AVILA
GmbH
Lübbecke
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29,00 |
424,00 |
| I.
Sachanlagen |
29,00 |
424,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.378,16 |
26.378,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.272,35 |
23.272,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.229,30 |
7.229,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.105,81 |
3.105,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.407,16 |
26.802,16 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.407,16 |
26.802,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.802,16 |
2.197,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
395,00 |
395,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.407,16 |
26.802,16 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn-und Verlustrechnung gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG wurden im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben, der Abgang wird für das Zugangsjahr
unterstellt. Bei Vermögensgegenständen
gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde eine
durchschnittliche Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen bestehen
nicht.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 Satz 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von über 1 Jahr
bestehen in Höhe von € 229,30 (Vorjahr
€ 229,30).
Forderungen gegen Gesellschaftern (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 16.043,05 (Vorjahr € 16.043,05).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) bestehen nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Herrn Aleh Markau
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Außer
der Geschäftsführerin waren im Abschlussjahr
keine weiteren Organe bestellt.
Die Schutzklausel gem. § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB
wurde nicht in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
V. Sonstige Angaben
Anteilseigner ist Herr Daniel Dojan mit einer
Stammeinlage in Höhe von EUR 12.500,00. Das entspricht
50 %. Sowie Herr Aleh Markau mit einer Stammeinlage in
Höhe von EUR 12.500,00. Das entspricht 50 %.
sonstige Berichtsbestandteile
Kirchlengern, 08.02.2019, gez. Aleh Markau
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2019 festgestellt.
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