Burnickl
Group GmbH
Velburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.701.136,76 |
3.857.040,29 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
28.971,00 |
198.549,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.659.491,63 |
1.876.242,78 |
| III.
Finanzanlagen |
3.012.674,13 |
1.782.248,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.732.317,95 |
1.983.565,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.120.271,24 |
1.870.314,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
612.046,71 |
113.251,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.779,52 |
30.177,30 |
| Summe
Aktiva |
8.446.234,23 |
5.870.783,51 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.231.102,65 |
2.150.015,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
5.204.102,65 |
2.123.015,16 |
| B.
Rückstellungen |
54.990,33 |
111.763,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.160.141,25 |
3.609.004,87 |
| Summe
Passiva |
8.446.234,23 |
5.870.783,51 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Burnickl Group GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem stehen
weder rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten
entgegen.
Die Gesellschaft wird beim Handelsregister
Nürnberg unter der HR-Nummer B 30484 geführt.
Sitz der Gesellschaft ist Velburg.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt fünf Mitarbeiter.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die folgenden Angaben entsprechen in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze,
verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden gem. § 246 Abs.1 HGB im
Jahresabschluss angesetzt und in der Bilanz gem. § 247
Abs.1 HGB ausgewiesen. Die Bewertung der Finanzanlagen
erfolgte gem. § 253 Abs.1 HGB mit den
Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bewertet.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es
sich um Ausgaben vor dem Abschluss-Stichtag, die
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Der Ansatz erfolgt gem. § 250 Abs. 1 HGB.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das
Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Wirtschaftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern,
sowie die Steuern des Vorjahres, welche im Wirtschaftsjahr
2021 veranlagt wurden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Bilanzierte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr liegen in Höhe von EUR 1.952.420,74
vor.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR
559.852,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 2.261.509,92.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 bestanden sonstige
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR
174.769,64 und sonstige Verbindlichkeiten aus sozialer
Sicherheit in Höhe von
EUR 0,00.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen am Bilanzstichtag in Höhe von
EUR 0,00.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
am Bilanzstichtag in Höhe von
EUR 722.324,68.
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von derzeit ca. TEUR 105
jährlich.
Die Bilanzierung erfolgte nach der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für
Kreditverbindlichkeiten der Tochtergesellschaft B-Immo
GmbH.
Angaben zu Geschäftsführung,
Aufsichtsgremien und Gesellschaftern
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Herr Dr. Peter
Burnickl
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde gem.
§ 286 Abs. 3 HGB verzichtet, da diese Aufstellung nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem
Unternehmern einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
Gez.
Dr. Peter Burnickl
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 17.6.2021.
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