RFR
GmbH
Miltenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.215,00 |
42.232,00 |
| I.
Sachanlagen |
37.215,00 |
42.232,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
104.232,72 |
43.800,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
97.245,33 |
35.217,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.987,39 |
8.583,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.392,01 |
1.415,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
143.839,73 |
87.448,49 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.019,05 |
20.379,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
11.019,05 |
-4.620,42 |
| B.
Rückstellungen |
18.845,14 |
4.242,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.975,54 |
62.826,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.805,22 |
18.219,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
143.839,73 |
87.448,49 |
Anhang
1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
1.1.
Angaben der angewandten Bewertungs- und
Bilanzierungsmethoden:
Der Jahresabschluss 2009 wurde auf der Grundlage der
Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1.1.1. Bilanzierungsmethoden:
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB,
modifiziert durch die Sondervorschriften für die
Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB) wurden
beachtet.
1.1.2. Bewertungsmethoden:
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 279 - 283 HGB) aufgestellt. Im Wesentlichen
ist hierzu auszuführen:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten
aktiviert; soweit Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert gem. § 253 (3) HGB erforderlich
waren, sind diese vorgenommen worden.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Abzug aller gebotener Wertberichtigungen angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
bilanziert.
Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle
erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in
Höhe der Beträge angesetzt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich waren.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt, sofern die Tageswerte höher waren, kamen
diese zum Ansatz.
2. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HBG)
2.1. Angaben nach § 285 (1) HGB:
Verbindlichkeiten Kreditinstitute:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 12.000,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 0,00 €
Verbindlichkeiten L. und L.:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 16.747,68 €
Sonstige Verbindlichkeiten:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 35.908,86 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 3.261,46 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 21.057,54 €
2.2. Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10
HGB):
Geschäftsführer der Gesellschaft sind
RFR GmbH, Unternehmensberatung,
Mainstraße 83/85, 63897 Miltenberg
Geschäftsführer:
Roland Dworschak
2.3. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG:
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
Sonstige Forderungen: 0,00 €
Sonstige Verbindlichkeiten: 39.170,32 €
3. Feststellung und Vorschlag für die Verwendung
des Ergebnisses:
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009
erfolgte am 09.02.2011.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss 2009 und den Verlustvortrag aus
Vorjahren auf neue Rechnung vorzutragen.
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