SCS - System Consulting Schleinkofer GmbHLiquidiert

85414 Kirchdorf an der Amper, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Amberg HRB 1360
Eingetragen
29.1.1991
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Hard- und Software sowie die Abhaltung von EDV-Schulungen.

Historie

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Management

NameRolle
Eduard Schleinkofer
seit 19.7.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

SCS - System Consulting Schleinkofer GmbH

Schwandorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

3084,40

3658,85

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

22366,18

20610,39

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

14622,72

16636,65

Summe Aktiva

40073,30

40905,89



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25564,59

25564,59

nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12782,30

-12782,30

eingefordertes Kapital

12782,29

12782,29

II. Bilanzgewinn

25666,74

27381,95

B. Rückstellungen

700,00

700,00

C. Verbindlichkeiten

924,27

41,65

Summe Passiva

40073,30

40905,89

ANHANG für das Geschäftsjahr 31.12.2010

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 der SCS - System Consulting Schleinkofer GmbH in 92421 Schwandorf wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige
Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände

werden zum Nennwert, ggf. vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederst-wertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im wesentlichen Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

4. Sonstige Pflichtangaben

Unternehmensorgane

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt:

Herr Eduard Schleinkofer

Sie ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.12.2011

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