Karl electronics GmbHLiquidiert

76437 Rastatt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 521833
Eingetragen
24.8.1998
Branche
Großhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
Der Handel mit Geräten der Unterhaltungselektronik, Telekommunikation, Weißware, Küchenkleingeräte und Computer, Installation und Vertrieb von Überwachungsanlagen und Solartechnik, EDV und Telefonvernetzung sowie deren Reparaturen. Die Gesellschaft darf sich an anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, sich mit diesen zusammenschließen oder diese erwerben. Sie darf Kooperationsgemeinschaften mit Unternehmen eingehen, sofern diese zur Förderung des Hauptzwecks dienlich sind und Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Karl electronics GmbH

Rastatt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

0,0

II. Sachanlagen

2.544,00

5,6

III. Finanzanlagen

13.000,00

15.545,00

13,0

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

88.914,20

107,0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

104.532,24

68,0

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

7.869,95

201.316,39

9,5

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.509,93

3,0

Summe Aktiva

218.371,32

206,1



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25,6

II. Gewinnrücklagen

2.553,24

-54,0

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

18.874,56

46.992,39

56,5

B. Rückstellungen

5.594,61

6,0

C. Verbindlichkeiten

165.784,32

172,0

Summe Passiva

218.371,32

206,1

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Größenklasse nach HGB

Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft. Von den Erleichterungen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschluss wurde (teilweise) Gebrauch gemacht.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Neben den Änderungen durch die erstmalige Anwendung des BilMoG zum Jahresabschluss 2010 sind keine Änderungen in den Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden vorgenommen worden. Gegebenenfalls sind diese nachfolgend erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

Euro-Umrechnung für auf fremde Währungen lautende Posten

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag waren keine Positionen auszuweisen, daher enfallen Angaben hierzu.

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Ermittlung von Herstellungskosten einbezogen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden, sofern nicht handelsrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen, innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeit­räume linear und degressiv vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung waren nicht vorzunehmen.

So genannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150 (bei Erwerb bis 2007 mit Anschaffungskosten bis € 410) wurden in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über € 150 bis € 1.000 wurde ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet, unabhängig vom tatsächlichen Bestand, der davon abweichen kann.

Dieser steuerliche Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen.

Angaben zur Abschreibung eines aktivierten Geschäfts- oder Firmenwertes entfallen.

Finanzanlagen

Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten oder bei Wertminderung mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die Handels-/Fertigwaren wurden zu Einkaufspreisen bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Teilwert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Ansatz erfolgte zum Nennwert vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzipes.

Wertpapiere

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Flüssige Mittel

Der Ansatz erfolgte zum Nominalwert.

Rückstellungen

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

III. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge im Übergang zum BilMoG

Abweichungen aus früheren steuerlichen Sonderabschreibungen und Bewertungsdifferenzen wurden zulässiger Weise fortgeführt.

Aus dem Übergang zu den Bewertungsmethoden nach BilMoG ergaben sich, neben eventuellen Anpassungen bei den folgend separat dargestellten Pensionsrückstellungen keine in dem GuV-Posten Außerordentliche Aufwendungen / Außerordentliche Erträge auszuweisenden Beträge.

Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 3.000 (Vorjahr = € 3.000).

Verbindlichkeiten

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 165.784
(Vorjahr = € 171.996) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 0
(Vorjahr = € 0) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Durch Pfandrechte oder Hypotheken/Grundschulden sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0 gesichert (Vorjahr = € 0).

Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte

An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurde Vorschüsse und Kredite wie folgt gewährt:

Name
und Funktion

Art

Betrag 31.12.

Zinssatz

Zinsen lfd. Jahr

Tilgung lfd. Jahr

Geschäftsführung

Darlehen

-

-

-

Vorjahr =

-

-

-

-

Mitglieder der Geschäftsführung

Herr Michael Karl, Geschäftsführer in Hügelsheim und Frau Christine Karl-Schorpp, Geschäftsführerin in Durmersheim waren alleinvertretungsbefugte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer.

Beteiligungsverhältnisse mit Anteilsbesitz von mindestens 20%

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente

Es wurden keine Vermögensgegenstände, Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst.

Daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen)

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Anteile und Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen

Es waren (wie im Vorjahr) keine Anteile an inländischen Investmentvermögen oder nur Anteile bis zu 10% auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen in einem Gesamtbetrag von € 0 (Vorjahr = € 0), davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 0 (Vorjahr = € 0).

Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB

In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen:

Geschäftsjahr

Vorjahr

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögen

-

-

Gesamtbetrag aktive latente Steuern

-

-

Die Anschaffungskosten übersteigender Zeitwert
des Planvermögen, 246 II S. 2 HGB

-

-

abzüglich passive latenten Steuer hierzu

-

-

Gesamtbetrag nach § 268 VIII HGB

-

-

Latente Steuern nach § 274 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind vom Ausweis latenter Steuern befreit. Von dieser Erleichterung wurde Gebrauch gemacht, weitere Angaben hierzu entfallen.

IV. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42 III GmbHG bestehen wie folgt.

Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer Michael Karl besteht zum Bilanzstichtag eine Forderung aus dem Verrechnungskonto in Höhe von insgesamt € 559 (Vorjahr € - 6.250). Diese Forderung ist in der Bilanz unter der
Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Zu Gunsten der Gesellschafter-Geschäftsführerin Christine Karl-Schorpp besteht zum Bilanzstichtag ein Verrechnungskonto in Höhe von insgesamt € 17.512 (Vorjahr € 9.355). Diese Verbindlichkeit ist eine Gesellschafterverbindlichkeit im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG und wurde in der Bilanz unter der Position Sonstige
Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Baden-Baden, den 26.10.2011

Michael
Karl, Christine Karl-Schorpp

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.11.2011

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