Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 21689
Eingetragen
7.2.2006
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrErbringung von LogistikdienstleistungenGüterbeförderung in der Binnenschifffahrt
Gegenstand
Betrieb von gewerblichem Güterkraftverkehr.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Wallisch
seit 7.2.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Wallisch
Hans-Carossa-Str. 6, 86316 Friedberg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LogistX GmbH

Friedberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1

1

II. Sachanlagen

751.958,00

767.690,85

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

626,75

480,87

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

384.028,29

434.314,91

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

386.076,83

229.220,83

C. Rechnungsabgrenzungsposten

10.974,63

10.676,22

Summe Aktiva

1.533.665,50

1.442.384,68



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

989.589,70

927.200,93

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

115.280,19

62.388,77

B. Rückstellungen

71.365,66

41.927,00

C. Verbindlichkeiten

332.429,95

385.867,98

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

1.533.665,50

1.442.384,68

ANHANG

1. Jahresabschluss und Bestandsnachweise

J ahresabschluss

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss. Die Bilanz ist ein zum Schluss eines jeden Jahres dargestelltes Verhältnis des Vermögens und der Schulden des Unternehmens. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist die für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellende Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (§ 242 HGB).

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung aufzustellen (§ 243 HGB). Es gelten die Grundsätze der Bilanzwahrheit, Bilanzvollständigkeit (§ 246 HGB), Bilanzidentität und Bilanzkontinuität (§ 243 HBG).

Jeder Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahre zunächst seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und -schulden anzugeben (=Inventar; § 240 HGB).

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmoder-nisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Bestandsnachweis

Die notwendigen Bestandsnachweise für Vermögens- und Schuldposten sind wie folgt erbracht:

Die Abschreibungsart und Abschreibungsdauer ist für jedes Wirtschaftsgut aus dem beigefügten Abschreibungsverzeichnis zu entnehmen.

Der Wert des Vorratsvermögens ist durch die zum Bilanzstichtag erstellte Inventur nachgewiesen.

Die Geldbestände sind aus den Kontoauszügen der Banken sowie aus dem Kassenbuch zum Bilanzstichtag ersichtlich und liegen vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind einzeln in unseren Abschlussunterlagen aufgezeichnet.

Die zum Bilanzstichtag bestehenden Schulden sind einzeln aufgegliedert und in Saldenlisten nachgewiesen.

2. Ansatz und Bewertung

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss wurden sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge aufgezeigt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet (§ 246 HBG).

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Sachanlagen

Die Zugänge wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.

Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordenbaren Anschaffungsneben- kosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Die Abgänge wurden zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens mit den Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen ausgebucht.

Die Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv nach Maßgabe der steuerlich zulässigen Sätze vorgenommen. Auf Zugänge wurde eine monatsgenaue Abschreibung vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Einzelanschaffungspreis von 800,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nennwerten abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen angesetzt.

Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Kassenbestand, Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel, die sowohl bei Kreditinstituten als auch als Bargeldbestand vorhanden sind, wurden zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.

Sonstige Rückstellungen

Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurden den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Es sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Währungsumrechnungen

Erforderliche Währungsumrechnungen erfolgten zum Tageskurs der Hausbank.

Bankbürgschaft

Es besteht ein Avalkonto in Höhe von 2.500€.

3. Gliederung und Ausweis

Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Ausweis in der Bilanz

Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden.

Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Gemäß § 266 Abs. 1 HGB sind bei der Erstellung der Bilanz größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen worden.

Ausweis in der Gewinn und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Gemäß § 276 HGB sind bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung größenab- hängige Erleichterungen in Anspruch genommen worden.

Ausweis im Anhang

Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen.

Gemäß § 288 HGB sind bei der Erstellung des Anhanges größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen worden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

 

Friedberg, den 12. Dezember 2024

gez. Thomas Wallisch

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. September 2024

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