Aurednik GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tomas Aurednik seit 4.7.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aurednik GmbHBessenbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023LageberichtA. Grundlagen des Unternehmens Die Aurednik GmbH gehört zu den führenden Komplettausstattern für Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Das Unternehmen vertreibt insbesondere Außenspielgeräte, Spiel- und Beschäftigungsmaterialien, Kreativartikel und Möbel. Das Unternehmen ist in Deutschland und Österreich tätig. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach der Pandemie und der Ukraine-Invasion durch Russland im Februar 2022 war das Jahr 2023 ein Jahr der wirtschaftlichen Stabilisierung auf niedrigem Niveau. In der Zeit von März 2022 bis Juli 2023 hat die Federal Reserve, die Zentralbank der Vereinigten Staaten, die Zinssätze um insgesamt 5,25 Prozentpunkte erhöht. Gleichzeitig ließ die Dynamik der Inflation nach, während sich die Weltwirtschaft stabilisierte. Der Rückgang der Inflation setzte sich auch in der zweiten Hälfte des Jahres fort, obwohl die Zinserhöhungen im Herbst 2023 eingestellt wurden. Dies schürte die Erwartung einer dauerhaften Umkehrung der Zinspolitik im Jahr 2024. Die Entwicklung des Marktes für Kindergartenbedarf ist nicht direkt abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Situation. Der Markt ist in den letzten Jahren von einem stetigen Wachstum geprägt, das sich vor allem aus dem verstärkten Ausbau von Kindergartenplätzen und der Kleinkindbetreuung ergibt. Auswirkungen auf den Markt an Kindergartenbedarf resultieren aus der Finanzsituation der Kindergartenträger, also vor allem der Kommunen, der Kirchen und den Ländern. Auf der Produktseite sahen wir eine verstärkte Nachfrage nach umweltfreundlichen und nachhaltigen Produkten im Kindergartenbedarf. Eltern und Bildungseinrichtungen legten vermehrt Wert auf Produkte, die frei von schädlichen Chemikalien sind und aus nachhaltigen Materialien hergestellt werden. Dies führte zu einem verstärkten Angebot an ökologisch verträglichen Kindergartenartikeln auf dem Markt. 2. Lage 2.1. Ertragslage Für das gesamte Geschäftsjahr war die Geschäftsentwicklung sehr zufriedenstellend. Im Geschäftsjahr 2022/2023 verzeichnete die Aurednik GmbH einen leichten Rückgang des Umsatzes um 373 T€ (entspricht 0,848 %) auf 43.595 T€. Diese Reduktion verteilte sich gleichmäßig auf alle wichtigen Produktgruppen. Im zurückliegenden Wirtschaftsjahr ist der Materialaufwand um 6,79 % auf 28.372 T€ gesunken. Der Materialaufwand ist bezogen auf die Betriebsleistung von 69,2 % auf 65,1 % gestiegen. Der Personalaufwand ist um 386 T€ auf 6.877 T€ gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 446 T€ auf 4.515 T€ gestiegen. Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern in Höhe von 947 T€ ergibt sich ein Jahresüberschuss von 2.667 T€. 2.2. Finanzlage Hauptaugenmerk wird weiterhin auf eine hohe Eigenkapitalquote und die Stärkung der Liquidität gelegt. Die Eigenkapitalquote beträgt aktuell 76,7 % (im Vorjahr 73,9%). Die Rückstellungen lagen bei 1.428 T€ (Vorjahr 1.955 T€). Die sonstigen Verbindlichkeiten beliefen sich auf 332 T€ (Vorjahr 289 T€). 2.3. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt 11.176 T€ (12.756 T€). Die liquiden Mittel sind von 3.179 T€ auf 3.256 T€ gestiegen. 2.4. Weitere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Neben den oben dargestellten Kennzahlen und Auswertungen aus dem Jahresabschluss ist für die Geschäftsführung für die Steuerung der Gesellschaft vor allem der Bestelleingang, der durchschnittliche Auftragswert, die Lieferleistung, Angebotsquote und die Reklamationsquote maßgeblich. Im Berichtsjahr ist der Rohertrag (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge ./. Materialaufwand) von 13.667 T€ im Vorjahr auf 15.393 T€ gestiegen. Bezogen auf die Umsatzerlöse ist die Rohertragsquote um 4,23 % gestiegen. Der Geschäftserfolg der Aurednik GmbH wird auch von nicht finanziellen Leistungsindikatoren beeinflusst, wie die Entwicklung der Finanzmärkte sowie der Politik, welche sich durch die Kommunen und öffentliche Kindergartenträger zeigt. Die einzelnen Kennzahlen werden laufend überwacht und entwickeln sich in den letzten Jahren durchweg positiv. 