Vierzehnte SFG Studierendenfördergesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Wolfgang Heribert Hüren seit 11.1.2023 | Geschäftsführer |
Elisabeth Dr. Rudolf-Sipötz seit 18.12.2019 | Geschäftsführer |
Marco Dr. Vietor seit 7.12.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sechste Brain Capital GmbHVallendarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023
1 Grundlagen des Unternehmens Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen Die Gesellschaft wurde im Dezember 2017 mit Sitz in Vallendar gegründet und ist eine 100%-Tochter der Brain Capital GmbH, welche ebenfalls in Vallendar sitzt und alle erforderlichen Dienstleistungen für die Sechste Brain Capital GmbH erbringt. Das Anlageziel bzw. das Geschäftsmodell der Gesellschaft ist der Erwerb der Studiengebührenforderungen und die Unterstützung mittels Lebenshaltungskostenbeiträgen der Geförderten (Anlageobjekt). Im Gegenzug zum Erwerb der Studiengebührenforderungen und der Unterstützung mittels Lebenshaltungskostenbeiträgen der Geförderten durch die Gesellschaft verpflichtet sich der Geförderte durch Abschluss des Fördervertrags nach Eintritt in die Berufstätigkeit über einen definierten Zeitraum (in der Regel zehn Jahre) den Förderbetrag, der von seinen jeweiligen künftigen persönlichen Einkommensverhältnissen abhängt und nur gezahlt werden muss, sofern ein definiertes Mindesteinkommen in einem Kalenderjahr erzielt wurde, an die Gesellschaft zu zahlen. Darüber hinaus erhält die Gesellschaft eine ebenfalls einkommensabhängige Vergütung. Es ist geplant, dass aus dem Förderbetrag und der Vergütung der Geförderten Erträge bei der Gesellschaft generiert werden. Mit diesen erzielten Erträgen beabsichtigt die Gesellschaft ihre Zins- und Rückzahlungsp?ichten aus den Genussrechten gegenüber den Anlegern zu erfüllen. Die Anlagestrategie der Gesellschaft ist eine langfristige Investition in den Bildungsstandort Europa. Die Gesellschaft investiert die ihr zur Verfügung stehenden liquiden Mittel in ein Portfolio an Studiengebührenforderungen der Partnerhochschulen gegenüber Geförderten und die Finanzierung der Lebenshaltungskosten der Geförderten, um so Einnahmen zu erzielen. 2 Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen 2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und Branche Aufgrund der einkommensabhängigen Rückzahlungsverpflichtung wirkt sich die Lohnentwicklung für Akademiker besonders stark auf die Lage der Gesellschaft aus. Die Lohnentwicklung in Deutschland wird durch die gesamtwirtschaftliche Situation beeinflusst. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland ist im Jahr 2023 um 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dieser Rückgang wurde hauptsächlich durch eine schwache Inlandsnachfrage und eine verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik verursacht. Trotz eines positiven Beitrags aus dem Außenhandel konnten steigende Preise und Konsumzurückhaltung das Wachstum nicht stützen. Besonders stark betroffen waren die Konsumausgaben privater Haushalte, die preisbereinigt um 1,1 % zurückgingen. Die aktuellen BIP-Prognosen für Deutschland deuten auf eine weiterhin schwierige wirtschaftliche Lage hin: Für das Jahr 2024 wird ein leichter Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,1 % erwartet. Dies bedeutet, dass Deutschland sich weiterhin in einer wirtschaftlichen Schwächephase befindet. Für das Jahr 2025 prognostizieren Wirtschaftsinstitute eine Erholung mit einem BIP-Wachstum von 0,8 %, was auf eine leichte Stabilisierung der Konjunktur hindeutet. Die Erholung wird dabei durch eine Belebung des Konsums und der Investitionen getragen, unterstützt von niedrigeren Inflationsraten. Die Nachfrage nach dem Angebot der Gesellschaft wird grundsätzlich durch die Anzahl der Studierenden sowie durch den Finanzierungsbedarf während des Studiums beeinflusst. Da die Gesellschaft jedoch bereits voll kontrahiert ist, fanden im Jahr 2023 keine Vertriebsaktivitäten statt. 