Modehaus Bratfisch GmbH
Neuenweg 17, 35390 Gießen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sari Heuser seit 8.12.2005 | Prokura |
Tilo Heuser seit 1.5.2004 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Modehaus Bratfisch GmbHGießenJahresabschluss zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023
Anhang zum 31.12.2023
A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) i. d. F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt und nach der für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 266 und 275 HGB vorgeschriebenen Form gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt; es ist der Struktur des Unternehmens angemessen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 250,00 [Vorjahre: EUR 150,00] bis EUR 1.000,00) wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der über eine Laufzeit von 5 Jahren planmäßig abgeschrieben wird. 3. Finanzanlagen Es sind keine Finanzanlagen vorhanden. 4. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum Teilwert angesetzt. Als Anschaffungskosten werden die Einkaufspreise zugrunde gelegt. Erkennbaren Risiken, z. B. wegen der Lagerdauer, beschädigte bzw. verschmutzte Ware oder modischem Risiko, wird durch Abschläge auf die Anschaffungskosten ausreichend Rechnung getragen. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt. 5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu 100 % werthaltig. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf den Nettobestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Abschlussstichtag berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 268.453,12 (Vorjahr: EUR 171.670,92) und eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren in Höhe von EUR 815.993,90 (Vorjahr: 780.764,90). Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen am Bilanzstichtag 31.12.2023 EUR 117.817,45 (Vorjahr: EUR 104.258,95). 6. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Aufgliederung und die Restlaufzeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. IV. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Abschreibungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die kumulierten Abschreibungen je einzelnem Posten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagengitter. Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert und wurde planmäßig über 15 Jahre abgeschrieben. Durch die Inanspruchnahme steuerrechtlicher Sonderabschreibungen auf Posten des Sachanlagevermögens wurde das Jahresergebnis nicht belastet. Durch die Inanspruchnahme steuerrechtlicher Sonderabschreibungen bei der Bewertung von Posten des Umlaufvermögens wurde das Jahresergebnis nicht beeinflusst. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind keine Disagio-Beträge, die im Zusammenhang mit der Aufnahme langfristiger Bankverbindlichkeiten angefallen sind, enthalten. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist auch keine Umsatzsteuer, die im Zusammenhang mit erhaltenen Anzahlungen von Kunden vereinnahmt und an das Finanzamt abgeführt wurde, enthalten. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen Verpflichtungen für nicht genommenen Urlaub, Jahresabschluss- und Prüfungskosten, Archivierungs- und Aufbewahrungskosten, am Bilanzstichtag noch ausstehende Wareneingangsrechnungen sowie eine Rückzahlungsverpflichtung der "Überbrückungshilfe Corona". Die Zusammensetzung, die Höhe und die Restlaufzeiten der am Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten sind aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die periodenfremde Erträge betragen im Geschäftsjahr 2023 EUR 1.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Auf periodenfremde Aufwendungen entfallen im Geschäftsjahr 2023 EUR 121.458,25 (Vorjahr: EUR 10,00). Es handelt sich im Wesentlichen um eine Rückzahlungsverpflichtung der gewährten "Corona-Überbrückungshilfen" für den Förderzeitraum November 2020 bis einschließlich Juni 2021. D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag durch den über das Grundstück Neuenweg 17, 35390 Gießen, abgeschlossenen Mietvertrag. Die monatlichen Verpflichtungen belaufen sich derzeit auf EUR 10.150,00. E. Sonstige Angaben 1. Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023: Herr Tilo Heuser, Neuenweg 17, 35390 Gießen Herr Tilo Heuser ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angaben der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 2. Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 32.803,22 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschriebenen Gewinnverwendung aufgestellt. F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB als gesetzlicher Vertreter: (Tilo Heuser) Gießen, im Dezember 2024 Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 10.12.2024 festgestellt. |
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