Stammdaten

Register
Amtsgericht Kaiserslautern HRB 30058
Vorher
TS Consulting GmbH
Eingetragen
28.10.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungPraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die technische Unternehmensberatung im Bereich Netzwerk- und Softwarelösungen, die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung in den Bereichen Controlling, Investition und Finanzierung, die Beratung von Existenzgründern sowie die Sanierungsberatung von Unternehmen und die Vermögensberatung.

Historie

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Management

NameRolle
Tobias Scherer
seit 28.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
90.00%
10.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Christian Scherer
67663 Kaiserslautern, Wolfsangel 7
22.500 €
90.00%
T***** S******
2.500 €
10.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tax.IT Services GmbH

Kaiserslautern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 269.660,91 280.427,91
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 564,00 270.224,91 878,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. sonstige Vermögensgegenstände 3.701,00 3.701,00 2.998,24
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.791,43 17.833,38
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 3.039,73 3.065,40
- davon Disagio EUR 3.039,73 (Vorjahr: EUR 2.315,40)
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.243,79
Summe AKTIVA 295.000,86 305.202,93

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen - 12.500,00 - 12.500,00
eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag - 12.456,01 - 31.749,56
III. Jahresfehlbetrag - 1.287,78 19.293,55
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.243,79
V. buchmäßiges Kapital
Summe Eigenkapital 43,99
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 23.110,00 22.867,18
C. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 500,00 500,00 2.000,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 186.085,70 199.737,61
2. sonstige Verbindlichkeiten 82.687,16 80.554,15
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 8.786,20 (Vorjahr: EUR 9.698,14) 268.772,86
E. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
1. sonstige RAP 2.618,00 2.618,00
Summe PASSIVA 295.000,86 305.202,93

Anhang

Angaben zur Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenmerkmalen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung - System STOTAX - erfasst.

Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet.

Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 247a HGB sowie gemäß § 288 HGB in Bezug auf Angaben im Anhang wurde Gebrauch gemacht.

Angaben zur Bilanzierung

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Vorratsvermögen bestand zum Abschlussstichtag nicht.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - nach den steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt.

Angaben zur Bewertung

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen.

Die einzelnen Posten der Bilanz haben wir im Erläuterungsteil ausführlich besprochen.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das nicht abnutzbare Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 € wurden im Berichtsjahr nicht angeschafft.

Steuerrückstellungen waren für das Geschäftsjahr nicht zu bilden.

Sonstige Rückstellungen waren für weitere ungewisse Verbindlichkeiten nicht zu bilden. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag, die Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Alleiniger Geschäftsführer war während des abgelaufenen Geschäftsjahres Herr Tobias Scherer. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Kaiserslautern, 20.12.2012

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