2.2 Wettbewerb Neben der Brain Capital Gruppe gibt es zwei weitere deutlich kleinere Anbieter für einkommensabhängige Studienkostenfinanzierung. Die Gesellschaft konzentriert sich auf die Zusammenarbeit mit Partnerhochschulen. An diesen Partnerhochschulen gibt es keinen nennenswerten Wettbewerb anderer einkommensabhängiger Studienkostenfinanzierer. Klassische Kredite stellen grundsätzlich für die Finanzierung von Studienkosten ein Substitut dar. Folglich steht die Gesellschaft auch im Wettbewerb zu klassischen Bankangeboten. Im Bildungsmarkt in Deutschland ist nur die KfW in großem Stil an jeder Hochschule zugänglich. In Einzelfällen gibt es Angebote lokaler Banken, meist Sparkassen, für die jeweilige Hochschule im regionalen Einzug der Bank. 2.3 Wirtschaftliche Entwicklungen der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr Der Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt der Gesellschaft wurde am 11. Dezember 2018 von der BaFin gebilligt und an mögliche Kapitalgeber ausgehändigt. Das Geschäftsjahr 2023 schloss zum 31.12.2023. Die Gesellschaft hat nach erfolgter Einwerbung der Anlagebeträge in den Erwerb der Studiengebührenforderungen und die Unterstützung mittels Lebenshaltungskostenbeiträgen der Geförderten investiert. Bis Ende 2021 wurden Förderverträge mit einem Gesamtvolumen von ca. EUR 6 Mio. abgeschlossen. Zum Jahresende 2021 war die Gesellschaft damit vollständig kontrahiert, das gesamte Kapital ist damit investiert. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Verträge geschlossen. 3 LAGE DER GESELLSCHAFT 3.1 Ertragslage Die Gesellschaft hat aus ihrer operativen Tätigkeit in 2023 Umsatzerlöse von EUR 128.519,82 erzielt. Erträge aus Förderverträgen wurden in 2023 nicht realisiert. Der betriebliche Aufwand belief sich in 2023 in Summe auf EUR 186.790,51. Das Zinsergebnis als Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen betrug EUR -128.031,01. Die Aufzinsung der Forderungen aus Vorjahren wurde aufgehoben. Dies führte zu einer Abschreibung auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens über EUR 622.072,52. Die in den Vorjahren vorgenommene Aufzinsung wird ab dem aktuellen Berichtsjahr nicht fortgeführt. Im Vorjahr ausgewiesene immaterielle Vermögensgegenstände wurden aufgelöst. Dies führte zu einer Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände über EUR 31.884,00. Es ergab sich ein Jahresfehlbetrag von EUR 840.258,22. 3.2 Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt EUR 6.773.789,99 und gliedert sich auf der Aktivseite in EUR 5.547.117,44 Finanzanlagen (sonstige Ausleihungen) und EUR 271.699,02 Guthaben bei Kreditinstituten sowie EUR 954.973,53 nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Gegenüber dem Vorjahr erfolgte eine Umgliederung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in die Position sonstige Ausleihungen. 3.2 Finanzlage Das gezeichnete Eigenkapital beträgt EUR 25.000,00 und ist vollständig eingezahlt. Das bilanzielle Eigenkapital ist durch den Verlustvortrag der Vorjahre in Höhe von EUR 139.715,31 und den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von EUR 840.258,22 voll aufgebraucht. Die Gesellschaft weist zum 31.12.2023 einen nicht gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 954.973,53 aus. In 2019 wurde bei der Sparkasse Koblenz Fremdkapital in Höhe eines Nennbetrages von EUR 4.000.000,00 aufgenommen, wovon bis 31.12.2022 bereits EUR 4.000.000,00 valutiert wurden. Das Darlehen ist bis zum 30.04.2032 zu tilgen. Die Verzinsung beträgt jährlich 3,35% und ist bis zum 30.04.2032 unveränderlich. Die Zinsen sind in Teilbeträgen jeweils am 30. eines jeden Monats zu zahlen. Das Darlehen wurde besichert durch Abtretung der Ansprüche gegenüber den Studierenden aus den abgeschlossenen Förderverträgen gemäß separater Vereinbarung. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 189,99 und die Rückstellungen in Höhe von EUR 18.600,00 können damit bedient werden. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war in 2023 zu jedem Zeitpunkt gegeben. 