Betrieb von Baumschulen
PINTSCH WOLBER GmbH
Röttgenstraße 41, 42549 Velbert, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Lüttich seit 6.1.2026 | Prokura |
Frauke Andrea Tiggelbeck seit 6.1.2026 | Prokura |
Nicolas Hélary seit 11.12.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PINTSCH WOLBER GmbHVelbertJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Pintsch Wolber GmbH (nachfolgend auch die "Gesellschaft") ist zum 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Pintsch Wolber GmbH mit Sitz in 42549 Velbert, Röttgenstraße 41, wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer 23184 geführt. Die Gesellschaft wird in den IFRS Konzernabschluss der Schaltbau Holding AG, München, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt und in den Konzernabschluss der Voltage Global Holding GmbH, München, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden im Unternehmensregister elektronisch bekannt gemacht. Entsprechend ist die Gesellschaft von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Oberste Muttergesellschaft ist die The Carlyle Group Inc. mit Sitz in Delaware, USA, deren Geschäftstätigkeit das Halten von Beteiligungen ist. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden nicht alle größenabhängigen Befreiungen bzw. Erleichterungen in Anspruch genommen. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der Jahresabschlüsse der wesentlichen deutschen Gesellschaften neben den nach § 275 HGB geforderten Zwischensummen einheitlich folgende weitere ausgewiesen:
Aufgrund der Angabe der Werte in "Tausend Euro" kann es im Berichtsjahr als auch in der Vorjahresperiode zu rundungsbasierten Abweichungen kommen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 wurden die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stetig zugrunde gelegt: BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZE ZUR BILANZ Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei allen Anlagegütern wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Zur Bemessung der Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos werden pauschalierte Wertberichtigungen auf nicht einzelwertberichtigte Nettoforderungen gebildet. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Barwert angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten werden saldiert, sofern die Aufrechnungslage gegeben ist. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet:
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen. Latente Steuern resultieren aus zeitlichen Unterschieden zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden. Der Ansatz latenter Steuern erfolgt auf Ebene des Organträgers. Dabei werden nicht nur die Unterschiede aus den Bilanzposten des Organträgers einbezogen, sondern auch solche, die bei Organgesellschaften bestehen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt in Summe auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Voltage Holding GmbH, München in Höhe von derzeit 30%. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Zusätzlich zu den temporären Differenzen werden künftige Steuervorteile aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen und Zinsvorträgen im Sinne des § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG berücksichtigt. Eine sich nach Saldierung insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht, so dass keine aktive latente Steuer in der Bilanz des Organträgers ausgewiesen wird. Zum 31. Dezember besteht zwischen der Voltage Holding GmbH, München (Organträger), der Voltage BidCo GmbH, München (Organgesellschaft), der Schaltbau Holding AG (Organgesellschaft), München und der Schaltbau GmbH (Organgesellschaft), München, eine wirksame ertragsteuerliche Organschaft. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sowie auf steuerliche Zinsvorträge im Sinne des § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden unsaldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein Steuersatz von 30,00% zugrunde. Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag dotiert. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZE ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Leistung erbracht bzw. erfüllt wurde und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind, Aufwendungen werden unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips erfasst. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1 JAHRESABSCHLUSS NACH HGB (1) VORRÄTE
(2) FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
(3) ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN
Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten:
(4) VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zum Stichtag in Höhe von TEUR 1.418 (Vj. TEUR 946) aus dem ungesicherten Cashpooling mit der Schaltbau Holding AG, München, sowie in Höhe von TEUR 154 (Vj. TEUR 170) aus aufgerechneten Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Gesellschafterin Pintsch GmbH, Dinslaken. Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten überwiegend Lohnsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 21 (Vj. TEUR 535). ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (5) UMSATZERLÖSE
Die Umsatzerlöse entfallen auf folgende Regionen:
Die Umsatzerlöse entfallen auf folgende Geschäftsfelder/Produktgruppen
(6) SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 0) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die nachfolgend dargestellten periodenfremde Erträge:
(7) PERSONALAUFWAND
Nachfolgende Tabelle beinhaltet die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:
(8) SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
Die Aufwendungen aus Währungsumrechnung betragen im Geschäftsjahr TEUR 0 (Vj. TEUR 0). Es liegen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 0) vor. (9) ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN
SONSTIGE ANGABEN (10) EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht bekannt. (11) GOING-CONCERN PRÄMISSE Zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Sicherstellung der Going-Concern Prämisse stimmte der Aufsichtsrat dem Gesellschafterbeschluss vom 16.02.2023 zur Durchführung einer Kapitalerhöhung bei der PINTSCH Wolber GmbH durch Zuzahlung in Höhe von TEUR 700 in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu. Die Zahlung erfolgte am 31.03.2023. Für eine weitere Kapitalerhöhung bei der PINTSCH Wolber GmbH stimmte der Aufsichtsrat dem Gesellschafterbeschluss vom 20.06.2023 durch Zuzahlung in Höhe von TEUR 600 in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu. Die Zahlung erfolgte am 17.07.2023. (12) HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen wurden unter Berücksichtigung des frühestmöglichen Kündigungstermins der jeweils zugrundeliegenden Verträge ermittelt.
(13) HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS Die Angabe entfällt in Übereinstimmung mit § 285 Nr. 17 HGB, da die Beträge im Konzern-Abschluss der Schaltbau Holding AG enthalten sind. (14) GESCHÄFTSFÜHRER
Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf eine Angabe der Bezüge der Geschäftsführung. (15) ERGEBNISVERWENDUNG Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Jahresergebnis in Höhe von TEUR -315 (Vj. TEUR -595) auf neue Rechnung vorzutragen.
Velbert, den 31. März 2024 Pintsch Wolber GmbH Geschäftsführung gez. Tilo Brandis gez. Thomas Milewski |
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