Herstellung von Türen und Fenstern aus Holz
Brinkmann Verwaltungsgesellschaft mbHLiquidiert
32312 Lübbecke, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Schröder seit 22.3.2019 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brinkmann Verwaltungsgesellschaft mbHLübbeckeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
A N H A N G zum Jahresabschluss 31.12.2013I. Allgemeines Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend dazu wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die handelsrechtlich vorgeschriebenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt; mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB hat die Gesellschaft nicht vorgenommen. Zu den angewandten Bewertungsmethoden ist zusammenfassend festzustellen, dass sie unverändert übernommen wurden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde daher weitestgehend Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliches Anlagevermögen wird seit 2010 linear abgeschrieben. Vor dem 1. Januar 2010 angeschafftes bewegliches Anlagevermögen wurde linear oder, soweit nach steuerlichen Vorschriften zulässig, auch degressiv abgeschrieben. Anlagegüter mit Anschaffungskosten von über 150 EUR bis 1.000 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt und werden über fünf Jahre abgeschrieben. Dieses steuerliche Sammelpostenverfahren wird aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewendet. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung entsprechenden Aufgliederung angegeben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Sofern die Tagespreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Dabei wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Einzelangaben zur Bilanz
Die Gesellschafter sind aufgrund von Rangrücktrittserklärungen mit ihren Forderungen gegenüber der Gesellschaft hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurückgetreten, dass ihre Forderungen nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigendem Vermögen bedient werden brauchen. IV. Haftungsverhältnisse
Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus der Gestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens des Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. V. Sonstige Angaben
Lübbecke, den 23. Dezember 2014 Brinkmann Verwaltungs GmbH - Geschäftsführung - Ernst Brinkmann, Marco Brinkmann und Sabine Schröder |
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