MEOS
AG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.855,00 |
72.205,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.199,00 |
23.548,00 |
| II.
Sachanlagen |
31.556,00 |
48.557,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
582.873,15 |
814.139,03 |
| I.
Vorräte |
114.883,65 |
22.353,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
420.654,50 |
781.885,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.335,00 |
9.899,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.258,90 |
8.719,14 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
64.769,81 |
965.781,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
701.756,86 |
1.860.844,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.465.781,57 |
976.621,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
901.011,76 |
-489.160,47 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
64.769,81 |
965.781,57 |
| B.
Rückstellungen |
11.190,00 |
15.615,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
690.566,86 |
1.845.229,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
701.756,86 |
1.860.844,74 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der MEOS AG
ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff.,
264 ff. HGB und den Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine und mittlere Kapitalgesellschaften wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ansatz und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden sind
entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen. Dabei wurden die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt.
Erläuterungen, inwieweit von Aktivierungs- und
Passivierungswahlrechten Gebrauch bzw. nicht Gebrauch
gemacht wird, werden soweit notwendig in diesem Anhang bzw.
bei den Erläuterungen der einzelnen Bilanzposten
gemacht. Die Bewertungsgrundsätze sind - bis auf
Änderungen, welche ggf. auf Grund des BilMoG notwendig
waren - gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 HGB angesetzt. Die
Abschreibungen errechnen sich nach der linearen Methode
entsprechend der Nutzungsdauer des Anlageguts.
Bei den
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde die
Bewertung gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG vorgenommen.
Die ausgewiesenen
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Die
übrigen Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit dem Nominalbetrag bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Laufzeit von unter einem Jahr.
In den
Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Bei der
Bewertung der Rückstellungen wurden soweit notwendig
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sämtliche
Verbindlichkeiten haben - wie bereits im Vorjahr - eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 0,00 (im
Vorjahr EUR 1.105.491,04).
III. Sonstige Angaben
Der mit der CETT Beratungsgesellschaft mbH am 17.
Dezember 2002 geschlossene Gewinnabführungsvertrag
wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2007 gekündigt.
Eine Verpflichtung zur Übernahme der Verluste der
CETT Beratungsgesellschaft mbH nach dem 31. Dezember
2007 besteht somit nicht mehr.
Zur Abwendung der bilanziellen Überschuldung im
Sinne der handels- und insolvenzrechtlichen Vorschriften
wurde von der Gesellschafterin, Frau Barbara Jaber, eine
Patronatserklärung abgegeben. Hierin hat sie sich
verpflichtet, auf schriftliche Anforderung der Gesellschaft
hin, deren Verbindlichkeiten bis zu einem Umfang von
insgesamt EUR 100.000,00 zu erfüllen. Hinsichtlich
der daraus gegebenenfalls resultierenden
Darlehensforderung hat Frau Jaber rein vorsorglich den
Rangrücktritt erklärt.
Als alleiniger Vorstand war im Geschäftsjahr
Herr Alexander Jaber, Kaufmann, bestellt. Herr Alexander
Jaber ist zum 25. Juli 2011 als Vorstand ausgeschieden. An
seiner Stelle wurde Frau Barbara Jaber, Kauffrau, als
Vorstand bestellt.
Prokuren sind nicht erteilt.
Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren im
Geschäftsjahr Frau Barbara Jaber (Vorsitzende) sowie
die Herren Christoph Jaber und Philipp Jaber gewählt.
Frau Jaber hat zum 25. Juli 2011 ihr Aufsichtsratsmandat
niedergelegt. Als neues Aufsichtsratsmitglied
(Aufsichtsratsvorsitzender) wurde am 25. Juli 2011
Herr Alexander Jaber gewählt.
Hamburg, im Oktober 2011
gez. Barbara Jaber
(Vorstand)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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