Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Sparkasse Uecker-Randow
PasewalkStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Annett Zahn seit 13.4.2012 | Vorsitzender des Vorstands |
Susan Mirasch seit 13.4.2012 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Uecker-RandowPasewalkJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss 20230. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Sparkasse Uecker-Randow wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). Forderungen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offene Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurden im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden. Wertpapiere Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten. Bei der Bewertung von Wertpapieren wird der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden, unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert. Bei im Bestand gehaltenen Anteilen an offenen Immobilienfonds ist für die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Die Immobilienfonds sind dem Anlagebestand zugeordnet. Bei diesen Anteilen sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag erhoben. Die Bewertung der Fonds erfolgt nach dem strengen Niederstwertprinzip. Beteiligungen Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Sachanlagevermögen Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sowie Software mit Anschaffungskosten bis 410,00 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden in einem Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist. Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt. Aufgrund der - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikels 67 Abs. 4 EGHGB - allein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibungen und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwandes liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss der Sparkasse um 52 TEUR über dem Betrag, der ansonsten auszuweisen gewesen wäre. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck erstmals entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % sowie Rentensteigerungen von 2,5 % ermittelt. Die Methodenumstellung vom Teilwertverfahren auf das Anwartschaftsbarwertverfahren hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellung. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszins für Pensionen beträgt 1,82 %. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Der beizulegende Wert des Deckungsvermögens wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der betreffenden Verpflichtungen aus Pensionen verrechnet und ergab einen passivischen Überhang in Höhe von 67 TEUR, der unter "Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen wurde. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Uecker-Randow Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (ZMV) mit Sitz in Strasburg (Uckermark). Die ZMV finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,3 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. - 31.12. 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt im Geschäftsjahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZMV, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZMV im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 5.879 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 352 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 9.655 TEUR. Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZMV die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZMV in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZMV. Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 1,42 Jahren mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,02 % abgezinst. Die übrigen Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XIZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XIZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten zwischen 1 und 10 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 0,94 % und 1,49 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes zum Ende der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode erfolgt. Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Zinseffekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Für die unwiderrufliche Verpflichtung, neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden erstmals im Jahr 2015 Rückstellungen gebildet. Die im Geschäftsjahr erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung in Höhe von 455,6 TEUR (Barwert) ausgewiesen. Fonds für allgemeine Bankrisiken Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB. Strukturierte Finanzinstrumente Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW HFA 22 (Anleihen mit Kündigungsrechten, Darlehen mit Sondertilgungsrechten) wurden nach den hierfür maßgeblichen handelsrechtlichen Regeln einheitlich bilanziert und bewertet. Verlustfreie Bewertung im Zinsbuch (IDW RS BFA 3) Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus dem zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittele Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. II. Erläuterungen zur Jahresbilanz AKTIVSEITE
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der weiteren Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB verzichtet. Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin bei der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.
Entwicklung des Anlagevermögens in TEUR
Entwicklung des Anlagevermögens in TEUR
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.
Die von der Sparkasse eingegangene nachrangige Verbindlichkeit kann im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Die Sparkasse hat sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht. Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Passiva unter dem Strich: 1. Eventualverbindlichkeiten Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfe und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 Euro pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im Bedarfsfall entscheiden Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") aufbauen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 456 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 456 TEUR wurden zum Bilanzstichtag aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Restlaufzeitengliederung Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):
Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 9.320 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Posten 5: Provisionserträge Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Fondsanteile, Immobilien). Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge
Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen
Posten 25: Jahresüberschuss Der einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegende Gesamtbetrag in Höhe von 68 TEUR resultiert aus dem aktuellen Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren anstelle eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Der Jahresüberschuss kann voll ausgeschüttet werden. Posten 29: Bilanzgewinn Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 19. September 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. IV. Sonstige Angaben Den Organen der Sparkasse gehören an:
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahres 2023 23 TEUR. An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 576 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstandes und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 9.168 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden keine Kredite und den Mitgliedern des Verwaltungsrates Kredite in Höhe von 803 TEUR gewährt. Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
Pasewalk, den 18. Juli 2024 Der Vorstand Zahn Mirasch Anlage gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung") Die Sparkasse Uecker-Randow hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Uecker-Randow besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Uecker-Randow definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Beteiligungen sowie aus Aktien und anderen nicht verzinslichen Wertpapieren, Provisionserträge, Provisionsaufwendungen sowie sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 23.887 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt zum Jahresende 114. Der Gewinn vor Steuern beträgt 2.512 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 2.210 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Uecker-Randow hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Uecker-Randow Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Uecker-Randow - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Uecker-Randow für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Forderungen an Kunden 2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Risiko für den Jahresabschluss b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung der Forderungen an Kundena) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Höhe eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume. b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft. c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten. 2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapierea) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Im Jahresabschluss der Sparkasse werden Wertpapiere unter dem Bilanzposten "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" und "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen. Die "Aktien und andere nicht festverzinslichen Wertpapiere" bestehen aus Anteilen an offenen Immobilienfonds. Die verzinslichen Wertpapiere der Liquiditätsreserve und die im Anlagevermögen befindlichen Anteile an Immobilienfonds wurden zum strengen Niederstwertprinzip und die verzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten bewertet. Die Bewertung der genannten Bilanzposten ist betragsmäßig für die Vermögens- und für die Ertragslage von hoher Bedeutung; folglich war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Im Rahmen der Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere unter Berücksichtigung der Geschäftsorganisation und des verwendeten IT-Systems geprüft. In diesem Zusammenhang wurden die relevanten Bewertungsmodelle getestet. Dabei wurde beurteilt, ob und inwiefern die Bewertung durch Subjektivität, Komplexität und sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflusst ist. Ferner wurden die von der Sparkasse angewandten Berechnungsmethoden einschließlich der hierbei eingesetzten Modelle sowie die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter nachvollzogen und gewürdigt. Weiterhin haben wir auf Basis der gegebenen Inputparameter die durch die Sparkasse vorgenommene Bewertung nachvollzogen. Bei der Durchführung der Prüfung wurde ein zertifizierte Audit-Tool verwendet, das zu jedem Bewertungsstichtag auf über fünf Millionen qualitätsgesicherte Bandbreiten von Referenzpreisen zugreifen kann. Als Datengrundlage dienten dabei die von gängigen Informationsdienstleistungsunternehmen (u.a. Bloomberg, MarkIt) zur Verfügung gestellten Kurse und Bewertungen. Mit dem Audit-Tool wurden alle Wertpapierpositionen mit Bandbreiten bewertet und anhand der Ergebnisse die Werte der Sparkasse nachvollzogen. c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten. Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. - führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jens-Uwe Rose.
