Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 12738
Eingetragen
17.7.2008
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Gegenstand
Dienstleistungen im Bereich der Materialografie sowie der Handel mit allen in diesem Bereich verwendeten Produkten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heinz-Hubert Cloeren
seit 17.7.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
40.00%
Martina Cloeren
40.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Niederkrüchten
10.000 €
40.00%
Martina Cloeren
Niederkrüchten
10.000 €
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cloeren Technology GmbH

Niederkrüchten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

4.448

6.600

II. Sachanlagen

199.051

183.715

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

756.527

628.080

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

276.452

267.695

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

690.839

556.698

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.522

5.065

Summe Aktiva

1.932.839

1.647.853



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Gewinnvortrag

1.342.803

1.146.689

III. Jahresüberschuss

269.398

196.114

B. Rückstellungen

211.522

167.282

C. Verbindlichkeiten

84.116

112.768

Summe Passiva

1.932.839

1.647.853

ANHANG

der Cloeren Technology GmbH, Niederkrüchten,

für das Geschäftsjahr 2023

I. Vorbemerkung

Die Cloeren Technology GmbH wird beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der Handelsregister-Nr. HRB 12738 ge­führt. Der Firmensitz befindet sich in 41372 Niederkrüchten. Hauptgegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Bereich der Materialografie sowie der Han­del mit allen in diesem Bereich verwendeten Produkten.

Unsere Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Demgemäß wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 nach den Vorschriften in §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff HGB, der Regelun­gen nach § 42 GmbHG sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung fand das national übliche Gesamtkosten­verfahren Anwendung. Auf die nicht verbindlich vorgeschriebene Berichterstattung zur Lage des Unternehmens hat die Cloeren Technology GmbH als kleine Kapitalgesellschaft verzichtet.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht an­ge­geben.

Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde zum Teil Gebrauch gemacht.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nachfolgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Dabei erfolgte die Bilanzierung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, also dem sog. "Going-Concern-Prinzip".

Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksich­tigung planmäßiger Abschreibungen bewertet worden. Die Abschreibungen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzver­waltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orien­tiert, vorgenommen. Die betriebsgewöhn­liche Nutzungs­dauer liegt bei zwei bis dreiund­zwanzig Jahren.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren entsprechend linear zeitanteilig abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Soweit die Anlagegüter der Abnutzung unterlagen, erfolgten planmäßige Ab­schreibungen nach der line­aren Methode. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelanschaffungswert unter EUR 800,00 werden im Anschaffungsjahr entsprechend der steuerlichen Regelung (Bewertungs­freiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG) sofort vollständig abgeschrieben. Vermögens­gegenstände mit Anschaf­fungskosten unter EUR 250,00 werden sofort als Aufwand erfasst.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden auf Basis der Anschaffungskosten bewertet. Die Handelswarenbestände werden im Rahmen der Einzelbewertung zu Einstandspreisen bewertet. Soweit erforderlich, werden Abwertungen grundsätzlich auf einen niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt; alle erkennbaren Risiken sind durch entsprechende Bewertungsabschläge erfasst. Dem allgemei­nen Kreditrisiko wird durch eine pauschale Wertberichtigung angemessen Rechnung getragen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände werden mit dem Nennwert ausgewiesen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.

Das Stammkapital (gezeichnete Kapital) ist zum Nennwert angesetzt. Es ist vollständig eingezahlt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Diese wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünf­tiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages ge­bildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht ab­gezinst.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind, wobei Effekte aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes im Finanzergebnis ausgewiesen wer­den. Dies betrifft ausschließlich die Pensionsrückstellung, die nach der versicherungs­mathe­matischen "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) errechnet wurden. Den Wert­ansätzen liegt gem. § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB ein Rechnungszinssatz von im Mittel er­rech­neten 1,74 % (Vorjahr 1,78 %) zu Grunde. Es sind die "Sterberichttafeln von 2018 G" der Heubeck-Richt­tafeln-GmbH, Köln, unterstellt worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erstellungsbeträgen passiviert.

 

Niederkrüchten, den 13. September 2024

gez. Heinz-Hubert Cloeren

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. September 2024

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