TunSer Fliesenstudio GmbHLiquidiert

47805 Krefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 12656
Eingetragen
19.10.2009
Branche
Großhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Der Handel, Einkauf und Verkauf von Fliesen und Steinen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Tuncer Kahraman
seit 19.10.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

47799 Krefeld, Elisabethstraße 44
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TunSer Fliesenstudio GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

9.786,00

8.806,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

289,30

168,80

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.147,84

1.297,99

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

569,06

14.739,59

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

12.792,20

25.012,38



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

ausstehende, nicht eingeforderte Einlagen

-12.500,00

-12.500,00

II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag

-61.421,11

III. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-35.523,41

-61.421,11

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

1.500,00

1.000,00

C. Verbindlichkeiten

95.736,72

72.933,49

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

12.792,20

25.012,38

ANHANG

Der Jahresabschluss der Firma TunSer Fliesenstudio GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB i.d.F. des BilMoG aufgestellt.

Das in 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Bezug auf Ansatz und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 S. 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG in der sogenannten BilMog-Eröffnungsbilanz zum 01. September 2010 hat zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten geführt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmoderni-sierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Folgende Grundsätze und Methoden kamen zum Ansatz:

Das Sachanlagevermögen wurde zu AK/HK angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurden aktiviert und linear auf 5 Jahre abgeschrieben.Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte unter Beachtung des § 255 HGB. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkieten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.09.2012

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