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GmbH
Penzing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
309.790,00 |
275.513,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
188.475,00 |
242.695,00 |
| II.
Sachanlagen |
121.315,00 |
32.818,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
463.109,90 |
516.358,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
160.984,16 |
149.341,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
302.125,74 |
367.017,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.897,46 |
|
| Aktiva |
779.797,36 |
791.871,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
266.314,21 |
327.212,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
22.212,26 |
-12.415,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
219.101,95 |
314.628,22 |
| B.
Rückstellungen |
113.501,51 |
79.927,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
399.981,64 |
384.732,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
399.981,64 |
384.732,14 |
| Passiva |
779.797,36 |
791.871,91 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung
des am 25.05.2009 verkündeten
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
2.1 Die Bilanz wurde gemäß § 266
HGB vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
2.2
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und unter Zugrundelegung einer
Nutzungsdauer von drei, fünf oder sechs Jahren linear
abgeschrieben.
2.3 Die Bilanzierung von
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Einbeziehung eventuell
angefallener Nebenkosten. Die beweglichen Gegenstände
des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben.
Die Absetzungen für Abnutzung (AfA) richten sich nach
der jeweiligen betrieblichen Nutzungsdauer des Anlageguts
unter Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen. Entsprechend
der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen im
Berichtszeitraum wurde die AfA zeitanteilig vorgenommen.
2.4 Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten netto
250,00 Euro bis 800,00 Euro werden gemäß §
6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben und als Abgang erfasst.
2.5 Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag
aktiviert.
2.6 Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
2.7 Die
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2.8 Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen,
soweit sie passivierungsfähig sind.
2.9 Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1
Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt EUR 25.000. Der
Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
|
EUR
|
Vortrag zum 01.01.2023
|
302.212,26
|
Ausschüttung 2023
|
280.000,00
|
Jahresüberschuss
2023
|
219.101,95
|
Bilanzgewinn 31.12.2023
|
241.314,21
|
4.
Sonstige Angaben
4.1. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse, die gemäß § 285
Nr. 27 i. V. m. § 251 HGB und § 268 Nr. 7
HGB anzugeben sind.
4.2.
Geschäftsführung
Zusammensetzung im Geschäftsjahr 2023: Herr
Philip GabrielVon der Schutzklausel gemäß §
286 Abs. 4 HGB wird hinsichtlich der Angaben
gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9a und Nr. 9b HGB
Gebrauch gemacht.
4.3.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 241.314,21 auf neue
Rechnung vorzutragen
sonstige Berichtsbestandteile
Penzing, den 07.03.2024
gez.
Philip Gabriel, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2024
festgestellt.
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