IGA -
Immobiliengesellschaft Aachen mbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.845,00 |
6.179,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.845,00 |
6.179,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.366.592,11 |
5.995.504,37 |
| I.
Vorräte |
1.515.550,02 |
4.023.703,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
118.879,18 |
32.541,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.732.162,91 |
1.939.258,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.256,79 |
10.157,44 |
| Summe
Aktiva |
3.386.693,90 |
6.011.840,81 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
983.619,42 |
830.901,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
0,00 |
-106.456,17 |
| III.
Bilanzgewinn |
958.619,42 |
912.358,04 |
| B.
Rückstellungen |
803.177,66 |
803.177,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.599.896,82 |
4.377.761,28 |
| Summe
Passiva |
3.386.693,90 |
6.011.840,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in
Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und
auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den
Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den
anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen,
sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen
Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu
einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt
Umlaufvermögen
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen /
unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden
Forderungen gegen Gesellschafter von € 162,--
ausgewiesen.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000,-- ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen Rückstellungen
für Jahresabschlusskosten.
Verbindlichkeiten
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen / sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von €
0,-- ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben
zum Bilanzstichtag in Höhe von € 1.584,78
bestanden.
Sonstige
Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag
die Führung der Geschäfte unverändert bei
Herrn Christian Wego.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Aachen, den 09. Juni 2017
Christian Wego
...........................................
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 9.6.2017.
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