Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
VRV Photovoltaik GmbHLiquidiert
94474 Vilshofen an der Donau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martina Peña seit 18.7.2023 | Liquidator |
Christian Bumberger seit 18.7.2023 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VRV Photovoltaik GmbH (vormals: RVL Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH)Vilshofen an der DonauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31.12.2022
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. ERLÄUTERUNGEN a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr umfirmiert von RVL Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Vilshofen, auf VRV Photovoltaik GmbH. Sie hat ihren Sitz in 94474 Vilshofen an der Donau und ist unter Nr. HRB 9396 beim Registergericht Passau eingetragen. Die Bilanzierung erfolgte nach §§ 246 ff. HGB unter Beachtung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften in den §§ 264 ff. HGB. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien nach § 267a HGB "Kleinstkapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungen wurden nicht in Anspruch genommen. Als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB verzichten wir auf die Aufstellung eines Lageberichts. Ein Konzernabschluss wurde nicht erstellt. b) Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch genommen. Die Bankguthaben sind zum Nennwert bewertet. Das Stammkapital der Gesellschaft ist voll eingezahlt, zusätzlich wurde vom Mutterunternehmen eine Kapitalrücklage mit 25.000 EUR eingebracht. Rückstellungen wurden im erforderlichen Umfang in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. c) Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Auf eine Darstellung des Anlagespiegels wurde nach § 284 Abs. 3 iVm. 288 HGB verzichtet. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungsunternehmen und Gesellschaftern sind in der Bilanz als "davon-Vermerk" gesondert dargestellt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in der Bilanz angegeben. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungsunternehmen und Gesellschaftern sind in der Bilanz als "davon-Vermerk" gesondert dargestellt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und über einem Jahr sind in der Bilanz angegeben. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB iVm. § 268 Abs.7 HB bestanden nicht. d) Sonstige Angaben Geschäftsführer: Klaus Prähofer, Geschäftsleiter, Pfarrkirchen Christian Bumberger, Geschäftsleiter, Aldersbach Martina Pena, Geschäftsleiter, Windorf Mutterunternehmen: Volksbank - Raiffeisenbank Vilshofen eG Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. B. ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAG Der entstandene Bilanzverlust in Höhe von 16.263,32 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Vilshofen an der Donau, 03.03.2023 VRV
Photovoltaik GmbH
gez.
Klaus Prähofer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die VRV Photovoltaik GmbH, 94474 Vilshofen a. d. Donau: Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der VRV Photovoltaik GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 28.03.2023 GENOSSENSCHAFTS-TREUHAND
BAYERN GMBH
gez.
Dr. Joachim Pletsch, Wirtschaftsprüfer
Feststellung des Jahresabschlusses In der Gesellschafterversammlung vom 03. März 2023 wurde der Jahresabschluss festgestellt. Die Ergebnisverwendung erfolgte wie im Anhang des Jahresabschlusses vorgeschlagen.
Vilshofen, 03.03.2023 VRV
Photovoltaik GmbH
gez.
Klaus Prähofer
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