Berlin, 18. Juli 2024 Sparkassenverband
für die Sparkassen in den Ländern
Jens-Uwe Rose, Wirtschaftsprüfer LageberichtInhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Unternehmens 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2 Geschäftsverlauf 2.3 Darstellung und Analyse der Lage 2.3.1 Ertragslage 2.3.2 Finanzlage 2.3.3 Vermögenslage 2.3.4 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren 2.3.5 Gesamtaussage 3. Prognosebericht 3.1 Wirtschaftliche Prognose 3.2 Unternehmensprognose 3.3 Chancen und Risiken der prognostizierten Entwicklung 4. Risikobericht 4.1 Risikomanagement 4.2 Risikotragfähigkeit 4.2.1 Grundlegende Methodik 4.2.2 Limitierung 4.2.3 Szenarien und Risikomessung 4.3 Einzelrisiken 4.3.1 Adressenrisiken 4.3.2 Marktpreisrisiken 4.3.3 Liquiditätsrisiken 4.3.4 Operationelle Risiken 4.4 Gesamteinschätzung 1. Grundlagen des Unternehmens Die Sparkasse Uecker-Randow ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Das Geschäftsgebiet zur Wahrung des Regionalprinzips gemäß § 5 Sparkassengesetz Mecklenburg-Vorpommern ist der ehemalige Landkreis Uecker-Randow. Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Die Sparkasse Uecker-Randow ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV), des Sparkassenbeteiligungszweckverbandes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Haftungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe. Der Haftungsverbund ist das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. Er schützt die Bestände der Institute und dient der Sicherung der Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Im Vordergrund aller Aktivitäten der Sparkasse Uecker-Randow steht die Sicherung einer ausreichenden Rentabilität zur langfristigen Existenzerhaltung des Unternehmens. Innerhalb ihrer Aktivitäten berücksichtigt die Sparkasse vor allem ihren öffentlichen Auftrag. Sie hat das Ziel, allen Bevölkerungskreisen moderne Finanzdienstleistungen anzubieten. Mit ihrem Geschäftsmodell konzentriert sich die Sparkasse neben dem breiten Privatkundengeschäft vor allem auf die mittelständischen Firmenkunden. Die Sparkasse Uecker-Randow ist ein Wirtschaftsunternehmen, das für die Bevölkerung der Region wichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt. Darüber hinaus engagiert sich die Sparkasse in Form von Spenden im sozialen und kulturellen Bereich in der Region. Nennenswert ist die 1998 gegründete Sparkassenstiftung Uecker-Randow mit einem Stiftungsvermögen von 1.500 TEUR. Mit den Erträgen aus dem Vermögen wird neben der Wissenschaft und der Forschung unter anderem auch die Umwelt, Jugend, Kunst und Kultur sowie der Sport gefördert. Im Jahr 2023 standen der Sparkassenstiftung Uecker-Randow durch eine Zuwendung der Sparkasse Uecker-Randow zusätzliche Mittel für weitere Projekte zur Verfügung. Die Vertriebsstruktur der Sparkasse Uecker-Randow zeichnet sich durch ein breites Geschäftsstellennetz mit der Hauptgeschäftsstelle in Pasewalk, sieben weiteren Geschäftsstellen, einer SB-Geschäftsstelle, einem Standort mit Geldautomaten sowie einer Bargeldagentur aus. Die Sparkasse verfügt über moderne technologische Standards und bietet ihren Kunden die Möglichkeit flexibel über die Internetfiliale und die Sparkassen-App die Finanzgeschäfte auch online zu tätigen. Darüber hinaus stellt die Sparkasse Leistungen auch im Rahmen der Direktfiliale zur Verfügung. Der Mitarbeiterbestand der bankspezifisch Beschäftigten in der Sparkasse ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Mitarbeiterabgänge konnten durch die Übernahme von Auszubildenden und die Einstellung neuer Mitarbeiter teilweise kompensiert werden. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Personalbestandes im Detail zum Bilanzstichtag:
* Ausbildung im Berufsbild "Bankkauffrau/ Bankkaufmann"
2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war weltweit von hoher Inflation geprägt, was den Konsum schwächte. Die fortgesetzten Zinssteigerungen in fast allen Währungsräumen bremsten die Nachfrage beim Verbrauch aber vor allem bei den Investitionen. Das Wachstum der Weltwirtschaft wurde durch den IWF mit 3,0 % bzw. 1,5% für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften beziffert. Die Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch wurde eine stärkere Erholung der durch die Corona-Pandemie gedrückten Wertschöpfungsniveaus erwartet. Während die USA vom Kriegsgeschehen profitiert verlor der Euroraum dagegen an Wachstumsdynamik. Gemäß Schätzung des IWF sind lediglich reale Zuwächse von 0,7 % erreicht worden, die fast vollständig aus dem statistischen Überhang des Jahresendes 2022 stammen. Deutschland hatte aufgrund der bereits zum Jahresende 2022 sehr hohen Energiepreise zum Beginn des Jahres 2023 einen schweren Stand. Trotz des abgewendeten Gasmangels erfüllte sich die Hoffnung auf einen kräftigen Post-Corona-Aufschwung nicht. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 Prozent schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 Prozent. Der staatliche Konsum war noch stärker rückläufig, die Normalisierung nach der Corona-Pandemie führte zu einem Rückgang von 1,7 %. Die Leitzinsen im Euroraum haben sich von Mitte 2022 bis Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Grundsätzlich folgten dieser Entwicklung auch die Kapitalmarktzinsen, bis Ende 2023 die Erwartung nach Leitzinssenkungen aufkam. Nach dem Jahreswechsel 2023/2024 korrigierte sich diese Erwartung jedoch wieder. Die Aktienkurse profitierten von den Zinssenkungsfantasien, nachdem die Kursentwicklung über weite Strecken des Jahres verhalten war. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 Prozent. Das erhöhte Zinsniveau bremste die Bautätigkeit in Deutschland. Die Investitionen sanken um 2,1 %, am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Die Ausrüstungsinvestitionen wuchsen aufgrund der treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung um 3,0 %. Der Außenhandel leistete zwar einen positiven Wachstumsbeitrag, jedoch lediglich, da die Importe, welche mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung eingehen, deutlicher schrumpften als die Exporte. Die zuvor deutlich verteuerten Energieimporte entspannten sich preislich, der Überschuss in der Leistungsbilanz wird im Jahre 2023 wieder deutlich mehr als sechs Prozent des BIP ausmachen (exakter Jahreswert steht noch aus). Die reale Veränderungsrate des BIP lag 2023 bei -0,3 %, wobei ein Teil dieses Rückgangs auf die geringere Anzahl zur Verfügung stehender Arbeitstage in 2023 zurückzuführen ist. Arbeitstäglich bereinigt läge die Entwicklung bei -0,1%. Die Zahlen speisen sich aus der Stagnation über drei Quartale und einem rückläufigen Schlussquartal. Somit befindet sich die deutsche Wirtschaft laut Definition noch nicht in einer Rezession. Im Immobilienmarkt bremsten weiterhin die hohen Baukosten und Zinsen die Neuproduktion stark aus. Die Auftragsbestände im Baugewerbe sind im Jahr 2023 deutlich zurückgegangen. Stornierungen und Insolvenzen von Projektentwicklern belasten zusätzlich die Branche. In allen Assetklassen konnten steigende Renditen verzeichnet werden. Auch der Arbeitsmarkt spricht aktuell nicht für eine Rezession. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Zuwanderung nur leicht auf 5,7 % erhöht. Der Fachkräftemangel beschränkt die Wirtschaftsentwicklung, obwohl mit 44,9 Mio. Erwerbstätigen 2023 ein neuer Rekordstand erreicht wird. Die Pro-Kopf-Produktivität ist aufgrund des Rückgangs des BIP und der hohen Zahl Erwerbstätiger deutlich rückläufig, jedoch ist auch die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken. Die wirtschaftliche Lage im Geschäftsgebiet der Sparkasse Uecker-Randow blieb weiter angespannt. Die Arbeitslosenquote im Landkreis Vorpommern-Greifswald erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,3 %-Punkte und lag per Dezember 2023 bei 9,0 %. Damit lag die Quote weiterhin deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 5,7 % sowie auch über dem Durchschnitt des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit 8,0%.[1] Die Standortattraktivität des Geschäftsgebietes, die sich auch letztlich in der rückläufigen Einwohnerzahl widerspiegelt, ist weiterhin niedrig. Zu den wesentlichen Mitbewerbern der Sparkasse Uecker-Randow zählen vor Ort die Volks- und Raiffeisenbanken, die Postbank sowie Direktbanken (z.B. ING, DKB) und weitere Finanzdienstleistungsunternehmen. Trotz eines intensiven Konditionenwettbewerbs zwischen den Banken sieht die Sparkasse ihre Marktposition als behauptet. Dies belegt auch die unter den Sparkassen im Jahr 2022 durchgeführte Giromarkterhebung für Privatkunden, welche jährlich im September durchgeführt wird. Laut Statistik befindet sich die Sparkasse Uecker-Randow mit einer Auslastung von 65,8 % sowohl über dem Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern (53,5 %) als auch im ostdeutschen Verbandsgebiet (55,3 %). Ausgelöst durch die Finanzmarktkrise setzten sich auch im Jahr 2023 die Bestrebungen zur weiteren Regulierung von Finanzdienstleistungen fort, wobei die Beeinflussung durch die europäische Gesetzgebung zunimmt. 2.2 Geschäftsverlauf Für das Geschäftsjahr 2023 konnte trotz der schwierigen Marktbedingungen ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Die erreichten Ergebnisse entsprechen grundsätzlich der strategischen Ausrichtung. Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Bilanzpositionen dar:
