Neue System
Agentur GmbH
Gräfelfing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
573,00 |
837,00 |
| I.
Sachanlagen |
573,00 |
837,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
240.180,97 |
240.922,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.288,66 |
13.003,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
33,00 |
33,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
236.892,31 |
227.919,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.915,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
243.668,97 |
241.759,39 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
237.441,72 |
239.032,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
226.532,55 |
226.532,55 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.590,83 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.700,00 |
2.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36,25 |
26,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
36,25 |
26,84 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.491,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
243.668,97 |
241.759,39 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Neue System
Agentur GmbH wurde nach den Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB kodifizierten
Größenklassen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Bewertung der im Jahresabschluß
ausgewiesenen Vermögensgegenstände und
Schulden wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Das Vorsichtsprinzip
wurde in der Weise beachtet, dass am
Bilanzstichtag drohende Verluste passiviert, noch
nicht realisierte Gewinne jedoch nicht erfasst
wurden.
B. Aktiva
Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie der sonstigen
Vermögensgegenstände wurden sämtliche
erkennbaren Einzelrisiken
berücksichtigt.
C. Passiva
1. Rückstellungen
Steuer- und sonstige Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sämtliche
notwendigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung gebildet (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert (§ 253 Abs. 1 HGB).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestehen nicht.
D. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
geführt durch:
Herrn Paul Harather
E. Inanspruchnahme von Erleichterungen
Von den Bestimmungen der §§ 264 Abs. 1 Satz
4, 286 Abs. 4 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2020 festgestellt.
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