4 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken 4.1 Chancen Grundsätzlich ist der Bildungsmarkt, insbesondere für akademische Bildung, ein Wachstumsmarkt und Absolventen mit einem Abschluss einer Fachhochschule/Universität haben deutlich geringere Arbeitslosenquoten als Absolventen anderer Bildungsabschlüsse. Gleichzeitig steigt auf dem Arbeitsmarkt die Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeitern. Eine höhere Nachfrage kann sich positiv auf die Gehaltsentwicklung auswirken, insbesondere bei Berufen, welche sich auf Fähigkeiten der Digitalisierung fokussieren. Daneben bieten die privaten Hochschulen, mit welchen die Gesellschaft hauptsächlich kooperiert, meist ein deutlich besseres Betreuungsangebot ihrer Studierenden als die staatlichen Hochschulen, zum Beispiel in Form von Karriereberatung, was sich ebenfalls positiv auf die Gehaltsentwicklung auswirken kann. Aufgrund des Geschäftsmodells der einkommensabhängigen Studienkostenfinanzierung partizipiert die Gesellschaft an allen Einflussfaktoren mit, welche sich positiv auf das Gehaltsniveau von Akademikern auswirken. 4.2 Risiken Die nachfolgenden Aussagen zum künftigen Geschäftsverlauf der Gesellschaft und den Annahmen über die Entwicklung auf dem Weiterbildungsmarkt basieren auf unseren Einschätzungen, die wir aufgrund der uns vorliegenden Informationen heute als realistisch annehmen. Diese sind jedoch mit Unsicherheiten behaftet und bergen somit das unvermeidbare Risiko, dass die prognostizierten Entwicklungen weder in ihrer Tendenz noch in ihrem Ausmaß tatsächlich eintreten werden. Allgemeine Bonitäts- und Liquiditätsrisiken Die Sechste Brain Capital hat insbesondere die Investition in den beruflichen Aufstieg junger Studenten, den Geförderten, zum Gegenstand. Indem die Sechste Brain Capital GmbH die Geförderten bei dem Erwerb der Studiengebührenforderungen und der Unterstützung mittels Lebenshaltungskostenbeiträgen unterstützt, stattet sie diese direkt bzw. indirekt mit Kapital aus. Die Gesellschaft erwirtschaftet ihre Einkünfte ausschließlich aus diesen Förderverträgen in Gestalt des Erwerbs der Studiengebührenforderungen und der Unterstützung mittels Lebenshaltungskostenbeiträgen der Geförderten. In diesem Fördervertrag mit der Gesellschaft verpflichtet sich der Geförderte, nach Eintritt in die Berufstätigkeit über einen definierten Zeitraum von zehn Zahlungsjahren innerhalb von zwanzig Kalenderjahren, in denen ein vertraglich vereinbartes Mindesteinkommen vom Geförderten erwirtschaftet wird, einkommensabhängige Teilbeträge an die Gesellschaft zu zahlen ("Fördervergütung"). Diese Zahlungsansprüche sind nicht mit einem Rückzahlungsanspruch resultierend aus einem Darlehensvertrag vergleichbar, da es an einem unbedingten Rückzahlungsanspruch mangelt. Die Liquidität und die Bonität der Gesellschaft hängen damit davon ab, dass die Geförderten den prognosemäßigen Einkommenserwartungen an sie gerecht werden und die Förderungsvergütung in ausreichender Höhe erbracht wird, damit die Gesellschaft hieraus ausreichende Einnahmen erzielt, um ihre Verbindlichkeiten aus den Genussrechten zu erfüllen. Die Investitionen auf Ebene der Geförderten beinhalten erhebliche Risiken. Der Eintritt dieser Risiken könnte zu einem Verlust des durch die Gesellschaft eingesetzten Kapitals führen. Dies hätte wiederum negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage und die Bonität der Gesellschaft. Marktverhältnisse Es besteht das Risiko, dass sich das allgemeine Marktumfeld ändert und sich somit die getroffenen Annahmen nicht verwirklichen. Insbesondere negative Entwicklungen am Arbeitsmarkt, das allgemeine Wirtschaftsklima aber auch eine Veränderung der internationalen Wettbewerbssituation können z.B. dazu führen, dass die Einkommensentwicklung der Geförderten anders als prognostiziert ist, oder die Ausfallquoten abweichend von der prognostizierten Höhe ausfallen. Dies kann dazu führen, dass die Gesellschaft weniger Zahlungen von Geförderten erhält, was wiederum negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben kann. Ukraine Krieg Durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind im Berichtszeitraum Externalitäten entstanden, die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, die kurzfristige Konjunktur in Deutschland und somit auf die Einkommensentwicklung haben könnten. Das Ausmaß ist jedoch aus heutiger Sicht nicht vollständig abzuschätzen. Die direkten Auswirkungen des Krieges und die damit einhergehenden Sanktionen haben vor allem spürbare Auswirkungen auf die Inflation(-serwartung). Inwieweit dies zu steigenden Löhnen führt, wird sich erst mit der Zeit zeigen. Sollten sich die Inflationserwartungen auf die Tarifabschlüsse auswirken, so wird sich dies auch positiv auf die einkommensabhängige Rückzahlung auswirken. Zahlungsausfälle aufgrund des Ausschlusses Russlands aus dem SWIFT-System sind, wenn überhaupt nur in geringem Ausmaß zu erwarten. Nahost-Konflikt Der andauernde Nahost-Konflikt birgt Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung und kann auch auf die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft nachteilig wirken. Eine Eskalation des Konflikts kann zu Unterbrechungen der Öl- und Gaslieferungen aus dem Nahen Osten führen. Da diese Region ein bedeutender Exporteur fossiler Brennstoffe ist, könnte ein Anstieg der Energiepreise die Produktionskosten erheblich erhöhen, was wiederum die Inflation befeuert und die Kaufkraft der Konsumenten beeinträchtigt. Geopolitische Unsicherheiten im Nahen Osten könnten zu erhöhter Volatilität an den internationalen Finanzmärkten führen. Dies könnte den Zugang zu Finanzmitteln erschweren, Kreditkosten steigen lassen und somit die Liquidität und Bonität der Gesellschaft beeinflussen. Der Konflikt könnte das globale Wirtschaftswachstum bremsen und das Vertrauen in internationale Handelsbeziehungen schwächen. Dies könnte auch die Nachfrage nach Bildungsfinanzierungen beeinträchtigen, da Studenten und Familien vor wirtschaftlicher Unsicherheit stehen und somit zurückhaltender bei der Aufnahme von Finanzierungen agieren. Portfolio-Zusammensetzung Die geplanten Rückzahlungen aus den Förderverträgen basieren Ende 2023 auf einem Plan-Portfolio aus Kauf- und Abtretungsverträgen mit Partnerhochschulen und Förderverträgen mit Geförderten, die an den Partnerhochschulen studieren. Die Prognoserechnungen basieren auf den langjährigen Erfahrungen in der einkommensabhängigen Studiengebührenfinanzierung im privaten Hochschulmarkt und Marktkenntnissen der Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft. Aufgrund der leicht abweichenden Höhe des Genussrechtskapital von EUR 2.755.000,00 gegenüber dem ursprünglich aufgestelltem Business Plan wurden die Quoten proportional reduziert. Da die Partnerhochschulen Studierende für unterschiedliche Fachrichtungen und Branchen ausbilden, kann eine andere Verteilung des Plan-Portfolios dazu führen, dass sich diese Branchen in der Zukunft anders als prognostiziert entwickeln und folglich prognostizierte Einkommenshöhen geringer ausfallen. Dies kann zur Folge haben, dass die Prognoserechnung nicht gehalten werden kann und sich das wirtschaftliche Ergebnis verschlechtert. Ausfallrisiko Die Studiengänge der Studenten sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2023 bzw. des Abschlusses des Fördervertrags noch nicht abgeschlossen. Es besteht das Risiko, dass das Studium nicht oder nicht prognosegemäß abgeschlossen wird. Dadurch können auf Ebene der Geförderten geringere Einkommen erzielt werden. Es wurde pauschal ein Ausfallrisiko (Studiengebührenanspruch und Vergütung) von 6% auf die prognostizierten Rückflüsse von den Geförderten an die Gesellschaft angenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das tatsächliche Ausfallrisiko die prognostizierten 6% übersteigt. Sollte das prognostizierte Ausfallrisiko höher sein und die Gesellschaft daher weniger als die prognostizierten Rückflüsse von den Studierenden erhalten, kann dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Verdienstentwicklung