Orobel GmbH
22mBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz Rene Wolter seit 1.4.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brander Foto Express GmbHAachen-BrandJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben1. Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2011 Herr Olaf Niehus, Aachen. 2. Gliederungsvorschriften Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der § 266 und 275 HGB gegliedert. Dabei kam für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB zur Anwendung. Die Brander Fotoexpress GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie hat das Wahlrecht gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB in Anspruch genommen und auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErläuterungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB 1. Anlagevermögen Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw. Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 410,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. 2. Umlaufvermögen Die Bewertung der Warenvorräte erfolgte zu Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. 3. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Bei den Rückstellungen werden alle bilanzierungspflichtigen Risiken erfasst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. 4. Übrige Bilanzpositionen Alle übrigen Bilanzpositionen werden unter Beachtung der handelsrechtlich vorgeschriebenen Grundsätze und in Übereinstimmung und Ausnutzung der steuerlich zulässigen Möglichkeiten vorsichtig bewertet. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Restlaufzeiten der Forderungen (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB) Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2. Restlaufzeiten und Sicherung der Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 S. 1, 285 Nrn. 1 a und b. 2 HGB) Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen sämtlich bis zu einem Jahr. Pfandrechte oder ähnliche Sicherheiten sind für die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten nicht bestellt. In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 20.328,33 enthalten. Es handelt sich hierbei um sonstige Verbindlichkeiten.
Aachen, 09. Mai 2012 gez. Olaf Niehus, Geschäftsführer |
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