Rundungsdifferenzen von 1 sind möglich Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 12,7 Mio. EUR bzw. 1,4 % auf 920,8 Mio. EUR erhöht. Zu dieser Entwicklung trug im Wesentlichen die Steigerung der Kundeneinlagen bei. Auf der Aktivseite wurden insbesondere die Bestände der Forderungen an Kreditinstitute sowie der Kundenforderungen ausgeweitet. Der Bestand der Kundeneinlagen (einschließlich der Sparkassenkapitalbriefe mit Nachrangabrede) wies im Jahresverlauf eine Steigerung in Höhe von 0,6 % bzw. 4,9 Mio. EUR auf. Die täglich fälligen Sichteinlagen erhöhten sich um 9,1 Mio. EUR bzw. 1,8 %. Um aufgrund der Zinsentwicklung Einlagenrückgänge zu verhindern, wurden mit Hilfe von Marketingaktionen Anlagen in festverzinsliche Sparprodukte forciert. Es waren daher hohe Umschichtungen von kurzfristig niedrigverzinsten Spareinlagen in höherverzinste langfristige Spareinlagen zu verzeichnen. In der Mittelfristigen Unternehmensplanung wurde für 2023 ein Rückgang der Passivbestände prognostiziert. Durch die Konditionspolitik der Sparkasse konnten die Bestände gehalten werden, sodass insgesamt eine relativ hohe Plan-Ist-Abweichung in Höhe von 43 Mio. EUR (6,2 %) zu verzeichnen war. Diese Abweichung schätzt die Sparkasse allerdings grundsätzlich als positiv ein. Auf der Aktivseite konnte eine Ausweitung der Kundenforderungen um 5,7 Mio. EUR (1,6 %) erzielt werden. Dabei erhöhten sich die Bestände der privaten und gewerblichen Finanzierungen um insgesamt 11,7 Mio. EUR (4,1 %), wohingegen die Bestände der Kommunalkredite rückläufig waren (- 6,0 Mio. EUR bzw. - 10,1 %). Das für das Geschäftsjahr 2023 realisierte Kreditwachstum fiel im Ergebnis mit insgesamt 6,0 Mio. EUR höher aus als erwartet. Die Bestände der privaten Kredite lagen um 1,8 Mio. EUR und die Darlehen an öffentliche Haushalte um 5,9 Mio. EUR über den Planannahmen. Die Darlehen an gewerbliche Kunden blieb um 1,7 Mio. EUR leicht unter dem Prognosewert. Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich insgesamt um 11,0 Mio. EUR (8,3 %). Während die täglich fälligen Einlagen nahezu konstant blieben, wurden die Bestände der Termingelder und Schuldscheindarlehen weiter ausgebaut. Aufgrund der hohen Marktpreisrisiken wurden von den Wertpapierfälligkeiten im Jahr 2023 in einem Umfang von 50 Mio. EUR nur 40 Mio. EUR unter Risiko- und Renditegesichtspunkten reinvestiert. Dementsprechend reduzierte sich der Bilanzbestand der Schuldverschreibungen um 11,1 Mio. EUR (- 3,0 %). An der grundsätzlich bestehenden Dauerhalteabsicht wurde auch im Geschäftsjahr 2023 festgehalten. Das Volumen der Immobilienfonds wurde durch die finalen Abrufe um insgesamt 2,9 Mio. EUR (11,0 %) erhöht. Aufgrund der eingetretenen Zinsentwicklung, den weiterhin hohen Marktpreisrisiken und den Unsicherheiten möglicher Einlagenabzüge kam es zu Planabweichungen bei den Eigengeschäften. Investitionen in Wertpapiere und Schuldscheindarlehen wurden unter Risikogesichtspunkten nicht im vollen Umfang investiert (- 6,9 Mio. EUR bzw. - 1,6 %). Stattdessen wurden aus Ertragsgesichtspunkten höhere Bestände bei den Forderungen an andere Kreditinstitute sowie bei der Bundesbank gehalten (+ 45,9 Mio. EUR bzw. + 83,3 %). Der unter den Beteiligungen ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse betrug zum Jahresende 1.284 TEUR und hat sich gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 28 TEUR erhöht. Die Sparkasse Uecker-Randow hält u.a. über den Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern eine Beteiligung an der Nord/LB. Auf Grundlage einer aktuellen Bewertung durch den SZV M-V und unter Berücksichtigung des kaufmännischen Vorsichtsprinzips wird die in den Vorjahren gebildete Wertberichtigung des Beteiligungsbuchwertes in voller Höhe beibehalten. Die finanziellen Leistungsindikatoren der Sparkasse beziehen sich aufgrund der Marktgegebenheiten derzeit primär auf Ertragskomponenten und sind im Kapitel 2.3.4 "Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren" dargestellt. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die u.a. die Mindestkapitalquote einschließlich des SREP-Zuschlages, die Eigenmittelzielkennziffer, die Liquiditätsregeln als auch die Verschuldungsobergrenze betreffen, wurden im Jahr 2023 durch die Sparkasse Uecker-Randow eingehalten. Das Verbundgeschäft entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 für die Sparkasse Uecker-Randow positiv. Die Vorjahreswerte konnten überwiegend gesteigert werden. Besonders hervorzuheben sind die Steigerungen im Wertpapierdienstleistungsgeschäft der DekaBank. Die nachfolgende Tabelle zeigt die detaillierte Entwicklung des Verbundgeschäftes im Berichtsjahr und stellt die Ergebnisse aus 2022 vergleichend gegenüber:
* nur Deka-Investmentfonds, ohne Vermögensverwaltung ** nur Käufe und Verkäufe, keine Ein- und Ausbuchungen 2.3 Darstellung und Analyse der Lage 2.3.1 Ertragslage Die Ertragslage der Sparkasse Uecker-Randow war, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Uecker-Randow, 2023 sehr gut. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung auf Basis des Betriebsvergleiches des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes im Vergleich zum Vorjahr sowie zur Planung 2023. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Systematik eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung darstellt. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst.
* Planangaben entsprechend der Mittelfristigen Unternehmensplanung 2023-2025 Rundungsdifferenzen von 1 sind möglich Der Zinsüberschuss in Höhe von 16.542 TEUR liegt mit 27,8 % deutlich über dem Vorjahreswert. Aufgrund der Zinsentwicklung konnten insbesondere für die Eigenanlagen höhere Zinserträge als im Vorjahr erzielt werden. Der über dem Plan liegende Zinsüberschuss wurde maßgeblich durch die Zinsentwicklung beeinflusst. Durch die kurzfristigen Zinsbindungen bei den Forderungen an Kreditinstitute konnte von der Erhöhung der Marktzinsen in Form von über dem Planansatz liegenden Zinserträgen partizipiert werden. Positive Planabweichungen ergaben sich weiterhin aus dem über der Planung liegenden Zinsertrag für Kundenforderungen sowie aus höheren Fondsausschüttungen. Der Zinsaufwand lag über dem Vorjahresniveau jedoch noch unterhalb der Planannahmen. Der Provisionsüberschuss liegt im Geschäftsjahr mit 6.334 TEUR um 666 TEUR (11,8 %) über dem Vorjahreswert. Hintergrund sind höhere Provisionen im Giroverkehr und Mehrerträge aufgrund neuer Kontogebühren. Zudem konnten die Gebührenerträge aus dem Verbundgeschäft gesteigert und der Provisionsaufwendungen für externe Vermittler reduziert werden. Der gegenüber der Planung höhere Provisionsüberschuss ist überwiegend auf die gestiegenen Erträge aus der Wertpapierleihe, dem Kartengeschäft sowie auf eine vorsichtige Planung der Erträge aus dem Girogeschäft zurückzuführen. Der Personalaufwand ist 2023 im Vergleich zu 2022 um 527 TEUR angestiegen. Abweichende Veränderungen in den Einzelpositionen resultieren aus den Auswirkungen der Tarifsteigerungen und der Zahlung des Inflationsausgleichsgeldes. Der gegenüber der Planung geringere Personalaufwand resultiert aus niedrigeren Aufwendungen für Gehälter und soziale Abgaben. Verantwortlich hierfür war einerseits das Inflationsgeld, als auch freie Stellen, die erst innerhalb des Jahres neu besetzt wurden. Die Sachaufwendungen mit insgesamt 5.405 TEUR erhöhten sich zum Vorjahr um 576 TEUR. Haupttreiber der Entwicklung waren die Mehraufwendungen für Dienstleistungen Dritter, Prüfungsgebühren und allgemeine Preissteigerungen. Im Vergleich zur Mittelfristigen Unternehmensplanung lag eine negative Abweichung um insgesamt 670 TEUR vor. Das Betriebsergebnis vor Bewertung fällt mit 8.992 TEUR um 3.179 TEUR höher aus als im Vorjahr. Die strategische Zielgröße von mindestens 4.500 TEUR wurde eingehalten. Gegenüber der Prognose konnte ein um 2.820 TEUR höheres Ergebnis erreicht werden. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft fällt mit 351 TEUR negativ aus. Im Vorjahr war dieser Wert mit 533 TEUR positiv. 2023 wurden neue Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1.228 TEUR gebildet. Demgegenüber stehen Auflösungen in Höhe von 604 TEUR. Die Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen betragen 120 TEUR. Darüber hinaus sind in der Position Auflösungen aus Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 153 TEUR enthalten. Aufgrund einer sehr konservativen Planung - insbesondere wegen den möglichen Auswirkungen der Corona-Krise - lag insgesamt eine Plan-Abweichung in Höhe von 649 TEUR zu Gunsten des Bewertungsergebnisses vor. Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft liegt zum Jahresende bei 941 TEUR und damit deutlich über dem Vorjahreswert von -3.409 TEUR. Die Zinsentwicklung und die im Vorjahr verbuchten Abschreibungen führten insgesamt zu einem positiven Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft, der gegenüber der Planung um 372 TEUR höher ausfiel. Von dem im Berichtsjahr verfügbaren Gewinn in Höhe von 7.101 TEUR erfolgt eine Zuführung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB sowie eine Aufstockung der Sicherheitsrücklage. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus dem Jahresergebnis und der Bilanzsumme, beträgt 0,04 %. 2.3.2 Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Uecker-Randow war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) lag zum Jahresende 2023 bei 409 % und somit deutlich über dem aufsichtsrechtlich geforderten Wert von 100 %. Die Höhe der Liquiditätskennzahl lässt der Sparkasse genügend Handlungsspielraum, um bei unerwarteten Veränderungen der Zahlungsmittel bzw. Zahlungsabflüsse nicht unmittelbar in eine kritische Kennzahlenausprägung zu gelangen. Zur Erfüllung der Mindestreserveverpflichtungen wurden entsprechende Guthaben bei der zuständigen Zentralbank unterhalten. Die Einhaltung der Mindestreservevorschriften war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Zudem wurde zur Generierung zusätzlicher Erträge die Möglichkeit von Übernachtanlagen bei der Bundesbank genutzt. Im Rahmen des Liquiditätsmanagements hat die Sparkasse für potenzielle Liquiditätsengpässe Möglichkeiten zur Liquiditätsbeschaffung definiert. So ist vorgesehen bei Bedarf die Kreditlinien bei der Nord/LB in Anspruch zu nehmen. Innerhalb des Jahres 2023 kam es zu keiner Inanspruchnahme der Kreditlinie bei der Nord/LB. Es fand keine Teilnahme an den Offenmarktgeschäften bei der Bundesbank statt. Von der Aufnahme von Übernachtkrediten wurde kein Gebrauch gemacht. Die Kapitalstruktur der Sparkasse Uecker-Randow ist überwiegend durch Einlagen aus dem Kundengeschäft geprägt. Als weitere Finanzierungsquelle diente ein Sparkassenbrief der Ostdeutschen Landesbausparkasse AG. 2.3.3 Vermögenslage Die Sparkasse Uecker-Randow beurteilt ihre Vermögenslage als geordnet. Forderungen und Verbindlichkeiten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen bewertet worden. Ergänzend zu den Angaben im Gliederungspunkt 2.2 Geschäftsverlauf haben sich im Berichtsjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben. Mit Einstellung des Bilanzgewinns in die Sicherheitsrücklage erhöht sich diese auf 35.822 TEUR. Das entspricht einem Zuwachs von 1,1 %. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse Uecker-Randow über ergänzende Eigenkapitalbestandteile. Die Gesamtkapitalquote gemäß CRR betrug zum 31. Dezember 2023 19,99 % und die Kernkapitalquote 18,81 %. Sie liegen jeweils deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert zur Einhaltung der harten Kapitalanforderungen von 10,0 % bzw. der weichen Kapitalanforderungen (unter Berücksichtigung der Kapitalpufferanforderungen) von 13,24 %. Die Basis für eine künftige Geschäftsausweitung ist somit gegeben. Die Gesamtkennziffer sowie die Kernkapitalquote gemäß CRR wurde 2023 stets eingehalten und unterlagen keinen wesentlichen Schwankungen. Die Sparkasse verfügt neben den Reserven nach § 340f HGB auch über einen Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. 2.3.4 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Zu den finanziellen Leistungsindikatoren zählen die Cost-Income-Ratio, das Betriebsergebnis I vor Bewertung im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS), das verfügbare Ergebnis sowie der Bilanzgewinn. Die folgende Tabelle stellt die jeweiligen Ausprägungen zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahr und zur Planung gegenüber.
