Gut
Beestwind GmbH
Schönebeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2019
EUR |
30.6.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
248.726,50 |
327.209,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
861.835,23 |
899.254,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.368,00 |
10.994,02 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
165.904,41 |
734.744,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.281.834,14 |
1.972.201,78 |
Passiva
|
|
30.6.2019
EUR |
30.6.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
130.267,88 |
131.201,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.151.566,26 |
1.841.000,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.281.834,14 |
1.972.201,78 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft, die nach den
Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB
als kleine Kapitalgesellschaft gilt, wurde nach den
Vorschriften der §§ 242-256 und 264-288 HGB sowie
des § 42 GmbHG erstellt. Gemäß dem
Wahlrecht in § 264 Abs. 1 .
Die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB.
2. Angaben zu Bilanzierungs-/ Bewertungsmethoden,
Bewertungsansätze
2.1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
2.2. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein
(Bilanzidentität).
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen
(going concern-Prinzip).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln und vorsichtig bewertet
worden.(Imparitätsprinzip).
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren.
(Realisationsprinzip).
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden
(Bilanzkontinuität).
2.3. Bewertungsansätze
2.3.1. Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
2.3.2. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
2.3.3. Kapital
Das Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
2.3.4. Rückstellungen
Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung tragen.
2.3.5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit
ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
4. Sonstige Angaben
Gemäß Gesellschaftsvertrag wird das
Jahresergebnis auf die Gesellschafter verteilt. Ein
gesonderter Ausweis eines Bilanzgewinns entfällt.
4.1. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Sandro Schulz, 01.07.2018-30.06.2019
sonstige Berichtsbestandteile
Schönebeck, 17.12.2020, gez. Sandro Schulz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2020 festgestellt.
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