.546,77 11.152.268,94
2. Personalaufwand 14.111.628,74 9.240.033,71
a) Löhne und Gehälter 11.170.683,96 7.286.670,14
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.940.944,78 1.953.363,57
3. Abschreibungen 376.362,89 146.054,75
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 376.362,89 146.054,75
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.428.101,98 1.843.382,39
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 61.584,56  
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.286,00 1.228,00
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,09
8. Ergebnis nach Steuern 61.751,72 -78.430,00
9. sonstige Steuern 167,17 1.570,00
10. Jahresüberschuss 61.584,55 -80.000,00

Anhang

I. Allgemeines

Der Jahresabschluss der KOREAL GmbH, (vormals KOREAL West GmbH), Langen (Hessen), Handelsregister Offenbach am Main, HRB 41313, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, wendet aber aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB an.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Mit Beschluss vom 27.06.2022 hat die Gesellschafterversammlung die Erhöhung des Stammkapitals beschlossen. Als Sachagio wurden Geschäftsanteile an der KOREAL Ost GmbH & Co. KG, Heusenstamm, eingebracht. Mit Wirkung zum 08. August 2022 ist das Vermögen der KOREAL Ost GmbH & Co. KG, Heusenstamm, der KOREAL GmbH angewachsen.

Der Jahresabschluss enthält Posten, deren Werte aufgrund der Anwachsung im Vorjahr mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.

Zur Klarheit der Darstellung werden "Davon- Vermerke" nicht in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Anhang vorgenommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Teilwert-Methode) unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen nach denRichttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinses in Höhe von 1,75 % (Vorjahr: 1,78 %) ermittelt. (Durchschnittlicher Marktzins der letzten zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen. Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung zum 31. Dezember 2023 ergibt). Ab Rentenbeginn wurde eine Rentenerhöhung von 1,0% berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Jahr 2021 betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang).

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Fälligkeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen gegenüber  Gesellschaftern in Höhe von T- EUR 938 (Vorjahr: T-EUR 830).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T-EUR 538 (Vorjahr: T-EUR 0).

Der Unterschiedsbetrag des Ansatzes der Rückstellungen für Pensionen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum Bilanzstichtag T-EUR 1 (Vorjahr: T-EUR 6).

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:


31.12.2023
31.12.2022

T-EUR
T-EUR
Personalaufwendungen
232
527
Jahresabschlusskosten
41
30
Prozesskosten
300
300
Nachlaufkosten
829
852

1.402
1.709



Einzelheiten über die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

Art der Verbindlichkeit




zum




31.12.2023
Gesamt-
Restlaufzeit
in T-EUR (Vorjahr T-EUR)
betrag
=  1 Jahr
< 1-5 Jahre
> 5 Jahre
erhaltene Anzahlungen
3.288
3.288
0
0

(2.251)
(2.251)
(0)
(0)
aus Lieferungen und Leistungen
1.436
1.436
0
0

(1.054)
(1.054)
(0)
(0)
sonstige Verbindlichkeiten
144
144
0
0

(783)
(783)
(0)
(0)
Summe
4.868
4.868
0
0

(4.088)
(4.088)
(0)
(0)



Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen bestehen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T-EUR 3.288 (Vorjahr: T-EUR 2.251).

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von T-EUR 120 Steuern (Vorjahr:T-EUR 748).

Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz bei den Pensionsrückstellungen unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechtes.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T-EUR 139 enthalten (Vorjahr: T-EUR 12).

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T-EUR 1.064 (Vorjahr: T-EUR 692) enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T-EUR 0 enthalten (Vorjahr: T-EUR 78).

Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen T-EUR 1 (Vorjahr: T-EUR 1) auf den Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

V. Ergänzende Angaben

1. Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren · Ute Buchmann, Kiedrich · Bernd Stark, Meckesheim
als Geschäftsführer bestellt.

2. Honorar des Abschlussprüfers
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt T-EUR 26,5 (Vorjahr: T-EUR 23) und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

3. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen
Die Vergütung für die unter den Umsatzerlösen ausgewiesenen Dienstleistungen und Weiterbelastungen von Kosten an Gesellschafter erfolgten auf Basis der jeweiligen Selbstkosten.