Die Prognose der Verdienstentwicklung beruht auf historischen Durchschnittswerten. Die Gesellschaft hat keine Möglichkeit, Einfluss auf die tatsächlich erzielten Einkommen der Geförderten auszuüben. Die Verdienstentwicklung kann niedriger als geplant ausfallen. Bei der Auswahl von Studenten durch die jeweilige Hochschule oder eine von dieser beauftragte Gesellschaft oder Dritte besteht das Risiko, dass bestimmte Aspekte im Zusammenhang mit den beruflichen Bereichen, die die geförderten Studenten betreffen, möglicherweise nicht erkannt oder falsch bewertet werden, wie beispielsweise die Entwicklung der Einstiegsgehälter. Die Auswahl der Studierenden und die damit einhergehende Beschränkung auf gewisse Berufsgruppen kann dazu führen, das gewisse Berufsgruppen im Portfolio überrepräsentiert sind, auch wenn das Soll-Portfolio erfüllt worden ist. Eine falsche Einschätzung dieser Branchen könnte negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage und die Bonität der Geförderten haben und letztlich ihre Fähigkeiten, die Förderbeträge zurückzuzahlen bzw. die Fördervergütung gegenüber der Gesellschaft einschränken. Dadurch würde die Gesellschaft weniger Rückflüsse der Studierenden erhalten. Dies wiederum kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Internationalität Die Geförderten stammen aus unterschiedlichen Ländern gemäß den Investitions- und Entscheidungskriterien des Auswahlverfahrens. Das Studium an einer Partnerhochschule ist dementsprechend ebenfalls international ausgerichtet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Geförderten nach Abschluss des Studiums weltweit eine Arbeitstätigkeit aufnehmen und dementsprechende Einkommen erzielen. Aufgrund dieser Internationalität besteht das Risiko, dass die Geförderten nach Beendigung des Studiums in Ländern arbeiten könnten, die eine geringere Einkommenshöhe aufweisen als z.B. Deutschland bzw. als prognostiziert. Dies kann dazu führen, dass auf Ebene der Geförderten geringere Einkommen erzielt werden. Die Einkommen der Geförderten können auch so gering ausfallen, dass die Geförderten gemäß Förderverträgen nicht verpflichtet sind, Rückzahlungen der Förderbeträge bzw. eine Vergütung zu leisten. Ausbleibende Rückzahlungen bzw. Vergütungen können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Risiken aus rechtlicher Bewertung der Förderverträge Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Förderverträge rechtlich nicht als Verbraucherdarlehen zu werten sind, da keine Zinszahlungsverpflichtung durch die Geförderten vorgesehen ist, sondern eine Vergütung, die sich nach den künftigen Einkünften des Geförderten richtet und keine unbedingte Rückzahlungspflicht besteht. Allerdings ist diese Auffassung nicht abschließend durch die Finanzverwaltung oder Rechtsprechung bestätigt. Sollte im Falle eines Rechtsstreits die Rechtsprechung eine andere Auffassung als die Gesellschaft vertreten, besteht die Gefahr, dass die mit den Geförderten getroffenen Rückzahlungs- bzw. Vergütungsvereinbarungen als unwirksam angesehen werden. Infolgedessen ausbleibende Rückzahlungen der Förderbeträge bzw. der Vergütungen können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Managementrisiko / Geschäftsführungsrisiko Das Ergebnis dieser Vermögensanlage wird durch Expertise, Kenntnisse und Fertigkeiten der Geschäftsleitung der Gesellschaft beeinflusst. Ein besonderes Risiko liegt dabei darin begründet, dass die Geschäftsleitung die Marktsituation und zukünftige Entwicklung falsch einschätzen kann. Unternehmerische Fehlentscheidungen können wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Vertragserfüllungsrisiken Die Gesellschaft hat bereits und/oder wird mit zahlreichen Vertragspartnern Verträge abschließen. Dadurch tragen die Anleger mittelbar das Risiko, dass diese Verträge nicht oder nicht zu den geplanten Konditionen abgeschlossen werden, dass abgeschlossene Verträge anders als vereinbart ausgelegt und/oder nicht