Beteiligungsgesellschaften
Karl electronics GmbHLiquidiert
76437 Rastatt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Karl electronics GmbHRastattJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Größenklasse nach HGB Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft. Von den Erleichterungen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschluss wurde (teilweise) Gebrauch gemacht. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Neben den Änderungen durch die erstmalige Anwendung des BilMoG zum Jahresabschluss 2010 sind keine Änderungen in den Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden vorgenommen worden. Gegebenenfalls sind diese nachfolgend erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Euro-Umrechnung für auf fremde Währungen lautende Posten Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag waren keine Positionen auszuweisen, daher enfallen Angaben hierzu. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Ermittlung von Herstellungskosten einbezogen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden, sofern nicht handelsrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen, innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung waren nicht vorzunehmen. So genannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150 (bei Erwerb bis 2007 mit Anschaffungskosten bis € 410) wurden in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über € 150 bis € 1.000 wurde ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet, unabhängig vom tatsächlichen Bestand, der davon abweichen kann. Dieser steuerliche Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen. Angaben zur Abschreibung eines aktivierten Geschäfts- oder Firmenwertes entfallen. Finanzanlagen Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten oder bei Wertminderung mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die Handels-/Fertigwaren wurden zu Einkaufspreisen bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Teilwert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Ansatz erfolgte zum Nennwert vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzipes. Wertpapiere Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Flüssige Mittel Der Ansatz erfolgte zum Nominalwert. Rückstellungen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. III. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Außerordentliche Aufwendungen und Erträge im Übergang zum BilMoG Abweichungen aus früheren steuerlichen Sonderabschreibungen und Bewertungsdifferenzen wurden zulässiger Weise fortgeführt. Aus dem Übergang zu den Bewertungsmethoden nach BilMoG ergaben sich, neben eventuellen Anpassungen bei den folgend separat dargestellten Pensionsrückstellungen keine in dem GuV-Posten Außerordentliche Aufwendungen / Außerordentliche Erträge auszuweisenden Beträge. Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 3.000 (Vorjahr = € 3.000). Verbindlichkeiten Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben €
165.784
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben €
0
Durch Pfandrechte oder Hypotheken/Grundschulden sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0 gesichert (Vorjahr = € 0). Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurde Vorschüsse und Kredite wie folgt gewährt:
Mitglieder der Geschäftsführung Herr Michael Karl, Geschäftsführer in Hügelsheim und Frau Christine Karl-Schorpp, Geschäftsführerin in Durmersheim waren alleinvertretungsbefugte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer. Beteiligungsverhältnisse mit Anteilsbesitz von mindestens 20% Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente Es wurden keine Vermögensgegenstände, Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst. Daher entfallen weitere Angaben hierzu. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen) Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Anteile und Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen Es waren (wie im Vorjahr) keine Anteile an inländischen Investmentvermögen oder nur Anteile bis zu 10% auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen in einem Gesamtbetrag von € 0 (Vorjahr = € 0), davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 0 (Vorjahr = € 0). Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen:
Latente Steuern nach § 274 HGB Kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind vom Ausweis latenter Steuern befreit. Von dieser Erleichterung wurde Gebrauch gemacht, weitere Angaben hierzu entfallen. IV. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42 III GmbHG bestehen wie folgt. Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer Michael Karl
besteht zum Bilanzstichtag eine Forderung aus dem
Verrechnungskonto in Höhe von insgesamt € 559
(Vorjahr € - 6.250). Diese Forderung ist in der
Bilanz unter der
Zu Gunsten der
Gesellschafter-Geschäftsführerin Christine
Karl-Schorpp besteht zum Bilanzstichtag ein
Verrechnungskonto in Höhe von insgesamt € 17.512
(Vorjahr € 9.355). Diese Verbindlichkeit ist
eine Gesellschafterverbindlichkeit im Sinne von § 42
Abs. 3 GmbHG und wurde in der Bilanz unter der Position
Sonstige
Baden-Baden, den 26.10.2011
Michael
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.11.2011 |
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