Seebeck
& Vosteen GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
3,00 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.374,66 |
4.846,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.513,56 |
4.515,44 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.861,10 |
331,06 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
4.536,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.377,66 |
9.386,25 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.616,26 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
4.536,75 |
| B.
Rückstellungen |
3.860,51 |
1.490,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.900,89 |
7.896,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.377,66 |
9.386,25 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Kalenderjahr 2018 wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Gesetzes erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Form und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Kalenderjahr 2018
wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMOG ) erstellt.
Die Form und Darstellung weicht gegenüber dem
Vorjahr nicht ab. Die Vorjahreszahlen sind mit angegeben.
Nicht vergleichbare sowie angepasste Vorjahreszahlen sind
nicht vorhanden.
Die Gesamtdarstellung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches.
Angaben zu den Bilanzierungs- Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
sowohl die Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden, die für alle Kaufleute, als auch
die Methoden, die speziell für Kapitalgesellschaften
gelten, berücksichtigt.
Insbesondere wurden die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, der Einzelbewertung, der
Vorsicht, der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen
und Erträgen und der Bewertungsstetigkeit beachtet.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurde nicht abgewichen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Buchführung und Jahresabschluss
Die Buchführung wurde im Berichtsjahr über
das System der DATEV e.G., Nürnberg, erstellt. Der
Kontenrahmen ist dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03 entnommen.
Das Anlagevermögen ist in einer gesonderten
Anlagenbuchführung erfasst, die mit den Sachkonten der
Finanzbuchführung abgestimmt worden ist. Der Nachweis
erfolgte durch Kaufverträge, Rechnungen und
Zahlungsbelege.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch
Saldenlisten belegt.
Der Nachweis der übrigen Vermögens- und
Schuldposten erfolgte durch Belege und sonstige Unterlagen.
Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit
des DATEV-Programms Kanzlei-REWE
Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des
DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms
Kanzlei-Rechnungswesen für Windows erstellt.
Die Ordnungsmäßigkeit des
DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms
Kanzlei-Rechnungswesen für Windows wurde zuletzt durch
Einzelsystemprüfung der Ernst & Young Deutsche
Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in
Nürnberg, am 13.03.2019 bestätigt. Eine
sachgemäße Anwendung des geprüften Systems
lag vor.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Reiner Seebeck geführt
sonstige Berichtsbestandteile
Bremen, den 02.07.2019
gez. Reiner Seebeck
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2019 festgestellt.
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