Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 305625
Eingetragen
20.12.2000
Branche
Großhandel mit Flurförderzeugen und Fahrzeugen a. n. g.Reparatur und Instandhaltung von MaschinenReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Verkauf, Reparatur, Handel, Vermietung und Import/Export von Flurfördertechnik, Reinigungstechnik Lagertechnik und Fahrzeugtechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Chris Höfer
seit 20.4.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

98544 Zella-Mehlis
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Staplerservice Danz GmbH

Zella-Mehlis

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2011
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN  
I. Sachanlagen 5.159,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 103.609,62
I. Vorräte 41.604,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.963,95
III. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 41,47
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 122,50
SUMME Aktiva 108.891,12

Passiva

 
  31.12.2011
EUR
A. EIGENKAPITAL 22.586,31
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag -11.690,49
III. Jahresüberschuss 9.276,80
IV. buchmäßiges Eigenkapital 22.586,31
B. RÜCKSTELLUNGEN 15.382,15
C. VERBINDLICHKEITEN 70.922,66
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: EUR 63.743,90  
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: EUR 11.154,98  
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00  
SUMME Passiva 108.891,12

Anhang

Grundsätzliches zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2010 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses

Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Für die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.

Sonstige Angaben

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

Reiner Danz, Hirtenwiese 2, 98593 Floh - Seligenthal

 

Zella - Mehlis den, 10.12.2012

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