Alltec Fibre GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CFI Leben GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Offenlegungsexemplar gemäß § 325 ff. HGBInhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2022 Anhang für das Geschäftsjahr 2022 Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 20221. Allgemeine Grundlagen Angaben zur Identifikation der Gesellschaft im Registergericht
Der Abschluss der CFI Leben GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft erfüllt zum Bilanzstichtag die Größenkriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 HGB, gilt aber unter Anwendung von § 267 Abs. 4 S. 1 HGB wie im Vorjahr als kleine Kapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der § 266 Abs. 2 und 3 und § 275 HGB. Mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB wurden nicht vorgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Beim Jahresabschluss wurden im Wesentlichen die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen. 2. Angaben zur Bilanz Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die immateriellen Anlagewerte betreffen ausschließlich Software. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund einer technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung sind nicht vorgenommen worden. Die Sachanlagen betreffen Geschäftsausstattung und Büroeinrichtung. Die Forderungen aus Versicherungsverträgen sind zu Anschaffungskosten oder dem höheren Rückkaufswert angesetzt. Zweifelhaften Forderungen ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Gemäß negativer Abgrenzung von § 247 Abs. 2 HGB gehören angekaufte Lebensversicherungsbeträge, die mit der Absicht angekauft worden sind, diese weiter zu veräußern, zum Umlaufvermögen. Gemäß § 253 Abs. 1 HGB sind diese Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um notwendige Abschreibungen anzusetzen. § 253 Abs. 4 HGB bestimmt, dass bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens Abschreibungen vorzunehmen sind, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Hilfsweise ist der beizulegende Wert heranzuziehen. Durch den mittlerweile funktionierenden Sekundärmarkt wird auf den Wert abgestellt, den ein fremder Erwerber für die Lebensversicherung zu zahlen bereit ist. Bei diesem Wert handelt es sich um die Anschaffungskosten, sodass die Forderungen aus Versicherungsverträgen mindestens mit den Anschaffungskosten bewertet wurden. Übersteigt der Rückkaufswert die Anschaffungskosten wurden die Forderungen aus Versicherungsverträgen aufgrund des im Rückkaufswert enthaltenen Zinsanteils zum Rückkaufswert bewertet. Die Forderungen aus Versicherungsverträgen betreffen den Bestand an Lebensversicherungen mit EUR 7.202.748,13 (Vorjahr EUR 24.404.335,65). Gegenüber Versicherungsgesellschaften bestehen Forderungen in Höhe von EUR 1.684.116,91 (Vorjahr EUR 1.696.539,31). Die Summe der Forderungen aus Versicherungsverträgen mit einer Restlaufzeit größer als einem Jahr beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr EUR 3.810.658,37). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in voller Höhe von EUR 1.806.018,08 (Vorjahr EUR 1.138.440,94) gegen die CFI Leben II GmbH und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Sie beinhalten die Gewerbesteuerrückforderung des laufenden Kalenderjahres. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und beträgt EUR 150.000,00. Die Gewinnrücklage ist aufgrund der Übergangsvorschriften des BilMoG entstanden und betrifft die erstmalige Abzinsung der langfristigen Rückstellungen. Passive latente Steuern wurden diesbezüglich aufgrund der übersteigenden aktiven latenten Steuern nicht gebildet. Aktive latente Steuern wurden aufgrund der Nichtanwendung des Ansatzwahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Demnach waren Rückstellungen für fremde Ertragsanteile wegen Übererlösen und abgelaufener Policen und für Kosten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss erforderlich. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Rückstellung für fremde Ertragsanteile sind die zum Bilanzstichtag errechneten Überdeckungswerte aller HSBC-finanzierten Policen basierend auf dem Saldo von fortgeführten Anschaffungskosten sowie Rückkaufswerten inkl. Refinanzierungszinsen. Die Rückstellungen wurden im Wesentlichen für fremde Ertragsanteile wegen Übererlösen (EUR 269.058,41) sowie für die Kosten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss (EUR 19.200,00) gebildet. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber Kreditinstituten. Sie haben am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 3.493.604,94 (Vorjahr EUR 19.226.778,73). Die erhaltenen Anzahlungen von Versicherungsgesellschaften betreffen Versicherungsverträge, die im Folgejahr abgewickelt werden. Die Summe beläuft sich auf insgesamt EUR 3.322.065,74 (Vorjahr EUR 5.361.208,12). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen am Bilanzstichtag in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 714,00). Es bestehen am Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 3.228.331,92 (Vorjahr EUR 2.268.227,23). Im Wesentlichen bestehen die Verbindlichkeiten gegenüber der Cumerius Management GmbH. In Höhe von EUR 36.788,58 bestehen sie gegenüber der Gesellschafterin Cumerius AG. Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr bestehen zum Bilanzstichtag bei keinem der vorgenannte Verbindlichkeitenposten. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB sowie keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 7 HGB. 3. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2022 keine eigenen Mitarbeiter. Die Gesellschaft verfügte im Geschäftsjahr 2022 über Kreditlinien in Höhe von rund EUR 20,0 Mio. bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt, die von der CFI Leben GmbH und der CFI Leben II GmbH in Anspruch genommen werden kann. Die Kreditlinie, die von der CFI Leben GmbH in Anspruch genommen werden kann, beläuft sich auf einem Höchstbetrag von EUR 6,5 Mio. (aktuell: gesamt EUR 11,0 Mio., davon EUR 3,5 Mio. für die CFI Leben GmbH). Die jeweils im Rahmen dieser Kreditlinien finanzierten Versicherungspolicen werden an HSBC Trinkaus & Burkhardt abgetreten. Darüber hinaus hatte die Gesellschaft im Berichtsjahr 2022 die Möglichkeit, die von der UniCredit Bank AG eingeräumte Rahmenkreditlinie in Höhe von EUR 19,0 Mio. gemeinsam mit der CFI Leben II GmbH auszunutzen (aktuell: EUR 5,0 Mio.). Die jeweils im Rahmen dieser Kreditlinie finanzierten Versicherungspolicen werden an die UniCredit Bank AG abgetreten. Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:
Der ausgeübte Beruf der Geschäftsführer entspricht der Organstellung. Die Geschäftsführer haben keine Bezüge erhalten. Auf die Angabe zur Ergebnisverwendung wird unter Bezug auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.
Frankfurt am Main, den 26. Juni 2023 CFI Leben GmbH Andreas Schüler, Geschäftsführer Thomas Fröhlich, Geschäftsführer Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 erfolgte am 10. Juli 2023. |
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