Systemberatung Herb GmbH
Sandhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.105,00 |
5.379,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
72,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.997,00 |
5.202,00 |
| III.
Finanzanlagen |
105,00 |
105,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
135.038,72 |
107.619,72 |
| I.
Vorräte |
2.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
130.453,00 |
105.049,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
125.977,00 |
105.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.585,72 |
2.570,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
139.143,72 |
112.998,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.463,39 |
60.784,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
35.219,50 |
15.904,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.679,30 |
19.314,81 |
| B.
Rückstellungen |
40.000,00 |
33.806,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.680,33 |
18.408,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
32.680,33 |
18.408,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
139.143,72 |
112.998,72 |
Anhang
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. § 267 (1) HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrichtliniengesetzes und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den Vorschriften der § 266 und § 275 (2) des
HGB gegliedert.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des §
252 (1) HGB wurde Rechnung getragen.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 (1) i. V. m.
§ 274a und § 288 HGB in Anspruch.
Ein Lagebericht nach § 289 HGB wurde
gemäß § 264 (1) Satz 3 HGB nicht erstellt.
Die erworbenen Gegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
bewertet und planmäßig abgeschrieben worden.
Bei Bemessung der Abschreibungen wurde die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
Die Anschaffungskosten wurden gleichmäßig auf
die Nutzungsdauer verteilt.
Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen
Methode. Soweit die geometrisch degressive Abschreibung bei
beweglichen Wirtschaftsgütern zu höheren
Abschreibungsbeträgen als die lineare Methode
führte, wurde die degressive Methode für die
Abschreibungen gewählt.
Der Übergang von den Abschreibungen nach der
degressiven Methode zu Abschreibungen nach der linearen
Methode erfolgt planmäßig.
Die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens sind bis zu einem Wert von EUR 150,00
ohne Umsatzsteuer (geringwertige Wirtschaftsgüter) im
Zugangsjahr voll abgeschrieben worden.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von über EUR
150,00 und mit bis zu einem Wert von EUR 1.000,00 wurde ein
Sonderposten gebildet, der über einen Zeitraum von
fünf Jahren linear abgeschrieben wird.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennbetrag einzeln bewertet.
Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung waren die Forderungen
insgesamt ausgeglichen. Eine Pauschalwertberichtigung auf
Forderungen wurde daher nicht gebildet.
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung und der zu erwartenden Inanspruchnahme zu
erwarten ist nach § 249 (1) und § 252 (1) Nr. 4
HGB.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag nach § 253 (1) HGB angesetzt.
Das unter der sonstigen Aktiva ausgewiesene
Verrechnungskonto des Gesellschafters Roland Herb weist zum
Bilanzstichtag 31.12.2010 einen Forderungssaldo von EUR
125.977,00 (Vorjahr: EUR 105.000,00) aus. Schuld- und
Guthabensalden werden mit einem Zinsfuß von
jährlich 5 % verzinst.
Die bisherige Verzinsung wurde auf die aktuellen,
marktüblichen Zinsen angepasst.
B. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz
und der Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Anlagengegenstände, sonstigen
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot nach § 246 HGB wurde
beachtet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2010 ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des §
252 (1) HGB wurde Rechnung getragen.
II. Angaben zu den einzelnen Bilanzposten
Für die sich in Arbeit befindlichen
Aufträge wurde ein Aktivposten in Höhe von EUR
2.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00) gebildet.
Die Bewertung erfolgte auf Basis des im Folgejahr
abrechenbaren Zeitaufwands der im Geschäftsjahr
angefallen war.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
wurden laufende Gewerbe- und
Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von EUR
4.476,00 (Vorjahr: EUR 49,00) ausgewiesen.
Der Kassenbestand in Höhe von insgesamt EUR
2.585,72 (Vorjahr: EUR 2.570,72) wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Das Stammkapital von EUR 25.264,59 ist
vollständig einbezahlt und mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrags vor
Verwendung von EUR 35.219,50 (Vorjahr: EUR 15.904,69)
und des Jahresüberschusses 2010 von EUR 5.679,30
(Vorjahr: 19.314,81) ergibt sich ein Gewinnvortrag von EUR
40.898,80 (Vorjahr: EUR 35.219,50).
Die gebildeten Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Die bestehenden Steuerrückstellungen wurden
insgesamt nach Ausgleich dieser Verbindlichkeiten im
Geschäftsjahr aufgelöst.
Die Vorauszahlungen für das Geschäftsjahr
übersteigen die zu erwartenden Steuerbelastungen
für das Jahr 2010.
Die übersteigenden Salden wurden unter den
sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe von
insgesamt EUR 40.000,00 (Vorjahr: EUR 33.000,00)
angesetzt.
Die Rückstellung für gesetzliche
Aufbewahrungsverpflichtungen in Höhe von EUR 12.000,00
beinhaltet die voraussichtlichen Aufwendungen zur
Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
für die verschiedenen Unterlagen der Gesellschaft.
Sie wurde der aktuellen Kostensituation, insbesondere
hinsichtlich der gestiegenen Nebenkosten angepasst und hat
sich daher gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Für die Jahresabschlusserstellung, Prüfung,
Erstellung der Steuererklärungen und
Beratungstätigkeiten für die Jahre 2007, 2008 und
2009 und 2010 wurde eine Rückstellung in Höhe von
insgesamt EUR 15.000,00 (Vorjahr: EUR 12.000,00) gebildet.
