FLEMMING
GROUP DEUTSCHLAND GmbH
Coburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
144.398,50 |
159.734,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
884,00 |
2.857,00 |
| II.
Sachanlagen |
143.514,50 |
136.677,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
20.200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.073.245,47 |
922.473,24 |
| I.
Vorräte |
126.234,14 |
151.184,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
409.658,10 |
573.713,67 |
| III.
Wertpapiere |
327.590,82 |
44.136,01 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
209.762,41 |
153.439,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.997,77 |
576,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.221.641,74 |
1.082.784,13 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
828.564,11 |
797.315,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
78.124,34 |
78.124,34 |
| III.
Gewinnvortrag |
518.191,49 |
630.676,26 |
| IV.
Jahresüberschuss |
207.248,28 |
63.515,23 |
| B.
Rückstellungen |
88.407,93 |
89.714,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
304.669,70 |
195.753,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.221.641,74 |
1.082.784,13 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: FLEMMING GROUP
DEUTSCHLAND GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Coburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Coburg
Register-Nr.: 4668
Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2015 wurden
per 01.01.2016 unverändert vorgetragen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275
Abs. 2 HGB. Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Erstellung des Anhangs nach § 288 HGB
teilweise in Anspruch genommen. Gem. §277 Abs. 1 HGB
wurden die Umsatzerlöse durch BilRUG angepasst. Somit
kann es zu fehlender Vergleichbarkeit kommen.
Der Jahresabschluss der FLEMMING GROUP Deutschland
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
§§ 242 ff. HGB sowie unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften sowie KapCo
(§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Es
wird vom Going-Concern-Prinzip ausgegangen.
Gesetzlich erforderliche Davon-Vermerke wurden im
Anhang ausgewiesen, sofern sie in Ausübung eines
Wahlrechts nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
entsprechend § 253 Abs. 1 HGB, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden nicht aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden
Abschreibungen nach § 6 Abs. 2 oder Abs. 2a EStG
vorgenommen. Dies ist auch handelsrechtlich nicht zu
beanstanden.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte und halbfertigen Arbeiten wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, diese
wurden von der Firma nach dem Bearbeitungsstand im
Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen ermittelt. Der darin
befindliche Gewinnanteil wurde herausgerechnet. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Zu erwartende Zahlungsausfälle wurden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Die übrigen
Forderungen entsprechen den Normalwerten.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt und beinhalten die
Periodenabgrenzung. Ein Disagio ist enthalten in Höhe
von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Das Stammkapital entspricht der Satzung der
Gesellschaft sowie der Eintragung im Handelsregister.
Die Stammeinlage wurde vollständig erbracht.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Insbesondere wurden offene und bis zur Bilanzerstellung
noch nicht vorliegende Rechnungen von Subunternehmern als
sonstige Rückstellungen passiviert. Diese stehen im
Wesentlichen im Zusammenhang mit unfertigen Arbeiten. Die
Bewertung erfolgte mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB.
Gemäß der Verlautbarung der
Bundessteuerberaterkammer liegen die Voraussetzungen zur
Bildung einer Rückstellung für latente Steuern
nicht vor.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
Für sämtliche Guthaben bei bzw.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben
Saldenbestätigungen zum Bilanzstichtag vorgelegen.
Kassenbestände sind zum Nennwert angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der
Steuerbilanz liegen durch die Vornahme von steuerlichen
Sonderabschreibungen und der Bildung von
außerbilanziellen Investitionsabzugsbeträgen i.
S. § 7g EStG vor. Gemäß der Verlautbarung
der Bundessteuerberaterkammer liegen die Voraussetzungen
zur Bildung einer Rückstellung für latente
Steuern nicht vor.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
242.555,70 (Vorjahr: EUR 126.331,34)
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
EUR 62.114,00 (Vorjahr: EUR 69.422,00)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, betrug TEUR 62.114,00 (Vorjahr: TEUR 69.422,00).
Hierbei handelt es sich um Sicherheitsübereignungen
beweglicher Anlagegüter sowie Grundschulden. Bei
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht
der übliche Eigentumsvorbehalt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse i.S. §251 HGB
bestanden nicht
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB,
Ausschüttungsgesperrter Betrag i.S. §253 Abs. 6
HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Der Wert der Ausleihungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 33.485,53
(Vorjahr: EUR 125.999,20).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).
Gegenüber Personen der
Geschäftsführungsorgane wurden Vorschüsse
und Kredite in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: EUR 0,00)
gewährt.
Aufwendungen / Erträge von
außerordentlicher Bedeutung und
außerordentlicher Größenordnung i.S. von
§285 Nr. 31 HGB betrugen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Diese wurden unter den sachlich entsprechenden Ertrags-
oder Aufwandskonten erfasst.
Periodenfremde Aufwendungen / Erträge i.S. von
§285 Nr. 32 HGB sind in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00) enthalten.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss
des Geschäftsjahres i.S. §285 Nr. 33 sind nicht
angefallen.
Der Jahresüberschuss wird auf laufende Rechnung
vorgetragen.
Sonstige Angaben
Name der Geschäftsführer
Als Geschäftsführer war im Berichtszeitraum
Herr Victor Emanuel Flemming , Kaufmann,
bestellt. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe
der Geschäftsführerbezüge unterbleibt gem.
§ 286 Abs. 4 HGB.
Sonstige Berichtsbestandteile
Coburg, den 12. April 2017
gez. Victor-Emanuel Flemming
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2017 festgestellt.
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