COM CAD
Burghardt GmbH
Hiltenfingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.363,00 |
8.858,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
135.174,93 |
135.542,86 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
13.572,67 |
4.715,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.070,51 |
7.374,50 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
106.329,04 |
73.304,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
254.937,48 |
225.079,73 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
241.885,00 |
202.734,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.290,48 |
19.782,53 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.290,48 |
19.782,53 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.762,00 |
2.563,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
254.937,48 |
225.079,73 |
Anhang
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
|
Firmenname laut
Registergericht:
|
COM CAD Burghardt GmbH
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|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Hiltenfingen
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Registereintrag:
|
Handelsregister
|
B
|
Registergericht:
|
Amtsgericht
|
Augsburg
|
Register-Nr.:
|
HRB
|
20529
|
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma COM CAD Burghardt GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Änderungen der Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von 800,00 Euro wurden aus Vereinfachungsgründen im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Das Finanzumlaufvermögen ist mit den
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Börsenwert am
Bilanzstichtag bewertet.
Rückdeckungsansprüche sind mit dem nach
Abschn. 41 Abs. 24 EStR maßgebenden Wert zum Stichtag
bilanziert. Sie sind mit den Rückstellungen für
Pensionen verrechnet.
Die Liefer- und Leistungsforderungen sind mit ihrem
Nennbetrag angesetzt, die übrigen Forderungen mit dem
Nominalbetrag.
Pensionszusagen sind mit dem
versicherungsmathematischen Barwert unter
Berücksichtigung des Rechnungszinsfußes von 3,21
% bewertet. Lohnsteigerungen waren nicht anzusetzen, die
Rentendynamik ist mit 0,00 % berücksichtigt. Die
Rückstellung ist nach dem PUC-Verfahren bewertet unter
Zugrundelegung der Richttafeln 2018G nach Dr. Klaus
Heubeck.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen sind mit dem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag passiviert, soweit sie nicht
abzuzinsen waren.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit
Rückstellungen abzuzinsen waren, ist der abgezinste
Betrag angesetzt, sofern die Restlaufzeit mehr als ein Jahr
beträgt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden
Geschäftsjahr i.H.v. 76.357,00 Euro.
Ausschüttungssperre
Der Unterschiedsbetrag bei den
Pensionsrückstellungen gem. § 253
Abs. 6 HGB i.H.v. 76.357,00 Euro unterliegt einer
Ausschüttungssperre. Die Ausschüttungssperre
beträgt 76.357,00 Euro.
Aufgliederung der Verbindlichkeiten
a)
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nach Restlaufzeit
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Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
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|
|
|
bis 1 Jahr
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1 bis 5 Jahre
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über 5 Jahre
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|
|
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
|
|
Vebindlichkeiten
ggü.
|
|
|
|
|
|
|
Kreditinstituten
|
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
(
|
VJ
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
)
|
|
Verbindlichkeiten aus
|
|
|
|
|
|
|
Lieferungen und
Leistungen
|
|
183,97
|
0,00
|
0,00
|
|
|
(
|
VJ
|
3.463,44
|
0,00
|
0,00
|
)
|
|
Sonstige
|
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
|
11.106,51
|
0,00
|
0,00
|
|
|
(
|
VJ
|
16.319,09
|
0,00
|
0,00
|
)
|
|
|
|
11.290,48
|
0,00
|
0,00
|
|
|
(
|
VJ
|
19.782,53
|
0,00
|
0,00
|
)
|
b)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
11.106,51
|
( VJ
|
16.319,09
|
)
|
|
- davon aus Steuern
|
|
10.752,56
|
( VJ
|
11.673,25
|
)
|
|
- davon im Rahmen der
|
|
|
|
|
|
|
sozialen
Sicherheit
|
|
50,56
|
( VJ
|
184,76
|
)
|
|
- davon gegenüber
|
|
|
|
|
|
|
Gesellschaftern
|
|
0,00
|
( VJ
|
0,00
|
)
|
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Mietverträgen i.H.v. 15.123,39 Euro (VJ 15.328,54
Euro) und aus Leasingverträgen i.H.v. 12.277,87 Euro
(VJ 10.522,13 Euro). Davon gegenüber verbundenen
Unternehmen i.H.v. 0,00 Euro (VJ 0,00 Euro).
Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 2 (VJ 5).
Überschuldung
Die formal gegebene Überschuldung ist durch
qualifizierte Rangrücktrittserklärung beseitigt.
Geschäftsführer
Die Geschäfte des Unternehmens werden durch
folgende Personen geführt:
Richard Burghardt, Geschäftsführer
Hiltenfingen, den
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2019 festgestellt.
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