Die Cost-Income-Ratio reduzierte sich in 2023 gegenüber dem Vorjahr auf 61,0 % und lag auch unterhalb der Planannahmen. Diese positive Entwicklung ist vorrangig auf den höheren Zinsüberschuss aufgrund der Zinsentwicklung zurückzuführen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 1,0 % der durchschnittlichen Bilanzsumme entwickelte sich gegenüber dem Vorjahr ebenfalls positiv. Die Durchschnittsbilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 31,6 Mio. EUR auf 900,2 Mio. EUR und liegt mit 43,8 Mio. EUR über den Planannahmen. Nähere Erläuterungen der einzelnen Komponenten der finanziellen Leistungsindikatoren sind den Ausführungen in den Kapiteln 2.2 und 2.3 zu entnehmen. Angaben zur Prognose sind im Kapitel 3.2 enthalten. Die nicht finanziellen Leistungsindikatoren sind vorrangig durch die Personalsteuerung geprägt. Wie im Kapitel 1 aufgezeigt, konnte 2023 ein annähernd gleicher Personalbestand verzeichnet werden. Die Anzahl der Beschäftigten lag leicht unterhalb der Planung. 2.3.5 Gesamtaussage Die gesetzlichen Vertreter der Sparkasse Uecker-Randow schätzen ein, dass die Sparkasse bei geordneten Finanz- und Vermögensverhältnissen über eine Ertragskraft verfügt, die es ihr ermöglicht, den Anforderungen zur Unterlegung der Risiken mit Eigenkapital Rechnung zu tragen und eine künftige Geschäftsausweitung zu gewährleisten. Damit kann die Sparkasse ihren Kunden in allen Finanz- und Kreditangelegenheiten ein kompetenter und leistungsstarker Partner sein. Trotz der schwierigen Marktbedingungen im Geschäftsjahr 2023, die durch die Inflation, die Zinswende sowie die Folgen des Ukraine-Kriegs geprägt waren, konnte ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. 3. Prognosebericht 3.1 Wirtschaftliche Prognose Die Chefvolkswirte der Sparkassenfinanzgruppe halten für 2024 ein Wachstum in Deutschland von 0,3 % für möglich, was weniger ist als im Euroraum mit 0,8 % prognostiziert. Der Wert ist erneut durch einen negativen statistischen Überhang aus dem Jahr 2023 und den schwachen Jahresauftakt 2024 belastet. In der 2. Jahreshälfte soll sich das Wirtschaftswachstum verbessern und im Folgejahr auf 1,1 % steigen. Zu dieser Entwicklung soll im Wesentlichen die Erholung des privaten Konsums beitragen, hier wird preisbereinigt ein Wachstum von 1,0 % erwartet. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Nachhaltige Aspekte geraten vor allem bei Neubauten immer weiter in den Fokus. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Für die Erwerbstätigkeit wird eine Seitwärtsbewegung erwartet. Die bereits Ende 2023 sinkenden Erzeugerpreise dürften 2024 auch bei den Verbraucherpreisen zu einem Rückgang der Inflation führen. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex von einer Rate von 2,6 % in Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Die Lohnentwicklung sorgt hier jedoch noch für einige Unsicherheiten, da wichtige Tarifabschlüsse noch ausstehen, die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen, das erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Im Mittel gehen die Einschätzungen der Chefvolkswirte von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet. Der als das zentrale Szenario unterstellten realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch moderaten, dann aber 2025 an Kraft gewinnenden Erholung dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege stehen. 3.2 Unternehmensprognose Oberstes Ziel der Sparkasse ist die langfristige Sicherung einer eigenständigen Existenz. Dabei stehen die Kundenbedürfnisse und -zufriedenheit im Mittelpunkt der Geschäftsaktivitäten. Die Sparkasse Uecker-Randow wird die bisherige Geschäftspolitik weiterverfolgen. Ausgehend von der Geschäfts- und Risikostrategie wurden im Rahmen der Mittelfristigen Unternehmensplanung die Ziele für den Planungshorizont 2024 bis 2026 abgeleitet. Die folgenden Erläuterungen beschränken sich auf die voraussichtliche Geschäfts- und Ertragsentwicklung im Geschäftsjahr 2024. Die Vergleichszahlen beziehen sich auf die erreichten Ergebnisse aus dem Jahr 2023. Als Basis der Mittelfristigen Unternehmensplanung dient die Hauszinsmeinung zur Abbildung der prognostizierten Geld- und Kapitalmarktzinsen im Planungsprozess. Die Hauszinsmeinung geht ab 2024 von einer leicht rückläufigen Zinsentwicklung aus. Im Rahmen der Bestandsentwicklung ist davon auszugehen, dass sich der Trend der letzten Jahre bezüglich der Ausweitung der Kundeneinlagen nicht fortsetzen wird. Durch die Zinsentwicklung und die grundsätzliche Haltung der Sparkasse, die Passivkonditionen für Sparprodukte nur moderat zu erhöhen, ist hier von einer Bestandshaltung für die Folgejahre auszugehen. Die Sichteinlagen werden sich durch die aktuelle Marktentwicklung sowie auch durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten verringern. Im Hinblick auf die Ertragslage der Sparkasse ist es wichtig, das Kundenkreditgeschäft kontinuierlich auszubauen. Gegenüber den Vorjahren ist aufgrund der steigenden Zinsen in einem konditionell umkämpften Markt mit einem reduzierten Neugeschäft zu rechnen. Darüber hinaus werden die Wertpapierbestände durch den Passivrückgang abschmelzen. Insgesamt ist mit einem Rückgang der durchschnittlichen Bilanzsumme um 2,0 % zu rechnen.
Die wichtigste Einnahmequelle der Sparkasse ist der Zinsüberschuss. Die Prognose für den Zinsüberschuss als auch für den Provisionsüberschuss liegt über den Werten von 2023 und wird die Ertragslage positiv beeinflussen. Im Verwaltungsaufwand wurde ein gegenüber dem Vorjahr höherer Personalaufwand eingeplant. Die geplanten Ergebnisse für 2024 im Einzelnen zeigt die nachfolgende Übersicht:
Rundungsdifferenzen von 1 sind möglich Die gestiegenen Geld- und Kapitalmarktzinsen beeinflussen den Zinsüberschuss positiv. Zwar weisen die festverzinslichen Bestände im Eigengeschäft noch eine niedrigere Durchschnittsverzinsung auf, jedoch können bei Neuanlagen und durch eine Bestandsausweitung im Kundenkreditgeschäft die Zinserträge perspektivisch ausgebaut werden. Der Provisionsüberschuss stellt eine weitere große Einnahmequelle der Sparkasse Uecker-Randow dar. Erwartet wird eine leichte Steigerung der Erträge aus dem Verbundgeschäft durch eine aktive Vertriebsunterstützung. Insgesamt wird mit einem um 3,5 % höheren Provisionsergebnis gerechnet. Die ordentlichen Aufwendungen steigen gemäß den Planungen um 0,5 Mio. EUR 2024 an. Der Anstieg der Personalaufwendungen ist maßgeblich auf reguläre Tarifsteigerungen zurückzuführen. Bei den Sachaufwendungen sollen die gestiegenen Preise wie zum Beispiel für Strom, Gas und Dienstleister durch Einsparungen in anderen Bereichen sowie durch den Wegfall von einmaligen Aufwendungen kompensiert werden. Gemäß den Planungen steigt das Betriebsergebnis vor Bewertung im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich um 2,0 % bzw. um 0,2 Mio. EUR auf 9,2 Mio. EUR. Im Rahmen des Bewertungsergebnisses im Kreditgeschäft werden neben den Simulationsergebnissen auch pauschale erhöhte Kreditausfälle aus Vorsichtsgründen einkalkuliert. Nach den hohen Bewertungsaufwendungen für die Wertpapiere 2022 ergibt sich bei der Simulation der Eigenanlagen auch für 2024 insgesamt ein positives Ergebnis. Für sonstige Bewertungsmaßnahmen wurden vorsorglich pauschal 100 TEUR eingeplant. Insgesamt wird sich voraussichtlich ein verfügbares Ergebnis in Höhe von 5.595 TEUR einstellen. Dies ermöglicht eine Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken als auch den Ausweis eines Bilanzgewinns. Das verfügbare Ergebnis wird voraussichtlich um 1.506 TEUR geringer ausfallen als das Ergebnis aus dem Jahr 2023. Die Cost-Income-Ratio wird gemäß der Planung für 2024 einen Wert von 61,4 % aufweisen. Im Rahmen der Personalsteuerung sind keine wesentlichen Veränderungen für 2024 geplant, sodass der Personalbestand grundsätzlich gehalten wird. Die durchgeführte Kapitalplanung