bzw. nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Soweit die Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen oder diese unzureichend umsetzen, kann dieses zu einer vorzeitigen Auflösung der Verträge führen. Daneben besteht das Risiko, dass vertragliche Vereinbarungen unwirksam oder anfechtbar sind und bestehende Verträge verändert oder aufgelöst werden. Die Störungen bei der Durchführung von Verträgen oder ihre vorzeitige Beendigung können sich negativ auf die Erträge der Gesellschaft auswirken. Rechtsstreitigkeiten Es besteht das Risiko, dass es im Zusammenhang mit der Förderung der Studenten oder im Zusammenhang mit sonstigen Verträgen zu Rechtsstreitigkeiten kommt, die negative Auswirkungen auf die Ertragslage und damit die Liquidität der Gesellschaft haben können. Interessenkonflikte bei der Brain Capital GmbH Die Brain Capital GmbH hat bereits über 30 weitere Studienfinanzierungsmodelle mit Partnerhochschulen unter Einschaltung anderer Gesellschaften initiiert. Außerdem lässt sich nicht ausschließen, dass sie weitere Genussrechtsangebote in einem ähnlichen oder sogar identischen Geschäftsbereich initiiert, bevor dieses Genussrechtsangebot beendet ist. Auch hieraus können sich Interessenkonflikte, die sich negativ auf die Gesellschaft auswirken können, ergeben. Zudem erhält die Brain Capital GmbH aufgrund einer gesonderten Vereinbarung für das Förderungsmanagement eine variable Verwaltungsgebühr, welche 2,0% p.a. der kontrahierten ursprünglichen Gesamtsumme der Förderbeträge entspricht, sofern die Rückzahlungspflicht des zugrundeliegenden Fördervertrages noch nicht erloschen ist. Dieses kann einen Anreiz für die Brain Capital GmbH schaffen, möglichst schnell den Abschluss möglichst vieler Förderverträge zwischen der Gesellschaft und den Studierenden zu erreichen. Dieses kann wiederum dazu führen, dass die Gesellschaft Förderverträge abschließt, die nicht nur im Interesse der Gesellschaft liegen. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Weitere Interessenkonflikte Aus personellen Verflechtungen zwischen den Gesellschaften und einzelnen Personen können sich Interessenkonflikte ergeben. Im Berichtszeitraum waren Dr. René Maler (aus der Geschäftsführung im Januar 2023 ausgeschieden) und Dr. Marco Vietor zudem Geschäftsführer und Gesellschafter der Brain Capital GmbH. Dr. Elisabeth Rudolf-Sipötz und Markus Hüren waren im Berichtszeitraum ebenfalls Geschäftsführer der Brain Capital GmbH. Zudem waren Dr. René Maler (aus der Geschäftsführung im Januar 2023 ausgeschieden), Dr. Elisabeth Rudolf-Sipötz, Markus Hüren sowie Dr. Marco Vietor Geschäftsführer von weiteren Tochtergesellschaften der Brain Capital GmbH. Im Berichtszeitraum waren Dr. René Maler (aus der Geschäftsführung im Januar 2023 ausgeschieden), Markus Hüren und Dr. Marco Vietor zudem Geschäftsführer der Brain Capital Vertriebs GmbH, die bestimmte Dienst- bzw. Vertriebsleistungen für die Gesellschaft erbringen. Es besteht die Möglichkeit, dass die handelnden Personen nicht die Interessen der Gesellschaft in den Vordergrund stellen, sondern eigene Interessen oder Interessen von anderen Beteiligten verfolgen. Dieses erhöhte Risiko kann sich negativ auf die Gesellschaft auswirken. Gebühren Im Zusammenhang mit dem Genussrechtsangebot fallen Gebühren und Kosten an. Bevor es zu Zahlungen durch die Gesellschaft an die Anleger kommen kann, müssen diese Gebühren, Provisionen und Kosten beglichen werden. Risiko von Euro- und/oder Finanzkrisen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Euro- und/oder eine weitere Finanzkrise auftritt bzw. sich die aktuelle Finanz- und Wirtschaftslage derart verschlechtert, dass die Finanzmärkte unbeherrschbar werden und vollkommen versagen. Daraus folgende mögliche Verwerfungen der Märkte einschließlich des Immobilienmarktes können zu einer teilweisen oder vollständigen Einschränkung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und der Darlehensnehmerin bzw. zu deren vorzeitiger Liquidation führen. Risiken einer Beendigung der