Für steuerliche- und anwaltliche Beratungskosten
im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung, den
Rechtsbehelfsverfahren und sonstigen Verfahren wurde eine
Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten in
Höhe von insgesamt EUR 6.000,00 (Vorjahr: EUR
5.000,00) gebildet.
Die Rückstellung für IHK-Beiträge von
EUR 3.000,00 (Vorjahr: EUR 3.000,00) beinhaltet die noch zu
erhebenden rückständigen Kammerbeiträge der
Jahre 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010.
Für noch ausstehenden Urlaub der Arbeitnehmer
zum Ende des Jahres 2010 und für die zu erwartenden
Nachzahlungen an Berufsgenossenschaftsbeiträgen
wurden zwei Rückstellungen in Höhe von EUR
3.000,00 (Vorjahr: EUR 2.400,00) und EUR 1.000,00 (Vorjahr:
EUR 600,00) gebildet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von EUR 20.518,95 (Vorjahr: EUR 8.870,31)
wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken beinhalten
ausschließlich den Schuldensaldo des betrieblichen
Kontokorrentkontos.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden
Steuerverbindlichkeiten mit einem Gesamtsaldo in Höhe
von insgesamt EUR 12.161,38 (Vorjahr: EUR 9.538,32)
ausgewiesen.
Diese Verbindlichkeiten beruhen ausschließlich auf
den laufenden Steuern des aktuellen Geschäftsjahres
und des Vorjahres 2009.
III. Angaben zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde, wie
im Vorjahr das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Periodenfremde Erträge und Aufwendungen lagen
nicht vor. Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Die Umsatzerlöse im laufenden Geschäftsjahr
beinhalten Beratungserlöse und Erlöse aus
Programmiertätigkeit in Höhe von insgesamt EUR
139.336,25 (Vorjahr: EUR 148.543,75).
Offene- und im Folgejahr abgerechnete Leistungen wurden
unter den unfertigen Leistungen mit einem Wert von
EUR 2.000,00 (Vorjahr: 0,00) ausgewiesen.
Sonstige betrieblichen Erträge sind im laufenden
Geschäftsjahr im Gegensatz zum Vorjahr nicht
angefallen.
Die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
ausgewiesenen verschiedenen betrieblichen Kosten von EUR
15.606,87 (Vorjahr: EUR 13.157,32) beinhalten
Telefonkosten in Höhe von EUR 3.036,35 (Vorjahr:
EUR 2.257,77), Rechts- und Beratungskosten von EUR
6.536,41 (Vorjahr: EUR 8.302,91), Abschluss- und
Prüfungskosten von EUR 3.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00),
Zeitschriften und Bücher von EUR 834,66 (Vorjahr: EUR
267,24) und Aufwendungen für Nebenkosten des
Geldverkehrs von EUR 2.199,45 (Vorjahr: EUR 2.329,40).
Die sonstigen Zinsen von EUR 5.250,00 (Vorjahr: EUR
4.452,46) beinhalten den laufenden Zinsertrag des
Geschäftsjahres 2010 aus dem Guthabensaldo des
Gesellschafterverrechnungskontos.
Die unter Steuern vom Einkommen und Ertrag
ausgewiesenen Aufwendungen von EUR 2.200,00 (Vorjahr: EUR
7.539,00) beinhalten den Aufwand für das laufende
Geschäftsjahr 2010.
C. Sonstige Angaben
I. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Geschäftsführer Roland Herb
schlägt vor, den Jahresüberschuss 2010 von
EUR 5.679,30 (Vorjahr: EUR 19.314,81) unter
Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr
von EUR 35.219,50 (Vorjahr: EUR 15.904,69) auf neue
Rechnung vorzutragen.
II. Unternehmensorgane
Als alleiniger Geschäftsführer war für
das laufende Geschäftsjahr 2010 Roland Herb,
Sandhausen bestellt.
Für die Angabe der Gesamtbezüge nach §
285 Nr. 9 HGB wird die Befreiungsregelung gemäß
§ 288 HGB in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat oder Beirat.
III. Haftungsverhältnisse
Für Verbindlichkeiten gegenüber der
Finanzverwaltung aus Lohn- und Umsatzsteuer bestehen
persönliche Erfüllungsverpflichtungen des
Geschäftsführers Roland Herb.
Sonstige Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen, die nach § 251 HGB unter
der Bilanz zu vermerken sind, bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Nach § 285 Nr. 3 HGB in der Bilanz zu
vermerkende Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind,
bestanden zum Bilanzstichtag ebenfalls nicht.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 besteht unter der
sonstigen Aktiva ein Verrechnungskonto mit einem
Forderungssaldo von EUR 125.977,00 (Vorjahr: EUR
105.000,00) gegenüber dem
Gesellschaftergeschäftsführer Roland
Herb.
Diese Forderung ist nicht gesichert.
IV. Sonstige Angaben
Buchungsvorgänge in ausländischer
Währung sind im Berichtsjahr nicht angefallen.
Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach §§ 264 ff. oder §§ 284 ff.
HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese
im Geschäftsjahr 2010 nicht vorgelegen.
69207 Sandhausen, den 07. Mai 2012
(Roland Herb)
- Geschäftsführer -
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 125.977,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 105.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2012
festgestellt.
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