zeigt auf, dass auch die erhöhten regulatorischen Anforderungen hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung durch die Sparkasse erfüllt werden können. Die Eigenmittelzielkennziffer wird eingehalten, sodass keine besonderen Maßnahmen erforderlich sind. Auch nicht planbare, unvorhersehbare sonstige Bewertungsergebnisse können mit den Reserven abgefangen werden. Aufgrund einer vorausschauenden Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass auch im Geschäftsjahr 2024 die Zahlungsfähigkeit gegeben sein wird. 3.3 Chancen und Risiken der prognostizierten Entwicklung Die Aussagen zur voraussichtlichen Geschäfts- und Ertragsentwicklung basieren auf den getroffenen Annahmen für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Entwicklung der Geld- und Kapitalmarktzinsen sowie der wirtschaftlichen Entwicklung im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Im Folgenden sind die Chancen und Risiken, die sich aus den Abweichungen von den angenommenen Parametern ergeben, dargestellt. Vor dem Hintergrund der strukturellen Rahmenbedingungen werden durch das breite Geschäftsstellennetz, und die daraus entstehende Nähe zur Bevölkerung, Chancen gesehen sowohl im Einlagen- als auch im Kreditgeschäft bestehende Marktanteile zu sichern. Um die Kundenzahlen auch weiterhin halten zu können, setzt die Sparkasse auf ein erhöhtes Qualitätsmanagement. Eine über dem Plan liegende Konjunkturentwicklung mit Ausstrahlung auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse könnte zu einer höheren Geldvermögensbildung beitragen. Daraus würde sich eine erhöhte Kreditnachfrage aufgrund einer gestiegenen Investitionsbereitschaft ergeben. In deren Folge wäre eine Verringerung der hohen Bilanzanteile der Wertpapiereigengeschäfte sowie eine Erhöhung der Anlagequote möglich. Ein steigendes Kreditgeschäft hat sowohl positive Auswirkungen auf das Zinsergebnis als auch auf das Provisionsergebnis der Sparkasse. Bleibt die Konjunkturentwicklung unterhalb der Prognose und die Konjunktur bricht insbesondere im Geschäftsgebiet der Sparkasse Uecker-Randow weiter ein, könnte das folgenden negativen Einfluss auf die geschäftliche Entwicklung der Sparkasse haben: Die Kundeneinlagen gingen wegen einer geminderten Geldvermögensbildung deutlich zurück, die Kreditnachfrage ließe nach und es käme zu einer negativen Bilanzstrukturentwicklung und geringeren Zinserträgen. Darüber hinaus könnten höhere Bewertungsaufwendungen im Kundenkreditgeschäft eintreten. Die Kalkulationen im Rahmen der Mittelfristigen Unternehmensplanung geht von leicht sinkenden Geld- und Kapitalmarktzinsen aus. Bei einem deutlichen Zinsanstieg käme es zwar zu einer Erhöhung des Zinsertrages jedoch auch gleichzeitig zu einem Anstieg der Bewertungsaufwendungen der Wertpapiereigengeschäfte. Darüber hinaus würden die Umschichtungen der Kundeneinlagen in höher verzinsliche Anlagen den Zinsaufwand ansteigen lassen. Unter der Voraussetzung, dass die Zinsen wieder fallen würden, entfielen zwar die Bewertungsaufwendungen für die Wertpapiere, jedoch würden auch die Zinsen zur Wiederanlage der fälligen Wertpapiere gering sein. Unter anderem könnte durch einen höheren Konkurrenzdruck das geplante Kreditneugeschäft nicht im vollen Umfang realisiert werden. Die Handlungsspielräume für eine Ausweitung der Margen im Kundenkreditgeschäft als auch im Kundeneinlagengeschäft wären begrenzt. Unabhängig von der Zinsentwicklung bestehen darüber hinaus zukünftig Ertragsrisiken, die sich aus dem gestiegenen Preisbewusstsein der Kunden und der Konditionenpolitik einzelner Mitbewerber ergeben. Die Sachkosten unterliegen einem stetigen Überwachungsprozess. Größere Einsparungspotenziale werden in der Zukunft nicht gesehen, da u.a. die Anforderungen aus der Umsetzung des Aufsichtsrechts steigen. Des Weiteren wird die rasant fortschreitende Digitalisierung die Bedürfnisse und das Verhalten der Kunden verändern. Die Umsetzung des technologischen Wandels führt in den nächsten Jahren zu höheren Investitionen ebenso wie die kontinuierliche Instandhaltung der bestehenden Geschäftsstellen. Die Personalkosten werden durch Tarifsteigerungen und aperiodische Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen weiter steigen. Risiken aus der Zugehörigkeit der Sparkasse zur Sparkassen-Finanzgruppe hat die Sparkasse im Risikomanagementsystem durch entsprechende Überwachungs- und Controllingmaßnahmen erfasst. Die weiteren Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie die der Inflation auf die deutsche Wirtschaft und auf die Kapitalmärkte sind nach den bisherigen Erkenntnissen schwer abzuschätzen. Dementsprechend sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse ebenfalls schwer absehbar. In der Folge einer anhaltenden schwierigen wirtschaftlichen Situation kann es zu negativen Abweichungen bei den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen kommen. 4. Risikobericht 4.1 Risikomanagement Das gezielte und kontrollierte Eingehen von Risiken, unter Beachtung renditeorientierter Vorgaben, ist ein integraler Bestandteil der Gesamtrisikosteuerung der Sparkasse. Unter Berücksichtigung der Ertrags- und Risikosituation der Sparkasse bildet die Risikostrategie auf Grundlage des Risikotragfähigkeitskonzeptes die Basis für den Risikomanagementprozess. Die Risikostrategie leitet sich konsistent aus der Geschäftsstrategie der Sparkasse ab und ist untergliedert in die folgenden vier Teilstrategien: 1. Adressenrisikostrategie 2. Marktpreisrisikostrategie inkl. Zinsänderungsrisiko 3. Liquiditätsrisikostrategie inkl. Refinanzierungsstrategie 4. Strategie der operationellen Risiken Der Vorstand der Sparkasse Uecker-Randow trägt die Verantwortung für die Risikostrategie, die mindestens jährlich im Rahmen des Strategieprozesses überarbeitet wird. Innerhalb ihrer Geschäftsaktivitäten sieht sich die Sparkasse zahlreichen Risiken ausgesetzt. Das Management der Risiken in der Sparkasse in Anlehnung an den § 25a Abs. 1 KWG in Verbindung mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ist ausgerichtet auf die wesentlichen Risiken und umfasst sowohl Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse, die von der Sparkasse selbst erstellt werden, als auch Dienstleistungen, die von Dritten bezogen und von den Regelungen des § 25b KWG erfasst werden. Die unter Risikogesichtspunkten festgelegten Risikosteuerungs- und -controllingprozesse umfassen insbesondere die Früherkennung, die Beurteilung, das Reporting, die Steuerung und das Controlling der für die Sparkasse wesentlichen Risiken. Grundsätzlich stuft die Sparkasse Uecker-Randow folgende Risikoarten als wesentlich ein: Adressen-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken. Bei allen Risikoarten werden auch die Nachhaltigkeitsrisken und Risikokonzentrationen analysiert. Das vorrangige Ziel des Risikomanagements ist es, die Risiken der Sparkasse transparent und dadurch steuerbar zu machen. Die Sparkasse hat diverse Festlegungen getroffen und interne Schwellenwerte bzw. den Risikoappetit definiert, die es ermöglichen, Risiken frühzeitig festzustellen, um so durch ein rechtzeitiges Eingreifen Schäden abzuwenden bzw. zu reduzieren. Die implementierten Risikomanagementsysteme spiegeln den Risikoappetit und die strategische Ausrichtung der Sparkasse Uecker-Randow wider. In Anlehnung an die Größe, Umfang und Komplexität der wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Sparkasse dokumentiert das Risikohandbuch den gesamten Risikomanagementprozess und wird im Rahmen der mindestens jährlich durchgeführten Risikoinventur regelmäßig aktualisiert. Aus den Festlegungen im Risikohandbuch leiten sich die einzelnen vierteljährlichen, monatlichen und täglichen Controllinghandlungen ab. Die operative Verantwortung für die Risikosteuerung trägt der Fachbereich Betriebswirtschaft/ Controlling. In diesem Fachbereich ist auch die Risikocontrolling-Funktion implementiert, welche die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken gemäß den MaRisk gewährleistet. Sie ist dem Marktfolgevorstand zugeordnet und damit aufbauorganisatorisch bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung von den Bereichen getrennt, die für die Initiierung bzw. den Abschluss von Geschäften zuständig sind. