ASAG
Automobile Fürth GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 22.10.2012 bis zum 30.06.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
734.323,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.586,00 |
| II.
Sachanlagen |
707.737,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.739.564,20 |
| I.
Vorräte |
2.533.049,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.188.724,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.790,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.081,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.482.968,89 |
Passiva
|
|
30.6.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
62.806,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
37.606,43 |
| B.
Rückstellungen |
21.653,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.398.509,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.198.509,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.482.968,89 |
Anhang
INHALTSVERZEICHNIS
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Angaben zur Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und § 285
Nr. 9c HGB
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Feststellung des
Jahresabschlusses
Unterzeichnung gemäß § 245
HGB
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Angaben zur Bilanzie
rung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma ASAG Automobile Fürth GmbH , mit
Sitz in Fürth handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde abweichend zur Verfahrensweise beim
Anhang von den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften kein Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach
dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauern zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma ASAG Automobile
Fürth GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlichen Vorschriften, im Geschäftsjahr linear
vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im
Zugangsjahr sofort in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die teilfertigen Arbeiten wurden mit den Material-
und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener
Gemeinkosten bewertet. Sofern Verluste erkennbar waren,
wurden sie unter strenger Beachtung des
Imparitätsprinzips berücksichtigt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und
Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf
den Forderungsbestand berücksichtigt.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten nach
§ 274 Abs. 2 HGB für latente Steuererträge
zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Das Kapital setzt sich zusammen aus dem gezeichneten
Kapital in Höhe von 25.200,00€.
Die Steuerrückstellungen betreffen
Ertragssteuern des laufenden Jahres. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der
Rückstellungen wurde nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungs
verhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Herrn Peter Gerhart,
Herrn Torsten Jänig, Herrn Andreas Prokein vertreten.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 11.3.2014
festgestellt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses zum 30.06.2013 der Firma ASAG
Automobile Fürth GmbH wird hiermit versichert.
Nürnberg, den 18.06.2014
Geschäftsführer Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.03.2014 festgestellt.
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