2.5. Gesamtaussage Die Geschäftsführung sieht die Entwicklung der Gesellschaft insgesamt als positiv an. Die Eigenkapitalquote ist auf einem hohen Niveau. Die Liquidität ist ebenfalls gut, was bedeutet, dass das Unternehmen über ausreichend Mittel verfügt, um kurzfristige Verpflichtungen zu erfüllen. Zusätzlich werden Verbindlichkeiten stets innerhalb der Skontofrist beglichen, was Effizienz und gute Beziehungen zu Lieferanten signalisiert. Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs nehmen keinen nennenswerten Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft. C. Chancen-, Risiko-, Prognosebericht 1. Chancenbericht Aufgrund des nach wie vor hohen Bedarfs zum Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland wie auch im Hinblick auf die Steigerung der Geburtenrate geht das Unternehmen von einer stabil bleibenden bis steigenden Nachfrage aus. Chancen ergeben sich aus dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland, vor allem im Kleinkindbereich. Weitere Chancen sieht die Geschäftsführung in der Steigerung der Produktionskapazitäten bei Zulieferern vor allem im Möbelbereich. Da das Unternehmen einer der wenigen Komplettausstatter im Kindergartenbereich im deutschen Raum ist, ergeben sich weitere Wachstumspotentiale. 2. Risikobericht Besondere Risiken, die über das allgemeine Unternehmerrisiko hinausgehen, waren zum Bilanzstichtag nicht erkennbar. Risiken ergeben sich aus der angespannten finanziellen Situation bei Kindergärtenträgern sowie in der breiten Produktpalette. Um alle Produkte kurzfristig liefern zu können sind immer größere Aufwendungen in Lager und Lagerhaltung zu erbringen. Die logistischen Möglichkeiten sind dafür jedoch vorhanden und werden kontinuierlich verbessert und ausgebaut. Bei Artikeln, die nicht auf Vorrat eingekauft werden (vor allem Außenspielgeräte, Möbel und ähnliche Ausstattungsgegenstände), können sich bei Nachfrageschwankungen Lieferengpässe ergeben. Das Risiko, mögliche Aufträge zu verlieren, wird als moderat eingestuft. Störungen der Lieferketten durch die Pandemie sowie den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundenen derzeitigen Rohstoff-Engpässe haben sich mittlerweile auf eine akzeptables Niveau erholt. 3. Prognosebericht Für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 gehen wir von einem Umsatz auf dem Niveau des Vorjahres aus. Dies ist insbesondere bedingt durch die derzeitige Personalnot in den Einrichtungen. Langfristige Auswirkungen werden derzeit nicht erwartet. Die Geschäftsführung hofft, dass die öffentliche Hand zukünftig auch weiterhin in die Kinderbetreuung investiert. Um weiterhin eine konstante Qualität in der Leistung sicherzustellen, sind personelle wie strukturelle und prozessorientierte Optimierungen in Planung und Umsetzung. Das Betriebsergebnis wird 2023/2024 ebenfalls auf dem Vorjahresniveau liegen. Größere Investitionen sind für das kommende Geschäftsjahr keine geplant. Für die Folgejahre wird mit einem weiteren Umsatzwachstum gerechnet. Es ist geplant, in den nächsten Jahren konstant ein Jahresergebnis bezogen auf die Betriebsleistung von über 3% zu erzielen. D. Sonstige Angaben Die Zweigniederlassung in Wien deckt den Markt in Österreich ab. In der Niederlassung wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 2.434 T€ (i.Vj. 2.348 T€) erzielt. Damit konnte der Umsatz dort um 3,7 % gesteigert werden. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 258 T€ (i.Vj. 180 T€). Die Umsatzentwicklung in Österreich entspricht den Erwartungen. Für 2023/2024 wird für die Zweigniederlassung mit einem ähnlichen Ergebnis gerechnet.