Währungsunion Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das System der Gemeinschaftswährung zusammenbricht oder einzelne Staaten aus dem Währungsverbund ausscheiden. In diesem Fall können Währungsrisiken entstehen. So kann eine in Anspruch genommene Fremdfinanzierung sowohl der Gesellschaft in einer anderen Währung bedient werden müssen als zur Zeit der Jahresabschlussaufstellung absehbar. Sofern die Gesellschaft eine in Anspruch genommene Fremdfinanzierung in einer anderen Währung bedienen muss, kann dies für die Gesellschaft zu einem Währungsrisiko führen. Ein solches Währungsrisiko kann sich negativ auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft auswirken. Prognoserisiko Dieses Geschäftsmodell enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen, die mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese beruhen auf den Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Gesellschaft. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschätzungen der Gesellschaft und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Die Prognosen können sich als unzutreffend erweisen. Erweisen sich die Prognosen als unzutreffend, kann dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Liquiditätsrisiken / Überschuldung Die Gesellschaft kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn die Gesellschaft geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. 4.3 Prognose für das Geschäftsjahr 2024 Die Gesellschaft plant in 2024 keine weiteren Förderverträge zu schließen, da das gesamte Kapital bereits bis zum 31.12.2021 investiert wurde. Aufgrund der Anzahl an Förderverträgen ist eine ausreichende Diversifikation und Risikostreuung gewährleistet. Aufgrund der Studiendauer von typischerweise zwei bis fünf Jahren erwartet die Gesellschaft nur geringe (erste) Rückflüsse. 5 SONSTIGES 5.1 Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung. 5.2 Zweigniederlassungen Die Gesellschaft hat keine Zweigniederlassungen. 5.3 Angaben über die im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen Im Berichtszeitraum wurden die folgenden Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 und Nr. 2 VermAnIG gezahlt:
6 Erklärung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht und im Jahresabschluss der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Sechste Brain Capital GmbH vermittelt wird.
Vallendar, 15.10.2024 Bilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V A
P A S S I V A
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Gemäß der §§ 23 bis 25 des Vermögensanlagegesetzes erfolgt eine Prüfung nach § 316 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Gegenüber dem Vorjahr erfolgte eine Umgliederung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in die Position Ausleihungen. Die Aufzinsung der Forderungen aus Vorjahren wurden aufgehoben. Im Vorjahr ausgewiesene immaterielle Vermögensgegenständen wurden aufgelöst. Angaben zur Bilanz
Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0. Organe der Gesellschaft Dr. Marco Vietor, Geschäftsführer Marcus Hüren, Geschäftsführer Dr. Elisabeth Rudolf-Sipötz, Geschäftsführerin Unterschrift der Geschäftsführung
Vallendar, 21. Juni 2024 Sechste Brain Capital GmbH
Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr
2023
An die Sechste Brain Capital GmbH, Vallendar VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sechste Brain Capital GmbH, Vallendar, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sechste Brain Capital GmbH, Vallendar, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bad Kreuznach, den 15. November 2024
Weitere Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 28. Februar 2025 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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Erbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.
Architekturbüros für Hochbau
Erbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Herstellung von Fantasieschmuck
Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen