Systemberatung Herb GmbHLiquidiert

Mayerstraße 16, 69207 Sandhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 334760
Eingetragen
6.10.1993
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Systemberatung, Entwicklung und Vertrieb von EDV-Software sowie Handel und Entwicklung von EDV-Hardware.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Systemberatung Herb GmbH

Sandhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.105,00 5.379,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 72,00
II. Sachanlagen 3.997,00 5.202,00
III. Finanzanlagen 105,00 105,00
B. Umlaufvermögen 135.038,72 107.619,72
I. Vorräte 2.000,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 130.453,00 105.049,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 125.977,00 105.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.585,72 2.570,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 139.143,72 112.998,72

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 66.463,39 60.784,09
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 35.219,50 15.904,69
III. Jahresüberschuss 5.679,30 19.314,81
B. Rückstellungen 40.000,00 33.806,00
C. Verbindlichkeiten 32.680,33 18.408,63
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 32.680,33 18.408,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 139.143,72 112.998,72

Anhang


A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 (1) HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der § 266 und § 275 (2) des HGB gegliedert.

Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 (1) HGB wurde Rechnung getragen.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 (1) i. V. m. § 274a und § 288 HGB in Anspruch.

Ein Lagebericht nach § 289 HGB wurde gemäß § 264 (1) Satz 3 HGB nicht erstellt.

Die erworbenen Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben worden.

Bei Bemessung der Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.

Die Anschaffungskosten wurden gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt.

Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode. Soweit die geometrisch degressive Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern zu höheren Abschreibungsbeträgen als die lineare Methode führte, wurde die degressive Methode für die Abschreibungen gewählt.

Der Übergang von den Abschreibungen nach der degressiven Methode zu Abschreibungen nach der linearen Methode erfolgt planmäßig.

Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens sind bis zu einem Wert von EUR 150,00 ohne Umsatzsteuer (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Zugangsjahr voll abgeschrieben worden.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von über EUR 150,00 und mit bis zu einem Wert von EUR 1.000,00 wurde ein Sonderposten gebildet, der über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben wird.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag einzeln bewertet.

Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung waren die Forderungen insgesamt ausgeglichen. Eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen wurde daher nicht gebildet.

Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und der zu erwartenden Inanspruchnahme zu erwarten ist nach § 249 (1) und § 252 (1) Nr. 4 HGB.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag nach § 253 (1) HGB angesetzt.

Das unter der sonstigen Aktiva ausgewiesene Verrechnungskonto des Gesellschafters Roland Herb weist zum Bilanzstichtag 31.12.2010 einen Forderungssaldo von EUR 125.977,00 (Vorjahr: EUR 105.000,00) aus. Schuld- und Guthabensalden werden mit einem Zinsfuß von jährlich 5 % verzinst.

Die bisherige Verzinsung wurde auf die aktuellen, marktüblichen Zinsen angepasst.  

B. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss enthält alle ansatzfähigen Anlagengegenstände, sonstigen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.

Das Saldierungsverbot nach § 246 HGB wurde beachtet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.

Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 (1) HGB wurde Rechnung getragen.

II. Angaben zu den einzelnen Bilanzposten

Für die sich in Arbeit befindlichen Aufträge wurde ein Aktivposten in Höhe von EUR 2.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00) gebildet.

Die Bewertung erfolgte auf Basis des im Folgejahr abrechenbaren Zeitaufwands der im Geschäftsjahr angefallen war.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden laufende Gewerbe- und Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von EUR 4.476,00 (Vorjahr: EUR 49,00) ausgewiesen.

Der Kassenbestand in Höhe von insgesamt EUR 2.585,72 (Vorjahr: EUR 2.570,72) wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das Stammkapital von EUR 25.264,59 ist vollständig einbezahlt und mit dem Nennbetrag angesetzt.

Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrags vor Verwendung von EUR 35.219,50 (Vorjahr:  EUR 15.904,69) und des Jahresüberschusses 2010 von EUR 5.679,30 (Vorjahr: 19.314,81) ergibt sich ein Gewinnvortrag von EUR 40.898,80 (Vorjahr: EUR 35.219,50).

Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Die bestehenden Steuerrückstellungen wurden insgesamt nach Ausgleich dieser Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr aufgelöst.

Die Vorauszahlungen für das Geschäftsjahr übersteigen die zu erwartenden Steuerbelastungen für das Jahr 2010.

Die übersteigenden Salden wurden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe von insgesamt EUR 40.000,00 (Vorjahr: EUR 33.000,00) angesetzt.

Die Rückstellung für gesetzliche Aufbewahrungsverpflichtungen in Höhe von EUR 12.000,00 beinhaltet die voraussichtlichen Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für die verschiedenen Unterlagen der Gesellschaft.

Sie wurde der aktuellen Kostensituation, insbesondere hinsichtlich der gestiegenen Nebenkosten angepasst und hat sich daher gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Für die Jahresabschlusserstellung, Prüfung, Erstellung der Steuererklärungen und Beratungstätigkeiten für die Jahre 2007, 2008 und 2009 und 2010 wurde eine Rückstellung in Höhe von insgesamt EUR 15.000,00 (Vorjahr: EUR 12.000,00) gebildet.

Für steuerliche- und anwaltliche Beratungskosten im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung, den Rechtsbehelfsverfahren und sonstigen Verfahren wurde eine Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von insgesamt EUR 6.000,00 (Vorjahr: EUR 5.000,00) gebildet.

Die Rückstellung für IHK-Beiträge von EUR 3.000,00 (Vorjahr: EUR 3.000,00) beinhaltet die noch zu erhebenden rückständigen Kammerbeiträge der Jahre 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010.

Für noch ausstehenden Urlaub der Arbeitnehmer zum Ende des Jahres 2010 und für die zu erwartenden Nachzahlungen an  Berufsgenossenschaftsbeiträgen wurden zwei Rückstellungen in Höhe von EUR 3.000,00 (Vorjahr: EUR 2.400,00) und EUR 1.000,00 (Vorjahr: EUR 600,00) gebildet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 20.518,95 (Vorjahr: EUR 8.870,31) wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken beinhalten ausschließlich den Schuldensaldo des betrieblichen Kontokorrentkontos.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden Steuerverbindlichkeiten mit einem Gesamtsaldo in Höhe von insgesamt EUR 12.161,38 (Vorjahr: EUR 9.538,32) ausgewiesen.

Diese Verbindlichkeiten beruhen ausschließlich auf den laufenden Steuern des aktuellen Geschäftsjahres und des Vorjahres 2009.

III. Angaben zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde, wie im Vorjahr das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Periodenfremde Erträge und Aufwendungen lagen nicht vor. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Die Umsatzerlöse im laufenden Geschäftsjahr beinhalten Beratungserlöse und Erlöse aus Programmiertätigkeit in Höhe von insgesamt EUR 139.336,25 (Vorjahr: EUR 148.543,75).

Offene- und im Folgejahr abgerechnete Leistungen wurden unter den unfertigen Leistungen  mit einem Wert von EUR 2.000,00 (Vorjahr: 0,00) ausgewiesen. 

Sonstige betrieblichen Erträge sind im laufenden Geschäftsjahr im Gegensatz zum Vorjahr nicht angefallen.

Die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen verschiedenen betrieblichen Kosten von EUR 15.606,87 (Vorjahr: EUR 13.157,32) beinhalten Telefonkosten in Höhe von EUR 3.036,35 (Vorjahr: EUR 2.257,77), Rechts- und Beratungskosten von EUR 6.536,41 (Vorjahr: EUR 8.302,91), Abschluss- und Prüfungskosten von EUR 3.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00), Zeitschriften und Bücher von EUR 834,66 (Vorjahr: EUR 267,24) und Aufwendungen für Nebenkosten des Geldverkehrs von EUR 2.199,45 (Vorjahr: EUR 2.329,40).

Die sonstigen Zinsen von EUR 5.250,00 (Vorjahr: EUR 4.452,46) beinhalten den laufenden Zinsertrag des Geschäftsjahres 2010 aus dem Guthabensaldo des Gesellschafterverrechnungskontos. 

Die unter Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesenen Aufwendungen von EUR 2.200,00 (Vorjahr: EUR 7.539,00) beinhalten den Aufwand für das laufende Geschäftsjahr 2010.   

C. Sonstige Angaben

I. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Geschäftsführer Roland Herb schlägt vor, den Jahresüberschuss 2010 von EUR 5.679,30 (Vorjahr: EUR 19.314,81) unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von EUR 35.219,50 (Vorjahr: EUR 15.904,69) auf neue Rechnung vorzutragen.

II. Unternehmensorgane

Als alleiniger Geschäftsführer war für das laufende Geschäftsjahr 2010 Roland Herb, Sandhausen bestellt.

Für die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB wird die Befreiungsregelung gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat oder Beirat.

III. Haftungsverhältnisse

Für Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung aus Lohn- und Umsatzsteuer bestehen persönliche Erfüllungsverpflichtungen des Geschäftsführers Roland Herb.

Sonstige Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nach § 251 HGB unter der Bilanz zu vermerken sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Nach § 285 Nr. 3 HGB in der Bilanz zu vermerkende Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind, bestanden zum Bilanzstichtag ebenfalls nicht.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 besteht unter der sonstigen Aktiva ein Verrechnungskonto mit einem Forderungssaldo von EUR 125.977,00 (Vorjahr: EUR 105.000,00) gegenüber dem Gesellschaftergeschäftsführer  Roland Herb.

Diese Forderung ist nicht gesichert.

IV. Sonstige Angaben

Buchungsvorgänge in ausländischer Währung sind im Berichtsjahr nicht angefallen.

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff. oder §§ 284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr 2010 nicht vorgelegen.

69207 Sandhausen, den 07. Mai 2012

(Roland Herb)
- Geschäftsführer -

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 125.977,00 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 105.000,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2012 festgestellt.

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