Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Bengard GmbHLiquidiert
Lohrer Mühle 16, 55545 Bad Kreuznach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Brunhilde Bengard seit 22.2.2012 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bengard GmbHAllenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 16.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft [GmbH] für das Rumpf-Geschäftsjahr vom 01.01.-16.12.2011 wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches [HGB] für Kapitalgesellschaften und unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes [GmbHG] erstellt. Nach den Größenklassen des § 267 HGB ist die GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft. Mit Beschluss vom 16.12.2011 wurde die Liquidation der Gesellschaft ab 17.12.2011 eingeleitet. Der Jahresabschluss i.S.v. § 242 HGB ist um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung [G.u.V.] eine Einheit bildet. Von der Aufstellung eines Lageberichts ist die GmbH befreit. ► § 264 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB Die Gliederung der Bilanz und der G.u.V. erfolgt - für interne Zwecke sowie zur Vorlage beim Finanzamt und ggf. bei Kreditinstituten - grundsätzlich nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die G.u.V. wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. ► §§ 266 Abs. 2 und 3 und 275 Abs. 2 HGB Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) werden - soweit erforderlich - beachtet. Soweit Wahlrechte für Pflichtangaben in der Bilanz bzw. G.u.V. oder im Anhang ausgeübt werden können, wird primär der Vermerk im Anhang gewählt. ► § 268 HGB Größenabhängige Erleichterungen werden bei der Aufstellung des Anhangs und bei der Offenlegung von Jahresabschlussdaten beim elektronischen Bundesanzeiger genutzt. ► §§ 274a, 288, 326 HGB ► Bilanz: verkürzte Gliederung; keine G.u.V.; Anhang: primär Pflichtangaben Fehlanzeigen werden in der Regel nicht angegeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden [ § 284 HGB ] Die generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§§ 246-256 HGB) sowie die besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264-288 HGB) werden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses - soweit zutreffend - beachtet. Wesentliche Änderungen gegenüber den in Vorjahr angewandten Methoden sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erfolgt. Im Einzelnen wird berichtet: Sachanlagen werden zu um Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Hierbei werden Geringwertige Anlagegüter [GWG] mit einem Wert von 150,- bis 1.000,- Euro in Sammelposten zusammengefasst. Planmäßige Abschreibungen (AfA) erfolgen - unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben - nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Gegenstände linear. Gebildete GWG-Sammelposten wurden mit 20% des Jahreswertes abgeschrieben. Flüssige Mittel, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder zu zum Abschlussstichtag gegebenen niedrigeren Tageswerten (Kurswert) bilanziert. Ausgaben die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen, werden als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Rückstellungen werden gebildet für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig wahrscheinlich zu einer Inanspruchnahme führen und deren Höhe zuverlässig ermittelt oder ggf. geschätzt werden kann. Hierbei werden Pensionsrückstellungen auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Berechnungen (Fremdgutachten) mit dem sogenannten Erfüllungswert - bemessen. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen zu Pensionsverpflichtungen werden in Höhe des Deckungsvermögens (beizulegender Zeitwert) mit dem Rückstellungsbetrag für die zugehörigen Altersverpflichtungen saldiert. Der Ansatz der übrigen Rückstellungen erfolgt - nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung - in Höhe des voraussichtlichen Aufwands bzw. des Erfüllungsbetrags. Verbindlichkeiten werden zu Rückzahlungsbeträgen (Erfüllungsbetrag) passiviert. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 16,6 TEUR, die Verbindlicjkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 60,7 TEUR. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind zum Bilanzstichtag nicht gegeben. Der Rückstellungswert der laufenden Versorgungsverpflichtungen zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag beträgt gemäß dem versicherungsmathematischen Gutachten der Provinzial Rheinland VS AG zum 31.12.2010 241,3 TEUR und ist mit diesem Betrag passiviert. Die Berechnung erfolgte durch Ermittlung des Barwerts ohne Berücksichtigung von Fluktuation mit einem Rechnungszins gemäß der vereinfachenden Pauschalregelung in § 253 Abs. 2 HGB. Der Wertansatz des entsprechenden Deckungsvermögens (144,7 TEUR / Rückdeckungsversicherung) ist aufgrund der Aktivwertmitteilung der Provinzial Rheinland VS AG zum 31.12.2010 erfolgt und ist mit diesem Betrag saldiert. Der Rückstellungswert übersteigt den saldierten Rückdeckungswert um 96,6 TEUR. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu unter den Anschaffungskosten liegenden Kurswerten angesetzt. Die vorgenannte Abschreibung der Wertpapiere auf den Kurswert (-20,3 TEUR) hatte außerordentlichen Einfluss auf das Ergebnis des Geschäftsjahres. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung: [§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB] Zum Geschäftsführer der GmbH bis zum 16.12.2011 war Frau Brunhilde Bengard, Kauffrau, bestellt. Sie war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nachrichtlich: Frau Brunhilde Bengard wurde zum vorgenannten Termin als Geschäftsführerin abberufen ist ab 17.12.2011 als Liquidatorin der GmbH i.L. bestimmt.
Bad Kreuznach, den 02. Februar 2012 Bengard GmbH i.L. Brunhilde Bengard sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.04.2012 festgestellt. |
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