Bessenbach, im Februar 2024 Tomas Aurednik BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangVorbemerkung Die zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Aurednik GmbH, Bessenbach wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist beim Registergericht Aschaffenburg unter der Nummer 3457 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum 30. Juni 2023 die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1-3 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Im Wirtschaftsjahr 2022/2023 wurde die steuerlich zulässige Sofortabschreibung für Zugänge bei Software auch handelsrechtlich vorgenommen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen erfolgen linear. Bei Gebäudebestandteilen wurden die Abschreibungen in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der nicht einzelwertberichtigten Forderungen berücksichtigt. Die aktiven latenten Steuern wurden pauschal mit 27,0% des Unterschiedsbetrages zwischen dem steuerrechtlichen und dem handelsrechtlichen Ergebnis angesetzt. Der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung wurde mit der entsprechenden Pensionsverpflichtung saldiert. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen für den Pensionsanspruch von Herrn Tomas Aurednik auf Basis der PUC-Methode und einem Rechnungszins von 1,80 % sowie für die Witwenpension von Frau Christa Aurednik auf Basis der Barwertmethode mit einem Rechnungszins von 1,80 % und einem jährlichen Rententrend von 1,5 % ermittelt. Dabei wurden die Klaus Heubeck Richttafeln 2018G zugrunde gelegt. Der Rechnungszins ergibt sich nach § 253 Abs. 2 HGB aus dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen für die Handelsbilanz liegen versicherungsmathematische Gutachten der Bayern Versicherung AG sowie der Allianz Lebensversicherungs-AG zu Grunde. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Währungsumrechnung Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Zum Bilanzstichtag erfolgte die Bewertung gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist) ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen mehr mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten (i.Vj.: TEUR 0). Es bestehen keine Forderungen gegenüber der Gesellschafterin (i. Vj, TEUR 2). Zu den Ausleihungen an Geschäftsführer verweisen wir auf die Angaben unter Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane. Forderungsspiegel
Rückstellungen Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde der Rückdeckungsanspruch für eine Pensionszusage mit der entsprechenden Pensionsrückstellung verrechnet. Der Rückdeckungsanspruch beläuft sich auf TEUR 1.092 (i.Vj.: TEUR 1.064). Der eigentliche Rückstellungsbetrag beläuft sich auf TEUR 944 + TEUR 598 = TEUR 1.542 (i.Vj.: TEUR 1.608). Zur Bewertung verweisen wir auf die Angaben unter Bewertungsmethoden. Bei Berechnung der Pensionsrückstellungen mit einem Rechnungszins von 1,80% bzw. 1,57% (entspricht dem durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren) ergibt sich ein Rückstellungsbetrag von TEUR 1.577. Die Differenz zum eigentlichen Rückstellungsbetrag in Höhe von TEUR 35 unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB. In den sonstigen Rückstellungen sind enthalten: Rückstellungen für Tantieme, Urlaubsrückstellungen, Rückstellungen für Aufbewahrungskosten sowie Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und die Erstellung der Steuererklärungen.
Verbindlichkeiten Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (i. Vj. TEUR 21). Sämtliche übrige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Es bestehen Abweichungen zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Gewinn. Da das handelsrechtliche Ergebnis niedriger ist als das steuerrechtliche, ergeben sich aktive latente Steuern. Das Aktivierungswahlrecht (§ 274 Abs. 1 HGB) wurde ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden die folgenden finanziellen Verpflichtungen:
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind verrechnete Sachbezüge in Höhe von TEUR 64 (i.Vj.: TEUR 65) sowie Erträge aus Kursdifferenzen mit TEUR 77 (i.Vj.: TEUR 62) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Raumkosten (TEUR 798; i.Vj.: TEUR 784), Werbe- und Reisekosten (TEUR 1.229; i.Vj.: TEUR 1.087) sowie Aufwendungen für Verpackungsmaterial und Frachten (TEUR 1.420; i.Vj.: TEUR 1.367). Ergänzende Angaben Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gegenüber dem Geschäftsführer bestehen keine Forderungen (i.Vj.: TEUR 1.300). Arbeitnehmer
Anteilsbesitz
Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit der Gesellschafterin vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.667 zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 5.563 auf neue Rechnung vorzutragen. Über weitere Ausschüttungen aus dem Gewinnvortrag entscheidet die Gesellschafterversammlung.
Bessenbach, im Februar 2024 Tomas Aurednik Anlagenspiegel
sonstige BerichtsbestandteileBestätigungsvermerkAn die Aurednik GmbH, Bessenbach Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Aurednik GmbH, Bessenbach, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Aurednik GmbH, Bessenbach, für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Aschaffenburg, den 30. Mai 2024 Rausch
Albert Bathon GmbH
Thomas Bathon, MBAL, Wirtschaftsprüfer Anlagenspiegel (brutto)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.2.2024. |
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