CLARUS-Industrieservice GmbH
Mainhardt
(vormals: Oberstenfeld)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.001,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.000,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
414.136,04 |
53.300,89 |
| I.
Vorräte |
404.000,00 |
53.300,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.294,70 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.841,34 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
47.270,75 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
463.407,79 |
53.301,89 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.164,15 |
33.522,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.477,99 |
-27.663,95 |
| IV.
Jahresüberschuss |
642,14 |
-29.141,94 |
| B.
Rückstellungen |
6.500,00 |
9.645,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
422.743,64 |
10.134,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
422.743,64 |
10.134,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
463.407,79 |
53.301,89 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der CLARUS-Industrieservice GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
vollumfänglich beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, werden soweit möglich, in der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB
sind die Grundsätze der Bewertungs- und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Eine
Anpassung von Vorjahresbeträgen hat insoweit nicht zu
erfolgen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Es wurden weder Posten der Aktivseite mit Posten der
Passivseite, noch Aufwendungen mit Erträgen
verrechnet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände
und Schulden wurden einzeln bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere werden mit ihrem Nennwert angesetzt.
Vorhandene Risiken werden im Rahmen von Abschlägen
berücksichtigt.
Die Rückstellungen sind im Rahmen einer
vernünftigen kaufmännischen Beurteilung
ausreichend bemessen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und
gegebenenfalls der Vorjahre.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
C. Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember
2014
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen oder sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen nicht
2. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei den Kreditinstituten sind durch
gleichlautende Auszüge der Banken belegt. Der Ausweis
erfolgt zum Nennwert.
3. Ergebnisverwendung
Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
4. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Rückstellungen oder Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
D. Angaben gem. § 42 III GmbHG
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2015
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2014
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Euro
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|
Euro
|
Forderungen
gegenüber Gesellschaftern
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|
0
|
|
0
|
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
|
|
0
|
|
0
|
erhaltene
Anzahlungen Gesellschafter
|
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-296.064
|
|
0
|
Forderungen
verbundene Unternehmen
|
|
7.294
|
|
0
|
Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen
|
|
-130
|
|
0
|
Habensalden
werden mit Minus ausgewiesen
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CLARUS-Industrieservice GmbH
gez. Martin Dietz
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2016 festgestellt.
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