Bader
Verwaltungs GmbH
Neumünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.429.135,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
37,00 |
| II.
Sachanlagen |
856.330,02 |
| III.
Finanzanlagen |
572.768,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.752.606,34 |
| I.
Vorräte |
1.180.440,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.426,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
536.738,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.366,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.188.108,85 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.118.881,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.068.881,36 |
| B.
Rückstellungen |
22.828,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.046.399,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.188.108,85 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften.
Die Angabe erfolgte ohne Vorjahreszahlen, da ein
Vergleich aufgrund Verschmelzung von zwei
Kapitalgesellschaften auf die Residenz im Stadtpark GmbH
rückwirkend zum Verschmelzungsstichtag 01. Januar 2011
nicht möglich ist. Die Firma der Gesellschaft wurde im
Zuge der Verschmelzung in Bader Verwaltungs GmbH
geändert.
Es wurde vom Beibehaltungswahlrecht des Artikels 67
Absatz 3 EGHGB Gebrauch gemacht.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (§ 6 Absatz 2
EStG). Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
zwischen € 410,00 und € 1.000,00 werden
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
3. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
4. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
5. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr bestehen nicht, sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr sind in Höhe von € 4.873,42
enthalten.
6. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
875.297,46
|
Eine Verzinsung erfolgte
vertragsgemäß.
7. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
8. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
9. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern
gemäß § 274 Absatz 1 HGB wurde verzichtet,
da eine größenabhängige Erleichterung
für kleine Kapitalgesellschaften besteht
(§ 274a Nr. 5 HGB).
10. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.
11. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 1.046.399,49 sowie mit Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren € 0,00.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Mohandes Bader (§ 285 Nr. 10
HGB).
Beteiligungsspiegel (§ 285 Nr. 11 HGB):
Gesellschaft
|
Sitz
|
Anteil am Kapital in %
|
Stammkapital
(31.12.2011)
|
Währung
|
Destroject GmbH Medical
Devices
|
Neumünster
|
100,00
|
154.000,00
|
€
|
Inotec Barcode Security
GmbH
|
Neumünster
|
100,00
|
300.000,00
|
€
|
Neumünster, den 10.
Juli 2012
|
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gez. Mohandes Bader
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2012 festgestellt.
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