Heinz
Schnittger GmbH
Baunatal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.947.077,00 |
1.904.458,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.946.576,00 |
1.903.957,00 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.364.239,45 |
5.382.837,65 |
| I.
Vorräte |
1.896.586,67 |
2.774.294,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.284.259,44 |
2.564.398,40 |
| davon
gegen Gesellschafter |
745,04 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
183.393,34 |
44.144,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32.846,64 |
35.665,77 |
| Aktiva |
6.344.163,09 |
7.322.961,42 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.079.902,77 |
2.004.860,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
923.751,96 |
923.751,96 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.031.108,79 |
1.078.300,81 |
| IV.
Jahresüberschuss |
75.042,02 |
-47.192,02 |
| B.
Rückstellungen |
387.574,77 |
285.023,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.876.685,55 |
5.033.076,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.307.718,56 |
4.484.903,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
568.966,99 |
548.173,44 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
50.645,65 |
67.992,61 |
| Passiva |
6.344.163,09 |
7.322.961,42 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
5.269,00 |
24.039,00 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis
31.12.2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut
Handelsregistereintragung lauten wie folgt:
Firmierung laut Handelsregistereintragung: Heinz
Schnittger GmbH
Firmensitz laut
Handelsregistereintragung: Baunatal
zuständiges Handelsregister-Gericht: Kassel
eingetragene Handelsregister-Nummer: HRB5678
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff.
HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Rückwirkende Anwendung der neuen Schwellenwerte
nach §267 HGB
Durch das am 16.04.2024 veröffentliche Zweite
Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur
Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die
Schwellenwerte der handelsrechtlichen
Größenklassen nach §§ 267 und 267a HGB
angehoben. Von der Möglichkeit der freiwilligen,
rückwirkenden Anwendung auf nach dem 31. Dezember 2022
beginnende Geschäftsjahre wurde im vorliegenden
Jahresabschluss Gebrauch gemacht, sodass die Gesellschaft
im Berichtsjahr als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB einzustufen ist.
Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen
Etwaige Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen
der sich nach §267 HGB ergebenden
Größenklasse wurden für die Bilanz und
für die Gewinn- und Verlustrechnung
ausschließlich für Offenlegungszwecke
angewendet.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB.
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft Von den
größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 286,
288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht. Gleiches
gilt für die größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung gemäß
§ 326 HGB.
Der Jahresabschluss wurde unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.
Die vorliegende
Gliederung des Jahresabschlusses enthält
gegenüber der Gliederung nach HGB folgende
Besonderheiten (§ 265 Abs. 5 und 6 HGB): Die
Bilanzposition § 266 Abs. 2 III. Finanzanlagen wurde
zum besseren Verständnis um eine weitere Position
Genossenschaftsanteile erweitert.
Wesentliche
Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne
von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB lagen nicht vor.
Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von §
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear
abgeschrieben. Die Nutzungsdauer entspricht, sofern
handelsrechtlich zulässig, den steuerrechtlichen
Werten und beträgt 3 Jahre. Selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar,
linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände pro rata temporis
vorgenommen und orientieren sich grundsätzlich an den
steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich
zulässig. Die Nutzungsdauer beträgt für
Bauten zwischen 8 und 12 Jahren, für technische
Anlagen und Maschinen zwischen 3 und 20 Jahren sowie
für Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3
und 20 Jahren.
Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit einem Nettowert von bis zu
800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung
im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben
(analoge Anwendung von 6 Abs. 2 EStG).
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw.
zum Nennbetrag angesetzt. Von der Möglichkeit des
§ 253 Abs. 3 S.6 HGB wird grundsätzlich kein
Gebrauch gemacht.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden
Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter
Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes angesetzt.
Die Herstellungskosten der
unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen
enthalten die gemäß
§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB
aktivierungspflichtigen Kosten (Material- und
Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der Fertigung,
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr
des Anlagevermögens, der durch die Fertigung
veranlasst ist). Sie entsprechen den handels- und
steuerrechtlichen Mindestwertansätzen. Somit wurden
u.a. keine Vertriebskosten oder Kosten der allgemeinen
Verwaltung aktiviert. Die Gemeinkosten wurden über
eine Kostenstellenrechnung durch pauschale
Umlageschlüssel auf die Kostenträger umgelegt.
Sofern erforderlich, wurde einer verlustfreien Bewertung
Rechnung getragen.
Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag
(Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinreichend
erkennbaren Einzelrisiken wurden durch entsprechende
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253
Abs. 4 HGB). Dem allgemeinen Adressatenausfallrisiko wurde
unter Beachtung von Wesentlichkeitsaspekten durch die
Vornahme einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von
1,0 % des nicht einzelwertberichtigten
Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen.
