Bauträger für Wohngebäude
Wallensteingraben Erlebnispark GmbHLiquidiert
19399 Goldberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Effe seit 20.12.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Greentec Admin Limited | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wallensteingraben Erlebnispark GmbHDorf MecklenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangInhaltsverzeichnis 1. Auftrag und Auftragsdurchführung 2. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse 2.1 Rechtliche Verhältnisse 2.2 Steuerliche Verhältnisse 3. Wirtschaftliche Verhältnisse 3.1 Allgemeines 4. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung 4.1 Angaben zur Buchführung 4.2 Angaben zur Bilanzierung 4.3 Angaben zur Bewertung 5. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 6. Bescheinigung 7. Unterzeichnung der Steuerpflichtigen 8. Anlagen Bilanz zum 31. Dezember 2010 Anlagespiegel 01. Januar bis 31. Dezember 2010 1. Auftrag und Auftragsdurchführung Die Geschäftsführung der Wallensteingraben Erlebnispark GmbH -nachfolgend auch kurz "GmbH" oder Gesellschaft genannt- hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ohne Plausibilitätsbeurteilung der übergebenen Unterlagen zu erstellen. Den mir erteilten Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Als Erstellungsunterlagen dienten die Buchhaltungsunterlagen, die vollständigen Belege, Kontoauszüge der Kreditinstitute sowie des gesamte Akten- und Schriftgut der Gesellschaft. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht. Von der Geschäftsführung wurde mir in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung versichert, dass in der Bilanz alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Wagnisse der Gesellschaft vollständig und richtig enthalten sind. Der Durchführung des Auftrags und meiner Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, liegen die vereinbarten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" zu Grunde. 2. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse 2.1. Rechtliche Verhältnisse
Wesentliche Änderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag liegen nicht vor. 2.2 Steuerliche Verhältnisse Das Unternehmen unterliegt auf Grund seiner Tätigkeiten der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen. Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Schwerin unter der Steuer-Nr. 090/ neu geführt. 3. Wirtschaftliche Verhältnisse 3.1 Allgemeines Größenmerkmale Nach den in § 267 HG angegeben Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht. 4. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung 4.1 Angaben zur Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet. Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt. Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung geführt und mit Hilfe des Programms LODAS der DATEV eG bearbeitet. Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Die Saldenvorträge zum 01. Januar 2010 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31. Dezember 2009. 4.2 Angaben zur Bilanzierung Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Die Gesellschaft bilanziert unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuer-rechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. 4.3 Angaben zur Bewertung Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Steuerbilanz entspricht der Handelsbilanz. Die Gesellschaft nimmt dabei steuerliche Bewertungswahlrechte wahr, soweit diese in ihrer Handelsbilanz zulässig sind. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Bewertung der unverzinslichen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über 12 Monaten erfolgte nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Parchim, den 20.12.2012 Wolfgang Schulz, Steuerberater sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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