iThera
Scientific GmbH
Oberschleißheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
419.151,00 |
524.467,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
190,00 |
596,00 |
| II.
Sachanlagen |
418.961,00 |
523.871,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.328.861,21 |
1.620.224,81 |
| I.
Vorräte |
153.213,33 |
94.537,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.147.761,60 |
1.284.704,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.886,28 |
240.983,21 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
350.481,41 |
|
| Aktiva |
2.098.493,62 |
2.144.691,81 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
108.984,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
846.436,83 |
846.436,83 |
| III.
Verlustvortrag |
763.452,77 |
213.886,07 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
459.465,47 |
549.566,70 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
350.481,41 |
|
| B.
Rückstellungen |
203.037,60 |
167.493,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.895.456,02 |
1.868.214,72 |
| Passiva |
2.098.493,62 |
2.144.691,81 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die iThera Scientific GmbH hat ihren Sitz in
München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRB 232270 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2022wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem
Jahr sind in Euro umgerechnet und mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr
werden zum Entstehungskurs bzw. zum niedrigeren
Stichtagskurs bewertet. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum
Entstehungskurs bzw. zum höheren Stichtagskurs
bewertet.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
In die Herstellungskosten der
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nur die gesetzlichen
Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die
Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten
der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des
Anlagevermögens, soweit es durch die Fertigung
veranlasst ist.
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 800 werden
sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem
darüber liegenden Wert werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird darauf hingewiesen, dass von den unter dem Posten
Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen
Beträgen Euro 844.428,46 ferner den Posten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen.
Alle
Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Gesellschaft ist zum Stichtag
bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle
Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die
Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne
überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche
Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert
bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung
führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu
einer insolvenzrechtlichen Überschuldung der
Gesellschaft, weil die Fortführungsprognose des
Unternehmens positiv ist. Daher wurde der Jahresabschluss
unter der Annahme der Unternehmensfortführung
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.
Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ist überwiegend wahrscheinlich. Der Jahresabschluss
ist daher unter der Annahme der
Unternehmensfortführung gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB aufzustellen.
Folgende Umstände, die der Fortführung des
Unternehmens oder der Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entgegen
stehen könnten, liegen vor:
Die Gesellschaft war im Jahr 2022 noch weiterhin von
den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Laut
Einschätzung der Geschäftsleitung führen die
Auswirkungen aber nicht zu einer nachhaltigen
Bestandsgefährdung der Gesellschaft und die
Geschäftsleitung geht von einer
Fortführung der Geschäftstätigkeit
aus. Dies begründet sich wie folgt:
· Die Überschuldung wird durch eine
unbefristete Rangrücktrittserklärung auf
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter aus
Darlehen beseitigt. Die entsprechenden Verbindlichkeiten
belaufen sich zum Stichtag auf 1.000 TEuro.
· Abgesehen von der Corona-Pandemie gibt
es im Markt keine strukturellen Veränderungen (z.B.
zusätzliche Wettbewerber, Abwanderung von Kunden, neue
Geschäftsmodelle). Daher wird davon ausgegangen, dass
die Gesellschaft in Jahr 2023 wieder ein ähnliches
Ergebnis erzielen kann, wie im Jahr 2020.
· Aus der mittelfristigen Erfolgs- und
Finanzplanung ergibt sich eine positive
Fortführungsprognose der Gesellschaft.
Allerdings unterliegt die Erfolgs- und Finanzplanung
den für Start-Up-/ Wachstums-Unternehmen typischen
wesentlichen Unsicherheiten, so dass der Fortbestand des
Unternehmens nur gesichert ist, wenn sich aus
unvorhergesehenen Planabweichungen keine nachhaltige
Liquiditätslücke ergibt.
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird darauf hingewiesen, dass von den unter dem Posten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
ausgewiesenen Beträgen Euro 438.913,31 ferner den
Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
betreffen.
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten zum 31.12.2022
Gesamtbetrag TEuro 1.895,4 (Vorjahr TEuro 1.868,2)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 376,3 (Vorjahr TEuro 1.868,2)
- 5 Jahre TEuro 1.519,1 (Vorjahr TEuro 0,0)
> 5 Jahre TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 0,0)
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
1.519.146,18 enthalten.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 7 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro
133.
München, den 10.
März 2023
Geschäftsführer
gez.
Christian Wiest
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.08.2023
festgestellt.
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