Im Übrigen wurden
Kassenbestände,
Guthaben bei Kreditinstituten und
sonstige Vermögensgegenstände zum
Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.
Auf die Bildung von
Rechnungsabgrenzungsposten gemäß §
250 HGB wurde verzichtet, soweit die jeweilige Ausgabe oder
Einnahme von unwesentlicher Bedeutung war und die
Ausübung des Verzichts zu keinen wesentlichen
Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage geführt hat (analoge Anwendung
der 800 Euro-Grenze nach §§ 5 Abs. 5 S. 2 und 6
Abs. 2 S. 1 EStG).
Die
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
werden nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung der
"Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G" von
Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde
pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren
unterstellt. Als Diskontierungssatz wurde der von der
Bundesbank durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre in Höhe von 1,82% zugrunde gelegt, der sich
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt
(§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Bei der
Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurden erwartete
Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,00% p. a.,
Rentenerhöhungen von 0,00% p. a. sowie eine
jährliche Fluktuation von 0,00% p. a.
berücksichtigt.
Altverpflichtungen im Sinne von § 28 Abs. 1
EGHGB, für die ein Passivierungswahlrecht besteht,
liegen nicht vor.
Das
Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2
S.2 HGB wurde mit der Pensionsrückstellung saldiert.
Ergab sich ein Verpflichtungsüberhang, wurde dieser
unter den Rückstellungen erfasst. Überstieg der
Wert der Wertpapiere die Verpflichtungen, erfolgt der
Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz.
Das Deckungsvermögen wurde zum beizulegenden Zeitwert
bewertet (§ 253 Abs. 1 S.4 HGB).
Die Höhe der
Steuerrückstellung wurde anhand der aus der
Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbelastung abgeleitet.
Bei der Bemessung der
sonstigen Rückstellungen wurde allen
erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt
jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken (§ 253 Abs. 1
S.2 HGB). Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekanntgegeben werden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind grundsätzlich mit den von der
Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen,
laufzeitäquivalenten Durchschnittsmarktzinssätzen
der letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung von
etwaigen Preis- und Kostensteigerungen abzuzinsen.
Für die
Archivierungsrückstellung wurde die
Rückstellung unter Beachtung von
Wesentlichkeitsgesichtspunkten mit dem 5,5 fachen der
jährlichen Aufwendungen angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Bilanz
Verrechnung von Vermögensgegenständen des
Deckungsvermögens und Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen (§ 285 Nr. 25
HGB)
Für die Verrechnung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten gemäß § 246 Abs. 2 S.2
HGB wurden folgende Werte zugrundegelegt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
275.574,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
-170.147,65
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
|
Pensionsrückstellung nach Saldierung
|
105.426,35
|
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs. 6 S.3 HGB)
Auf den Unterschiedsbetrag zwischen der Anwendung des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben
Geschäftsjahre von 1,74% (im Vorjahr 1,44%) und der
Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der
vergangenen zehn Geschäftsjahre von 1,82% (im Vorjahr
1,87%) beträgt der Erfüllungsbetrag für die
Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6
Satz 2 HGB 280.843,00 Euro. Der von der
Ausschüttungssperre erfasste Betrag beträgt
5.269,00 Euro.
Hinsichtlich der übrigen Restlaufzeitvermerke
der Verbindlichkeiten wird auf die davon-Vermerke in der
Bilanz verwiesen.
Sonstige Angaben
Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese
Verpflichtungen folgende Geschäfte:
|
|
Restlaufzeit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Langfristige Miet- und
Pachtverträge
|
62.738,76
|
0,00
|
0,00
|
Leasingverträge
|
56.790,99
|
96.159,19
|
0,00
|
Summe
|
119.529,75
|
96.159,19
|
0,00
|
davon gg. verbundenen
Unternehmen
|
62.738,76
|
0,00
|
0,00
|
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285
Nr. 7 HGB)
Im Geschäftsjahr 2023 wurden gemäß
§ 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 57,0
Arbeitnehmer/-innen beschäftigt.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Organmitglieder (§ 285 Nr. 9c HGB)
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber
Organmitgliedern folgende Forderungen aus Vorschüssen
und gewährten Krediten:
Mitglieder der Geschäftsführung
|
|
|
|
|
|
|
Forderungen aus
|
Zinssatz
|
Vortrag
|
Zugang
|
Rückzahlung
|
Erlass
|
Endstand
|
...
|
%
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Kredit
|
2,00
|
34.444,63
|
1.792,14
|
-
|
-
|
36.236,77
|
Summe
|
|
34.444,63
|
1.792,14
|
-
|
-
|
36.236,77
|
Unterschrift der Geschäftsführung
Baunatal, 14.11.2024
|
|
Dennis Schnittger
|
(Ort, Datum)
|
|
(Unterschrift
Geschäftsführung)
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2024
festgestellt.
|