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken, bei der Durchführung der Risikoinventur und bei der Erstellung des Gesamtrisikoprofils. Darüber hinaus unterstützt sie die Geschäftsleitung bei der Einrichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse, der Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungsverfahrens. Des Weiteren ist die Risikocontrolling-Funktion verantwortlich für die laufende Überwachung der Risikosituation des Instituts, die Ermittlung der Risikotragfähigkeit, die Einhaltung der eingerichteten Risikolimite, die regelmäßige Erstellung der Risikoberichte sowie die Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben der MaSanV. Sie trägt Verantwortung für die Prozesse zur unverzüglichen Weitergabe von unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen an die Geschäftsleitung, die jeweiligen Verantwortlichen und die Innenrevision. Die Risikocontrolling-Funktion wird bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen des Vorstandes eingebunden und erhält alle notwendigen Befugnisse sowie den uneingeschränkten Zugang zu allen relevanten Informationen, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind. Aufbauorganisatorisch stellt die Sparkasse sicher, dass die Bereiche Markt und Marktfolge sowie die Bereiche Handel, Abwicklung und Risikocontrolling voneinander getrennt sind. Die Risikomanagement- und Controllingsysteme werden durch den prozessunabhängigen Fachbereich Innenrevision überprüft. 4.2 Risikotragfähigkeit 4.2.1 Grundlegende Methodik Das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse Uecker-Randow unterscheidet zwischen einer normativen und einer ökonomischen Perspektive. Das Ziel der normativen Perspektive besteht darin, für einen mittelfristigen Planungshorizont die Kapital- bzw. Eigenmittelausstattung sowie die Eigenmittelanforderungen zu steuern, die sich aus der Geschäftsplanung ergeben und somit die aufsichtlich geforderten Kennzahlen einzuhalten bzw. die Entscheidungsträger auf einen eventuellen Handlungsbedarf hinzuweisen. Dieser Kapitalplanungsprozess wird jährlich bzw. anlassbezogen durchgeführt. Das normative Risikodeckungspotenzial (RDP) setzt sich zusammen aus den regulatorisch anrechenbaren Eigenmitteln, dem "sonstigen Kapital" aus nicht anrechenbaren Reserven sowie dem Thesaurierungspotenzial, das sich aus dem GuV-Ergebnis ableitet. Gemäß CRR setzten sich die Eigenmittel aus den Komponenten hartes Kernkapital, zusätzliches Kernkapital, Ergänzungskapital und Abzugs- und Korrekturposten (Abzüge aus wesentlichen und unwesentlichen Beteiligungen der Finanzbranche sowie aktive latente Steuern) zusammen. Die ökonomische Perspektive dient der langfristigen Sicherung der Substanz der Sparkasse und mithin dem Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht. Die Bedienung aller Gläubiger ist gewährleistet, solange die Risiken nur das RDP verzehren könnten. Das gesamte ökonomische RDP darf zur Deckung der ökonomischen Risiken eingesetzt werden. Das ökonomische RDP ist der Unternehmensbarwert des Instituts zu t0 und bildet den Gesamtbestand aller Vermögenspositionen (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) sowie die außerbilanziellen Positionen ab. Es erfolgt keine Berücksichtigung von Neugeschäften im RDP und in der Risikomessung. Ertrags- und Kostenbestandteile sind somit nur für das Bestandsgeschäft zu berücksichtigen. 4.2.2 Limitierung Die Risikolimitierung stellt in der Risikotragfähigkeit die wesentliche Steuerungsgröße dar. Limitiert wird in der ökonomischen Risikotragfähigkeit der Risikofall. Stressszenarien erfordern gemäß MaRisk keine Limitierung. Die Limitierung erfolgt in der ökonomischen Perspektive relativ in Abhängigkeit von der Höhe des Risikodeckungspotenzials (RDP). Das Gesamtbanklimit in Höhe von 80 % teilt sich auf die verschiedenen Risikoarten und -kategorien auf und definiert gleichzeitig den Risikoappetit der Sparkasse Uecker-Randow. Über die Höhe der zur Verfügung gestellten Limite im Risikoszenario wird jährlich ein Vorstandsbeschluss gefasst und dem Verwaltungsrat in der letzten Sitzung des Geschäftsjahres für das Folgejahr zur Kenntnis gegeben. In der normativen Perspektive wird im Planszenario erwartet, dass alle regulatorischen und aufsichtlichen Mindestanforderungen und Erwartungen (OCR[1] + Netto-Eigenmittelzielkennziffer) sowie Strukturanforderungen (z.B. Leverage Ratio) und Großkreditgrenzen über den Planungszeitraum eingehalten werden. Die Sparkasse Uecker-Randow hat als strategische Vorgabe die Einhaltung der OCR definiert. Ziel der Sparkasse ist es darüber hinaus auch die übrigen Kennziffern einzuhalten. 4.2.3 Szenarien und Risikomessung In der normativen Perspektive wird neben der Betrachtung eines Planszenarios auch eine adverse Entwicklung abgebildet. Im Planszenario stellt die Sparkasse die erwartete Entwicklung dar. Abgeleitet aus der GuV-Planung wird über die vorgesehene Thesaurierung und eine entsprechende Zuordnung zu Kapitalbestandteilen die Eigenkapitalentwicklung abgebildet. Entsprechend der Bilanzplanung erfolgt eine Planung der Risikogewichteten Aktiva. Dabei werden die Risikogewichte der unterschiedlichen Forderungsklassen berücksichtigt. Das Risiko in der normativen Perspektive liegt in einer negativen Abweichung vom Planszenario. In den adversen Szenarien sind alle in der Risikoinventur als wesentlich identifizierten Risiken mit ihren wesentlichen Risikofaktoren zu berücksichtigen. Werden nicht alle aufsichtlichen Grenzen in einem adversen Szenario eingehalten, werden geeignete Handlungsoptionen formuliert, um die Einhaltung zukünftig wieder zu gewährleisten. Die in jedem Fall einzuhaltende Untergrenze ergibt sich aus der Schwere des adversen Szenarios. In einem schweren adversen Szenario liegt die Untergrenze bei der TSCR[2]-Quote, sonst bei der OCR-Quote. Das wertorientierte Risiko (ökonomische Perspektive) wird definiert als Verlust, d. h. als Quantilswert der Wertänderungsverteilung (erwarteter + unerwarteter Verlust) auf einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Sofern erwartete Verluste jedoch bereits im RDP berücksichtigt wurden, wird der Quantilswert um den erwarteten Verlust gemindert und nur der unerwartete Verlust im Risiko angesetzt. Die Risikoquantifizierung erfolgt ad hoc zu t0 für einen Risikohorizont von 1 Jahr (rollierend), d. h. auf Basis von Parametern die eine 1-Jahres-Wirkung widerspiegeln. Das Gesamtbankrisiko ergibt sich als Summe der Risikowerte der gemäß Risikoinventur wesentlichen Risikoarten. Als wesentlich sind zum 31.Dezember 2023 das Adressenrisiko, das Marktpreisrisiko, das Refinanzierungsrisiko und das operationelle Risiko eingestuft. Der Ansatz des Zahlungsunfähigkeitsrisikos findet in der Risikotragfähigkeitsberechnung aktuell keine Berücksichtigung, da eine sinnvolle Begrenzung nicht möglich ist (AT 4.1 Tz. 4 MaRisk) Diversifikationseffekte zwischen den Risikoarten werden nicht berücksichtigt. Diversifikationseffekte innerhalb von Risikoarten werden hingegen im Adressenrisiko und im Marktpreisrisiko genutzt. Das ökonomische Risikodeckungspotenzial wies per 31. Dezember 2023 einen Wert in Höhe von 135.721 TEUR auf. Das Risikoszenario stellt das steuerungsrelevante Szenario der Sparkasse Uecker-Randow dar. Zur Abdeckung der Risiken stehen insgesamt 80 % des Risikodeckungspotenzials zur Verfügung. Die Ergebnisse der Berechnung zum 31. Dezember 2023 belegen eine Inanspruchnahme in Höhe von 48,7 % des Risikodeckungspotenzials. Die Limite wurden eingehalten.
