LogistX GmbH
Hans-Carossa-Straße 6, 86316 Friedberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Wallisch seit 7.2.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LogistX GmbHFriedbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
1. Jahresabschluss und Bestandsnachweise
J ahresabschluss Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss. Die Bilanz ist ein zum Schluss eines jeden Jahres dargestelltes Verhältnis des Vermögens und der Schulden des Unternehmens. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist die für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellende Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (§ 242 HGB). Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung aufzustellen (§ 243 HGB). Es gelten die Grundsätze der Bilanzwahrheit, Bilanzvollständigkeit (§ 246 HGB), Bilanzidentität und Bilanzkontinuität (§ 243 HBG). Jeder Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahre zunächst seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und -schulden anzugeben (=Inventar; § 240 HGB). Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmoder-nisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Bestandsnachweis Die notwendigen Bestandsnachweise für Vermögens- und Schuldposten sind wie folgt erbracht: Die Abschreibungsart und Abschreibungsdauer ist für jedes Wirtschaftsgut aus dem beigefügten Abschreibungsverzeichnis zu entnehmen. Der Wert des Vorratsvermögens ist durch die zum Bilanzstichtag erstellte Inventur nachgewiesen. Die Geldbestände sind aus den Kontoauszügen der Banken sowie aus dem Kassenbuch zum Bilanzstichtag ersichtlich und liegen vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind einzeln in unseren Abschlussunterlagen aufgezeichnet. Die zum Bilanzstichtag bestehenden Schulden sind einzeln aufgegliedert und in Saldenlisten nachgewiesen.
2. Ansatz und Bewertung
Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss wurden sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge aufgezeigt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet (§ 246 HBG). Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Sachanlagen Die Zugänge wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordenbaren Anschaffungsneben- kosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Die Abgänge wurden zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens mit den Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen ausgebucht. Die Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv nach Maßgabe der steuerlich zulässigen Sätze vorgenommen. Auf Zugänge wurde eine monatsgenaue Abschreibung vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Einzelanschaffungspreis von 800,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nennwerten abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Kassenbestand, Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel, die sowohl bei Kreditinstituten als auch als Bargeldbestand vorhanden sind, wurden zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Sonstige Rückstellungen Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurden den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Es sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Währungsumrechnungen Erforderliche Währungsumrechnungen erfolgten zum Tageskurs der Hausbank. Bankbürgschaft Es besteht ein Avalkonto in Höhe von 2.500€.
3. Gliederung und Ausweis
Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Ausweis in der Bilanz Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Gemäß § 266 Abs. 1 HGB sind bei der
Erstellung der Bilanz größenabhängige
Erleichterungen in Anspruch genommen worden.
Ausweis in der Gewinn und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Gemäß § 276 HGB sind bei der Erstellung
der Gewinn- und Verlustrechnung größenab-
hängige Erleichterungen in Anspruch genommen worden.
Ausweis im Anhang Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen. Gemäß § 288 HGB sind bei der Erstellung des Anhanges größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen worden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Friedberg, den 12. Dezember 2024 gez. Thomas Wallisch Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. September 2024 |
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