k22 studios GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tuncer Kahraman seit 19.10.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TunSer Fliesenstudio GmbHKrefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011BILANZ
ANHANGDer Jahresabschluss der Firma TunSer Fliesenstudio GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB i.d.F. des BilMoG aufgestellt. Das in 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Bezug auf Ansatz und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 S. 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG in der sogenannten BilMog-Eröffnungsbilanz zum 01. September 2010 hat zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten geführt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmoderni-sierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Folgende Grundsätze und Methoden kamen zum Ansatz: Das Sachanlagevermögen wurde zu AK/HK angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurden aktiviert und linear auf 5 Jahre abgeschrieben.Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte unter Beachtung des § 255 HGB. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkieten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.09.2012 |
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