4. Anzahl Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 zählte die Belegschaft durchschnittlich 200 Mitarbeiter (Vorjahr: 144,75 Mitarbeiter).

Folgende Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:



Anzahl
Angestellte

52,5
gewerbliche Arbeitnehmer

144,5
Leitende Angestellte

3,0


200,0


5. Aufsichtsrat
Die Gesellschaft verfügt gemäß ihres Gesellschaftsvertrags über einen Aufsichtsrat. Mitglieder zum Bilanzstichtag waren:

· Oliver Quilling, Landrat des Kreises Offenbach (Vorsitzender)
· Claudia Jäger, 1. Kreisbeigeordnete des Kreises Offenbach (stellvertretende Vorsitzende)
· Carsten Müller, Kreisabgeordneter des Kreises Offenbach · Dr. Günter Gericke, Kaufmännischer Angestellter · Martin Kothe, Hausmeister · Maria Sator-Marx, Förderschulrektorin i. R.
· Stefan Schmitt, Erster Stadtrat der Stadt Neu-Isenburg · Anna Kristina Schönbach, Studienrätin · Hubert Busch, Flugzeugwartungstechniker i.R.
· Robert Müller, Wirtschaftsingenieur
· Werner Müller, Ministerialdirigent a.D.
· Prof. Dr. Jan Werner, Bürgermeister der Stadt Langen · Roland Gerhardt, Sanitär-Techniker
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr betragen T-EUR 1.

6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen am Bilanzstichtag T-EUR 1.014 und setzen sich wie folgt zusammen:



T-EUR
EDV-Miete (Restlaufzeit 6 bis 15 Monate) 

44
Gebäude-Miete (Restlaufzeit 12 Monate)

391
sonstige Verträge (Restlaufzeit 12 Monate)

71
Leasing Fahrzeuge (Restlaufzeit 2 bis 48 Monate)

508


1.014



7 . Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft haftet für die erbrachten Leistungen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Langen, 3. Juni 2024


(gez.) Ute Buchmann                               (gez.) Bernd Stark


Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
Zugänge
Ab-
gänge
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten

01.01.2023


31.12.2023

EUR
EUR
EUR
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände




  Entgeltlich erworbene, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
18.484,89
1.748,34
0,00
20.233,23

18.484,89
1.748,34
0,00
20.233,23
II. Sachanlagen




  Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1.340.219,39
447.359,10
0,00
1.787.578,49

1.340.219,39
447.359,10
0,00
1.787.578,49

1.358.704,28
449.107,44
0,00
1.807.811,72

Kumulierte
Abschrei-
bungen
Zugänge
Abgänge
Kumulierte
Abschrei-
bungen

01.01.2023


31.12.2023

EUR
EUR
EUR
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände




  Entgeltlich erworbene, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
14.628,75 
0,00
0,00
14.628,75

14.628,75
0,00
0,00
14.628,75
II. Sachanlagen




  Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1.028.331,53
0,00
0,00
1.028.331,53

1.028.331,53
0,00
0,00
1.028.331,53

1.042.960,28 
0,00
0,00
1.042.960,28

Buchwert
Geschäfts-
jahr
Buchwert
Vor-
jahr

31.12.2023
31.12.2022

EUR
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände


  Entgeltlich erworbene, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
5.604,48
7.592,58

5.604,48
7.592,58
II. Sachanlagen


  Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
759.246,96
684.514,31

759.246,96
684.514,31

764.851,44
692.106,89

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2024 festgestellt.

Ergebnisverwendung:
Die Gesellschafterversammlung hat am 19.08.2024 beschlossen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 in Höhe von EUR 61.584,56 auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigungsvermerk


An die KOREAL GmbH, Langen (Hessen)

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der KOREAL GmbH, Langen (Hessen), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KOREAL GmbH, Langen (Hessen), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Überein-stimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun-gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

 

Frankfurt am Main, 3. Juni 2024,

(gez.) Marcus Grzanna

Frankfurt am Main, 3. Juni 2024, (gez.) Christoph Tritsch

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