Zusätzlich zu dem Risikoszenario werden in der Risikotragfähigkeit verschiedene Stressszenarien betrachtet. Stresswerte müssen nicht mit Risikodeckungspotenzial unterlegt und auch nicht limitiert werden. Vielmehr dienen Stresstests dazu, anhand der Simulation außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse (Szenarien) auf den jeweils relevanten Ebenen der Sparkasse (z. B. Portfolioebene, Gesamtbankebene, Geschäftsbereichsebene) die individuellen Anfälligkeiten herauszuarbeiten, um sich derer bewusst zu werden. Risikomindernde Diversifikationseffekte, die im Risikoszenario berücksichtigt werden, bleiben in den Stresssimulationen unberücksichtigt. Die Sparkasse Uecker-Randow simuliert folgende Szenarien: • "schwerer konjunktureller Abschwung" • "Markt- und Liquiditätskrise" • "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg" • "Stagflationsszenario" • "individuellen Stresstest" • "inversen Stresstest" Der individuelle Stresstest ergänzt die Standardstressszenarien der SR um regionale Besonderheiten und relevante Risikokonzentrationen. Der inverse Stresstest zielt auf die Untersuchung von Ereignissen ab, die die Sparkasse Uecker-Randow in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden. Dazu wurde eine Inversitätsschwelle definiert. Aus den betrachteten Stressszenarien werden zusätzliche Erkenntnisse der Risikosituation der Sparkasse generiert. Neben den Stresstests werden auch Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Die Sensitivitätsanalysen betrachten eine krisenhafte Veränderung von Risikoparametern auf Ebene einer Risikoart. Die Ergebnisse der Risikotragfähigkeit und der Stresstests in den Berechnungen per 31. Dezember 2023 zeigen, dass die Sparkasse Uecker-Randow durch ihr hohes Risikodeckungspotenzial auch in ungünstigen Marktsituationen bestehen kann. Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit sowie die Prüfung bezüglich der Einhaltung und Auslastung der Limite finden in einem vierteljährlichen Turnus statt und werden im Rahmen der Risikoberichterstattung an den Vorstand und den Verwaltungsrat kommuniziert. 4.3 Einzelrisiken 4.3.1 Adressenrisiken Unter dem Adressenrisiko wird eine negative Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Die Sparkasse bewertet das Adressenrisiko und die Risikokategorien Kundengeschäft und Eigengeschäft als wesentlich. Die folgende Tabelle stellt die mit Adressenrisiken behafteten Positionen der Sparkasse Uecker-Randow per 31. Dezember 2023 dar:
Um Konzentrations- und Ausfallrisiken im Eigengeschäft zu steuern, wurden im Rahmen enger strategischer Vorgaben neben Rating- und Sicherungsbestimmungen auch Kontrahenten- und Emittentenlimite vergeben, die sowohl auf Ebene einzelner Emittenten als auch auf Ebene der Gruppe verbundener Kunden greifen. Darüber hinaus bestehen diverse Produktlimite, die eine ausreichende Diversifikation des Portfolios gewährleisten. Die Sparkasse betreibt grundsätzlich ein Standardkreditgeschäft. Mit der Gewährung der Kundenkredite entsprechend dem Regionalprinzip orientiert sich die Sparkasse an ihrem öffentlichen Auftrag gemäß § 2 SpkG des Landes Mecklenburg-Vorpommern und geht damit bewusst ein Konzentrationsrisiko ein. Dieses wird durch die jahrelange Geschäftserfahrung, die Nähe zu den Kunden und die damit verbundenen Informationsvorteile minimiert. Um Adressenrisiken im Kundengeschäft zu reduzieren, werden Limitierungen nach Größenklassen, Ratings und Branchen getroffen. Die Hereinnahme von Sicherheiten ist obligatorisch, soweit die Gestellung möglich bzw. erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Das Kreditrisikopotenzial wird regelmäßig überwacht. Die Sparkasse setzt mit dem einheitlichen DSGV-Rating ein aussagekräftiges Risikoklassifizierungsverfahren zur Beurteilung von Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft ein. Im gewerblichen Kreditgeschäft nutzt die Sparkasse die Segmente Standard-, Immobilien- und Kunden-Kompakt-Rating. Die Ratingnoten werden mindestens jährlich überwacht. Im Privatkundengeschäft kommt das (kundenbezogene) Bestands- sowie das (anlassbezogene) Antragsscoring für Konsumentenkredite und Baufinanzierungen zum Einsatz. Neben der laufenden Überwachung der Kundenkredite ist bereits bei der Kreditvergabe eine umfassende Risikoanalyse der Kreditkunden gewährleistet. Die folgende Übersicht dokumentiert die Ratingstruktur zum 31. Dezember 2023:
* Rundungsdifferenzen möglich Die Ermittlung der Adressenrisiken für das Kunden- und Eigengeschäft erfolgt in der Sparkasse Uecker-Randow mit Hilfe des Systems CPV (Credit Portfolio View). Im Risikoszenario erfolgen die Simulationen in CPV auf Basis eines 99,9-%-Konfidenzniveaus. Bezüglich der Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie von Rückstellungen bestehen interne Regelungen. Eine Wertberichtigung hat dann zu erfolgen, wenn ein Forderungsausfall mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und eine Wertminderung nachgewiesen werden kann. Zentrales System für die Belegung der gesamten Risikovorsorge ist die Software RKB unter OSPlus, in der Kunden-, Forderungs- und Sicherheitendaten erfasst werden. Im Rahmen einer jährlichen Prüfung und Bewertung der Sicherheitenwerte wird der Realisationswert ermittelt. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung (PWB) erfolgte zum Jahresabschluss 2023 mittels CPV gemäß IDW RS BFA 7. Dabei entspricht die PWB dem erwarteten Verlust aus dem Kreditgeschäft mit Kreditinstituten und Kunden unter Berücksichtigung risikoreduzierender Aspekte. Im Rahmen der Eigengeschäfte hat die Sparkasse Limitierungsfestlegungen getroffen, um die Adressenrisiken überschaubar zu halten. Es wird unterschieden zwischen Limitvorgaben für den Emittenten, der Gruppe verbundener Kunden bzw. dem Produkt. Zur Reduzierung der Risiken sind die Limitvorgaben je Produktklasse und Emittentengruppe individuell ausgestaltet. Die Sparkasse Uecker-Randow hat unterschiedliche Risikobegrenzungsmaßnahmen in Form von Limitierungen definiert, welche die Adressenrisiken minimieren sollen.
Für alle erkennbaren Adressenrisiken im Kreditgeschäft hat die Sparkasse Uecker-Randow eine ausreichende Vorsorge getroffen. In den Berechnungen zum 31. Dezember 2023 wurden die bestehenden Vorgaben eingehalten. Die jeweiligen Limitierungen definieren den Risikoappetit der Sparkasse. Erhöhte Adressenrisiken im Kreditgeschäft bestehen derzeit nicht. Aufsichtsrechtlich stehen der Sparkasse ausreichend Eigenmittel für die Unterlegung der Adressenrisiken im Kreditrisikostandardansatz zur Verfügung. Im Rahmen der vierteljährlichen Risikoberichterstattung werden der Vorstand und der Verwaltungsrat über die Einhaltung der Adressenrisikostrategie sowie die Entwicklung des Gesamtportfolios informiert. Darüber hinaus erfolgen gemäß den Bestimmungen im Risikohandbuch monatliche Reports an den Vorstand bezüglich der Limiteinhaltungen im Eigengeschäft. 4.3.2 Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko wird definiert als Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Änderung der Marktlage zu Ungunsten des Inhabers) ergibt. Alle Marktpreisrisiken können bei handelsrechtlicher Betrachtung zum Bewertungsstichtag (31. Dezember) zu Ab- bzw. Zuschreibungen oder am Realisationsstichtag zu realisierten Verlusten bzw. Gewinnen führen. Die Sparkasse bewertet das Marktpreisrisiko grundsätzlich als wesentliches Risiko, insbesondere die Risikokategorien Zinsänderungsrisiko, Spreadrisiko und Immobilienrisiko. Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit werden für die Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet. Zugrunde gelegt wird ein Konfidenzniveau von 99,9 %. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wird im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante genutzt. Die Steuerung der einzelnen Risikokategorien erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite. In der ökonomischen Perspektive erfolgt die Ermittlung des Value-at-Risk für die Zinsänderungs- und Spreadrisiken mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR. Die Berechnung der Immobilienrisiken wird mit der Anwendung caballito durchgeführt. Die Berechnungen zur verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften - zur Einhaltung der Anforderungen gem. IDW RS BFA 3 - ergab zum 31. Dezember 2023, dass die vereinbarten (zukünftigen) Zinserträge des Bestandes zum Abschlussstichtag die (künftigen) Aufwendungen abdecken. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos auf handelsrechtlicher Ebene erfolgt in vierteljährlichen Abständen. Dabei finden Methoden der Margenplanung sowie das Konzept der gleitenden Durchschnitte zur Bestimmung von Ablauffiktionen für variable Positionen Anwendung. Die Messung des Zinsänderungsrisikos wird auf der Grundlage der geplanten Bilanzstruktur und unterschiedlichen Zinssituationen für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgenommen. Zusätzlich zu einer konstanten Zinsentwicklung und einer individuellen Zinsprognose werden weitere Zinsszenarien simuliert. Diese Szenarien stellen unterschiedliche Verschiebungen und Verformungen der Zinskurve dar. Die Berechnungen erfolgen auf einem 95-%-Konfidenzniveau. Analysiert werden die Auswirkungen einer kombinierten Zins- und Spreadveränderung. Jährlich wird das für die Sparkasse schlechteste Szenario analysiert und unterjährig nur dieses angewendet. Zur Erfüllung des BaFin-Rundschreibens 6/2019 (BA) bezüglich der Ermittlung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch simuliert die Sparkasse Uecker-Randow die Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung auf den wirtschaftlichen Wert (Zinsrisikokoeffizient). Neben den Zinsschockszenarien, die eine Zinsänderung von + 200 und - 200 Basispunkten unterstellen, werden sechs weitere von der Aufsicht vorgegebene Szenarien berechnet und als "Frühwarnindikator" an die Aufsicht gemeldet. Die Sparkasse ermittelt die Kennziffern in der Anwendung der Integrierten Zinsbuchsteuerung Plus (insb. sDis OSPlus). Die Sparkasse stuft sich gemäß CRR II als Institut mit "Handelsbuchtätigkeit von geringem Umfang" ein. Sie hat keine Handelsbuchbestände aufgebaut. Die Wertpapiereigengeschäfte sind hinsichtlich ihres handelsrechtlichen Risikos limitiert. Die Limitauslastung im Depot-A Bereich wird täglich überprüft und dem Vorstand monatlich bzw. ad-hoc bei Eintritt einer Limitauslastung von 80,0 % zur Kenntnis gegeben. 