IPRO Recyclingpark GmbHLiquidiert

14778 Golzow, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 1887
Eingetragen
8.2.2006
Branche
Energetische Verwertung von AbfällenRückgewinnung sortierter WerkstoffeSonstige Verwertung von Abfällen
Gegenstand
Die Verwertung, das Recycling, die Entsorgung, die Behandlung und der Handel mit Abfällen, Wert- und Reststoffen und Wirtschaftsgütern jeder Art; Entwicklung, Verbesserung, Planung, Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von Verfahren, Betriebsstätten und Anlagen, die dem vorstehenden Zweck dienen.

Historie

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Management

NameRolle
Günther Broy
seit 22.4.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
IGEPRO GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

IGEPRO GmbH
Germany
100.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

IPRO Recyclingpark GmbH

Golzow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 369.865,92
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.268,87
386.134,79

Passiva

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 51.12919
II. Verlustvortrag -151.423,65
III. Jahresüberschuss 142.13729
B. Verbindlichkeiten 344.197,41
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 340.214,23
Sonstige Passiva 94,55
386.13429

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der IPRO Recyclingpark GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der IPRO Recyclingpark GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH- Gesetzes zu beachten.

Das Sachanlagenvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

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