4.3.3 Liquiditätsrisiken Unter dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass das Kreditinstitut nicht mehr zahlungsfähig (illiquide) ist bzw. seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann. Liquiditätsrisiken ergeben sich aufgrund mangelnder Synchronitäten zwischen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen, die vor allem durch die Liquiditätsfristentransformation sowie durch Unsicherheiten bei den erwarteten Zahlungsströmen begründet sind. Das Liquiditätsrisiko stellt für die Sparkasse Uecker-Randow grundsätzlich ein wesentliches Risiko dar. Die mit dem Liquiditätsrisiko einhergehenden Gefahren schätzt die Sparkasse Uecker-Randow derzeit als überschaubar ein. Gemäß § 11 KWG legt die Sparkasse Uecker-Randow ihre Mittel so an, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft gewährleistet werden kann. Die Steuerung des untertägigen Liquiditätsrisikos erfolgt über die tägliche Disposition. Kurzfristige Über- bzw. Unterdeckungen werden durch eine ausgewogene Liquiditätsplanung oder die Durchführung von Refinanzierungsmaßnahmen (z.B. Inanspruchnahme von Kreditlinien) abgedeckt. Im Rahmen der aufsichtlichen Meldungen ist die Liquiditätsdeckungskennzahl LCR delVO monatlich zu reporten. Diese soll sicherstellen, dass die Sparkasse ihren Zahlungsverpflichtungen innerhalb einer definierten Stresssituation für mindestens einen Monat nachkommen kann. Die Aufsicht fordert eine Mindestkennzahl von 100 Prozent. Die Sparkasse Uecker-Randow hat einen internen Schwellenwert in Höhe von 200 Prozent definiert. Die Höhe der Kennzahl beschreibt einerseits den Risikoappetit, den die Sparkasse bereit ist einzugehen, andererseits lässt sie dem Institut noch genügend Handlungsspielraum, um nicht unmittelbar in eine kritische Kennzahlenausprägung zu gelangen. In der Vergangenheit konnte die Sparkasse Uecker-Randow die jederzeitige Einhaltung der LCR delVO gewährleisten. Per 31. Dezember 2023 wies die LCR delVO einen Wert in Höhe von 409 Prozent auf. Die Refinanzierungskennzahl (NSFR) beurteilt die Stabilität über einen Zeithorizont von einem Jahr. Sie soll die starke Abhängigkeit von kurzfristigen Refinanzierungsquellen und den Umfang der Fristentransformation limitieren. Die NSFR ist vierteljährlich zu melden und ebenfalls mit 100 Prozent einzuhalten. Die Sparkasse Uecker-Randow hat als internen Schwellenwert 125 Prozent festgelegt. Die Sparkasse Uecker-Randow konnte in der Vergangenheit die jederzeitige Einhaltung der NSFR sicherstellen. Per 31. Dezember 2023 lag die NSFR bei 139 Prozent. Im Rahmen der Meldung der Additional Monitoring Metrics for Liquidity Reporting (AMM) werden die Liquiditätsablaufbilanz, das Refinanzierungspotenzial sowie die Höhe der Refinanzierungen der Sparkasse dargestellt. Die Berechnungen zum Liquiditätsmanagement werden in der Sparkasse Uecker-Randow mit Hilfe der Anwendung sDis OSPlus in einem vierteljährlichen Zyklus durchgeführt. Basis für die Betrachtung ist die sogenannte Liquiditätsübersicht, die sich aus der Liquiditätsablaufbilanz (LAB) und dem vorhandenen Liquiditätsdeckungspotenzial (LDP) zusammensetzt. Die Simulationen erfolgen in einem Plan-, bankinduzierten, marktinduzierten, einem kombinierten und einem inversen Stressszenario. Dabei werden für einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils die zu erwartenden Liquiditätszuflüsse den Liquiditätsabflüssen gegenübergestellt. Die Zusammenfassung erfolgt in einer Liquiditätsbedarfsübersicht und der Ermittlung der Survival Period (Überlebensdauer) in Monaten. In den Simulationen per 31. Dezember 2023 wurden die internen Schwellenwerte in den einzelnen Szenarien eingehalten. Die SVP (Survival Period) betrug im kombinierten Stressszenario 41 Monate und lag damit über dem internen Schwellenwert von 24 Monaten. Auch unterjährig konnte keine Unterschreitung dieses Limits festgestellt werden. Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß BTR 3.1 Tz. 5 MaRisk erfolgte in der Sparkasse Uecker-Randow die Einführung eines einfachen Kostenverrechnungssystems. Dabei werden zur Messung des Refinanzierungsrisikos die mit dem Aktivgeschäft erwirtschafteten Liquiditätserträge den Liquiditätskosten der Passivseite gegenübergestellt. Die Ergebnisse zeigen die Liquiditätsbeiträge der Ist- und Neugeschäfte der Sparkasse sowie einen sich daraus ableitenden Refinanzierungs- bzw. Anlagebedarf. Zusätzlich wird neben der normalen Planung ein adverses Szenario mit reduzierten Passivbeständen kalkuliert. Die Simulationen zum 31. Dezember 2023 belegten für die Sparkasse die Erwirtschaftung positiver Liquiditätsbeiträge für die Folgejahre. 4.3.4 Operationelle Risiken Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Schäden, die je nach Risikoart infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Aufgrund der MaRisk-Vorgaben stuft die Sparkasse Uecker-Randow die operationellen Risiken als wesentlich ein. Die operationellen Risiken unterliegen sowohl quantitativen Anforderungen hinsichtlich der Unterlegung mit Eigenkapital in den Meldungen nach CRR als auch qualitativen Anforderungen bezüglich der Einrichtung angemessener Risikosteuerungs- und -controllingprozesse bezogen auf ihre Identifizierung, Messung und Steuerung. Die Sparkasse Uecker-Randow hat ein Verfahren zur Identifizierung und Quantifizierung von operationellen Risiken im Unternehmen implementiert. Dabei werden entsprechend auch die Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Anhand einer Risikoinventur (ex-ante) in den einzelnen Organisationseinheiten und dem Führen einer Schadensfalldatenbank (ex-post) erfolgt ein bankinternes Management der operationellen Risiken. Ziel dieser Methoden ist die Feststellung der operationellen Risiken um daraus Maßnahmen und Handlungsvorschläge ableiten zu können, die die operationellen Risiken minimieren. Die Berichterstattung an den Vorstand und Verwaltungsrat erfolgt jährlich im Rahmen eines gesonderten Berichtes bzw. vierteljährlich im Rahmen der Risikoberichterstattung. Darüber hinaus sind interne Schwellen definiert, die eine ad-hoc-Berichterstattung nach sich ziehen. Gemäß den MaRisk-Anforderungen sind auch "boundary events", d.h. nicht eindeutig zuordenbare Schadensfälle oder Beinaheverluste, im Risikomanagement zu integrieren. Die Eckpunkte einer aktiven Risikosteuerung stellen in der Sparkasse Uecker-Randow insbesondere Maßnahmen zur Verminderung von potenziellen Verlusten, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten und deren Verlusthöhe dar. Der Einsatz von Notfallplänen und die Festlegung von Schutzvorkehrungen, vor allem in betriebsinternen Prozessen und organisatorischen Bereichen dienen der Vermeidung bzw. der besseren Beherrschbarkeit von operationellen Risiken. In den vergangenen Jahren führte in der Sparkasse Uecker-Randow vor allem die Risikoart Externe Einflüsse zu Schadensfällen. Die Bruttoschadenswerte beliefen sich im Zeitraum von 2007 bis 2023 auf durchschnittlich 137,6 TEUR pro Jahr, der Nettoschadenswert bei 101,6 TEUR. Die Sparkasse hat Maßnahmen zur Schadensminderung getroffen, sodass die Nettoschadenswerte unterhalb der Bruttoschadenswerte liegen. Seit Umstellung auf die ökonomische Risikotragfähigkeit werden zudem die operationellen Risiken barwertig ermittelt. Unter den operationellen Risiken werden auch die Risiken im Zusammenhang mit einer Auslagerung subsummiert. Zu den wesentlichen Auslagerungen der Sparkasse Uecker-Randow gehören:
Ziel einer Auslagerung ist es langfristig die Leistungsfähigkeit in den jeweiligen Geschäftsbereichen zu stärken, die Kosten zu senken oder die Qualität der Ergebnisse zu erhöhen. Auch um langfristige Ressourcenprobleme im Institut zu beheben, steht die Möglichkeit einer Auslagerung zur Verfügung. Dabei erfolgt eine regelmäßige Überwachung der Leistungserbringung durch den auslagernden Fachbereich. Der Vorstand und Verwaltungsrat wird jährlich bzw. anlassbezogen über die wesentlichen Auslagerungen informiert. Die Sparkasse schätzt die Gefahren aus operationellen Risiken als vertretbar ein. 4.4 Gesamteinschätzung Die Risikosteuerungs- und -managementsysteme der Sparkasse Uecker-Randow sind entsprechend der Art und dem Umfang der Geschäftstätigkeiten ausgerichtet. Vor dem Hintergrund der stetigen Weiterentwicklung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement werden die Systeme kontinuierlich weiterentwickelt und den Bedürfnissen der Gesamtbanksteuerung angepasst. Die Risikolage der Sparkasse Uecker-Randow ist aufgrund des hohen Bestandes an Wertpapiereigengeschäften besonders durch die Marktpreisrisiken geprägt. Die Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft bewegen sich im vertretbaren Rahmen. Die Risiken der Sparkasse Uecker-Randow waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. Das Risikotragfähigkeitslimit in der ökonomischen Perspektive war am Bilanzstichtag mit 60,8 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Risiken, die für die Sparkasse bestandsgefährdend sein könnten, sind derzeit nicht erkennbar.
Pasewalk, 18. Juli 2024 Der Vorstand Zahn Mirasch ErgebnisverwendungsbeschlussSitzung am 19.09.2024 Beschluss-Nr.: 45/2024 Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses 2023 Der Verwaltungsrat stellt fest, dass der Jahresüberschuss gemäß § 27 SpkG 400.717,77 EUR beträgt und gemäß § 27 Absatz (4) SpkG unter Verzicht der Anwendung von § 27 (3) SpkG in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt wird. Beschluss: Die Verwendung des Jahresüberschusses 2023 wird wie beschrieben beschlossen. Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: - Stimmenthaltungen: - Vorsitzender Mitglied Der Jahresabschluss ist durch den Verwaltungsrat der Sparkasse Uecker-Randow in seiner Sitzung am 19. September 2024 festgestellt worden.
Pasewalk, den 19. September 2024 Der Vorstand Zahn Mirasch |
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